25.02.2019
Die Berliner SPD steht für den Schutz von Grund- und Freiheitsrechten. Daher setzen wir uns weiterhin für die im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen im ASOG und die Einführung eines unabhängigen Polizei-Beauftragte*n ein, die/der den Bürger*innen und der Polizei zur Verfügung steht. Die Polizei braucht mehr Personal und eine bessere Ausstattung – daran arbeiten wir in der rot-rot-grünen Koalition. Die Polizei muss sichtbarer werden, sie muss näher bei den Menschen sein, damit die gefühlte Sicherheit in Berlin steigt. Die Alexwache hat gezeigt wie eine sozialdemokratische Politik funktioniert und wie Präsenz vor Ort die Kriminalität deutlich reduzieren kann. Deswegen unterstützen wir auch Forderungen nach mehr Fuß- und Fahrradstreifen und fördern Projekte, um die Polizei besser in den Kiezen zu verwurzeln.
Die Polizei braucht aber nicht noch mehr Möglichkeiten, in Grundrechte einzugreifen. Durch Konstruktionen wie die »drohende Gefahr« oder »drohende terroristische Gefahr« kann die Polizei zeitlich immer weiter vor einer strafbaren Handlung tätig werden. Hierdurch werden Grundrechtseingriffe durch die Polizei immer einfacher möglich, ohne dass dadurch mehr Sicherheit entsteht. Als Berliner SPD lehnen wir daher eine Vorverlagerung der polizeilichen Eingriffsschwelle sowie den Einsatz von „Staatstrojanern“ klar als grundrechtswidrig ab. Wir lehnen außerdem eine Ausweitung des Instruments der Vorbeugehaft ab.
Die Berliner SPD lehnt eine Verschärfung des Berliner Polizeigesetzes, des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG), ab. In vielen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern oder Nordrhein-Westfalen wurde unter CDU- und CSU-geführten Landesregierungen das Polizeigesetz in den zurückliegenden Monaten deutlich verschärft. Dabei handelt es sich um reine Symbolpolitik: Sie macht das Leben der Menschen nicht sicherer, die Menschen zahlen aber bei ihren Freiheitsrechten einen hohen Preis. Zugleich lenkt eine solche Politik von den sozialen Ursachen von Kriminalität und Gewalt ab und verhindert so wirksame Lösungen.
Berlin darf diesem Beispiel nicht folgen. Zum einen hat die SPD Berlin auf dem Landesparteitag 2018 einen Beschluss gefasst, der eine alternative sozialdemokratische Sicherheitspolitik vorgibt. Zum anderen missbilligen wir die deutliche Verschärfung der Polizeigesetze und die Einschränkung der Freiheitsrechte in anderen Bundesländern. Wir stimmen keinem Gesetz zu, das die Grund- und Freiheitsrechte der Berlinerinnen und Berliner weiter einschränkt, und wollen stattdessen wirksame Maßnahmen treffen, um die Sicherheit in Berlin zu gewährleisten.
Außerdem fordern wir als Partei Informationen über den aktuellen Diskussionsstand zu erhalten.
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25.02.2019
In Deutschland gilt für Ausländer*innen die Passpflicht, was bedeutet, dass diese gültige Ausweisdokumente besitzen müssen. Diese sollen sie sich selbst bei den Botschaften ihrer Heimatländer beschaffen. Syrische Geflüchtete waren davon in Berlin bis Ende April 2018 ausgenommen. Sie bekamen in der Regel von der Berliner Ausländerbehörde ein Passersatzdokument.
Seit Mai 2018 wurde diese Ausnahme in der Hinsicht aufgehoben, dass syrischen Geflüchteten mit subsidiärem Schutz nun grundsätzlich eine Zumutbarkeit der Passbeschaffung in der syrischen Botschaft in Berlin unterstellt wird. Das heißt, dass syrische Geflüchtete mit subsidiären Schutz, sich in die Botschaft des Assad-Regimes begeben müssen, um dort zu hohen Kosten gültige Personaldokumente zu erhalten. Das Assad-Regime, das gezielt Zivilist*innen in Syrien verfolgt und umbringt, wird durch dieses Verfahren direkt mit deutschen Geldern unterstützt. Der deutsche Staat verstärkt damit die Fluchtgründe, anstatt Geflüchteten Schutz zu geben!
Wir fordern den Berliner Innensenator deshalb auf, sofort wieder zu der Verwaltungspraxis vor Mai 2018 zurückzukehren und syrischen Geflüchteten mit subsidiärem Schutz einen Reisepass für Ausländer*innen als Passersatz zu gewähren, damit diese nicht in Kontakt mit der syrischen Botschaft treten müssen.
Wir fordern weiter, dass sich die Bundestagsfraktion dafür einsetzt, diese Verwaltungspraxis im gesamten Bundesgebiet zu ändern.
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25.02.2019
Maßgeblich auf Betreiben der CDU ist die EU derzeit dabei, das freie Internet in Europa nachhaltig zu gefährden. Im Zuge der geplanten Reform des Urheber*innenrechts sollen Internetplattformen, die nutzer*innengenerierte Inhalte hosten, zum Einführen von automatisierten Filtersystemen (sog. Uploadfiltern) verpflichtet und das in Deutschland bereits in der Praxis gescheiterte Leistungsschutzrecht für Presseverleger*innen EU-weit eingeführt werden. In einem Hinterzimmer-Deal mit der französischen Regierung missachtet die Bundeskanzlerin den deutschen Koalitionsvertrag und verschärft die bereits heftig umstrittenen Punkte auch noch. Gleichzeitig wurden die wichtigen Verbesserungen im Urheber*innenvertragsrecht, die den Urheber*innen mehr Rechte und Ansprüche gegen die Rechteinhaber *innen und Verlage gesichert hätten, massiv aufgeweicht. Wir lehnen die Einführung automatisierter Internetfilter weiterhin als unverhältnismäßig ab und setzen uns für eine faire Vergütung von Urheber*innen ein. Der offene Bruch des Koalitionsvertrags durch die Bundeskanzlerin ist nicht hinnehmbar und ein fatales Signal für den Europawahlkampf.
Wir fordern daher:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments,
unsere Berliner Abgeordnete im Europäischen Parlament Sylvia-Yvonne Kaufmann
dazu auf, sich auf nationaler und europäischer Ebene dafür einzusetzen:
- dass Plattformbetreiber*innen künftig keine Upload-Filter oder ähnliche unverhältnismäßige Instrumente zur Vorabkontrolle von nutzer*innengenerierten Inhalten einrichten müssen, um eine erweiterte Haftung zu vermeiden,
- dass ein modernes europäisches Urheber*innenrecht geschaffen wird, das zu einem angemessenen Interessenausgleich und einer fairen Entlohnung der Ersteller*innen von Inhalten führt,
- gegenüber den Abgeordneten der CDU und CSU im Europaparlament die Einhaltung des Koalitionsvertrages einzufordern, der Upload-Filter ausdrücklich als unverhältnismäßig ablehnt,
- die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verleger*innen nach dem gescheiterten deutschen Vorbild abzulehnen
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25.02.2019
Wir rufen die SPD Mitglieder im Senat von Berlin, die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder in den Berliner Bezirksämtern dazu auf, sich aktiv in die Erstellung der Leitlinie zum Umgang mit Wohnungslosigkeit in Berlin einzubringen. Dabei ist die besondere Problematik obdachloser Frauen in Berlin so schnell wie möglich aktiv anzugehen. Das Land Berlin und die Bezirke stehen vor der gemeinsamen Verantwortung, im Rahmen der Verhandlungen zur Leitlinie der Wohnungslosenpolitik die Prämisse eines würdevollen Umgangs mit obdachlosen Menschen im Maßnahmenkatalog zu verankern.
Unmittelbar fordern wir:
- Eine gesamtstädtische Steuerung, d.h. ein gemeinsames und abgestimmtes bezirksübergreifendes Vorgehen aller Bezirke und der Senatsverwaltungen
- Wegzukommen vom System der Ehrenamtlichen und hin zu einer Aufstockung von Sozialarbeiter*innen bei der Kältehilfe für eine bedarfsorientierte, individuelle Beratung, damit Schlafplätze angenommen werden und nicht leer stehen
- unverhältnismäßige Räumungen dürfen nicht durchgeführt werden
- der Fokus muss auf vorheriger, aufsuchender Unterstützung und Beratung liegen
Wir fordern einen würdevollen und sozialen Umgang mit obdachlosen Menschen in Berlin.
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25.02.2019
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin auf, noch in der laufenden Legislaturperiode auf die Einführung einer landesrechtlichen Mietpreisobergrenze (“Berliner Mietendeckel”) hinzuwirken, um das Mietpreisniveau zu stabilisieren und sicherzustellen, dass alle Berlinerinnen und Berliner in der Lage bleiben, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Eine solche öffentlich-rechtliche Regelung kann auf die nach dem Grundgesetz allein den Ländern zustehende Gesetzgebungskompetenz für das Recht des Wohnungswesens gestützt werden.
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