Antrag 134/I/2019 Keine Unterstützung von Diktatoren – Für ein Ende der Verwaltungspraxis bei der Erteilung von Passersatzpapieren an syrische Geflüchtete

Status:
Erledigt

In Deutschland gilt für Ausländer*innen die Passpflicht, was bedeutet, dass diese gültige Ausweisdokumente besitzen müssen. Diese sollen sie sich selbst bei den Botschaften ihrer Heimatländer beschaffen. Syrische Geflüchtete waren davon in Berlin bis Ende April 2018 ausgenommen.  Sie bekamen in der Regel von der Berliner Ausländerbehörde ein Passersatzdokument.

 

Seit Mai 2018 wurde diese Ausnahme in der Hinsicht aufgehoben, dass syrischen Geflüchteten mit subsidiärem Schutz nun grundsätzlich eine Zumutbarkeit der Passbeschaffung in der syrischen Botschaft in Berlin unterstellt wird. Das heißt, dass syrische Geflüchtete mit subsidiären Schutz, sich in die Botschaft des Assad-Regimes begeben müssen, um dort zu hohen Kosten  gültige Personaldokumente zu erhalten. Das Assad-Regime, das gezielt Zivilist*innen in Syrien verfolgt und umbringt, wird durch dieses Verfahren direkt mit deutschen Geldern unterstützt. Der deutsche Staat verstärkt damit die Fluchtgründe, anstatt Geflüchteten Schutz zu geben!

 

Wir fordern den Berliner Innensenator deshalb auf, sofort wieder zu der Verwaltungspraxis vor Mai 2018 zurückzukehren und syrischen Geflüchteten mit subsidiärem Schutz einen Reisepass für Ausländer*innen als Passersatz zu gewähren, damit diese nicht in Kontakt mit der syrischen Botschaft treten müssen.

 

Wir fordern weiter, dass sich die Bundestagsfraktion dafür einsetzt, diese Verwaltungspraxis im gesamten Bundesgebiet zu ändern.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 133/I/2019 (Konsens)