Antrag 176/I/2019 Für einen sozialdemokratischen Weg zu einer sicheren und solidarischen Stadtgesellschaft

Status:
Annahme

Die Berliner SPD steht für den Schutz von Grund- und Freiheitsrechten. Daher setzen wir uns weiterhin für die im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen im ASOG und die Einführung eines unabhängigen Polizei-Beauftragte*n ein, die/der den Bürger*innen und der Polizei zur Verfügung steht. Die Polizei braucht mehr Personal und eine bessere Ausstattung – daran arbeiten wir in der rot-rot-grünen Koalition. Die Polizei muss sichtbarer werden, sie muss näher bei den Menschen sein, damit die gefühlte Sicherheit in Berlin steigt. Die Alexwache hat gezeigt wie eine sozialdemokratische Politik funktioniert und wie Präsenz vor Ort die Kriminalität deutlich reduzieren kann. Deswegen unterstützen wir auch Forderungen nach mehr Fuß- und Fahrradstreifen und fördern Projekte, um die Polizei besser in den Kiezen zu verwurzeln.

 

Die Polizei braucht aber nicht noch mehr Möglichkeiten, in Grundrechte einzugreifen. Durch Konstruktionen wie die »drohende Gefahr« oder »drohende terroristische Gefahr« kann die Polizei zeitlich immer weiter vor einer strafbaren Handlung tätig werden. Hierdurch werden Grundrechtseingriffe durch die Polizei immer einfacher möglich, ohne dass dadurch mehr Sicherheit entsteht. Als Berliner SPD lehnen wir daher eine Vorverlagerung der polizeilichen Eingriffsschwelle sowie den Einsatz von „Staatstrojanern“ klar als grundrechtswidrig ab. Wir lehnen außerdem eine Ausweitung des Instruments der Vorbeugehaft ab.

 

Die Berliner SPD lehnt eine Verschärfung des Berliner Polizeigesetzes, des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG), ab. In vielen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern oder Nordrhein-Westfalen wurde unter CDU- und CSU-geführten Landesregierungen das Polizeigesetz in den zurückliegenden Monaten deutlich verschärft. Dabei handelt es sich um reine Symbolpolitik: Sie macht das Leben der Menschen nicht sicherer, die Menschen zahlen aber bei ihren Freiheitsrechten einen hohen Preis. Zugleich lenkt eine solche Politik von den sozialen Ursachen von Kriminalität und Gewalt ab und verhindert so wirksame Lösungen.

 

Berlin darf diesem Beispiel nicht folgen. Zum einen hat die SPD Berlin auf dem Landesparteitag 2018 einen Beschluss gefasst, der eine alternative sozialdemokratische Sicherheitspolitik vorgibt. Zum anderen missbilligen wir die deutliche Verschärfung der Polizeigesetze und die Einschränkung der Freiheitsrechte in anderen Bundesländern. Wir stimmen keinem Gesetz zu, das die Grund- und Freiheitsrechte der Berlinerinnen und Berliner weiter einschränkt, und wollen stattdessen wirksame Maßnahmen treffen, um die Sicherheit in Berlin zu gewährleisten.

 

Außerdem fordern wir als Partei Informationen über den aktuellen Diskussionsstand zu erhalten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Kein Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Berliner SPD steht für den Schutz von Grund- und Freiheitsrechten. Daher setzen wir uns weiterhin für die im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen im ASOG und die Einführung eines unabhängigen Polizei-Beauftragte*n ein, die/der den Bürger*innen und der Polizei zur Verfügung steht. Die Polizei braucht mehr Personal und eine bessere Ausstattung – daran arbeiten wir in der rot-rot-grünen Koalition. Die Polizei muss sichtbarer werden, sie muss näher bei den Menschen sein, damit die gefühlte Sicherheit in Berlin steigt. Die Alexwache hat gezeigt wie eine sozialdemokratische Politik funktioniert und wie Präsenz vor Ort die Kriminalität deutlich reduzieren kann. Deswegen unterstützen wir auch Forderungen nach mehr Fuß- und Fahrradstreifen und fördern Projekte, um die Polizei besser in den Kiezen zu verwurzeln.

 

Die Polizei braucht aber nicht noch mehr Möglichkeiten, in Grundrechte einzugreifen. Durch Konstruktionen wie die »drohende Gefahr« oder »drohende terroristische Gefahr« kann die Polizei zeitlich immer weiter vor einer strafbaren Handlung tätig werden. Hierdurch werden Grundrechtseingriffe durch die Polizei immer einfacher möglich, ohne dass dadurch mehr Sicherheit entsteht. Als Berliner SPD lehnen wir daher eine Vorverlagerung der polizeilichen Eingriffsschwelle sowie den Einsatz von „Staatstrojanern“ klar als grundrechtswidrig ab. Wir lehnen außerdem eine Ausweitung des Instruments der Vorbeugehaft ab.

 

Die Berliner SPD lehnt eine Verschärfung des Berliner Polizeigesetzes, des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG), ab. In vielen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern oder Nordrhein-Westfalen wurde unter CDU- und CSU-geführten Landesregierungen das Polizeigesetz in den zurückliegenden Monaten deutlich verschärft. Dabei handelt es sich um reine Symbolpolitik: Sie macht das Leben der Menschen nicht sicherer, die Menschen zahlen aber bei ihren Freiheitsrechten einen hohen Preis. Zugleich lenkt eine solche Politik von den sozialen Ursachen von Kriminalität und Gewalt ab und verhindert so wirksame Lösungen.

 

Berlin darf diesem Beispiel nicht folgen. Zum einen hat die SPD Berlin auf dem Landesparteitag 2018 einen Beschluss gefasst, der eine alternative sozialdemokratische Sicherheitspolitik vorgibt. Zum anderen missbilligen wir die deutliche Verschärfung der Polizeigesetze und die Einschränkung der Freiheitsrechte in anderen Bundesländern. Wir stimmen keinem Gesetz zu, das die Grund- und Freiheitsrechte der Berlinerinnen und Berliner weiter einschränkt, und wollen stattdessen wirksame Maßnahmen treffen, um die Sicherheit in Berlin zu gewährleisten.

 

Außerdem fordern wir als Partei Informationen über den aktuellen Diskussionsstand zu erhalten.

Beschluss-PDF: