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Antrag 198/I/2024 Kirchensteuer und staatliche Entschädigungsleistungen an die christlichen Kirchen in Deutschland abschaffen!

21.04.2024

Seit der Zeit Napoleons vor über 200 Jahren werden die christlichen Kirchen in Deutschland durch den deutschen Staat entschädigt und durch das automatische Einbehalten der Kirchensteuer bei Kirchenmitgliedern durch die Finanzämter unterstützt. An Entschädigungsleistungen haben die evangelische und katholische Kirche im Jahr 2022 rund 602 Mio. Euro von den Bundesländern erhalten, durch die Kirchensteuer schätzungsweise 13 Milliarden Euro.

 

Im Jahr 1803 beschlossen die Fürsten des Heiligen Römischen Reichs, als Ausgleich für die Eroberungen Napoleons Besitztümer und Ländereien der Kirche auf heute deutschem Boden in ihre eigene Herrschaft zu überführen. Damals bedeutete das, dass rund fünf Millionen Menschen plötzlich neue Landesherren hatten. Für diesen Verlust werden die evangelische und katholische Kirche in Deutschland als Religionsgemeinschaften bis heute von staatlicher Seite entschädigt. Zu den Privilegien der Religionsgemeinschaften in Deutschland gehört auch, dass diese seit rund 200 Jahren ermächtigt sind, Kirchensteuer von den Bürgerinnen und Bürgern einzuziehen, die Kirchenmitglieder sind. Davon profitieren in besonders großem Umfang die evangelische und katholische Kirche. Die Kirchen können die Steuer gegen eine Aufwandsentschädigung von den staatlichen Finanzämtern einziehen lassen, wenn das Landesparlament des entsprechenden Bundeslandes zugestimmt hat.

 

Schon in der Weimarer Verfassung war vorgesehen, die Entschädigungsleistungen an die Kirchen zu beenden, doch auch in der Weimarer Republik konnte keine Lösung gefunden werden. Die Ampel-Regierung hat nach 16 Jahren vermeintlicher Christdemokrat*innen in der Regierung im Koalitionsvertrag den Beschluss gefasst, „einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ zu finden. Wir finden, dafür wird es höchste Zeit.

 

Auch wenn die Entschädigungsleistungen selbst nur einen kleinen Anteil an den kirchlichen Einnahmen ausmachen, so ist die Kirchensteuer jedoch eine der Haupteinkommensquellen insbesondere der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland. Das bisherige Prinzip des Einzugs über die staatlichen Finanzämter hat mit einer Trennung von Kirche und Staat nichts zu tun. Wir fordern deshalb, dass die verpflichtende staatliche Kirchensteuer abgeschafft wird. Wie das funktionieren kann, zeigen Beispiele aus anderen Ländern: In Großbritannien finanziert sich die Kirche aus ihrem eigenen Vermögen. In Frankreich ist beispielsweise die traditionell stark verwurzelte katholische Kirche auf Spenden und einen freiwilligen Kulturbetrag von einem Prozent des Einkommens der Mitglieder angewiesen. In Italien werden 0,8 Prozent der Einkommensteuer an anerkannte Religionsgemeinschaften oder für humanitäre Zwecke gezahlt. Dabei können Steuerzahler*innen jedes Jahr selbst entscheiden, an wen das Geld gehen soll. Spanien verwendet das gleiche System, jedoch liegt der Steuerbetrag hier bei 0,7 Prozent. Solche Systeme sind deutlich sozialer und zeitgemäßer.

 

Wer aus der Kirche austreten will, dem*der werden zahlreiche Steine in den Weg gelegt. Nicht nur stellt die Kirchensteuer eine finanzielle Bürde für einkommensschwache Familien dar, zusätzlich muss beim Austritt zum Beispiel in Berlin ein Termin beim örtlichen Amtsgericht vereinbart werden, bei dem die austretende Person selbst erscheinen muss. Per Brief ist ein Austritt nur mit notarieller Beglaubigung möglich. Doch damit nicht genug: In allen Bundesländern außer Brandenburg und Bremen, falls der Austritt bei einer kirchlichen Stelle beantragt wird, werden Gebühren zwischen 5,50 Euro und bis zu 75 Euro in Baden-Württemberg fällig. Das ist absolut unverhältnismäßig. Mit dem Ende des Einzugs der Kirchensteuermittel durch den Staat fordern wir auch das Ende der Verwaltung des Mitgliederwesens der Kirchen durch den Staat. Die Kirchen sollen aufgefordert werden, einen Kirchenaustritt online und kostenlos zu ermöglichen.

 

Kirchen und Religionsgemeinschaften leisten in Deutschland tagtäglich Viel – insbesondere im Rahmen der sozialen Fürsorge durch den Umgang mit hilfsbedürftigen Menschen, von Geflüchteten über Kranke, Pflegebedürftige und Obdachlose, und als kulturelle und weltanschauliche Gemeinschaften und Anlaufstellen. Trotzdem muss die Finanzierung der Religionsgemeinschaften, besonders der beiden großen christlichen Konfessionen, endlich auf eine neue Grundlage gestellt werden! Davon unabhängig setzen wir uns dafür ein, dass durch die sich daraus möglicherweise ergebenden finanziellen Umstrukturierungen der Religionsgemeinschaften nicht potenziell gefährdete Unterstüzungsmaßnahmen, Dienst- und Hilfeleistungen für die besonders schwachen und bedürftigen Mitglieder unserer Gesellschaft betroffen sind, beziehungsweise, dass diese ansonsten durch eine mindestens gleichwertige Ersatzleistung ersetzt werden.

 

Wir fordern deshalb,

  • die Verhandlungen für das Ende der Entschädigungsleistungen an die Kirchen voranzutreiben und diese noch in der laufenden Legislaturperiode wie im Koalitionsvertrag vorgesehen endgültig zu beenden;
  • das bisherige Verfahren des Einzugs der Kirchensteuer über die Finanzämter und die verpflichtende Zahlung für Kirchenmitglieder zu beenden;
  • die Dienstleitungen des Austritts aus der Religionsgemeinschaft kostenlos und in vereinfachter Form online zu ermöglichen.

 

Antrag 199/I/2024 „Nie Wieder!“ ist jetzt - jüdisches Leben schützen!

21.04.2024

Gewalt gegen Jüdinnen*Juden in Deutschland ist alltäglich und allgegenwärtig. Ob auf der Straße, in der Schule, in der Universität, zuhause oder auf Arbeit – Jüdinnen*Juden werden immer wieder Opfer antisemitischer Übergriffe und Verbrechen.

 

Dabei steigt die Zahl der Übergriffe und Verbrechen seit 2015 mit jedem Jahr an. Verzeichnete das Bundeskriminalamt im Jahr 2021 noch knapp 3.000 antisemitische Delikte, waren es im Jahr 2022 schon 3.500 Delikte. Seit dem 07. Oktober 2023 erreicht die Bedrohungslage für Jüdinnen*Juden ein neues Maß und die Lage verschlimmert sich drastisch. Allein von Anfang Oktober bis Anfang November dokumentierte der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. (kurz: RIAS) 994 antisemitische Delikte. Im gleichen Zeitraum erfasste der Bundesverband RIAS allein 177 antisemitische Versammlungen. Der Abschlussbericht des Bundesverbands RIAS zeichnet ein furchtbares Bild.

 

So berichten Jüdinnen*Juden vermehrt von antisemitischen Vorfällen an Orten ihres Alltags: in der Nachbarschaft, an ihrem Arbeitsplatz oder an Hochschulen – nirgends sind sie sicher.  Allein 59 Vorfälle im direkten Wohnumfeld musste der Bundesverband RIAS verzeichnen – so drangen zum Beispiel zwei Männer gewaltsam in die Wohnung eines Israelis ein, um eine aus dem Fenster gehängte Israelflagge zu entfernen.

 

Auch an Hochschulen – nicht zuletzt an der Freien Universität in Berlin – kommt es vermehrt zu antisemitischen Schmierereien und Versammlungen. So werden Jüdinnen*Juden für das Verhalten Israels verantwortlich gemacht, antisemitische Hetzschriften verteilt, der Krieg in Gaza auf antisemitische und verharmlosende Art und Weise mit der Shoah gleichgesetzt und jüdische Studierende öffentlich antisemitisch markiert.

 

Mit Blick auf die Zunahme der antisemitischen Vorfälle und Gewalttaten zeichnet der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung ein verheerendes Bild und spricht von geringer Solidarität mit jüdischen Gemeinschaften, mangelnder Empathie und drastischen Auswirkungen für Jüdinnen*Juden in Deutschland – ganz gleich ob es sich dabei um einen versuchten Brandanschlag auf eine Synagoge in Berlin, antisemitische Schmierereien an Hauswänden,  Drohungen gegenüber jüdischen Einrichtungen und Schulen oder Gewaltangriffe gegenüber Jüdinnen*Juden handelt.

 

Schutz von jüdischen Einrichtungen jetzt!

Und bei Betrachtung dieser alltäglichen und allgegenwärtigen Bedrohung, dieser immer wiederkehrenden Gewalt wird neben einem eklatanten gesellschaftlichen Versagen auch ein Versagen des Staates offenbar, der nicht in der Lage ist, jüdisches Leben zu schützen.

 

So muss man sich vor Augen führen, dass jüdische Gemeinden weitestgehend allein für den Schutz von Synagogen und Bildungseinrichtungen verantwortlich sind. Dessen bewusst ist sich kaum jemand – Friedrich Merz reagierte erstaunt beim Besuch des jüdischen Gymnasiums in Berlin, dass die Schule einen sehr großen Zaun um sich habe, für die Schüler*innen ist dieser “große Zaun” jedoch Alltag. In Gefährdungsanalysen werten Polizei und Landeskriminalamt Gegebenheiten und Gefahrenlagen aus und teilen den jüdischen Gemeinden dann mit, wo Sicherheitslücken liegen – für die Umsetzung und Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen sind dann aber die Gemeinden allein verantwortlich. Die Polizei zieht sich oft aus der Verantwortung, beschränkt sich auf die Annahme ,,abstrakter” Gefahren und lässt, wie sich beispielsweise zuletzt in Halle im Jahr 2019 an Yom Kippur gezeigt hat, Sicherheitslücken offen.

 

Klar muss aber sein, dass die Gefahrenabwehr hierbei eine Kernaufgabe des Staates ist! Ob Synagoge, jüdische Schule oder jüdische Bildungseinrichtung – der Staat muss alle Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Sicherung aufwenden, von Sicherheitsglas und Sicherheitstüren bis hin zu Schutzpersonal, um Orte jüdischen Lebens zu schützen!

 

Antisemit*innen raus aus unseren Sicherheitsbehörden!

Und nicht überraschend ist, dass die Probleme in unseren Sicherheitsbehörden noch über ein bloßes Wegsehen hinausgehen. Nicht zuletzt die Enthüllungen des Satirikers Jan Böhmermann, der Chatprotokolle von Polizist*innen eines Frankfurter Polizeireviers veröffentlichte, zeigen, dass Antisemit*innen in unseren Sicherheitsbehörden sitzen.

 

Nichtsdestotrotz müssen sich Menschen, die auf den Schutz des Staates und den Schutz der Polizei angewiesen sind, darauf verlassen können, dass diejenigen, vor deren Angriffen und Gewalt sie beschützt werden müssen, nicht auch noch in den Sicherheitsbehörden selbst sitzen. Die Behördenleitungen müssen hier konsequent durchgreifen und alle Maßnahmen ergreifen, um Antisemit*innen aus dem Dienst zu entfernen und um antisemitische Strukturen in den Behörden zu zerschlagen.

 

Das Strafrecht reformieren!

Auch das Strafrecht ist dahingehend reformbedürftig! Während beispielsweise Tatmotive wie die „Habgier“ zu einer enormen Strafschärfung führen können, sind Motive bezüglich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vergleichsweise vernachlässigt. Nach §46 II Strafgesetzbuch sind solche Motive bei der Strafzumessung lediglich „in Betracht“ zu ziehen. Deshalb verwundert es auch nicht, dass in der Vergangenheit beispielsweise ein Brandanschlag auf eine Synagoge nur minimal bestraft wurde, da der zuständige Richter ein antisemitisches Tatmotiv negierte.

 

Wenn Jüdinnen*Juden oder jüdische Einrichtungen aus blankem Hass attackiert werden, dann muss das vor Gericht klar benannt werden. Staatsanwaltschaften und Gerichte dürfen keinen Zweifel daran lassen, dass solche Angriffe immer antisemitisch sind. Wenn in solchen Fällen, wie schon geschehen, von ,,Israelkritik” gesprochen wird, bestätigen sie die Täter*innen noch zuletzt in ihrem Denken und verleihen den Taten zu gewissen Grad Legitimation.

 

Antisemitismusprävention unterstützen, fördern, ausbauen!

Der Beratungsbedarf der Beratungsstelle bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung OFEK e.V. hat sich seit dem 07. Oktober 2023 verzehnfacht. Die hebräischsprachige Seelsorge „Matan“ verzeichnete im Oktober siebenmal so viele Anrufe wie im September. Der Bundesverband RIAS berichtet von einer enorm gestiegenen Anzahl an Meldungen antisemitischer Delikte.

 

Und so wichtig wie die Arbeit dieser Einrichtungen, die nicht nur ansprechbar sind und Menschen im Nachgang zu antisemitischen Übergriffen begleiten, sondern auch essentielle Arbeit im Bereich der Aufzeichnung und Sammlung von Vorfällen leisten, so sehr würde man doch hoffen, dass diese finanziell und personell abgesichert sind – mitnichten!

 

Erst im Oktober wandte sich zum Beispiel die Geschäftsführerin des OFEK e.V. mit einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden im Berliner Abgeordnetenhaus und forderte unter anderem mehr Geld, um die Angebote aufrechterhalten zu können – ein für uns alarmierender Zustand! Für uns ist klar: Jegliche Angebote und Stellen zur Antisemitismusprävention, aber auch im Bereich der Beratung, Begleitung und Berichterstattung müssen finanziell und personell so ausgestattet werden, dass ihre Arbeit langfristig abgesichert ist!

 

Und schaut man sich die antisemitischen Vorfälle an, die auch an Schulen verzeichnet werden, wird deutlich, dass Antisemitismusprävention noch viel früher greifen muss! Wir brauchen noch viel mehr pädagogische Angebote der Antisemitismusprävention an Schulen, die über antisemitische Parolen, Bewegungen und Gewalttaten aufklären und wir brauchen Rahmenlehrpläne, die ein ,,Nie wieder!” begreifbar und den damit einhergehenden Auftrag verständlich machen.

 

Jüdinnen*Juden auf dem Campus schützen!

Die Bilder, die uns von Hochschulen aus ganz Deutschland erreichen, sind erschreckend! Veranstaltungen, in denen die Shoah relativiert, zum Genozid aufgerufen oder der Staat Israel und jüdische Studierende zum Ziel antisemitischer Tiraden werden, jüdische Studierende, die davon berichten, dass ihr Campus für sie zu einem Ort des Schreckens geworden ist oder die Verbreitung antisemitischer Hetzschriften – wir haben ein ernsthaftes Problem an unseren Hochschulen!

 

Eben dieses Klima der Angst, welches beispielsweise die Präsidentin der Jüdischen Studierendenunion und Mitglied der Partei Bündnis 90 / Die Grünen Hanna Veiler immer wieder beschreibt, ist erschreckend und offenbart das Versagen der staatlichen Hochschulleitungen. Wir fordern: Kein Zögern bei antisemitischen Vorfällen, die konsequente Anzeige antisemitischer Vorfälle, das Schaffen von Schutz- und Vernetzungsräumen für jüdische Studierende, keine Verallgemeinerungen in der Bewertung und eine effektive, schnelle Durchsetzung des Hausrechts!

 

Wir alle sind gefordert!

„Nie Wieder“ ist jetzt! Hinsichtlich des grassierenden und erstarkenden Antisemitismus bedeutet das: Wir alle sind gefordert, uns schützend vor Jüdinnen*Juden zu stellen, Antisemitismus klar zu widersprechen und uns selbst hinsichtlich antisemitischer Denkmuster und Pauschalisierungen zu hinterfragen. Das ist der unverrückbare Schutzauftrag, den wir alle zu erfüllen haben. Denn aufgrund der aktuellen Ereignisse dürfen wir auch unsere historische Verantwortung zur Shoah nicht vergessen – „Nie wieder ist jetzt“ heißt auch Erinnerungskultur.

 

Daher fordern wir:

  • einen Ausbau der Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen für alle jüdischen Einrichtungen, ganz gleich ob technischer oder personeller Art und die komplette Finanzierung dieser durch den Staat
  • ein konsequentes Durchgreifen gegenüber Antisemit*innen in den Sicherheitsbehörden und hierfür notwendige Anpassungen des Disziplinarrechts, die eine Entfernung aus dem Staatsdienst und eine Zerschlagung antisemitischer Strukturen ermöglichen
  • ein Strafrecht, das antisemitische Gewalttaten und Verbrechen als solche klar erkennt und ahndet, sowie eine konsequente Verfolgung antisemitischer Straftaten, die keine Form der Diskriminierung, der Übergriffe und der Hassrede duldet
  • den massiven Ausbau der finanziellen Unterstützung für / Finanzierung von Angeboten und Initiativen der Antisemitismusprävention, der Beratung und der Aufnahme antisemitischer Vorfälle sowie zivilgesellschaftlicher Angebote jüdischer Akteur*innen, Angebote des interreligiösen Dialogs und des zivilgesellschaftlichen Austauschs
  • die Förderung und den Ausbau von Bildungsprogrammen zur Sensibilisierung für und Aufklärung über Antisemitismus in Schulen sowie Angeboten des Jugendamtes und der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
  • die Schaffung von Vernetzungs- und Schutzräumen für jüdische Studierende an allen Hochschulen sowie eine konsequente Durchsetzung des Hausrechts im Falle antisemitischer Übergriffe an Hochschulen

 

Antrag 189/I/2024 Betroffene von sexualisierter und häuslicher Gewalt besser schützen!

21.04.2024

Wenn es darum geht, unser Rechtssystem zu bewerten, muss dieses sich immer auch daran messen lassen, wie mit Opfern von Straftaten umgegangen wird. Es sollte selbstverständlich sein, dass gerade diejenigen, die Opfer einer Straftat werden, besonderen Schutz bekommen. Gerade Opfer von sexualisierter und häuslicher Gewalt werden allerdings nicht ausreichend geschützt. Die Zahl der Betroffenen von sexualisierter und häuslicher Gewalt steigt jedes Jahr an und betrifft besonders FINTA (Frauen*, Inter*, nicht-binäre und Trans*Personen). So wird fast alle zwei Minuten ein Mensch in Deutschland Opfer von häuslicher Gewalt. Jede Stunde werden mehr als 14 FINTA Opfer von Partnerschaftsgewalt. Gleichzeitig gibt es bundesweit pro Jahr mehr als 13.000 Anzeigen wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung – die Dunkelziffer nicht zur Anzege gebrachter Straftaten in diesem Bereich liegt vermutlich deutlich höher. Tagtäglich sehen sich FINTA mit sexuellen Übergriffen konfrontiert. Diese reichen von sexuellen Anspielungen und Blicken bis hin zu übergriffigen Nachrichten und Berührungen. Das Patriarchat wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus. Für das Justizsystem, welches maßgeblich von Männern für Männer schaffen wurde, gilt dies in besonderer Weise. Die strukturelle Misogynie und patriarchale Strukturen müssen dort und überall zerschlagen werden. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen muss dem Schutz der Opfer deswegen dringend mehr Aufmerksamkeit zukommen.

 

Retraumatisierende Vernehmungen verhindern

Oftmals werden Betroffene von sexualisierter Gewalt bei ihren Aussagen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens notwendig sind, retraumatisiert. Jede Aussage führt zu einer erneuten Konfrontation mit dem Geschehenen. Und selbst, wenn es dann zu einem Urteil kommt, ist es in der Regel so, dass das Verfahren in einer höheren Instanz erneut verhandelt wird, sodass dann erneut eine Aussage gemacht werden muss. Um den Betroffenen eine Aussage vor Gericht in mehreren Instanzen zu ersparen, wurde 2013 die Möglichkeit geschaffen, dass Verfahren, bei denen die mehrfache Befragung der Betroffenen zu erheblichen psychischen Belastungen führen kann, nicht beim Amtsgericht, sondern direkt beim höher instanzlichen Landgericht starten. In der Realität wird  diese Möglichkeit aber aufgrund von fehlenden Ressourcen und Personalmangel an den Landgerichten nicht genutzt. Vielmehr wird fast immer beim Amtsgericht angeklagt, sodass es in aller Regel zu Verfahren in zwei Instanzen kommt und die betroffene Person dann auch zweimal aussagen muss. Wir fordern daher, dass die Landgerichte besser ausgestattet werden, sodass eine zusätzliche Retraumatisierung mit allen Mitteln verhindert wird. Dieser Zweck kann auch durch eine konsequente Anwendung des § 58a StPO erreicht werden, indem die Aussage bereits bei der Vernehmung aufgezeichnet wird und bei der Gerichtsverhandlung abgespielt werden kann.

 

Psychische Belastung bei Gewaltschutzverfügungen verringern

In Deutschland finden jährlich zahlreiche Gewaltschutzverfahren statt, in denen Opfer von häuslicher oder sexualisierter Gewalt versuchen, Schutzmaßnahmen zu erwirken. Dabei besteht das deutliche Problem, dass bei Anhörungen im Rahmen dieser Verfahren die Betroffenen in der Regel gemeinsam mit den Täter*innen vor Gericht erscheinen müssen. Dies kann zu erheblichen psychischen Belastungen führen, da die Opfer direkt mit demjenigen konfrontiert werden, vor denen sie sich fürchten. Oftmals leiden die Betroffenen schon lange vor dem eigentlichen Tag der Anhörung vor wiederkehrenden Panikattacken und Schlafproblemen. Es besteht zwar die Möglichkeit, eine getrennte Anhörung zu beantragen, dies wird allerdings von den Gerichten häufig mit dem Verweis auf einen höheren Aufwand abgelehnt. Die potentielle Retraumatiseriung und der Stress, dem die Betroffenen ausgesetzt sind, wird häufig ignoriert.

Wir fordern deshalb, dass es auf Antrag der betroffenen Person, der nicht weiter begründet werden muss, ein Recht auf getrennte Anhörung gibt!

 

Häusliche Gewalt endlich auch vor den Familiengerichten berücksichtigen!

Ein weiteres Problem sehen wir darin, dass bei Familiengerichten häusliche Gewalt von den Richter*innen bei ihren Entscheidungen nicht angemessen berücksichtigt wird. Streiten sich etwa zwei Eltern um das Sorgerecht für ihr gemeinsames Kind, wird von häuslicher Gewalt betroffenen Partner*innen oft empfohlen diese Gewalt vor den Gerichten nicht anzusprechen, weil es ihnen von Richter*innenseite häufig negativ ausgelegt wird. So wird dann nicht selten behauptet, dass die häusliche Gewalt nur angesprochen wird, um die andere Person zu diskreditieren. Wird die Gewalt doch angesprochen, spielt sie für die Entscheidung im Sorgerecht keine große Rolle. Häufig wird von den Richter*innen argumentiert, dass die Gewalt ein Phänomen sei, was sich nur zwischen den Partner*innen abspielen würde und Gewalt gegen die Kinder nicht denkbar sei. Es zeigt sich aber, dass das in der Regel nicht stimmt und die Kinder dann auch häufig Opfer von häuslicher Gewalt werden. Darüber hinaus wird das betroffene Elternteil durch den gemeinsamen Umgang der weiteren Gefahr von Übergriffen ausgesetzt. In der Abwägung wird eine mögliche Entfremdung des Kindes zu einem Elternteil, oftmals dem Vater, mehr Gewicht zugestanden, als die mögliche Gefahr von körperlichen Übergriffen dem Kind oder dem betroffenen Elternteil gegenüber. Das Recht der Eltern über ihre Kinder, wird in Deutschland immer noch über das Recht des Kindes auf ein unversehrtes Leben gestellt. Das kann nicht sein!

 

Diese Fehleinschätzung kommt auch davon, dass die Richter*innen sich zwar juristisch mit dem Familienrecht gut auskennen, aber keine besonderen Schulungen oder Fortbildungen im Zusammenhang mit sexualisierter und häuslicher Gewalt bekommen. Dies ist etwa bei Jugendrichter*innen anders. Diese erlernen neben den rechtlichen Grundlagen auch den besonderen Umgang mit Jugendlichen und den gesellschaftlichen Kontext von Jugendkriminalität.

 

Wir fordern daher, dass Familienrichter*innen eine verbindliche Schulung, in der die sozialen Bedingungen und unterschiedlichen Erscheinungsformen von sexualisierter und häuslicher Gewalt gelehrt werden, besucht haben müssen. Außerdem muss es regelmäßige Fortbildungen geben.

 

Zusammenfassend fordern wir daher,

  • dass die Landgerichte besser ausgestattet werden und die Möglichkeit Verfahren wegen sexualisierter Gewalt vor den Landgerichten anzuklagen konsequent genutzt wird
  • dass es auf Antrag der betroffenen Person, der nicht weiter begründet werden muss, ein Recht auf getrennte Anhörung gibt
  • dass alle Personen, die Opfer von sexualisierter oder häuslicher Gewalt auf dem Weg von der Anzeige bis zum Gerichtsverfahren betreuen, wie Polizist*innen, Ärzt*innen oder Familienrichter*innen vor Ausübung ihres Amtes besondere Schulungen zu dem Thema der sexualisierten und häuslichen Gewalt besuchen und ihr Wissen in regelmäßigen Fortbildungen erneuern müssen
  • Umfassende Forschung zu den Folgen von erzwungenem Umgang auf die Opfer und deren Kinder
  • dass das Recht von Kindern auf ein unversehrtes Leben größer ist, als das der Eltern über sie verfügen zu können

 

Antrag 180/I/2024 Hände weg von meinen Chats! - Gegen Chatkontrolle und Überwachung im Internet

21.04.2024

Der Kongress der Party of European Socialists möge beschließen:

 

„Privacy is the right to a free mind“ – Was bisher geschah

Vor 10 Jahren, im Sommer 2013, versetzte der NSA-Mitarbeiter Edward Snowden die Welt in Aufruhr: Mit der Veröffentlichung geheimer Daten und Materialien konnte er beweisen, dass die Geheimdienste der USA ihre eigenen und auch fremde Staatsbürger*innen gezielt – auch das Handy der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde überwacht – aber auch großflächig und ungerichtet abhörten. Diese permanente Überwachung und Aufzeichnung von Bewegungsdaten, Kommunikation und Bildern erlaubte es den Geheimdiensten, auch Jahre nach der Aufzeichnung detaillierte Profile über Personen zu erstellen. Diese Form der unbegründeten und rechtswidrigen massenhaften Überwachung und Vorratsdatenspeicherung stieß damals zu Recht auf weltweite massive Empörung.

 

Seit den Leaks von Edward Snowden hat sich an der Praxis der Geheimdienste wahrscheinlich wenig geändert. Die Möglichkeiten, die eigene Kommunikation zu verschlüsseln und so vor dem Zugriff Dritter zu schützen, wurden aber ausgeweitet. Was vor 10 Jahren noch ein Hobby von wenigen Personen war, ist spätestens mit der Einführung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei Messengerdiensten in der Breite der Gesellschaft angekommen. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erlaubt es Nutzer*innen, private Kommunikation zu führen, ohne dass die Nachrichten von Messengerdiensten, Regierungen oder anderen unbefugten Personen gelesen werden kann – ein riesiger Fortschritt für Privatsphäre und sichere Kommunikation im Internet.

 

Im Mai 2022 stellte die schwedische EU-Kommissarin Ylva Johansson einen Gesetzvorschlag vor, der das Ende für verschlüsselte Kommunikation und Anonymität im Internet bedeuten könnte. „Child Sexual Abuse Reduction“ nennt sich dieses Vorhaben und das Ziel ist es, Kindesmissbrauch und die Verbreitung von diesen im Netz einzudämmen. Wir unterstützen das grundlegende, obligatorische Anliegen, der Unterbindung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, jedoch nicht diesen Weg dorthin. Denn dazu sollen neben der massenhaften Kontrolle von Chats auch Altersverifikation und Netzsperren eingesetzt werden.

 

Meine Chats gehören mir – und nicht einer KI oder den Behörden!

Ylva Johansson schlägt in ihrem Gesetzentwurf verschiedene Maßnahmen vor, die technische Umsetzung bleibt dabei unklar.

 

Zentral in der Debatte um diesen Entwurf ist die sogenannte Chatkontrolle: die Kommission hat das Ziel formuliert, alle Chats auf Kindesmissbrauch zu scannen.

 

Die Einführung einer Chatkontrolle würde dazu führen, dass die private Kommunikation jeder Person zu jeder Zeit gescannt würde. Dies würde einen massiven Einschnitt in die Bürger*innenrechte bedeuten.

 

Dass man verschlüsselte Kommunikation nicht einfach verbieten kann, ist zum Glück selbst Ylva Johansson klar. Die Alternative heißt „client-side scanning“: jede Nachricht würde, bevor sie verschickt wird, auf dem eigenen Gerät gescannt und mit einer zentralen Datenbank aus Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs verglichen. In der Logik der EU-Kommission wird dadurch die Verschlüsselung der Kommunikation nicht angegriffen, schließlich wird die Nachricht erst gescannt und erst danach verschlüsselt.

 

Doch das Gegenteil ist der Fall. Die Einführung dieser Technologie einen massiven Einschnitt in die Privatsphäre darstellen und nach Einschätzung des legal councils der EU die Essenz der fundamentalen Rechte verletzen. Auch die Expert*innen, die der Digitalausschuss des Bundestages im März zu einer Anhörung eingeladen hat, haben sich einmündig gegen client-side-scanning ausgesprochen. Von Kinderschutzbund und Internet-Ermittler bis Chaos Computer Club – nicht einmal der Union ist es gelungen, eine*n Expert*in aufzutreiben, der*die sich für die vorgeschlagenen Maßnahmen ausspricht. Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht im aktuellen Verordnungsentwurf “unverhältnismäsige Eingriffe in die geprüften Grundrechte der GRCh (EU-Grundrechtecharta).

 

Auch technisch zeigen sich Problematiken: damit eine KI Missbrauchsabbildungen erkennen kann, muss sie vorher auf einer Sammlung von solchen Abbildungen trainiert werden. Dabei werden der KI Abbildungen gezeigt und die KI soll die Abbildungen als Missbrauch oder nicht deklarieren. Die Entscheidungen der KI im Trainingsprozess müssen von Menschen kontrolliert werden, die sich ebenfalls diese Abbildungen ansehen und die Entscheidung der KI bestätigen müssen. Eine solche unbekannte KI bietet massives Missbrauchspotential. Verbrecher*innen könnten Zugriff auf Trainingsdaten erlangen und diese Abbildungen weiter nutzen oder sich durch die KI selbst Bilder generieren lassen. Weiterhin kann von Bürger*innen nicht kontrolliert werden, ob die eigenen Nachrichten tatsächlich nur in diesem Rahmen kontrolliert oder ob auch andere Inhalte gesucht werden.

 

Jede*r Bürger*in wäre davon betroffen, dass sämtliche private Kommunikation ständig durchsucht würde. Von einer zentralen unbekannten Entität. Neben echten Missbrauchsabbildungen würde diese Kontrolle auch jede Menge falsche Meldungen produzieren, also Nachrichten, die fälschlich als Missbrauch gekennzeichnet werden und dann von den Behörden kontrolliert werden. Dies kann sowohl das Versenden von Kinderfotos in Familiengruppen als auch Nachrichten betreffen, die sich Jugendliche einvernehmlich schicken. Studien zeigen zudem, dass Inhalte, die die queere Community betreffen, deutlich häufiger fälschlich als Pornographie erkannt werden.

 

Zudem ist fragwürdig, ob die Einführung der Chatkontrolle tatsächlich einen Beitrag zu weniger Kindesmissbrauch leisten würde. Missbrauchsabbildungen werden in der Regel nicht per Messenger versendet. Stattdessen werden Links auf Seiten im „dark net“ geteilt, von denen das Material anonym abgerufen werden kann.

 

Die Einführung einer Chatkontrolle würde das zugrundeliegende Problem also nicht lösen, sondern unverhältnismäßig in die Privatsphäre aller eingreifen.

 

Keine Stoppschilder im Internet – Löschen, statt sperren!

Schon 2009 sagte Ursula von der Leyen, damals noch als Familienministerin, Abbildungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Internet den Kampf an. Ihr Vorschlag: Seiten, auf denen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu finden sind, sollen gesperrt und mit einem großen Stoppschild versehen werden. Dieser Vorschlag wurde damals nach langen Protesten aufgegeben. Zu Recht! Netzsperren sind nicht nur schwer umzusetzen und lassen sich leicht umgehen. Wird eine Seite mit einem großen roten Stoppschild versehen, wird auch noch aktiver Täter*innenschutz betrieben. Alle Materialien existieren noch auf den Servern der gesperrten Seite und können von Betreiber*innen einfach auf eine andere Seite übertragen werden.

 

Stattdessen wird in Deutschland inzwischen das Prinzip „Löschen, statt Sperren“ verfolgt. Stoßen Ermittler*innen im Internet auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, wird dies an die Serverbetreiber*innen gemeldet, die die Seite mit allen Inhalten löschen. Dieses Verfahren ist „einfach und wirksam“, so berichtet es das Justizministerium. Und doch werden viele Seiten nicht direkt gelöscht. Den Behörden fehlt häufig Personal, um alle Seiten zu löschen. Es ist nicht hinnehmbar, dass einfache Mittel, die ausschließlich Täter*innen betreffen, durch Ermittlungsbehörden nicht ausgeschöpft werden.

 

Netzsperren sind auch auf europäischer Ebene zu verhindern. Stattdessen müssen Missbrauchsabbildungen wo immer sie auftreten, gelöscht werden. Behörden müssen ausreichend Personal ausgestattet sein, um Seiten zu löschen.

 

Alter, geht‘s noch? – Ein Internet ohne Altersverifikation und Ausweispflicht

Die Kommission geht in ihrem Gesetzesvorhaben aber noch weiter, als bestehendes Material zu erkennen. Auch dem sogenannten „grooming“ – also versuchter Kontaktaufnahme von Erwachsenen bei Kindern mit dem Ziel des Missbrauchs soll Einhalt geboten werden. Dafür könnten Anbieter*innen künftig dazu gezwungen werden, Alterskontrollen einzuführen.

 

Heute schon verhindern manche Anbieter*innen, dass Kinder von Erwachsenen angeschrieben werden können. TikTok beispielsweise stellt Accounts von 13- bis 15-jährigen grundsätzlich privat. Solche Maßnahmen basieren meist auf Selbstauskünften der Nutzer*innen, dies wird der EU-Kommission sicher nicht ausreichen.

 

Möglichkeiten der Altersverifikation reichen von der Identifikation mit Ausweisen bis zur KI-gestützten Berechnung des Alters durch biometrische Daten. Nicht nur aus Datenschutzperspektive ist dabei eine Variante schlimmer als die nächste.

 

Die Verifikation des Alters durch Kontrolle des Personalausweises würde das Ende der Anonymität im Internet bedeuten. Nutzer*innen jeder Plattform, auf der Chats möglich sind, müssten den Anbieter*innen persönliche Daten übermitteln. Ein Datenleak oder ein Hackerangriff auf die Datenbanken der Anbieter*innen wäre fatal. Durch die AusweisApp ist es theoretisch möglich, nur die Daten zu übermitteln, die tatsächlich gebraucht werden. Es ist jedoch abzusehen, dass sich Plattformen mit dieser Einschränkung nicht zufriedengeben werden, sondern unter den Deckmantel gesetzlicher Legitimierung weitere Daten zu Werbezwecken sammeln werden und so weitere Daten von Nutzer*innen sammeln können, die sie eigentlich nicht haben sollten.

 

Der Angriff auf die Anonymität im Internet hat aber auch weitere Auswirkungen, die zu kritisieren sind. Die Pflicht, für jede Form der Online-Kommunikation den Personalausweis vorlegen zu müssen, wird massive Auswirkungen auf die Kommunikationsfreiheit im Internet haben. Wenn Nutzer*innen bei jeder Anmeldung und Nachricht im Internet befürchten müssen, dass Inhalte gelesen und zurückverfolgt werden können, hat dies messbare Folgen für das individuelle Verhalten und die Meinungsfreiheit. Es ist zudem unverhältnismäßig: Niemand würde auf die Idee kommen, vor jedem Gespräch, Telefonat oder Museumsbesuch einen Personalausweis anzufordern.

 

Personen, die keinen Ausweis besitzen, wären so komplett von digitaler Teilhabe ausgeschlossen. Auch Betreiber*innen von Open-Source-Programmen wären von einer solchen Regelung bedroht. Open-Source-Programme ermöglichen es Nutzer*innen, Programme kostenlos zu nutzen, weiterzuentwickeln und zu testen. Dabei gibt es keine zentrale Datenbank von Nutzer*innen, sondern Programme oder Quellcode können aus verschiedenen Quellen genutzt werden. Der Schutz der persönlichen Daten von Nutzer*innen muss auch im Internet gelten!

Antrag 179/I/2024 Ein echtes Gesetz zur Bekämpfung digitaler Gewalt

21.04.2024

Digitale Gewaltakte gehören für viele Personen leider zum Alltag im Internet. Insbesondere marginalisierte und diskriminierte Gruppen erleben durch die Nutzung digitaler Medien oder technischer Hilfsmittel oft Hass, Verfolgung und Diskriminierung im digitalen Raum. Gewalt findet nicht nur öffentlich auf sozialen Medien statt, sondern auch in partner*innenschaftlicher Gewalt oder im sozialen Nahbereich (z.B. Familie, Freundeskreis, Sportverein). Grob lassen sich zwei Formen digitaler Gewalt unterscheiden: Plattformbasierte digitale Gewalt, wie beispielsweise Belästigung und Cybermobbing, und technologiebasierte digitale Gewalt, also Gewalt, die mithilfe technischer Geräte und/oder digitaler Technologie ausgeführt wird. Digitale Gewalt ist häufig mit analoger Gewalt, d.h. offline Gewalt, verknüpft, etwa als Fortsetzung oder Ergänzung von analog bestehenden Gewaltdynamiken. Auch die Intentionen ähneln sich stark – es geht um Macht, Kontrolle, Unterdrückung, Demütigung, Verletzung und kann im schlimmsten Fall auch zu Mord und Suizid führen. Wie auch analoge Gewalt nimmt digitale Gewalt stetig zu. Und das, obwohl das Netzwerkdurchsetzungsgesetz seit Jahren Plattformen verpflichtet, sträfliche Inhalte innerhalb kurzer Zeit zu entfernen. Allein langwierige und intransparente Prüfverfahren von Inhalten, nachdem diese gemeldet wurden, zeigen die Defizite der bestehenden Regulierung. Auch mit dem seit Februar 2024 wirkenden “Digital Services Act” wird sich diese Situation voraussichtlich nicht wesentlich verbessern. Die in 2024 verabschiedete EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beinhaltet ebenfalls neue Straftatbestände im Bereich digitale Gewalt, jedoch blockierten Mitgliedsstaaten wie Polen aber auch Deutschland eine wirklich progressive Gesetzgebung. Konkret blockierte Deutschland, dass es EU-weit einheitliche Straftatbestände für Vergewaltigung gibt. Was alle diese genannten Regelungen eint: sie sind primär auf die Identifizierung und Verfolgung von strafbaren Inhalten und von Täter*innen auf sozialen Plattformen ausgerichtet, aber wenig bis gar nicht auf Gewalt durch andere Arten von Technologie oder Gewalt im sozialen Nahbereich. Prävention sowie Betroffenenschutz wird fast gänzlich ausgespart. Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien auf Bundesebene wurde vereinbart, ein Gesetz gegen digitale Gewalt auszuarbeiten und die Situation von Betroffenen zu verbessern. Im April 2023 hat das Bundesjustizministerium erste Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz vorgelegt. Nach Meinung vieler zivilgesellschaftlichen Organisationen sind die Ideen aus dem Bundesjustizministerium viel zu kurzgefasst. Eine ganzheitliche Strategie, die Polizeiarbeit, Justiz, Bildungsarbeit und Hilfeleistungen für Betroffene berücksichtigt, fehlt bisher.

 

Daher fordern wir eine echte Strategie gegen digitale Gewalt und ein Gesetz, was diesen Namen auch verdient. Aus unserer Sicht müssen folgende Punkte enthalten sein:

 

I: ganzheitliche Definition von digitaler Gewalt

Bisher gibt es keine Definition, was digitale Gewalt überhaupt ist. Häufig werden nur Volksverhetzung, Androhung von schwerwiegenden Straftaten oder Morddrohung als digitale Gewalt aufgefasst. Dies sind zwar auch wichtige Beispiele digitaler Gewalt, aber durch den Einsatz von digitaler Technik müssen wir den Begriff weiter fassen, da sich durch technische Innovation die Möglichkeiten digitaler Gewaltanwendungen immer weiter erweitern. So sind beispielsweise Doxing (die Veröffentlichung personenbezogener Daten durch Täter*innen), Stalking, Tracking (die Nachverfolgung von Aktivitäten) sowie bildbasierte Gewalt (z.B. nicht einvernehmliche versandte „dick pics“) sehr verbreitet. Darüber hinaus ermöglichen KI-Systeme die Generierung von gefälschtem und nicht-einvernehmlichem sexuellem Bildmaterial, sogenannte „deep fake pornography“. All das ist auch digitale Gewalt, da sie Betroffene schädigen können. Auch ist es ohne eine Definition von digitaler Gewalt schwierig, eine Datengrundlage aufzubauen, um Forschung zu betreiben und das Problem besser zu verstehen. Häufig gibt es ohne Daten und Definition zu wenig Geld für Präventionsangebote und Maßnahmen zum Schutz vor digitaler Gewalt können nur unvollständig getroffen werden.

 

II: Bessere Hilfeleistungen für Betroffene

Analoge und digitale Gewalt müssen gemeinsam gedacht werden, da der Übergang oft fließend ist. Die Hilfeleistungen für Betroffene von digitaler Gewalt müssen dringend gestärkt werden. Daher muss, um digitale Gewalt zu bekämpfen, die existierenden Strukturen des Gewaltschutzes durchfinanziert, ausgebaut und für digitale Gewalt aufgerüstet werden. Frauenhäuser sind beispielsweise bereits unterfinanziert und überlastet. Für die Arbeit im Umgang mit digitaler Gewalt sind sie oftmals nicht richtig geschult. So können Täter*innen durch Tracking der Handys Auskunft darüber erhalten, wo genau das Frauenhaus sich befindet und damit wäre die betroffene Person wieder in Gefahr. Das Personal muss dazu in der Lage sein, versteckte Programme ausfindig zu machen und zu deinstallieren, um die Sicherheit aller Personen im Haus gewährleisten zu können. Es bedarf hier einer stärkeren finanziellen Förderung existierender Strukturen und der Schaffung spezialisierter Dienste gegen digitale Gewalt. Beispielsweise muss die Förderung der Zivilgesellschaft zur Beratung von Betroffenen von digitaler Gewalt durch das Bundesjustizministerium gestärkt werden. Die Landesregierungen sollen ergänzende Angebote schaffen. Die Berliner Landesregierung soll die Mittel für Bildungsangebote gegen Gewalt und für Demokratieerziehung ausbauen und nicht wie bisher immer weiter streichen.

 

III: Bildungsarbeit

Daneben bedarf es auch weiterer Hilfsprogramme – beispielsweise an Schulen, um digitale Kompetenz zu stärken und frühzeitig gegen digitale Gewalt vorzugehen. Dafür ist, wie im Koalitionsvertrag vorgeschlagen, die Gründung einer Bundeszentrale für digitale Bildung elementar. Schüler*innen sollen dabei auch verstärkt die Fähigkeiten zur digitalen Selbstverteidigung an die Hand gelegt bekommen, um sich sicher auf sozialen Medien und im Umgang mit anderen Technologien zu werden. Zivilgesellschaftliche Akteur*innen sollten dabei mit eingebunden werden. Daneben bedarf es auch besonderer Programme in Unternehmen, an Universitäten und Berufsschulen. Die Einrichtung und spezielle Schulung von psychologischen Diensten in diesen Bereichen sollte verpflichtend sein, damit sich Betroffene schnell Hilfe suchen können.

 

IV: Bessere Plattformen

Plattformen dienen häufig als Treiber*innen von digitaler Gewalt in dem Hass und Desinformation schneller geteilt und verbreitet werden, als andere Inhalte. Die Tech-Unternehmen hinter den Plattformen müssen bei der Bekämpfung von digitaler Gewalt daher auch verstärkt in die Pflicht genommen werden. So fordern wir, dass Plattformen ihre Algorithmen und Empfehlungssysteme so anpassen, dass Inhalte digitaler Gewalt nicht mehr verbreitet werden können. Inhalte digitaler Gewalt müssen nach Meldung schneller als derzeit üblich gesperrt werden. Unsere Ablehnung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz bleibt von dieser Forderung allerdings unberührt. Welche Äußerungen strafbar sind, kann in einem Rechtsstaat nur die Justiz entscheiden und diese Entscheidung nicht an privatwirtschaftliche Unternehmen ausgelagert werden. Dabei müssen aber auch grundlegende Menschenrechte wie die freie Meinungsäußerung und Selbstbestimmung geachtet und dem Löschen konsensueller und legaler sexueller und feministischer Inhalte Einhalt geboten werden. Die Löschpraktiken und weitere Maßnahmen der Plattformen zum Schutz gegen digitale Gewalt sollen außerdem regelmäßig von einer unabhängigen Aufsichtsbehörde geprüft werden. Die Arbeitsbedingungen von Content-Moderator*innen, welche diese Maßnahmen umsetzen werden, müssen überprüft und verbessert werden. Die Aufsichtsbehörde muss außerdem in die Lage versetzt werden, Plattformen mit empfindlichen Geldstrafen bei Nicht-Einhaltung der Regulierungen zu versehen. Zusätzlich bedarf es Verbandsklagemöglichkeiten für Betroffene gegenüber Plattformen. Während Social-Media-Plattformen Gewinne mit Geschäftsmodellen erwirtschaften, die Hass im Netz begünstigen, weisen diese jegliche Verantwortung für den dort verbreiteten Hass von sich. Den gesellschaftlichen Schäden, die durch die Diskursverschiebung nach rechts auf öffentlichen Plattformen entstehen, wird heute hauptsächlich von zivilgesellschaftlichen Organisationen entgegengewirkt. Organisationen wie beispielsweise HateAid oder DasNettz e.V. bieten Opferschutz und Beratungen an, stehen jedoch aufgrund begrenzter Projektmittel häufig vor finanziellen Schwierigkeiten. Social-Media-Plattformen müssen daher verpflichtet werden, einen Anteil ihres Gewinns aufzuwenden, um die gesellschaftlichen Kosten für die Schäden durch Hass im Netz in ausreichendem Maße zu tragen.

 

V: Polizei- und Justizarbeit verbessern

Die Polizei und Justiz müssen den Umgang mit digitaler Gewalt endlich ernst nehmen und bestehende Gesetze konsequent durchsetzen. Viel zu oft erhalten Betroffene keine Unterstützung, ihnen werden ihre Erfahrungen abgesprochen oder ihnen werden Schuldvorwürfe gemacht. Hier bedarf es einer zusätzlichen Sensibilisierung und verstärkter Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft sowie Hilfsprogrammen. Auch bedarf es neuer Möglichkeiten des Rechtsstaates, um im Netz effektiv durchgreifen zu können. Richterlich angeordnete Accountsperren sollen bereits bei einmaligem Strafrechtsverstoß möglich sein, um die Reichweite von Täterinnen zu beschränken und eine generalpräventive Wirkung zu entfalten. Zudem müssen die Ressourcen für diesen Themenbereich in der Justiz erhöht und Verfahren sowie Anzeigen weiter digitalisiert werden. Aus diesem Grund wiederholen wir unsere Forderung nach Schwerpunktstaatsanwaltschaften für diesen Bereich. Weiterhin hilft es Betroffenen digitaler Gewalt, die Impressumspflicht so zu aktualisieren, dass keine Privatadressen von Einzelpersonen verwendet werden müssen, denn das setzt Aktivist*innen, Journalist*innen und Blogger*innen unnötigen Risiken aus. Zukünftig soll beispielsweise die Angabe eines Postfachs zur Identifikation ausreichend sein. Zudem muss der Zugang zu Melderegistersperren für gefährdete Personen wie Journalist*innen, Aktivist*innen oder Politiker*innen vereinfacht werden.