Antrag 189/I/2024 Betroffene von sexualisierter und häuslicher Gewalt besser schützen!

Status:
Annahme

Wenn es darum geht, unser Rechtssystem zu bewerten, muss dieses sich immer auch daran messen lassen, wie mit Opfern von Straftaten umgegangen wird. Es sollte selbstverständlich sein, dass gerade diejenigen, die Opfer einer Straftat werden, besonderen Schutz bekommen. Gerade Opfer von sexualisierter und häuslicher Gewalt werden allerdings nicht ausreichend geschützt. Die Zahl der Betroffenen von sexualisierter und häuslicher Gewalt steigt jedes Jahr an und betrifft besonders FINTA (Frauen*, Inter*, nicht-binäre und Trans*Personen). So wird fast alle zwei Minuten ein Mensch in Deutschland Opfer von häuslicher Gewalt. Jede Stunde werden mehr als 14 FINTA Opfer von Partnerschaftsgewalt. Gleichzeitig gibt es bundesweit pro Jahr mehr als 13.000 Anzeigen wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung – die Dunkelziffer nicht zur Anzege gebrachter Straftaten in diesem Bereich liegt vermutlich deutlich höher. Tagtäglich sehen sich FINTA mit sexuellen Übergriffen konfrontiert. Diese reichen von sexuellen Anspielungen und Blicken bis hin zu übergriffigen Nachrichten und Berührungen. Das Patriarchat wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus. Für das Justizsystem, welches maßgeblich von Männern für Männer schaffen wurde, gilt dies in besonderer Weise. Die strukturelle Misogynie und patriarchale Strukturen müssen dort und überall zerschlagen werden. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen muss dem Schutz der Opfer deswegen dringend mehr Aufmerksamkeit zukommen.

 

Retraumatisierende Vernehmungen verhindern

Oftmals werden Betroffene von sexualisierter Gewalt bei ihren Aussagen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens notwendig sind, retraumatisiert. Jede Aussage führt zu einer erneuten Konfrontation mit dem Geschehenen. Und selbst, wenn es dann zu einem Urteil kommt, ist es in der Regel so, dass das Verfahren in einer höheren Instanz erneut verhandelt wird, sodass dann erneut eine Aussage gemacht werden muss. Um den Betroffenen eine Aussage vor Gericht in mehreren Instanzen zu ersparen, wurde 2013 die Möglichkeit geschaffen, dass Verfahren, bei denen die mehrfache Befragung der Betroffenen zu erheblichen psychischen Belastungen führen kann, nicht beim Amtsgericht, sondern direkt beim höher instanzlichen Landgericht starten. In der Realität wird  diese Möglichkeit aber aufgrund von fehlenden Ressourcen und Personalmangel an den Landgerichten nicht genutzt. Vielmehr wird fast immer beim Amtsgericht angeklagt, sodass es in aller Regel zu Verfahren in zwei Instanzen kommt und die betroffene Person dann auch zweimal aussagen muss. Wir fordern daher, dass die Landgerichte besser ausgestattet werden, sodass eine zusätzliche Retraumatisierung mit allen Mitteln verhindert wird. Dieser Zweck kann auch durch eine konsequente Anwendung des § 58a StPO erreicht werden, indem die Aussage bereits bei der Vernehmung aufgezeichnet wird und bei der Gerichtsverhandlung abgespielt werden kann.

 

Psychische Belastung bei Gewaltschutzverfügungen verringern

In Deutschland finden jährlich zahlreiche Gewaltschutzverfahren statt, in denen Opfer von häuslicher oder sexualisierter Gewalt versuchen, Schutzmaßnahmen zu erwirken. Dabei besteht das deutliche Problem, dass bei Anhörungen im Rahmen dieser Verfahren die Betroffenen in der Regel gemeinsam mit den Täter*innen vor Gericht erscheinen müssen. Dies kann zu erheblichen psychischen Belastungen führen, da die Opfer direkt mit demjenigen konfrontiert werden, vor denen sie sich fürchten. Oftmals leiden die Betroffenen schon lange vor dem eigentlichen Tag der Anhörung vor wiederkehrenden Panikattacken und Schlafproblemen. Es besteht zwar die Möglichkeit, eine getrennte Anhörung zu beantragen, dies wird allerdings von den Gerichten häufig mit dem Verweis auf einen höheren Aufwand abgelehnt. Die potentielle Retraumatiseriung und der Stress, dem die Betroffenen ausgesetzt sind, wird häufig ignoriert.

Wir fordern deshalb, dass es auf Antrag der betroffenen Person, der nicht weiter begründet werden muss, ein Recht auf getrennte Anhörung gibt!

 

Häusliche Gewalt endlich auch vor den Familiengerichten berücksichtigen!

Ein weiteres Problem sehen wir darin, dass bei Familiengerichten häusliche Gewalt von den Richter*innen bei ihren Entscheidungen nicht angemessen berücksichtigt wird. Streiten sich etwa zwei Eltern um das Sorgerecht für ihr gemeinsames Kind, wird von häuslicher Gewalt betroffenen Partner*innen oft empfohlen diese Gewalt vor den Gerichten nicht anzusprechen, weil es ihnen von Richter*innenseite häufig negativ ausgelegt wird. So wird dann nicht selten behauptet, dass die häusliche Gewalt nur angesprochen wird, um die andere Person zu diskreditieren. Wird die Gewalt doch angesprochen, spielt sie für die Entscheidung im Sorgerecht keine große Rolle. Häufig wird von den Richter*innen argumentiert, dass die Gewalt ein Phänomen sei, was sich nur zwischen den Partner*innen abspielen würde und Gewalt gegen die Kinder nicht denkbar sei. Es zeigt sich aber, dass das in der Regel nicht stimmt und die Kinder dann auch häufig Opfer von häuslicher Gewalt werden. Darüber hinaus wird das betroffene Elternteil durch den gemeinsamen Umgang der weiteren Gefahr von Übergriffen ausgesetzt. In der Abwägung wird eine mögliche Entfremdung des Kindes zu einem Elternteil, oftmals dem Vater, mehr Gewicht zugestanden, als die mögliche Gefahr von körperlichen Übergriffen dem Kind oder dem betroffenen Elternteil gegenüber. Das Recht der Eltern über ihre Kinder, wird in Deutschland immer noch über das Recht des Kindes auf ein unversehrtes Leben gestellt. Das kann nicht sein!

 

Diese Fehleinschätzung kommt auch davon, dass die Richter*innen sich zwar juristisch mit dem Familienrecht gut auskennen, aber keine besonderen Schulungen oder Fortbildungen im Zusammenhang mit sexualisierter und häuslicher Gewalt bekommen. Dies ist etwa bei Jugendrichter*innen anders. Diese erlernen neben den rechtlichen Grundlagen auch den besonderen Umgang mit Jugendlichen und den gesellschaftlichen Kontext von Jugendkriminalität.

 

Wir fordern daher, dass Familienrichter*innen eine verbindliche Schulung, in der die sozialen Bedingungen und unterschiedlichen Erscheinungsformen von sexualisierter und häuslicher Gewalt gelehrt werden, besucht haben müssen. Außerdem muss es regelmäßige Fortbildungen geben.

 

Zusammenfassend fordern wir daher,

  • dass die Landgerichte besser ausgestattet werden und die Möglichkeit Verfahren wegen sexualisierter Gewalt vor den Landgerichten anzuklagen konsequent genutzt wird
  • dass es auf Antrag der betroffenen Person, der nicht weiter begründet werden muss, ein Recht auf getrennte Anhörung gibt
  • dass alle Personen, die Opfer von sexualisierter oder häuslicher Gewalt auf dem Weg von der Anzeige bis zum Gerichtsverfahren betreuen, wie Polizist*innen, Ärzt*innen oder Familienrichter*innen vor Ausübung ihres Amtes besondere Schulungen zu dem Thema der sexualisierten und häuslichen Gewalt besuchen und ihr Wissen in regelmäßigen Fortbildungen erneuern müssen
  • Umfassende Forschung zu den Folgen von erzwungenem Umgang auf die Opfer und deren Kinder
  • dass das Recht von Kindern auf ein unversehrtes Leben größer ist, als das der Eltern über sie verfügen zu können

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wenn es darum geht, unser Rechtssystem zu bewerten, muss dieses sich immer auch daran messen lassen, wie mit Opfern von Straftaten umgegangen wird. Es sollte selbstverständlich sein, dass gerade diejenigen, die Opfer einer Straftat werden, besonderen Schutz bekommen. Gerade Opfer von sexualisierter und häuslicher Gewalt werden allerdings nicht ausreichend geschützt. Die Zahl der Betroffenen von sexualisierter und häuslicher Gewalt steigt jedes Jahr an und betrifft besonders FINTA (Frauen*, Inter*, nicht-binäre und Trans*Personen). So wird fast alle zwei Minuten ein Mensch in Deutschland Opfer von häuslicher Gewalt. Jede Stunde werden mehr als 14 FINTA Opfer von Partnerschaftsgewalt. Gleichzeitig gibt es bundesweit pro Jahr mehr als 13.000 Anzeigen wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung – die Dunkelziffer nicht zur Anzege gebrachter Straftaten in diesem Bereich liegt vermutlich deutlich höher. Tagtäglich sehen sich FINTA mit sexuellen Übergriffen konfrontiert. Diese reichen von sexuellen Anspielungen und Blicken bis hin zu übergriffigen Nachrichten und Berührungen. Das Patriarchat wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus. Für das Justizsystem, welches maßgeblich von Männern für Männer schaffen wurde, gilt dies in besonderer Weise. Die strukturelle Misogynie und patriarchale Strukturen müssen dort und überall zerschlagen werden. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen muss dem Schutz der Opfer deswegen dringend mehr Aufmerksamkeit zukommen.

 

Retraumatisierende Vernehmungen verhindern

Oftmals werden Betroffene von sexualisierter Gewalt bei ihren Aussagen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens notwendig sind, retraumatisiert. Jede Aussage führt zu einer erneuten Konfrontation mit dem Geschehenen. Und selbst, wenn es dann zu einem Urteil kommt, ist es in der Regel so, dass das Verfahren in einer höheren Instanz erneut verhandelt wird, sodass dann erneut eine Aussage gemacht werden muss. Um den Betroffenen eine Aussage vor Gericht in mehreren Instanzen zu ersparen, wurde 2013 die Möglichkeit geschaffen, dass Verfahren, bei denen die mehrfache Befragung der Betroffenen zu erheblichen psychischen Belastungen führen kann, nicht beim Amtsgericht, sondern direkt beim höher instanzlichen Landgericht starten. In der Realität wird  diese Möglichkeit aber aufgrund von fehlenden Ressourcen und Personalmangel an den Landgerichten nicht genutzt. Vielmehr wird fast immer beim Amtsgericht angeklagt, sodass es in aller Regel zu Verfahren in zwei Instanzen kommt und die betroffene Person dann auch zweimal aussagen muss. Wir fordern daher, dass die Landgerichte besser ausgestattet werden, sodass eine zusätzliche Retraumatisierung mit allen Mitteln verhindert wird. Dieser Zweck kann auch durch eine konsequente Anwendung des § 58a StPO erreicht werden, indem die Aussage bereits bei der Vernehmung aufgezeichnet wird und bei der Gerichtsverhandlung abgespielt werden kann.

 

Psychische Belastung bei Gewaltschutzverfügungen verringern

In Deutschland finden jährlich zahlreiche Gewaltschutzverfahren statt, in denen Opfer von häuslicher oder sexualisierter Gewalt versuchen, Schutzmaßnahmen zu erwirken. Dabei besteht das deutliche Problem, dass bei Anhörungen im Rahmen dieser Verfahren die Betroffenen in der Regel gemeinsam mit den Täter*innen vor Gericht erscheinen müssen. Dies kann zu erheblichen psychischen Belastungen führen, da die Opfer direkt mit demjenigen konfrontiert werden, vor denen sie sich fürchten. Oftmals leiden die Betroffenen schon lange vor dem eigentlichen Tag der Anhörung vor wiederkehrenden Panikattacken und Schlafproblemen. Es besteht zwar die Möglichkeit, eine getrennte Anhörung zu beantragen, dies wird allerdings von den Gerichten häufig mit dem Verweis auf einen höheren Aufwand abgelehnt. Die potentielle Retraumatiseriung und der Stress, dem die Betroffenen ausgesetzt sind, wird häufig ignoriert.

Wir fordern deshalb, dass es auf Antrag der betroffenen Person, der nicht weiter begründet werden muss, ein Recht auf getrennte Anhörung gibt!

 

Häusliche Gewalt endlich auch vor den Familiengerichten berücksichtigen!

Ein weiteres Problem sehen wir darin, dass bei Familiengerichten häusliche Gewalt von den Richter*innen bei ihren Entscheidungen nicht angemessen berücksichtigt wird. Streiten sich etwa zwei Eltern um das Sorgerecht für ihr gemeinsames Kind, wird von häuslicher Gewalt betroffenen Partner*innen oft empfohlen diese Gewalt vor den Gerichten nicht anzusprechen, weil es ihnen von Richter*innenseite häufig negativ ausgelegt wird. So wird dann nicht selten behauptet, dass die häusliche Gewalt nur angesprochen wird, um die andere Person zu diskreditieren. Wird die Gewalt doch angesprochen, spielt sie für die Entscheidung im Sorgerecht keine große Rolle. Häufig wird von den Richter*innen argumentiert, dass die Gewalt ein Phänomen sei, was sich nur zwischen den Partner*innen abspielen würde und Gewalt gegen die Kinder nicht denkbar sei. Es zeigt sich aber, dass das in der Regel nicht stimmt und die Kinder dann auch häufig Opfer von häuslicher Gewalt werden. Darüber hinaus wird das betroffene Elternteil durch den gemeinsamen Umgang der weiteren Gefahr von Übergriffen ausgesetzt. In der Abwägung wird eine mögliche Entfremdung des Kindes zu einem Elternteil, oftmals dem Vater, mehr Gewicht zugestanden, als die mögliche Gefahr von körperlichen Übergriffen dem Kind oder dem betroffenen Elternteil gegenüber. Das Recht der Eltern über ihre Kinder, wird in Deutschland immer noch über das Recht des Kindes auf ein unversehrtes Leben gestellt. Das kann nicht sein!

 

Diese Fehleinschätzung kommt auch davon, dass die Richter*innen sich zwar juristisch mit dem Familienrecht gut auskennen, aber keine besonderen Schulungen oder Fortbildungen im Zusammenhang mit sexualisierter und häuslicher Gewalt bekommen. Dies ist etwa bei Jugendrichter*innen anders. Diese erlernen neben den rechtlichen Grundlagen auch den besonderen Umgang mit Jugendlichen und den gesellschaftlichen Kontext von Jugendkriminalität.

 

Wir fordern daher, dass Familienrichter*innen eine verbindliche Schulung, in der die sozialen Bedingungen und unterschiedlichen Erscheinungsformen von sexualisierter und häuslicher Gewalt gelehrt werden, besucht haben müssen. Außerdem muss es regelmäßige Fortbildungen geben.

 

Zusammenfassend fordern wir daher,

  • dass die Landgerichte besser ausgestattet werden und die Möglichkeit Verfahren wegen sexualisierter Gewalt vor den Landgerichten anzuklagen konsequent genutzt wird
  • dass es auf Antrag der betroffenen Person, der nicht weiter begründet werden muss, ein Recht auf getrennte Anhörung gibt
  • dass alle Personen, die Opfer von sexualisierter oder häuslicher Gewalt auf dem Weg von der Anzeige bis zum Gerichtsverfahren betreuen, wie Polizist*innen, Ärzt*innen oder Familienrichter*innen vor Ausübung ihres Amtes besondere Schulungen zu dem Thema der sexualisierten und häuslichen Gewalt besuchen und ihr Wissen in regelmäßigen Fortbildungen erneuern müssen
  • Umfassende Forschung zu den Folgen von erzwungenem Umgang auf die Opfer und deren Kinder
  • dass das Recht von Kindern auf ein unversehrtes Leben größer ist, als das der Eltern über sie verfügen zu können

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss BPT 2025: überwiesen an SPD-Bundestagsfraktion

Stellungnahme der AH-Fraktion 2026:
Für uns als SPD-Fraktion hat der Schutz von Betroffenen von sexualisierter und häuslicher Gewalt oberste Priorität. Den Gewaltschutz konnten wir finanziell in den vergangenen Jahren massiv ausbauen und streben auch an, dies weiterhin zu tun: So konnten wir die Ausgabenermächtigung für soziale und ähnliche Einrichtungen im Bereich Frauen und Gleichstellung in den letzten 10 Jahren von ca. 11 Mio. Euro im Jahr 2016 auf über 50 Mio. Euro im Jahr 2027 erhöhen. Mit der Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) haben wir im vergangenen Jahr zudem einen wichtigen Schritt unternommen, um Betroffene schneller und wirksamer zu schützen. Von besonderer Bedeutung sind hier insbesondere die verlängerten Wegweisungen, die besseren Möglichkeiten der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel) sowie eine stärkere interdisziplinäre Zusammenarbeit. Bezüglich der im Antrag geforderten stärkeren Berücksichtigung häuslicher Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren sehen wir erheblichen Handlungsbedarf. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass das Wohl der Kinder und der Schutz der Betroffenen und nicht die Interessen in den Mittelpunkt gestellt wird.

Stellungnahme der AH-Fraktion AK 1 2026:
Der Schutz Betroffener sexualisierter und häuslicher Gewalt ist ein Kernanliegen der SPD-Fraktion, das die Verhandlungen über die Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes maßgeblich geprägt hat. Die Novelle ermöglicht die Verlängerung des Verbots zum Betreten der gemeinsamen Wohnung (sog. Wegweisungen) um weitere 14 Tage auf insgesamt 28 Tage. Außerdem können Personen, von denen erhebliche Gefahren ausgehen, durch gerichtliche Anordnung dazu verpflichtet werden, eine elektronische Überwachung („Fußfessel“) ihres Aufenthaltes zuzulassen. Die sog. Zwei-Komponenten Lösung ermöglicht es dabei, dass nicht nur die Aufenthaltsdaten der als gefährlich angesehenen Person durch mitgeführte technische Mittel erhoben werden, sondern auch die gefährdete Person eine Sendeeinheit erhält. Dadurch können angeordnete Kontakt- und Näherungsverbote auch außerhalb und unabhängig von konkreten Örtlichkeiten überwacht werden. Des Weiteren wurde der operative Opferschutz gestärkt, indem die Polizei Auskünfte über personenbezogene Daten von Betroffenen verweigern darf und darauf hinwirken kann, dass auch andere Behörden und sonstige (nicht-) öffentliche Stellen entsprechend verfahren. Den Ordnungsbehörden und der Polizei ist nun zudem möglich interdisziplinär in Fallkonferenzen zusammenzuarbeiten. Auch finanziell konnten wir den Gewaltschutz in den vergangenen Jahren massiv ausbauen und planen, diesen kontinuierlich weiterzuführen. Die Ausgabenermächtigung für soziale und ähnliche Einrichtungen im Bereich Frauen und Gleichstellung haben wir in den letzten 10 Jahren von ca. 11 Mio. Euro im Jahr 2016 auf über 50 Mio. Euro für das Jahr 2027 erhöht.

Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
(Digitale) Gewalt (vor allem) gegen Frauen ist in Deutschland kein Randphänomen, sondern bittere Realität und ein strukturelles Problem. Jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens Gewalt und fast jeden Tag wird ein Femizid verübt. Der gefährlichste Ort für viele Frauen ist nicht die Öffentlichkeit, sondern das eigene Zuhause. Gleichzeitig bleibt ein Großteil dieser Taten unsichtbar, weil sie nicht angezeigt werden und im sogenannten Dunkelfeld verschwinden.

Die Bundesregierung hat ein Bündel an konkreten Schutzmaßnahmen, um sexualisierte, häusliche und digitale Gewalt zu bekämpfen. Dazu zählen neben dem Gesetz gegen digitale Gewalt zur Schließung von Straflücken auch die Einführung der elektronischen Fußfessel, die bereits in anderen Ländern wie in Spanien erfolgreich eingesetzt wird. Auch im Familienrecht sind Änderungen geplant und wir wollen Artikel 31 der Istanbul-Konvention vollständig umsetzen: Wer gewalttätig wird, soll dies künftig stärker im Sorge- und Umgangsrecht zu spüren bekommen. Um eine angemessene Bestrafung von Femiziden sicherzustellen, sprechen wir uns dafür aus, geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive als Mordmerkmale im Sinne niedriger Beweggründe gesetzlich zu verankern. Die SPD-Bundestagsfraktion will auch im Vergewaltigungstatbestand „Ja heißt Ja“ regeln. Denn so kommt besser zum Ausdruck, dass keine Handlung des Opfers für einen strafrechtlichen Schutz erforderlich ist. Außerdem wollen wir erhebliche verbale sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum und den Einsatz von K.-O.-Tropfen konsequenter strafrechtlich bekämpfen.

Unterstützend dazu wollen wir die psychosoziale Prozessbegleitung ausweiten, damit Betroffene den Weg zur Anzeige leichter gehen können. Die Entscheidungsträger:innen in der Justiz und bei den Strafverfolgungsbehörden wollen wir im Umgang mit frauenfeindlicher Gewalt noch besser sensibilisieren. Wir wollen deswegen Fortbildungen zum Thema geschlechtsbezogene Gewalt weiter stärken. Dies kann aber vor allen Dingen nur in den Bundesländern geregelt werden, hier bedarf es einer Änderung in Studien- und Fortbildungsordnungen.

Gleichzeitig können wir Gewalt gegen Frauen nicht allein durch Gesetze bekämpfen. Es braucht einen umfassenden gesellschaftlichen Ansatz, der auch Prävention und Täterarbeit einschließt. Wir werden die Justiz personell und technisch stärken (Pakt für den Rechtsstaat), damit bestehende Gesetze effektiv angewendet werden können. Und letztendlich geht es darum, strukturelle Ursachen von Gewalt zu erkennen und zu bekämpfen.
Überweisungs-PDF: