Antrag 131/II/2019 Verbesserungen für die betriebliche Ausbildung durch BBiG-Novelle erreichen

Status:
Erledigt

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für die Umsetzung der Forderungen des DGB und seiner Einzelgewerkschaften für eine deutliche Verbesserung der betrieblichen Ausbildung durch die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einzusetzen. Der vom Bundesbildungsministerium vorgelegte Entwurf zur Novellierung des BBiG ist unzureichend und gibt keine Antworten auf die sich geränderten Anforderungen bei der betrieblichen Ausbildung. Die SPD muss sich dafür sorgen, dass bei der BBiG-Novelle die Forderungen der Gewerkschaften vollständig umgesetzt werden. Insbesondere die Umsetzung einer Mindestausbildungsvergütung von 80 v.H. der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung für das jeweilige Ausbildungsjahr, derzeit mindestens 660 Euro, muss sich wiederfinden, da der bisher vorgesehene Betrag von 515 Euro völlig unzureichend ist.

 

Es geht um die Stärkung der Qualität und Attraktivität sowie die Zukunftsfähigkeit der Berufsausbildung und von dualen Studiengängen.

 

Nachdem sich das duale Studium in den letzten Jahren bewährt hat, muss die Ausweitung des Geltungsbereiches des BBiG auf die Praxisphasen des dualen Studiums endlich umgesetzt werden.

 

Auch bei der betrieblich-schulischen Ausbildung, z.B. im Gesundheitswesen, fehlt eine gesetzliche Regelung zur Ausbildungsqualität. Daher müssen auch diese Ausbildungen in den Geltungsbereich des BBiG aufgenommen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 130/II/2019 (Konsens)