Die Berliner SPD-Fraktion und die von der SPD gestellten Senatorinnen und Senatoren in Berlin werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Liegenschaften und Gebäude für Beschäftigte des Landes Berlin und der Bezirke sich prioritär komplett in Landeshand befinden, sodass perspektivisch keine externen (Büro-)Anmietungen mehr erforderlich sind.
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Antrag 103/I/2025 Liegenschaften für Beschäftigte erwerben und bauen, externe Anmietungen vermeiden
24.04.2025Antrag 102/I/2025 Abschaffung der Grundsteuer-Umlagefähigkeit auf Mieter*innen
24.04.2025Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, die Betriebskostenverordnung (BetrKV) dahingehend zu ändern, dass die Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Miete umgelegt werden kann.
Der Berliner Senat und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird*n aufgefordert, eine entsprechende Bundesratsinitiative einzubringen.
Antrag 101/I/2025 Mietwucher bekämpfen und den Schutz von Mieter*innen stärken!
24.04.2025Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die Mitglieder der SPD-Bundestagsfaktion werden aufgefordert, den Mietwucher nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStrG) zu reformieren und den § 5 Abs. 2 WiStrG wie folgt zu ändern:
- Das Tatbestandsmerkmal „infolge der Ausnutzung“ soll durch „bei Vorliegen“ ersetzt werden.
- Die Geldbuße für ordnungswidriges Verhalten durch Vermieter*innen soll gemäß § 5 Abs. 3 WiStrG von derzeit maximal 50.000 Euro auf maximal 100.000 Euro angehoben werden.
Zugleich wird der Berliner Senat aufgefordert, nach Zusammentritt des neuen Bundestages erneut eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin mit den benannten Änderungen des § 5 Abs. 2 des WiStrG einzubringen. Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird aufgefordert sich für eine entsprechende Bundesratsinitiative einzusetzen.
Antrag 100/I/2025 Betrachtungszeitraum des Mietspiegels erweitern!
24.04.2025- Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfaktion werden aufgefordert, sich für die Verlängerung des Betrachtungszeitraumes einzusetzen, der für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietspiegel herangezogen wird. Statt wie bisher nur Wohnungen zu berücksichtigen, deren Miete in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurde, sollen es zukünftig 10 Jahre sein. Zudem soll auch preisgebundener Wohnraum in die Betrachtung einbezogen werden. Dies bedarf einer Änderung bzw. Anpassung des § 558 BGB, Absatz 2, Satz 1.
- Der Berliner Senat sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, diesbezüglich eine Bundesratsinitiative zu starten bzw. sich dafür einzusetzen.
Antrag 93/I/2025 Einführung von Mieter:innenbeteiligung in den Aufsichtsräten großer Wohnungsbaugesellschaften
24.04.2025Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD-Mitglieder des Senats sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen für:
- Die bundesweite Einführung von Regelungen, die vorsehen, dass sowohl in landeseigenen (wie in Berlin bereits in der Umsetzung) und anderen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, als auch aus privaten Wohnungsbaugesellschaften ab einer bestimmten Anzahl von verwalteten Wohnungen (Beispielsweise ab 2.000 Wohnungen) gewählte Mieter:innenvertreter:innen als stimmberechtigte Mitglieder in den Aufsichtsrat aufgenommen werden. – Die Anzahl dieser Vertreter:innen soll sich an der Größe des Wohnungsbestandes orientieren.
- Die Organisation der Mieter:innenwahlen: Festlegung, dass die Wahl der Mieter:innenvertreter:innen durch Mieter:innenvereine oder vergleichbare Organisationen organisiert wird; analog zur Rolle von Gewerkschaften bei der Wahl von Arbeitnehmer:innenvertreter:innen.
- Eine angemessene Vergütung der Mieter:innen für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat, um ihre Unabhängigkeit und professionelle Ausübung zu gewährleisten.
