Antrag 100/I/2025 Betrachtungszeitraum des Mietspiegels erweitern!

Status:
Annahme
  1. Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfaktion werden aufgefordert, sich für die Verlängerung des Betrachtungszeitraumes einzusetzen, der für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietspiegel herangezogen wird. Statt wie bisher nur Wohnungen zu berücksichtigen, deren Miete in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurde, sollen es zukünftig 10 Jahre sein. Zudem soll auch preisgebundener Wohnraum in die Betrachtung einbezogen werden. Dies bedarf einer Änderung bzw. Anpassung des § 558 BGB, Absatz 2, Satz 1.
  2. Der Berliner Senat sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, diesbezüglich eine Bundesratsinitiative zu starten bzw. sich dafür einzusetzen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:
  1. Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfaktion werden aufgefordert, sich für die Verlängerung des Betrachtungszeitraumes einzusetzen, der für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietspiegel herangezogen wird. Statt wie bisher nur Wohnungen zu berücksichtigen, deren Miete in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurde, sollen es zukünftig 10 Jahre sein. Zudem soll auch preisgebundener Wohnraum in die Betrachtung einbezogen werden. Dies bedarf einer Änderung bzw. Anpassung des § 558 BGB, Absatz 2, Satz 1.
  2. Der Berliner Senat sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, diesbezüglich eine Bundesratsinitiative zu starten bzw. sich dafür einzusetzen.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 5 2026:
Im Koalitionsvertrag ist auf Betreiben der SPD-Fraktion hin verabredet, sich als Koalition im Bundesrat für mieterfreundliche Gesetzesänderungen einzusetzen, u.a. bei Indexmieten, bei Mietwucher, der Mietpreisbremse und dem Umwandlungsverbot. Die SPD-Fraktion hat zu diesen Anliegen jeweils Parlamentsanträge beschlossen. Dennoch konnte aufgrund des Widerstands der CDU-Fraktion in drei Jahren bisher kein einziger dieser Anträge umgesetzt werden. Für eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums des Mietspiegels ist vor diesem Hintergrund eine Zustimmung der CDU-Fraktion ebenso fraglich.

Stellungnahme des Senats 2026:
Es gibt bisher keine Bundesratsinitiative des Berliner Senats für die Verlängerung des Betrachtungszeitraumes des Mietspiegels.

Stellungnahme der Landesgruppe 2026: 
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bereits in der Vergangenheit für die Ausweitung des Betrachtungszeitraums auf 10 Jahre eingesetzt, um zu verhindern, dass der Mietspiegel immer stärker die Marktmiete abbildet. Zur Fraktionsposition gehört auch die Forderung, preisgebundenen Wohnraum in den Mietspiegel einzubeziehen, um ein realistisches Abbild der ortsüblichen Vergleichsmiete zu schaffen. Der zuständige Berichterstatter Hakan Demir begrüßt daher die Änderungsvorschläge. Eine Änderung im Mietspiegelrecht ist allerdings nicht Teil des Koalitionsvertrags mit der CDU/CSU. Änderungen sind daher nicht geplant. Es wird empfohlen, das Regelungsvorhaben v.a. über eine Bundesratsinitiative zu verfolgen. Sollte sich ein Möglichkeitsfenster zur Reform des Mietspiegelrechts ergeben, wird der Vorschlag vom BE-Büro mit eingebracht.
Überweisungs-PDF: