Antrag 93/I/2025 Einführung von Mieter:innenbeteiligung in den Aufsichtsräten großer Wohnungsbaugesellschaften

Status:
Annahme

Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD-Mitglieder des Senats sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen für:

  1. Die bundesweite Einführung von Regelungen, die vorsehen, dass sowohl in landeseigenen (wie in Berlin bereits in der Umsetzung) und anderen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, als auch aus privaten Wohnungsbaugesellschaften ab einer bestimmten Anzahl von verwalteten Wohnungen (Beispielsweise ab 2.000 Wohnungen) gewählte Mieter:innenvertreter:innen als stimmberechtigte Mitglieder in den Aufsichtsrat aufgenommen werden. – Die Anzahl dieser Vertreter:innen soll sich an der Größe des Wohnungsbestandes orientieren.
  2. Die Organisation der Mieter:innenwahlen: Festlegung, dass die Wahl der Mieter:innenvertreter:innen durch Mieter:innenvereine oder vergleichbare Organisationen organisiert wird; analog zur Rolle von Gewerkschaften bei der Wahl von Arbeitnehmer:innenvertreter:innen.
  3. Eine angemessene Vergütung der Mieter:innen für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat, um ihre Unabhängigkeit und professionelle Ausübung zu gewährleisten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD-Mitglieder des Senats sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen für:

  1. Die bundesweite Einführung von Regelungen, die vorsehen, dass sowohl in landeseigenen (wie in Berlin bereits in der Umsetzung) und anderen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, als auch aus privaten Wohnungsbaugesellschaften ab einer bestimmten Anzahl von verwalteten Wohnungen (Beispielsweise ab 2.000 Wohnungen) gewählte Mieter:innenvertreter:innen als stimmberechtigte Mitglieder in den Aufsichtsrat aufgenommen werden. – Die Anzahl dieser Vertreter:innen soll sich an der Größe des Wohnungsbestandes orientieren.
  2. Die Organisation der Mieter:innenwahlen: Festlegung, dass die Wahl der Mieter:innenvertreter:innen durch Mieter:innenvereine oder vergleichbare Organisationen organisiert wird; analog zur Rolle von Gewerkschaften bei der Wahl von Arbeitnehmer:innenvertreter:innen.
  3. Eine angemessene Vergütung der Mieter:innen für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat, um ihre Unabhängigkeit und professionelle Ausübung zu gewährleisten.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 5 2026:
Das Antragsanliegen zur Mieter:innenbeteiligung in großen Wohnungsunternehmen hat für die SPD-Fraktion eine große Bedeutung. Bereits im September 2015 hat die SPD-Fraktion das Wohnraumversorgungsgesetz beschlossen, in dem Mieterräte sowie Mieterbeiräte eingeführt wurden. Im Februar 2023 wurden in einer Gesetzesnovelle die Rechte dieser Mitwirkungsgremien weiter gestärkt. Die SPD-Fraktion wird sich auch weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Regelungen sowie im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Senat Berlin und den landeseigenen Wohnungsunternehmen für Mitwirkung der Mieterinnen und Mieter einsetzen.

Stellungnahme des Senats 2026:
Mit dem Inkrafttreten des Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes wurden die landeseigenen Wohnungsunternehmen verpflichtet, Mieterräte einzurichten. Mit den Mieterräten wurde ein Instrument zur Stärkung der Mietermitwirkung geschaffen. Sie ergänzen die seit vielen Jahren aktiven Mieterbeiräte. Mieterräte vertreten die Interessen der Mieter*innen auf Unternehmensebene. Sie sind auch mit einem Mitglied und einem Gast im Aufsichtsrat des jeweiligen Unternehmens vertreten. Eine entsprechende Vergütung für diese Tätigkeit ist derzeit nicht vorgesehen.

Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Die aktuelle Koalition aus CDU/CSU und SPD verfolgt derzeit keine konkreten gesetzlichen Pläne eine Mieter:innenbeteiligung in den Aufsichtsräten großer Wohnungsbaugesellschaften einzuführen.
Überweisungs-PDF: