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Antrag 24/I/2021 Berlin denkt Bildung digital

21.03.2021

Der digitale Wandel macht einen umfassenden Umbau unseres Bildungswesens notwendig, der kritisches Denken und kreative Herangehensweisen bei der Lösung von Problemen, personalisiertes Lernen und die Vernetzung der Lernorte in den Mittelpunkt rückt. Zur Grundbildung des 21. Jahrhunderts gehören Medien- und Informationskompetenz – in der Schule sowie in der Erwachsenenbildung. Zentral ist hierbei im Sinne der Demokratiebildung die Sensibilisierung gegenüber Hate Speech, Fake News und Radikalisierung. Diese zu erkennen, zu adressieren und ihr entgegenzuwirken, gehört zum Bildungsauftrag der Schule. Wir wollen kein Stückwerk mehr, sondern gehen den notwendigen Umbau in der technisch-infrastrukturellen und pädagogisch-konzeptionellen Dimension konsequent und strukturiert an. Wir verfolgen die notwendigen Schritte in den unterschiedlichen Dimensionen der digitalen Bildung.

 

Infrastruktur:

Alle Bildungseinrichtungen sollen mit Glasfaser ans Internet angeschlossenen werden und über zuverlässiges W-LAN verfügen. Wir unterstützen den Ausbau einer datenschutzkonformen Cloud zur Organisation und Kommunikation der schulischen Prozesse für alle Bildungseinrichtungen. Gleichzeitig überlassen wir den Bildungseinrichtungen aber die Wahl der für sie geeigneten Lernplattformen und -software. Die Verantwortung für die Schaffung und Koordinierung der digitalen Infrastruktur in den Berliner Schulen sehen wir bei einer entscheidungsstarken „Taskforce Schulbau und Digitalisierung“. Diese soll die Aufgaben der „Taskforce Schulbau“ übernehmen und mit den zusätzlichen Herausforderungen der Digitalisierung in einem eigenen Ressort zusammenführen.

 

Ausstattung:

Außerdem sollen die Bildungseinrichtungen die Präsentations-, Konferenz- und Videotechnik erhalten, die sie zur Umsetzung ihrer digitalen Konzepte benötigen. Durch die Einrichtung von „Makerspaces“ an Schulen schaffen wir außerdem zusätzliche Anreize, um digitale Bildung in konkreten Projekten zu übersetzen. Alle pädagogischen Mitarbeiter*innen sollen über ein mobiles Endgerät als Service, mit dem sie sowohl ihre Unterrichts- als auch ihre Verwaltungsaufgaben erledigen können. Alle Schüler:innen müssen mit einem  Endgerät als Service ausgerüstet werden, dass sie für schulische Zwecke nutzten können. Dieses Endgerät wird als Service zur Verfügung gestellt und nach Ende der Zeit an der jeweiligen Schule wieder zurückgegeben. Darüber hinaus streben wir im Rahmen einer Bundesratsoffensive eine digitale Lernmittelfreiheit an. Die Wartung und den Austausch defekter Geräte verantwortet das Land. Alle Dienstleistungen in Zusammenhang mit zentraler Beschaffung und Wartung von Soft- und Hardware sowie den gestuften Support für die Bildungseinrichtungen vor Ort sehen wir im Aufgabenspektrum eines starken, neu zu gründenden landeseigenen Dienstleisters für Digitale Bildung in Berlin. Dieser Dienstleister eröffnet auch Freiräume für die digitale Entwicklung der Schulen, mit denen sie bei der Anschaffung von Hard- und Software flexibel umgehen können.

 

Fort- und Weiterbildung und pädagogische Konzeption:

Neben adressatengerechten Fortbildungsangeboten in einem Niveaustufenmodell wollen wir alle Bildungseinrichtungen mit EdTech-Coaches unterstützen, die dabei helfen, vor Ort selbstständig Lösungen zu erarbeiten. Digitale Bildungsinhalte sollen in jedem Fach verankert sein und zusätzlich die Informations- und Medienkompetenz gestärkt werden.  Dazu gehören interaktive digitale Formate, die unterrichtsbegleitend angewendet werden können, sowie Formate für Fernbeschulung, die je nach Zielsetzung zur Orientierung für Schüler:innen (Video Check-in), zur Wissensvermittlung (digitaler Unterricht) oder zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte (digitaler Klassenrat) geeignet sind. Mit einer Open-Educational-Resources-Strategie und einem attraktiven Anreizsystem motivieren wir außerdem Pädagog*innen, sich untereinander zu vernetzen und ihre digitalen Lerninhalte zu teilen. Gleichzeitig fördern wir den Austausch mit Praktiker:innen im Digitalisierungsbeirat. „Einsteinzentrum Digitale Bildung“ eine Wissenschaftseinrichtung gründen, die die Digitalisierung des schulischen und lebenslangen Lernens begleitet und erforscht. Dabei sollen auch die Potentiale neuester Technologien wie KI und learning analytics in den Blick genommen werden, um passgenaue Angebote für alle Lehrenden und Lernenden zu entwickeln.“

Antrag 19/I/2021 Gewässerufer

21.03.2021

Für Berlin wird auf Landesebene eine gesamtstädtische Uferschutz- und Steganlagenkonzeption für die Gewässer 1. Ordnung erstellt.
Diese Konzeption muss folgende Bedingungen umfassen/erfüllen:

 

  • Es sind alle geeigneten Ufer für Renaturierungsmaßnahmen vorzusehen.
  • Die Zahl der Bootsstege ist auf ein nachweislich verträgliches Maß zu begrenzen.
  • Die Ufer sind frei zugänglich – ggf. mit ausreichendem Abstand im Auenbereichen- im Flächennutzungsplan auszuweisen.
  • B-Pläne mit Uferbezug sind vom Senat auf die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen.
  • Ankäufe von Ufergrundstücken sind aus Gründen des Natur- und Gewässerschutzes vordringlich zu tätigen.
  • Bei Ufergrundstücken in Privatbesitz sind die Vorschriften des Natur-und Gewässerschutzes umzusetzen.
  • Undurchsichtige Einfriedungen, auch Hecken zwischen Ufer und Uferweg sind zu beseitigen.

 

Antrag 17/I/2021 Keine möblierten Apartments auf der Fischerinsel!

21.03.2021

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Senats, des Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung auf, sich dafür einzusetzen, dass keine möblierten Apartments auf der Fischerinsel zum Zwecke der Kurzzeitvermietung geschaffen werden.  Wir fordern mehr dauerhaften Wohnraum auf der Fischerinsel und eine Bebauung, die das Quartier verträgt.

Antrag 54/I/2021 Nicht handeln ist teurer als handeln! Für eine vorausschauende Haushaltspolitik im Land Berlin

21.03.2021

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass frühzeitig die fiskalische und politische Handlungsfähigkeit des Landes Berlin sichergestellt wird. Berlin darf daher nicht die Fehler der Vergangenheit wiederholen und dringend notwendige Investitionen zurückfahren. Die Investitionslücke der letzten Jahre muss weiter geschlossen werden! Ausgaben für Investitionen in Bildung, Klimaschutzanpassung, Infrastruktur und Innovation müssen erhöht werden. Es braucht eine Investitionsstrategie die mit dem Bund und den Bezirken abgestimmt ist, für zukunftsfähige Schulen und Kindergärten, modernen, attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV, bezahlbare Wohnungen und Co2 neutrale, klimaresiliente Städte. Das Land Berlin muss weiter gute Arbeit und Personal fördern. Qualifiziertes Personal muss jetzt gewonnen und ausgebildet werden, andernfalls drohen gravierende Einschnitte der Leistungsfähigkeit des Staates bei Erfüllung der gesetzlichen Pflichten. Statt ausschließlich von finanziellen Restriktionen zu sprechen, ist es Aufgabe der Berliner SPD, auch in schwierigen Zeiten, zu gestalten und gegenüber dem Senat durchzusetzen.

Antrag 13/I/2021 Bauen für eine lebenswerte Zukunft

19.03.2021

Die gewählten Vertreter*innen auf allen Ebenen – Bezirk, Land und Bund – werden aufgefordert, sich für eine Wende in der Baupolitik einzusetzen. Jede Ebene soll einen Zeitplan erarbeiten und vorstellen, bis wann die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden. Die Wende muss beinhalten:

 

  • Der Marktpreis von Baumaterialien soll alle Umweltfolgekosten, also u.a. CO2-Wert, Energie- und Wasserverbrauch, Rohstoffgewinnung, Produktion, Transport, Wiederverwertbarkeit bzw. Entsorgungsaufwand, berücksichtigen. Wo dies nicht der Fall ist, muss durch geeignete Mittel nachgesteuert werden. Denkbar ist etwa eine höhere Besteuerung von besonders umweltschädlichen, bisher jedoch günstigeren Baumaterialien bzw. die Subventionierung von besonders umweltfreundlichen, bisher aber teureren, Baumaterialien. Die eingesetzten Instrumente müssen so ausgewogen sein, dass insbesondere der Bau von Wohnungen und von dem Gemeinwohl dienenden Einrichtungen im Ergebnis nicht noch teurer wird.
  • Bei der Förderung wie der Kreditvergabe durch die KfW sollte die Graue Energie neben den bestehenden Gebäudezertifizierungen berücksichtigt werden, um die Klimafolgen über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes zu berücksichtigen. Abriss soll möglichst vermieden werden, und ggf. auf Sozial- und Klimaverträglichkeit bewertet werden. Eine angemessene Bautätigkeit, besonders ein angemessener Wohnungsbau, darf nicht gegen den Nachhaltigkeitsgedanken Ausgespielt werden. Darum denken wir bei unseren Forderungen soziale und ökologische Nachhaltigkeit selbstverständlich zusammen.

 

Gebäude sind für die Zukunft gedacht. Wir schaffen mit ihnen die Fundamente für das Leben zukünftiger Generationen. Aber die Baubranche ist für einen erheblichen Anteil des Energieverbrauchs verantwortlich und trägt zur Klimaerwärmung bei. Es werden große Mengen an Rohstoffen der Natur entnommen und es entstehen Abfälle. Weltweit ist der Bausektor für fast 40% der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. In Deutschland verursachen der Bau und der Betrieb von Gebäuden ca. 40% der CO2-Emissionen und verbrauchen 90% der mineralischen, nicht nachwachsenden Rohstoffe in der Baustoffproduktion. Das muss sich ändern.

 

Die Emissionen aus der Herstellung von Baumaterialien (graue Emissionen) und der zugehörige Energieverbrauch (graue Energie) sind beim Neubau entscheidende Stellschrauben für den Klimaschutz. Die graue Energie umfasst die Energie zum Gewinnen von Materialien, zum Herstellen und Verarbeiten von Bauteilen, zum Transport von Menschen, Maschinen, Bauteilen und Materialien zur Baustelle, zum Einbau von Bauteilen im Gebäude sowie zur Entsorgung. Bei einem energieeffizienten Neubau (KfW 55-Standard) macht die graue Energie ca. 50% des Energieverbrauchs im Lebenszyklus des Gebäudes aus. Bisher beziehen sich das Gebäude-Energie-Gesetz und die KfW- Förderung nur auf die Nutzungsphase eines Gebäudes, dadurch wird der wichtige Teil der grauen Energie und der grauen Emissionen ignoriert. Wird bspw. der Holzrahmenbau angewendet, können die grauen Emissionen um 45% gemindert werden und die Mehrkosten liegen im unteren einstelligen Prozentbereich.