Antrag 19/I/2021 Gewässerufer

Für Berlin wird auf Landesebene eine gesamtstädtische Uferschutz- und Steganlagenkonzeption für die Gewässer 1. Ordnung erstellt.
Diese Konzeption muss folgende Bedingungen umfassen/erfüllen:

 

  • Es sind alle geeigneten Ufer für Renaturierungsmaßnahmen vorzusehen.
  • Die Zahl der Bootsstege ist auf ein nachweislich verträgliches Maß zu begrenzen.
  • Die Ufer sind frei zugänglich – ggf. mit ausreichendem Abstand im Auenbereichen- im Flächennutzungsplan auszuweisen.
  • B-Pläne mit Uferbezug sind vom Senat auf die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen.
  • Ankäufe von Ufergrundstücken sind aus Gründen des Natur- und Gewässerschutzes vordringlich zu tätigen.
  • Bei Ufergrundstücken in Privatbesitz sind die Vorschriften des Natur-und Gewässerschutzes umzusetzen.
  • Undurchsichtige Einfriedungen, auch Hecken zwischen Ufer und Uferweg sind zu beseitigen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Für Berlin wird auf Landesebene eine gesamtstädtische Uferschutz- und Steganlagenkonzeption für die Gewässer 1. Ordnung erstellt.
Diese Konzeption muss folgende Bedingungen umfassen/erfüllen:

 

  • Es sind alle geeigneten Ufer für Renaturierungsmaßnahmen vorzusehen.
  • Die Zahl der Bootsstege ist auf ein nachweislich verträgliches Maß zu begrenzen.
  • Die Ufer sind frei zugänglich – ggf. mit ausreichendem Abstand im Auenbereichen- im Flächennutzungsplan auszuweisen.
  • B-Pläne mit Uferbezug sind vom Senat auf die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen.
  • Ankäufe von Ufergrundstücken sind aus Gründen des Natur- und Gewässerschutzes vordringlich zu tätigen.
  • Bei Ufergrundstücken in Privatbesitz sind die Vorschriften des Natur-und Gewässerschutzes umzusetzen.
  • Undurchsichtige Einfriedungen, auch Hecken zwischen Ufer und Uferweg sind zu beseitigen.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Die Vereinbarkeit von Gewässernutzung und Naturschutz/Gewässerökologie wurde und wird bereits in verschiedenen Projekten bearbeitet. Zum Beispiel wurde im Gewässerentwicklungskonzept Großer Müggelsee und Müggelspree in Zusammenarbeit mit der Obersten Naturschutzbehörde Maßnahmen erarbeitet und mit der Öffentlichkeit diskutiert, die geeignet sind die ökologischen Ziele der WRRL zu erreichen. Das Ergebnis ist Grundlage für das Steganlagen- und das Uferkonzept des BA Treptow-Köpenick, die die Vereinbarkeit von Natur- und Gewässerschutz mit der Erholungsnutzung zum Ziel haben.

Die Senatsverwaltung hat mit dem Landessportbund eine freiwillige Vereinbarung zur nicht motorisierten Sport- und Freizeitnutzung auf dem Großen Müggelsee abgeschlossen, mit dem Ziel eine naturverträgliche Nutzung zu gewährleisten. (…) Ein gesamtstädtisches Steganlagenkonzept gibt es nicht, diese werden von den Bezirken an bestimmten Gewässern erarbeitet, gemeinsam mit SenUMVK, da die Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigt werden muss.
Überweisungs-PDF: