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Antrag 42/II/2021 Reinigung in Bildungseinrichtungen

9.11.2021

Die Sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus sowie in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen:

  •  dass ein landeseigenes Unternehmen beauftragt wird, die Gebäudereinigung in den Berliner Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen und bezirklichen Musikschulen von Fremd- auf Eigenreinigung umzustellen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Doppelhaushalt einzustellen.

 

Die Reinigungsleistung ist durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst nach Maßgabe der DIN Norm 77 400 zu ermöglichen. Die Reinigungskräfte sollen grundsätzlich einzelnen Einrichtungen zugeordnet werden. In begründeten Fällen können sie ausnahmsweise vorübergehend an anderen Orten eingesetzt werden.
Die Leistungskennzeichen (qm/h) sollen regelmäßig auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Das landeseigene Unternehmen gewährleistet bei der Personalplanung mindestens eine jährliche und antragsfreie Grundreinigung in den Einrichtungen sowie zusätzliche Reinigungsleistungen bei Baumaßnahmen.

Antrag 54/II/2021 Für einen progressiven transatlantischen Neuanfang!

9.11.2021

Die Wiederbelebung und Vertiefung der transatlantischen Beziehungen ist nach der Wahl Joe Bidens zum 46. US-Präsidenten überparteilicher Konsens. Wir fordern die weitergehende, strategische Entwicklung und Umsetzung einer distinkt sozialdemokratischen transatlantischen Agenda, basierend auf progressiven außen-und innenpolitischen Ideen, den Konzepten der „Europäischen Strategischen Autonomie“ und der „Foreign Policy for the Middle Class“ sowie dem Wissen, dass nur eine enge transatlantische Allianz die multilaterale, wertebasierte Ordnung gegen die zunehmende Erodierung durch autokratische Regime bewahren und stärken kann.

 

Auf Landesebene fordern wir:

  1. Die Entwicklung und Umsetzung eines transatlantischen Austauschprogrammes zwischen Politiker*innen und Mitarbeiter*innen der öffentlichen Verwaltung mit urbanen Zentren jenseits der US-Küstengebiete mit verschiedenen thematischen Schwerpunkten (u.a. Klima, Handel, Technologie). Als Beispiel kann das Programm „New Urban Progress“ des Progressiven Zentrums dienen.

 

Auf Bundesebene fordern wir:

  1. Einen gezielten Kontaktaufbau zwischen Fraktion und Parteivorstand mit dem progressiven Flügel der Demokratischen Partei sowie verwandten Organisationen (z.B. „Justice Democrats“, „Center for International Policy)“ und eine daraus resultierende Agenda für eine gemeinsame progressive Allianz, die alle außenpolitische Bereiche umfasst.
  2. Die Etablierung einer transatlantischen Task-Force zur Stellungnahme und Positionierung gegenüber der von Biden angekündigten „Foreign Policy for the Middle Class“. Diese sollte eine Neujustierung der deutschen und europäischen Außenpolitik auf nationale und internationale wirtschaftliche Verteilungseffekte, ein transparentes Aufbrechen des innen-und außenpolitischen Silodenkens in Parlamenten und Verwaltung sowie einen intensivierten und informationsbasierten außen-und sicherheitspolitischen Bürger*innendialog zu ihrem Kern machen.
  3. Die Gründung eines parlamentarischen bzw. parteilichen Austauschkreises zu Best Practices und Policy-Umsetzung einer innenpolitischen progressiven Agenda, insb. mit Augenmerk auf nachhaltigen Infrastrukturausbau, die Schaffung und angemessene Vergütung von systemrelevanten Stellen im Pflegebereich, Aufarbeitung und Wiedergutmachung von Rassismus und postkolonialem Erbe sowie sozio-ökonomische Mobilität und Bildungsgerechtigkeit.
  4. Das Ziel eines nuklearwaffenfreien Europas bleibt bestehen. Die nukleare Teilhabe dient jedoch der Sicherheit und dem Zusammenhalt innerhalb der NATO. Einen unilateralen Ausstieg Deutschlands aus der nuklearen Teilhabe darf es daher nicht geben. Deutsche Außen- und Sicherheitspolitik muss immer im Multilateralismus begründet sein – einen deutschen Alleingang ohne Abstimmung mit unseren europäischen Partnern lehnen wir daher ab. Gleichzeitig muss die Bedingung gelten, dass hierdurch kein Einfluss auf die europäische Rüstungsbeschaffungspolitik genommen wird, bspw. durch die nicht-Zertifizierung von Eurofightern oder dem Future Combat Air System.
  5. Eine proaktive Politik des konstruktiven Engagements der Bundesregierung mit dem Atomwaffenverbotsvertrag durch Teilnahme an den Vertragsstaatskonferenzen als Beobachter und Mitfinanzierer; den Einsatz ggü. den Staaten der Stockholminitiative, sich ebenfalls als Beobachter zu beteiligen; und die explizite Befürwortung ggü. den USA, eine “No first use” Policy einzuführen.
  6. Eine Re-Evaluierung des NATO- 2%-Ziels mit dem Ziel eines neuen Abkommens, welches den qualitativen Ausbau militärischer Fähigkeiten festlegt, zu welchem sich einzelne Mitgliedstaaten zu bestimmten Zeitpunkten verhalten sollen. Dieses Abkommen muss gebunden an die Bedingung sein, dass jede Erhöhung der Verteidigungsausgaben mit einer klar ausdefinierten Beschaffungsstrategie einhergeht und dem ausschließlichen Zweck dient, aktuelle Ausrüstungs- Ausbildungs- und Abwehrdefizite der Bundeswehr sowie der EU- und NATO-Partner zu kompensieren. Übergeordnetes Ziel muss stets die auf Kosten- und Kapazitäteneffizienz und -ergänzung ausgelegte Integration der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (insbes. im Rahmen von PESCO) sein. Deshalb soll zudem eine jährliche Evaluierung stattfinden, welche auf die Integration von Ausrüstung und Abwehrsystemen entsprechend dem Ziel einer integrierten europäischen Sicherheitspolitik abzielt und festlegt, ob die Rüstungsausgaben gesenkt werden können.
  7. Die Einsetzung einer transatlantischen Evaluierungsgruppe des Afghanistan-Einsatzes, um Defizite in der Kooperation und Koordinierung konsequent aufzuarbeiten.

 

Auf EU-Ebene fordern wir:

  1. Die zügige Operationalisierung des transatlantischen Trade and Technology Council um Einheit in den Anstrengungen zur Bewältigung der Sicherheits-, Wirtschafts- und Regulierungsherausforderungen im digitalen und technologischen Bereich zu fördern sowie globale Standards zu setzen, die Privatsphäre, Menschenrechte, Wettbewerb und Transparenz schützen.
  2. Den engen Schulterschluss von Deutschland im Rahmen der Team Europe Initiative mit den USA und das Vorantreiben wichtiger Zukunftsinvestitionen auf multilateraler Ebene zur Erholung nach der Covid-19 Pandemie u.a. im Bereich der nachhaltigen Infrastrukturentwicklung sowie Digitalisierung. Wichtige Initiativen müssen gestreamlined werden. Hierbei muss ein Fokus auch auf der internationalen Zusammenarbeit und entwicklungspolitischen Unterstützung anderer Länder liegen, um einen solidarischen globalen Aufschwung zu ermöglichen.
  3. Einen gemeinsamen Ansatz für die digitale Steuerpolitik in Form der Wiederaufnahme der OECD-Verhandlungen. Regulierungs-, Wettbewerbs-, Inhalts- und Datenschutzprobleme müssen in enger Abstimmung adressiert werden, um globale Normen zu formen und eine nachhaltige Alternative zu autoritären Kontrollversuchen digitaler Zivilsphären zu bieten.
  4. Die Einsetzung einer NATO-EU Taskforce um die Koordinierung zu maximieren, Fähigkeiten zu bündeln und die Umsetzung einer gemeinsamen politischen Agenda sowie eines Strategiekonzepts zur Bekräftigung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat als Kernkonzept aller NATO-Mitgliedstaaten voranzutreiben.
  5. Die weitere Stärkung der europäischen Verteidigungsarchitektur (GSVP) und PESCO mit dem langfristigen Ziel der Schaffung einer Europäischen Armee, ein Instrument, das nicht als Alternative zur NATO gedacht sein soll, sondern als europäischer Pfeiler des transatlantischen Bündnisses, der die strategische Gestaltungsmacht Europas in der Allianz und der Allianz selbst erhöhen würde.

 

Antrag 63/II/2021 Völkerverständigung fördern – Stärkung der Städtepartnerschaft Berlin-Peking

9.11.2021

Durch die Coronapandemie reduzieren sich die Kanäle, auf denen Chinesinnen und Chinesen mit Menschen der westlichen Welt im Austausch sind. Parallel dazu hat sich der Diskurs zwischen der chinesischen Regierung und den liberalen Demokratien stark verschärft. „Decoupling“ ist, sowohl auf wirtschaftlichem als auch auf intellektuellem und kommunikativem Gebiet, ein Trend, der sich seit 2020 auf beiden Seiten verstärkt. Nimmt man die Spannungen in der Taiwanstraße und mit Blick auf die Lage in Hong Kong hinzu, ergibt sich eine reale Gefahr für den Weltfrieden.

 

In dieser Situation kann die bereits gut entwickelte Städtepartnerschaft Berlin-Beijing einen Beitrag leisten, Kommunikationskanäle aufrecht zu erhalten, Verständnis und wechselseitigen Respekt zu stärken und sowohl in der öffentlichen Meinung als auch bei Entscheiderkreisen das Klima für ein friedliches Konfliktmanagement aufrecht zu erhalten.

 

Dazu muss die Berliner Landespolitik zwei Tatsachen ins Auge sehen:

  1. Unser Kooperationspartner ist eine repressives, autoritäres Einparteien-Regime, welches seit 2013 immer stärker auch in die Privatleben ihrer Bürger hineinregiert. Politisch unabhängige Institutionen/Vereine existieren nicht, insofern wäre auch das Ziel eines „zivilgesellschaftlichen Austausches“ irreführend, weil es dazu kein Pendant auf chinesischer Seite gibt, das im Rahmen einer Städtepartnerschaft ansprechbar wäre. Auch bei sämtlichen scheinbar „privaten“ oder „zivilgesellschaftlichen“ Austauschformaten ist immer die KP China zumindest mittelbar involviert. Das setzt dem bürgerschaftlichen Austausch Grenzen, was Themen und Inhalte betrifft. Die Städtepartnerschaft Berlin-Beijing ist nicht das Forum, um politische Grundsatzfragen zu diskutieren, weder zwischen den Verwaltungen noch zwischen Bürgerinnen und Bürgern.
  2. Dennoch kann ein bürgerschaftlicher Austausch unterhalb dieser Ebene gesellschaftliche Wirkung entfalten. Insbesondere entzieht es der Rhetorik eines „Decouplings“ den Boden, wenn Menschen verschiedener Völker einander in ihrer Alltäglichkeit mit ihren Wünschen, Träumen und Sorgen, ihren Hobbies und ihrem Berufsleben kennen lernen

 

Wir fordern deshalb:

  1. Die Städtepartnerschaft mit Beijing soll ab dem Jahr 2022 intensiviert werden, indem die bestehenden Ebenen der wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und administrativen Kooperation um eine Ebene des bürgerschaftlichen Austausches ergänzt werden mit dem friedenspolitischen Ziel der Völkerverständigung.
  2. Konkret ist die (unter Pandemiebedingungen vorrangig virtuelle) Kommunikation zwischen Schulklassen, Jugendgruppen und Vereinen institutionell, organisatorisch und finanziell zu fördern, ebenso wie Begegnungen von in Berlin lebenden Chinesinnen und Chinesen mit Berlinerinnen und Berlinern.
  3. Dazu sind im Doppelhaushalt 2022/2023 entsprechend deutlich höhere Mittel vorzusehen (im 6-stelligen statt wie bisher im niedrigen 5-stelligen Bereich).
  4. Die Chinakompetenz der Berlinerinnen und Berliner soll in allen Bildungssektoren (Schule, Hochschule, Erwachsenenbildung) gestärkt werden. Dazu sollen chinabezogene Themen mehr Raum in den Curricula erhalten und Lernenden verstärkt Angebote zum Erlernen der chinesischen Sprache gemacht werden – von der Grundschule an.
  5. Die kritische Auseinandersetzung mit chinapolitischen Themen, wie z.B. der Menschenrechtslage, soll dabei ebenfalls  in der gesellschaftlichen Breite gefördert werden. Austausch und Bande mit Taiwan dürfen in keinster Weise eingeschränkt werden.
  6. Im Feld der Hochschul-Kooperation ist der Leitfaden der HRK zur Zusammenarbeit mit China umzusetzen, insbesondere was Fragen der Finanzierung betrifft als auch eine Prüfung der Kooperation mit den Konfuzius Instituten. Auch in der Kooperation mit chinesischen Partnern gewährleisten die deutschen Hochschulen die Freiheit von Forschung und Lehre.

 

Antrag 68/II/2021 Potenziale der Corona-Warn-App nutzen, Gesundheitsämter entlasten; Vertrag Luca-App überprüfen

9.11.2021

Der Berliner Senat wird aufgefordert, die Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dahingehend anzupassen, dass eine Anwesenheitsdokumentation auch per „Check in“ mittels der Corona-Warn-App erfolgen kann. Die Gesundheitsämter werden im Sinne der Verordnung verantwortliche Personen anweisen, über die Funktion „In Vertretung warnen“ eine schnelle Risikowarnung zu versenden.

 

Der Vertrag über die Nutzung der Luca App mit der culture4life GmbH wird nicht verlängert.

Antrag 74/II/2021 Gemeinsam für mehr Patient*innen-Sicherheit - Interprofessionalität leben

9.11.2021

Der rasante Fortschritt in der modernen wissenschaftlichen Medizin hat dazu geführt, dass wir Menschen immer länger leben. Auch lässt sich beobachten, dass das Alter der Gesamtbevölkerung sukzessiv immer weiter ansteigt.

Dass wir immer älter werden stellt uns vor neue Herausforderungen: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wie Herzinfarkte, oder Stoffwechselerkrankungen, wie Diabetes, treten mit einem fortgeschrittenen Lebensalter immer häufiger auf. Bei der Behandlung dieser Krankheiten sind im Alltag der Patient*innen viele Akteure des Gesundheitswesens beteiligt: Die Diagnose wird von den Haus- oder Fachärzt*innen gestellt, Apotheker*innen informieren über die Medikamente und deren Anwendung und Physiotherapeut*innen unterstützen den Genesungsweg oft durch weiterführende Maßnahmen. Pflegekräften kommt hier besonders in einer stationären Betreuung in der Klinik, aber auch in der ambulanten Betreuung zuhause eine besondere Bedeutung zu. Sie ebnen den Weg, damit alle anderen Maßnahmen ihre Wirkung entfalten können. Momentan laufen diese Prozesse der Patient*innenbehandlung nach einander ab und haben großes Potential, enger mit einander verzahnt zu werden.

Interprofessionalität

Die verschiedenen Professionen im Gesundheitswesen zeichnen sich durch ihr immenses Fachwissen in Ihrem spezifischen Gebiet aus. Von einer engeren Zusammenarbeit dieser Berufsgruppen – einer Interprofessionalisierung – kann dann gesprochen werden, wenn durch diese Zusammenarbeit das spezifische Fachwissen jeder Profession in die Therapie und den Genesungsprozess der Patient*innen einfließt. Die verschiedenen Blickwinkel ergänzen sich zu einem umfassenden Gesamtbild und befähigen das Versorgungsteam zu den bestmöglichen Entscheidungen zum Wohle der Patient*innen. Dies ist leider im Land Berlin, aber auch in der gesamten Bundesrepublik, noch die Ausnahme.

#Interprof – Was bringt das?

Bei einem medizinischen Notfall muss es schnell gehen. Doch wenn die akute Gefahr gebannt ist, werden Patient*innen oft noch eine längere Zeit im Krankenhaus behandelt. Für die stationäre Aufnahme ist das Wissen um die Medikamente, die bereits eingenommen werden, sehr wichtig. Einige Medikamente sind lebenswichtig, aber auch das Ergänzen der Medikation, wie es oft im Krankenhaus geschieht, setzt ein gutes Wissen über die bereits berstende Medikation voraus.

Dies ist ein kritischer Punkt in der Versorgung, bei dem Ärzt*innen und Apotheker*innen eng zusammenarbeiten müssen.  Beide Berufsgruppen haben bei der Auswahl der Medikamente einen anderen Blickwinkel und können nur gemeinsam die beste Entscheidung für die Behandlung der Patient*innen treffen. Nicht nur im Krankenhaus sollten Ärzt*innen und Apotheker*innen eng zusammen arbeiten, auch nach der Entlassung muss sich diese enge Absprache im ambulanten Bereich fortsetzen, wenn von den Medikamenten der Klinik auf die Medikamente zu Hause umgestellt werden muss. Leider gibt es große Unterschiede in der stationären und ambulanten Medikation.

Nach einem Sachstandsbericht des Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages gehen Schätzungen davon aus, dass es in Folge von vermeidbaren Medikationsfehlern zu ca. 500.000 Krankenhausaufnahmen pro Jahr kommt, Schätzungen zu Todesfällen bewegen sich im fünfstelligen Bereich.

Was muss sich ändern?

Dieses eine Beispiel zeigt, dass allein die gut funktionierende Zusammenarbeit von zwei Professionen viel Leid ersparen und sogar Leben retten kann.

Interprofessionalisierung bedeutet auch, Bewusstsein für die Kompetenzen der jeweils anderen zu schaffen. Der Gegenseitige Respekt muss durch gemeinsame Schulungen gestärkt werden; vorhandene Ressentiments müssen abgebaut werden. Wir fordern daher besonders in Landeseigenen Krankenhäusern die Interprofessionalität im Berufsleben zu stärken, beispielsweise durch professionsübergreifende Visiten. Darüber hinaus muss es, ähnlich wie bereits im Land Niedersachsen eingeführt, verpflichtend Apotheker*innen auf Krankenhausstationen geben.

Darüber hinaus müssen Anreize geschaffen werden, um auch in der Gesundheitsforschung Interprofessionalität im Sinne der Patient*innensicherheit Projekte zu fördern.

Hierbei sollen auch Studierenden- und Auszubildendenvertretungen, Betriebs- und Personalräte und die Gewerkschaften aktiv eingebunden werden.

Der Interprofessionelle Gedanke muss jedoch bereits vom ersten Tag an in Ausbildung und Studium gelehrt und gelebt werden. Wir fordern, dass in den Ausbildungs-, Studien-, und Approbationsordnungen besondere Lehrveranstaltungen mit fächerübergreifenden Lehrinhalten und Auszubildenden bzw. Studierenden implementiert werden. Den Berliner Senat fordern wir zudem auf, in der Gesundheitsminister*innen Konferenz entsprechende Anpassungen der Ausbildungs- und Studienordnungen einzubringen und für ihre zeitnahe Umsetzung einzustehen.

Forderungen

Wir fordern,

  1. Dass die Interprofessionalität im Gesundheitssystem gestärkt wird.
  2. die schrittweise, aber konsequente Einführung von Apotheker*innen auf Krankenhausstationen, ähnlich wie im Bundesland Niedersachsen.
  3. Die Beteiligung von Auszubildenden- und Studierendenverbänden sowie der Gewerkschaften an der Entwicklung von interprofessionellen Projekten.
  4. Die Implementierung der Interprofessionalität in die Ausbildungs-, Approbations- und Studienordnungen.