Antrag 42/II/2021 Reinigung in Bildungseinrichtungen

Status:
Annahme

Die Sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus sowie in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen:

  •  dass ein landeseigenes Unternehmen beauftragt wird, die Gebäudereinigung in den Berliner Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen und bezirklichen Musikschulen von Fremd- auf Eigenreinigung umzustellen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Doppelhaushalt einzustellen.

 

Die Reinigungsleistung ist durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst nach Maßgabe der DIN Norm 77 400 zu ermöglichen. Die Reinigungskräfte sollen grundsätzlich einzelnen Einrichtungen zugeordnet werden. In begründeten Fällen können sie ausnahmsweise vorübergehend an anderen Orten eingesetzt werden.
Die Leistungskennzeichen (qm/h) sollen regelmäßig auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Das landeseigene Unternehmen gewährleistet bei der Personalplanung mindestens eine jährliche und antragsfreie Grundreinigung in den Einrichtungen sowie zusätzliche Reinigungsleistungen bei Baumaßnahmen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus sowie in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen:

  •  dass ein landeseigenes Unternehmen beauftragt wird, die Gebäudereinigung in den Berliner Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen und bezirklichen Musikschulen von Fremd- auf Eigenreinigung umzustellen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Doppelhaushalt einzustellen.

 

Die Reinigungsleistung ist durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst nach Maßgabe der DIN Norm 77 400 zu ermöglichen. Die Reinigungskräfte sollen grundsätzlich einzelnen Einrichtungen zugeordnet werden. In begründeten Fällen können sie ausnahmsweise vorübergehend an anderen Orten eingesetzt werden.
Die Leistungskennzeichen (qm/h) sollen regelmäßig auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Das landeseigene Unternehmen gewährleistet bei der Personalplanung mindestens eine jährliche und antragsfreie Grundreinigung in den Einrichtungen sowie zusätzliche Reinigungsleistungen bei Baumaßnahmen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Der Senat nimmt den Beschluss zur Kenntnis und wird sich um die Umsetzung im Schulbereich kümmern. In den Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2016 heißt es dazu: „Der Senat will die Schulen mit ausreichendem Reinigungspersonal ausstatten, dieses Personal angemessen bezahlen und an die jeweiligen Schulstandorte binden. Der Senat weitet das Berliner Pilotprojekt zur Tagesreinigung und das bundesweite Projekt zur Schulreinigung 2022 aus und setzt auf dieser Basis ab 2023 die schrittweise Kommunalisierung um.“
Überweisungs-PDF: