Antrag 63/II/2021 Völkerverständigung fördern – Stärkung der Städtepartnerschaft Berlin-Peking

Status:
Annahme mit Änderungen

Durch die Coronapandemie reduzieren sich die Kanäle, auf denen Chinesinnen und Chinesen mit Menschen der westlichen Welt im Austausch sind. Parallel dazu hat sich der Diskurs zwischen der chinesischen Regierung und den liberalen Demokratien stark verschärft. „Decoupling“ ist, sowohl auf wirtschaftlichem als auch auf intellektuellem und kommunikativem Gebiet, ein Trend, der sich seit 2020 auf beiden Seiten verstärkt. Nimmt man die Spannungen in der Taiwanstraße und mit Blick auf die Lage in Hong Kong hinzu, ergibt sich eine reale Gefahr für den Weltfrieden.

 

In dieser Situation kann die bereits gut entwickelte Städtepartnerschaft Berlin-Beijing einen Beitrag leisten, Kommunikationskanäle aufrecht zu erhalten, Verständnis und wechselseitigen Respekt zu stärken und sowohl in der öffentlichen Meinung als auch bei Entscheiderkreisen das Klima für ein friedliches Konfliktmanagement aufrecht zu erhalten.

 

Dazu muss die Berliner Landespolitik zwei Tatsachen ins Auge sehen:

  1. Unser Kooperationspartner ist eine repressives, autoritäres Einparteien-Regime, welches seit 2013 immer stärker auch in die Privatleben ihrer Bürger hineinregiert. Politisch unabhängige Institutionen/Vereine existieren nicht, insofern wäre auch das Ziel eines „zivilgesellschaftlichen Austausches“ irreführend, weil es dazu kein Pendant auf chinesischer Seite gibt, das im Rahmen einer Städtepartnerschaft ansprechbar wäre. Auch bei sämtlichen scheinbar „privaten“ oder „zivilgesellschaftlichen“ Austauschformaten ist immer die KP China zumindest mittelbar involviert. Das setzt dem bürgerschaftlichen Austausch Grenzen, was Themen und Inhalte betrifft. Die Städtepartnerschaft Berlin-Beijing ist nicht das Forum, um politische Grundsatzfragen zu diskutieren, weder zwischen den Verwaltungen noch zwischen Bürgerinnen und Bürgern.
  2. Dennoch kann ein bürgerschaftlicher Austausch unterhalb dieser Ebene gesellschaftliche Wirkung entfalten. Insbesondere entzieht es der Rhetorik eines „Decouplings“ den Boden, wenn Menschen verschiedener Völker einander in ihrer Alltäglichkeit mit ihren Wünschen, Träumen und Sorgen, ihren Hobbies und ihrem Berufsleben kennen lernen

 

Wir fordern deshalb:

  1. Die Städtepartnerschaft mit Beijing soll ab dem Jahr 2022 intensiviert werden, indem die bestehenden Ebenen der wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und administrativen Kooperation um eine Ebene des bürgerschaftlichen Austausches ergänzt werden mit dem friedenspolitischen Ziel der Völkerverständigung.
  2. Konkret ist die (unter Pandemiebedingungen vorrangig virtuelle) Kommunikation zwischen Schulklassen, Jugendgruppen und Vereinen institutionell, organisatorisch und finanziell zu fördern, ebenso wie Begegnungen von in Berlin lebenden Chinesinnen und Chinesen mit Berlinerinnen und Berlinern.
  3. Dazu sind im Doppelhaushalt 2022/2023 entsprechend deutlich höhere Mittel vorzusehen (im 6-stelligen statt wie bisher im niedrigen 5-stelligen Bereich).
  4. Die Chinakompetenz der Berlinerinnen und Berliner soll in allen Bildungssektoren (Schule, Hochschule, Erwachsenenbildung) gestärkt werden. Dazu sollen chinabezogene Themen mehr Raum in den Curricula erhalten und Lernenden verstärkt Angebote zum Erlernen der chinesischen Sprache gemacht werden – von der Grundschule an.
  5. Die kritische Auseinandersetzung mit chinapolitischen Themen, wie z.B. der Menschenrechtslage, soll dabei ebenfalls  in der gesellschaftlichen Breite gefördert werden. Austausch und Bande mit Taiwan dürfen in keinster Weise eingeschränkt werden.
  6. Im Feld der Hochschul-Kooperation ist der Leitfaden der HRK zur Zusammenarbeit mit China umzusetzen, insbesondere was Fragen der Finanzierung betrifft als auch eine Prüfung der Kooperation mit den Konfuzius Instituten. Auch in der Kooperation mit chinesischen Partnern gewährleisten die deutschen Hochschulen die Freiheit von Forschung und Lehre.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Durch die Coronapandemie reduzieren sich die Kanäle, auf denen Chinesinnen und Chinesen mit Menschen der westlichen Welt im Austausch sind. Parallel dazu hat sich der Diskurs zwischen der chinesischen Regierung und den liberalen Demokratien stark verschärft. „Decoupling“ ist, sowohl auf wirtschaftlichem als auch auf intellektuellem und kommunikativem Gebiet, ein Trend, der sich seit 2020 auf beiden Seiten verstärkt. Nimmt man die Spannungen in der Taiwanstraße und mit Blick auf die Lage in Hong Kong hinzu, ergibt sich eine reale Gefahr für den Weltfrieden.

 

In dieser Situation kann die bereits gut entwickelte Städtepartnerschaft Berlin-Beijing einen Beitrag leisten, Kommunikationskanäle aufrecht zu erhalten, Verständnis und wechselseitigen Respekt zu stärken und sowohl in der öffentlichen Meinung als auch bei Entscheiderkreisen das Klima für ein friedliches Konfliktmanagement aufrecht zu erhalten.

 

Wir fordern deshalb:

  1. Die Städtepartnerschaft mit Beijing soll ab dem Jahr 2022 intensiviert werden, indem die bestehenden Ebenen der wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und administrativen Kooperation um eine Ebene des bürgerschaftlichen Austausches ergänzt werden mit dem friedenspolitischen Ziel der Völkerverständigung.
  2. Konkret ist die (unter Pandemiebedingungen vorrangig virtuelle) Kommunikation zwischen Schulklassen, Jugendgruppen und Vereinen institutionell, organisatorisch und finanziell zu fördern, ebenso wie Begegnungen von in Berlin lebenden Chinesinnen und Chinesen mit Berlinerinnen und Berlinern.
  3. Die Chinakompetenz der Berlinerinnen und Berliner soll in allen Bildungssektoren (Schule, Hochschule, Erwachsenenbildung) gestärkt werden. Dazu sollen chinabezogene Themen mehr Raum in den Curricula erhalten und Lernenden verstärkt Angebote zum Erlernen der chinesischen Sprache gemacht werden – von der Grundschule an.
  4. Die kritische Auseinandersetzung mit chinapolitischen Themen, wie z.B. der Menschenrechtslage, soll dabei ebenfalls  in der gesellschaftlichen Breite gefördert werden. Austausch und Bande mit Taiwan dürfen in keinster Weise eingeschränkt werden.
  5. Im Feld der Hochschul-Kooperation ist der Leitfaden der HRK zur Zusammenarbeit mit China umzusetzen, insbesondere was Fragen der Finanzierung betrifft als auch eine Prüfung der Kooperation mit den Konfuzius Instituten. Auch in der Kooperation mit chinesischen Partnern gewährleisten die deutschen Hochschulen die Freiheit von Forschung und Lehre.

 

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Durch die Coronapandemie reduzieren sich die Kanäle, auf denen Chinesinnen und Chinesen mit Menschen der westlichen Welt im Austausch sind. Parallel dazu hat sich der Diskurs zwischen der chinesischen Regierung und den liberalen Demokratien stark verschärft. „Decoupling“ ist, sowohl auf wirtschaftlichem als auch auf intellektuellem und kommunikativem Gebiet, ein Trend, der sich seit 2020 auf beiden Seiten verstärkt. Nimmt man die Spannungen in der Taiwanstraße und mit Blick auf die Lage in Hong Kong hinzu, ergibt sich eine reale Gefahr für den Weltfrieden.

 

In dieser Situation kann die bereits gut entwickelte Städtepartnerschaft Berlin-Beijing einen Beitrag leisten, Kommunikationskanäle aufrecht zu erhalten, Verständnis und wechselseitigen Respekt zu stärken und sowohl in der öffentlichen Meinung als auch bei Entscheiderkreisen das Klima für ein friedliches Konfliktmanagement aufrecht zu erhalten.

 

Wir fordern deshalb:

  1. Die Städtepartnerschaft mit Beijing soll ab dem Jahr 2022 intensiviert werden, indem die bestehenden Ebenen der wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und administrativen Kooperation um eine Ebene des bürgerschaftlichen Austausches ergänzt werden mit dem friedenspolitischen Ziel der Völkerverständigung.
  2. Konkret ist die (unter Pandemiebedingungen vorrangig virtuelle) Kommunikation zwischen Schulklassen, Jugendgruppen und Vereinen institutionell, organisatorisch und finanziell zu fördern, ebenso wie Begegnungen von in Berlin lebenden Chinesinnen und Chinesen mit Berlinerinnen und Berlinern.
  3. Die Chinakompetenz der Berlinerinnen und Berliner soll in allen Bildungssektoren (Schule, Hochschule, Erwachsenenbildung) gestärkt werden. Dazu sollen chinabezogene Themen mehr Raum in den Curricula erhalten und Lernenden verstärkt Angebote zum Erlernen der chinesischen Sprache gemacht werden – von der Grundschule an.
  4. Die kritische Auseinandersetzung mit chinapolitischen Themen, wie z.B. der Menschenrechtslage, soll dabei ebenfalls  in der gesellschaftlichen Breite gefördert werden. Austausch und Bande mit Taiwan dürfen in keinster Weise eingeschränkt werden.
  5. Im Feld der Hochschul-Kooperation ist der Leitfaden der HRK zur Zusammenarbeit mit China umzusetzen, insbesondere was Fragen der Finanzierung betrifft als auch eine Prüfung der Kooperation mit den Konfuzius Instituten. Auch in der Kooperation mit chinesischen Partnern gewährleisten die deutschen Hochschulen die Freiheit von Forschung und Lehre.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Die Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2026 sehen eine konzeptionelle Weiterentwicklung der Städtepartnerschaften vor. Wie diese ab dem Jahr 2022 umgesetzt werden, befindet sich derzeit noch in Erarbeitung.
Überweisungs-PDF: