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Antrag 15/II/2024 Unverzüglich klare und einheitliche Regelungen für den Umgang mit Mitgliedsanträgen von (ehemaligen) Mitgliedern rechtsextremer oder rechtsextrem beeinflusster Organisationen und Parteien sowie mit rechtsextremer Vergangenheit zu aktualisieren

23.10.2024

Der SPD-Parteivorstand und die zuständigen Gremien sowie die Landesverbände werden aufgefordert, umgehend klare, parteieinheitliche Leitlinien und Regelungen für den Umgang mit Mitgliedsanträgen von (ehemaligen) Mitgliedern rechtsextremer oder rechtsextrem beeinflusster Organisationen und/oder Parteien sowie Personen mit rechtsextremer Vergangenheit an die SPD zu beschließen. Hierfür sind u.a. folgende Maßnahmen zu prüfen:

 

  • verpflichtende und nachgewiesene Distanzierung seit mindestens fünf (5) Jahren,
  • keine Mitgliedschaft oder Tätigkeit in solchen Organisationen/ Parteien oder im Umfeld solcher seit fünf (5) Jahren,
  • eine klare inhaltliche Distanzierung zu den Zielen und Positionen solcher Organisationen und Parteien,
  • vor der Mitgliedschaft bzw. mit Aufnahme der Mitgliedschaft mindestens sechs (6) Monate eine soziale Tätigkeit i.S.d. sozialdemokratischen Zielsetzungen und Werte (Flüchtlings- oder Obdachlosenhilfe, soziale Projekte etc.) auszuüben und damit eine Identifizierung mit den Werten der SPD zu belegen.
  • insbesondere keine Mandatsübernahme für die SPD vor Ablauf der Frist von fünf (5) Jahren seit dem Ausscheiden aus/ der Distanzierung zu rechtsextremen oder rechtsextrem beeinflussten Organisationen oder Parteien.
  • eine Abfrage zu solchen Mitgliedschaften und Aktivitäten im Rahmen der Aufnahme
  • eine stets möglichst aktuelle Unvereinbarkeitsliste auf der SPD-Webseite und entsprechende Mitteilungen über deren Veränderungen an alle SPD Ortsvereine / Abteilungen

 

Antrag 291/I/2024 Keine olympischen Spiele in Berlin 2036 oder 2040 auf Kosten einer funktionierenden Infrastruktur

8.05.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des  Abgeordnetenhauses auf, sich gegen eine erneute Bewerbung Berlins für die Olympischen  Spiele 2036 oder 2040 einzusetzen. 

 

Ein Bekenntnis zur Olympiabewerbung wird auch einen direkten Einfluss auf die  Investitionsplanung des Landes Berlin haben. Sanierung von Sportstätten würde damit in  erheblichem Umfang Vorzug gegeben werden müssen gegenüber Sanierungen im restlichen  Gebäudesektor. Die ehe schon unter Druck stehenden Sanierungen unserer Hochschulen,  Krankenhäusern, Polizei- und Feierwehrgebäuden würden den Preis für die Bevorzugung des  Sportbereiches zahlen. Dies erachten wir in Zeiten knapper Kassen für unzumutbar. Eine Bewerbung für Olympia darf nur nach einer Befragung der Berliner Bevölkerung erfolgen.

Antrag 269/I/2024 Übernutzung der Berliner Gewässer beenden und Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt endlich umsetzen

21.04.2024

Der Landesvorstand sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses Berlin setzen sich für die Umsetzung des 2012 unter der rot-schwarzen Koalition beschlossenen „Strategie zur Biologischen Vielfalt“ insbesondere für die Erreichung der Ziele 8 (Berlin strebt an, dass mindestens ein Drittel der Uferlinien von Spree-, Dahme- und Havelseen wieder mit Röhricht in gutem Zustand bestanden sein werden) und 9 (Berlin sichert eine nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers, um insbesondere auch grundwasserabhängige Lebensräume zu erhalten und in ihrem Zustand zu verbessern) ein.

Antrag 40/I/2024 Für eine schnelle Umsetzung der Vergesellschaftung des Wohnungsmarktes in Berlin

21.04.2024

Die Berliner*innen haben das Volksbegehren ‘Deutsche Wohnen und Co. enteignen’ mit großer Mehrheit angenommen. Das war 2021. Bald sind drei Jahre vergangen und das Volksbegehren ist noch immer nicht in die Umsetzung gegangen, obwohl die SPD in Regierungsverantwortung ist. Auch hat mittlerweile eine Expert*innenkommission unter dem Vorsitz von Herta Daeubler-Gmelin getagt und kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne in Berlin ist mit dem Grundgesetz vereinbar und damit rechtlich möglich.

 

Der Landesparteitag hatte zuletzt klare Maßgaben beschlossen, unter denen die Mehrheit des Parteitags eine Vergesellschaftung für sinnvoll erachtet. Diese werden hiermit erneut bekräftigt, aber um eine engere Zusammenarbeit mit der Partei und eine größere Transparenz zu schaffen, sollte sich der Landesvorstand mindestens alle zwei Monate mit dem Stand der Umsetzung des Volksbegehrens beschäftigen. Zudem soll dem Landesvorstand dargelegt werden, welche Maßnahmen die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats einleiten, um die notwendige Datenlage zu den Eigentumsverhältnissen (Einträge im Grundbuch, Unternehmensregister, Steuerdaten, etc.) zusammenzuführen und für eine Vergesellschaftung nutzbar zu machen.

 

Zudem wollen wir uns in den nächsten Monaten eng mit der Initiative ‘Deutsche Wohnen und Co. enteignen’ austauschen und unterstützen die Idee eines Gesetzesvolksentscheids. Da die Umsetzung des Volksbegehrens so lange Zeit in Anspruch nimmt und die Umsetzung mit der CDU grundsätzlich in Frage steht, ist es richtig, alternative Wege zu gehen. Der Wohnungsmarkt ist derart angespannt, dass es schnellstmöglich einer Veränderung bedarf.

Antrag 13/I/2024 Ein Awareness-Team für die SPD

21.04.2024

Die Statuten sind dahingehend anzupassen, dass jeder Kreisverband der Berliner SPD eine*n Awareness-Beauftragte*n oder ein Awareness-Team ab dem Jahr 2024 vorhalten muss. Die für Awareness beauftragten Personen sind vom Kreisvorstand unabhängig. Sie können vom Kreisvorstand zu einzelnen Punkten beratend hinzugezogen werden. Ihnen ist auf Verlangen die Möglichkeit zu geben, sich zu einem ihren Aufgabenbereich betreffenden Sachverhalt zu äußern.

 

Nicht nur gesellschaftlich, sondern auch parteiintern kann es zu Diskriminierung kommen. Im politischen Prozess kommt dabei eine vom Wettbewerb unabhängige Klärung, Aufarbeitung und Sensibilisierung häufig zu kurz. Doch als moderne Partei müssen wir den Anspruch haben nicht nur von Gleichheit, Gerechtigkeit und Toleranz zu reden, sondern diese auch selbst zu leben. Daher sehen wir die Einführung eines Awareness-Teams als einen dafür wichtigen Schritt.

 

Das Awareness-Team ist zuständig für Fälle psychischer, emotionaler und physischer Übergriffe sowie (auch intersektional) diskriminierender Verhaltensweisen, insbesondere aus Gründen von Sexismus, Rassimus, Antisemitismus, Gadjé-Rassismus, Ableismus, Altersdiskriminierung und Queer-Feindlichkeit. Seine Aufgabe ist dabei, in erster Linie sicherer und unvoreingenommener Ansprechpartner für Betroffene, die auch anonym bleiben können. Die Mitglieder sind dabei zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Awareness-Team kann Betroffene über Möglichkeiten, Richtlinien und ggf. Gesetze und weitere rechtliche Schritte informieren und dabei unterstützen, in die Vermittlung und Klärung der Fälle zu gehen. Die Entscheidung über die Aufnahme solcher Schritte unterliegt dabei stets dem Willen der Betroffenen.

 

Zur Prävention zukünftiger oben beschriebener Diskriminierungen ist die weitere Funktion des Awareness-Teams Genoss*innen für diskriminierungsfreie Strukturen und Verhaltensmuster zu sensibilisieren. Denn letztendlich bleibt Antidiskriminierung Aufgabe aller Genoss*innen.

 

Dazu hat das Awareness-Team die Aufgabe, Angebote in den Kreisen zu schaffen, um die Mitglieder in sensibler Sprache und tolerantem Verhalten zu schulen. Verpflichtende Schulungen des Awareness-Teams sind für geschäftsführende Vorstandsmitglieder der Abteilungen und des Kreises durchzuführen. Bei größeren Veranstaltungen der Kreise ist ein Awareness-Konzept vorzuhalten.

 

Das Gremium setzt sich aus drei bis sieben Personen zusammen. Bei der Zusammensetzung des Awareness-Teams ist auf Diversität und Quotierung zu achten. Es sollen möglichst viele Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, in dem Awareness-Team vertreten sein. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), die AG Queer, die AG Migration, die Jusos und die AG60+ sollen bei der Benennung entsprechender Personen beteiligt werden. Es ist zu beachten, dass die Mitglieder des Awareness-Teams in der Vergangenheit kein diskriminierendes Verhalten an den Tag gelegt haben. Außerdem dürfen keine Vorstandsmitglieder in dem Awareness-Team vertreten sein.

 

Dem Awareness-Team sind Fortbildungsangebote bereitzustellen und zu finanzieren, damit auch die Mitglieder des Teams sich weiterbilden, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Eine Schulung des Awareness-Teams soll möglichst einmal im Jahr stattfinden, mindestens jedoch einmal zu Beginn der Amtsperiode des Teams.

 

Dem Awareness-Team ist eine eigene Mailadresse zur Verfügung zu stellen, damit Betroffene eine Möglichkeit haben, das Team (anonym) zu kontaktieren. Weiterhin soll das Awareness-Team auch eine Handynummer erhalten und über gängige Messenger-Dienste erreichbar sein. Bei der konkreten Ausgestaltung des Teams und seiner Befugnisse ist sich am Awareness-Team des Landesverbands der Jusos Berlin zu orientieren.