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Antrag 40/I/2024 Für eine schnelle Umsetzung der Vergesellschaftung des Wohnungsmarktes in Berlin

21.04.2024

Die Berliner*innen haben das Volksbegehren ‘Deutsche Wohnen und Co. enteignen’ mit großer Mehrheit angenommen. Das war 2021. Bald sind drei Jahre vergangen und das Volksbegehren ist noch immer nicht in die Umsetzung gegangen, obwohl die SPD in Regierungsverantwortung ist. Auch hat mittlerweile eine Expert*innenkommission unter dem Vorsitz von Herta Daeubler-Gmelin getagt und kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne in Berlin ist mit dem Grundgesetz vereinbar und damit rechtlich möglich.

 

Der Landesparteitag hatte zuletzt klare Maßgaben beschlossen, unter denen die Mehrheit des Parteitags eine Vergesellschaftung für sinnvoll erachtet. Diese werden hiermit erneut bekräftigt, aber um eine engere Zusammenarbeit mit der Partei und eine größere Transparenz zu schaffen, sollte sich der Landesvorstand mindestens alle zwei Monate mit dem Stand der Umsetzung des Volksbegehrens beschäftigen. Zudem soll dem Landesvorstand dargelegt werden, welche Maßnahmen die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats einleiten, um die notwendige Datenlage zu den Eigentumsverhältnissen (Einträge im Grundbuch, Unternehmensregister, Steuerdaten, etc.) zusammenzuführen und für eine Vergesellschaftung nutzbar zu machen.

 

Zudem wollen wir uns in den nächsten Monaten eng mit der Initiative ‘Deutsche Wohnen und Co. enteignen’ austauschen und unterstützen die Idee eines Gesetzesvolksentscheids. Da die Umsetzung des Volksbegehrens so lange Zeit in Anspruch nimmt und die Umsetzung mit der CDU grundsätzlich in Frage steht, ist es richtig, alternative Wege zu gehen. Der Wohnungsmarkt ist derart angespannt, dass es schnellstmöglich einer Veränderung bedarf.

Antrag 13/I/2024 Ein Awareness-Team für die SPD

21.04.2024

Die Statuten sind dahingehend anzupassen, dass jeder Kreisverband der Berliner SPD eine*n Awareness-Beauftragte*n oder ein Awareness-Team ab dem Jahr 2024 vorhalten muss. Die für Awareness beauftragten Personen sind vom Kreisvorstand unabhängig. Sie können vom Kreisvorstand zu einzelnen Punkten beratend hinzugezogen werden. Ihnen ist auf Verlangen die Möglichkeit zu geben, sich zu einem ihren Aufgabenbereich betreffenden Sachverhalt zu äußern.

 

Nicht nur gesellschaftlich, sondern auch parteiintern kann es zu Diskriminierung kommen. Im politischen Prozess kommt dabei eine vom Wettbewerb unabhängige Klärung, Aufarbeitung und Sensibilisierung häufig zu kurz. Doch als moderne Partei müssen wir den Anspruch haben nicht nur von Gleichheit, Gerechtigkeit und Toleranz zu reden, sondern diese auch selbst zu leben. Daher sehen wir die Einführung eines Awareness-Teams als einen dafür wichtigen Schritt.

 

Das Awareness-Team ist zuständig für Fälle psychischer, emotionaler und physischer Übergriffe sowie (auch intersektional) diskriminierender Verhaltensweisen, insbesondere aus Gründen von Sexismus, Rassimus, Antisemitismus, Gadjé-Rassismus, Ableismus, Altersdiskriminierung und Queer-Feindlichkeit. Seine Aufgabe ist dabei, in erster Linie sicherer und unvoreingenommener Ansprechpartner für Betroffene, die auch anonym bleiben können. Die Mitglieder sind dabei zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Awareness-Team kann Betroffene über Möglichkeiten, Richtlinien und ggf. Gesetze und weitere rechtliche Schritte informieren und dabei unterstützen, in die Vermittlung und Klärung der Fälle zu gehen. Die Entscheidung über die Aufnahme solcher Schritte unterliegt dabei stets dem Willen der Betroffenen.

 

Zur Prävention zukünftiger oben beschriebener Diskriminierungen ist die weitere Funktion des Awareness-Teams Genoss*innen für diskriminierungsfreie Strukturen und Verhaltensmuster zu sensibilisieren. Denn letztendlich bleibt Antidiskriminierung Aufgabe aller Genoss*innen.

 

Dazu hat das Awareness-Team die Aufgabe, Angebote in den Kreisen zu schaffen, um die Mitglieder in sensibler Sprache und tolerantem Verhalten zu schulen. Verpflichtende Schulungen des Awareness-Teams sind für geschäftsführende Vorstandsmitglieder der Abteilungen und des Kreises durchzuführen. Bei größeren Veranstaltungen der Kreise ist ein Awareness-Konzept vorzuhalten.

 

Das Gremium setzt sich aus drei bis sieben Personen zusammen. Bei der Zusammensetzung des Awareness-Teams ist auf Diversität und Quotierung zu achten. Es sollen möglichst viele Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, in dem Awareness-Team vertreten sein. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), die AG Queer, die AG Migration, die Jusos und die AG60+ sollen bei der Benennung entsprechender Personen beteiligt werden. Es ist zu beachten, dass die Mitglieder des Awareness-Teams in der Vergangenheit kein diskriminierendes Verhalten an den Tag gelegt haben. Außerdem dürfen keine Vorstandsmitglieder in dem Awareness-Team vertreten sein.

 

Dem Awareness-Team sind Fortbildungsangebote bereitzustellen und zu finanzieren, damit auch die Mitglieder des Teams sich weiterbilden, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Eine Schulung des Awareness-Teams soll möglichst einmal im Jahr stattfinden, mindestens jedoch einmal zu Beginn der Amtsperiode des Teams.

 

Dem Awareness-Team ist eine eigene Mailadresse zur Verfügung zu stellen, damit Betroffene eine Möglichkeit haben, das Team (anonym) zu kontaktieren. Weiterhin soll das Awareness-Team auch eine Handynummer erhalten und über gängige Messenger-Dienste erreichbar sein. Bei der konkreten Ausgestaltung des Teams und seiner Befugnisse ist sich am Awareness-Team des Landesverbands der Jusos Berlin zu orientieren.

Antrag 185/I/2024 Sogenannte “Clankriminalität” aus den Köpfen streichen - für einen antirassistischen Kampf gegen organisierte Kriminalität

21.04.2024

Wo wir stehen

Immer wieder machen auch SPD-Politiker*innen Öffentlichkeitsarbeit mit Forderungen, härter gegen sogenannte “Clans” vorzugehen. Zuletzt heizte Nancy Faeser die öffentliche Debatte durch einen Vorstoß ihres Bundesinnenministeriums an, Angehörige von “Clans” auch dann abzuschieben, wenn diese selbst keine Straftaten begangen haben. Stimmen, die sich kritisch mit dem Begriff auseinandersetzen, sind in der deutschen Öffentlichkeit rar. Unsere Gesellschaft ist geprägt durch eine weiße Mehrheit, die für die strukturelle und institutionalisierte Unterdrückung von BIPoC verantwortlich ist. Diese Unterdrückung und das Bedürfnis von Kontrolle von BIPoC-Communities manifestiert sich insbesondere in dem Verhältnis von Staatsgewalt zu nicht-weißen Communities. Das ist für Betroffene deshalb besonders einschneidend, weil es die freie Persönlichkeitsentfaltung massiv einschränkt sowie Vertrauen in Rechtsstaat und Demokratie untergräbt. Daher muss unser antirassistischer Kampf in besonderem Maße an staatlichen Strukturen ansetzen, die Rassismus manifestieren und reproduzieren. Wir streben an, ebendiese Strukturen aufzubrechen und Awarenessarbeit in der weißen Mehrheitsgesellschaft über vorherrschende Diskriminierungsformen zu leisten.

 

Dabei ist für uns klar: Die Polizeiarbeit mit nicht-weißen Communities muss sich radikal ändern. Konzepte der sogenannten „Gefahrenabwehr“, die auf rassistischen und stigmatisierenden Vorurteilen beruhen, müssen der Vergangenheit angehören.

 

99 Problems mit sog. “Clankriminalität”

Eines der rassistischen Konzepte, welches oftmals von Bundeskriminalamt (BKA) und diversen Landeskriminalämtern, sowie in der innenpolitischen Debatte (auch von SPD-Politiker*innen) verwendet wird, ist das sogenannte Konzept der „Clankriminalität“. Im Bundeslagebild OK 2021 definiert BKA Clan dabei als „eine informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist. Sie zeichnet sich insbesondere durch eine hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Werteverständnis aus.”

 

Diese Definition ist aus vielen Gründen problematisch. weil in ihr selbst ein rassistisches Weltbild inhärent ist. Während frühere Lageberichte noch von dem Begriff “Ethnie” sprachen, hat man sich zwar wegen vielfach geübter Kritik an dem Ethnizitätskonstrukt hiervon entfernt, aber auch “Abstammungsverhältnis” legt das rassistische Weltbild offen, das dem Verständnis der sogenannten Clankriminalität inhärent ist. Sie kontrastiert die angeblich gesellschaftlich abgeschotteten, implizit nicht-weißen, kriminellen “Ausländer” mit den weißen Deutschen und ihrer homogenen, erstrebenswerten Ordnung.  Das lässt sich schon daran festmachen, dass offensichtlich auch Täter*innengruppen existieren, die ein „gemeinsames deutsches Abstammungsverständnis“ haben und auch ansonsten die BKA-Clan-Definition erfüllen, aber nicht gemeint sind. Es ist auch deshalb grotesk, da etwa die Hälfte der im Lagebericht des BKA aus dem Jahre 2021 genannten Täter*innen die deutsche Staatsbürgerschaft haben.

 

Zudem ist das Konzept rechtsstaatlich problematisch, weil damit eine Klammer um verschiedenste Straftaten gebildet wird, die diese nur deshalb in einen Zusammenhang setzt, weil der*die Beschuldigte nicht weiß ist und eine von der weißen Mehrheit abweichende kulturelle Prägung hat.  Neben diesen Bedenken ist die Klammerwirkung der “Clankriminalität” auch deshalb problematisch, weil der Begriff damit konturlos wird: Falschparken kann genauso Grund für die Einstufung als “Clankriminalität” gelten wie ein Mord. Gleichzeitig impliziert das Konzept mit dieser Klammerwirkung der Einwanderungsfamilie einer*eines Beschuldigten, dass bestimmte kulturelle Prägungen eine besondere Nähe zu Kriminalität aufweisen. Die Behauptung, dass es “Gruppen mit gemeinsamem Abstammungsverhältnis” gebe, deren Kriminalitätsneigung im Vergleich zur deutschen Mehrheitsgesellschaft per se gesteigert sei, ist vielfach wissenschaftlich widerlegt und steht in der Tradition der “Rassenforschung”. Praktisch fördert dieses Verständnis Racial Profiling massiv. Ein solch rassistisches Verständnis von Gesellschaft und die dem Konzept zugrundeliegende Ethnisierung von Kriminalität lehnen wir entschieden ab.

 

Eine weitere Ebene, die in innenpolitischen Debatten um sog. “Clankriminalität” oft ausgespart wird, ist die individuelle. Mitglieder bestimmter Familien mit bekannten Nachnamen werden durch die rassistischen Zuschreibungen zu ihrem Familiennamen in nahezu allen Bereichen des (öffentlichen) Lebens diskriminiert. Die pauschale gesellschaftliche Ausgrenzung, die ihnen widerfährt, wäre zu kritisieren, selbst wenn eine Mehrheit der Familienmitglieder kriminell wäre. Die Realität ist aber, dass die große Mehrheit der Familienmitglieder mit kriminellen Strukturen nichts zu tun hat bzw. selbst nie straffällig wird. Die Erwartung ihrer Straffälligkeit begleitet sie aber oft das ganze Leben. Kindern aus entsprechenden Familien wird laut Betroffenenberichten oftmals schon in der Schule eine zukünftige kriminelle Karriere bescheinigt. Das führt bei den betroffenen Schüler*innen oft zu Demotivation, schlechten schulischen Leistungen, starker sozialer Isolation und einem Mangel an Möglichkeiten, ihre Persönlichkeit frei zu entfalten. Beim Einstieg in das Berufsleben haben es junge Menschen mit Nachnamen angeblicher arabischer “Clans” ebenfalls ungleich schwerer: Oft finden sie keine*n Arbeitgeber*in, der*die sie aus Angst um fälschlicherweise vorverurteilten kriminelle Hintergründe nicht einstellen will. Auf dem Mietmarkt, der Mieter*innen auf Wohnungssuche in urbanen Ballungsräumen ohnehin schon verzweifeln lässt, haben Menschen mit bekannten Nachnamen kaum eine Chance und sind oft gezwungen, ihre Kieze zu verlassen. All diese Formen gesellschaftlicher Diskriminierung und sozialer Isolation führen oft dazu, dass Mitglieder entsprechender Familien das Gefühl haben, sich in allen Bereichen des Lebens nur aufeinander und ihre Familienstrukturen verlassen zu können.

 

Der wahre Grund für Kriminalität: Staatliches Versagen

Die politische und gesellschaftliche Debatte zum Thema der sog. “Clankriminalität” lässt oft aus, was der wahre Grund dafür ist, dass es hohe Kriminalitätsraten unter Familien gibt, die in den 1980er Jahren infolge des libanesischen Bürgerkriegs nach Deutschland geflohen sind. Viele dieser Menschen sind als staatenlose arabische und palästinensische Geflüchtete nach Deutschland gekommen und waren jahrzehntelang in Kettenduldungen gefangen. Sie bekamen keine Arbeitserlaubnis, was es ihnen kaum möglich machte, in dieser Gesellschaft anzukommen und Fuß zu fassen. Die Kinder aus diesen Einwanderer*innenfamilien waren nicht schulpflichtig. Kurzum war dem deutschen Staat daran gelegen, dass sie hier gerade kein neues Zuhause fanden. Der Gedanke hinter der nicht vorhandenen Integrationspolitik war, dass sie nach dem Krieg im besten Fall schnellstmöglich wieder gehen sollten und bis dahin war dem deutschen Staat egal, was mit ihnen passierte. Derselbe deutsche Staat, dem also massive Versäumnisse im Umgang mit den Geflüchteten aus dem libanesischen Bürgerkrieg anzulasten sind, veranstaltet Razzien in Shishabars, moniert Parallelgesellschaften, entwickelt pauschalisierende Konzepte um sog. Clankriminalität zu bekämpfen, statt sich dem eigenen Versagen kritisch auseinanderzusetzen. Auch die Sozialdemokratie geht an dieser Stelle nicht reflektiert genug vor, betont die Repression gegen sog. Clans, statt den Fokus auf Prävention, aufsuchende Sozialarbeit und eine veränderte Polizeiarbeit zu legen

 

Diesen Umgang mit Kriminalität lehnen wir ab. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass wir organisierte Kriminalität und patriarchalisch hierarchische Strukturen tolerieren. Diese müssen auch aus antirassistischer und feministischer Grundhaltung bekämpft werden, richtet sie sich doch überproportional oft gegen nicht-weißen Communities und FINTA-Personen, also gesellschaftlich ohnehin schon marginalisierte Gruppen. Die unter dem Stichwort der “Clankriminalität” geführten Verkehrsdelikte oder Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz helfen für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität jedoch nicht weiter.

 

Moderne Innenpolitik geht mit links

Wir stehen ein für eine moderne Innenpolitik, die organisierte Kriminalität bekämpft, ohne in Rassismen zu verfallen. Dafür brauchen wir aufsuchende Polizeiarbeit, die mit den Communities auf Augenhöhe kooperiert, statt sie als Feind*innen dieser Gesellschaft zu sehen. Reaktionäre Impulse im Umgang mit BIPoC und Kriminalität müssen insbesondere in der SPD der Vergangenheit angehören. Eine alternative Herangehensweise bietet hierbei das Konzept des Community Policings. Hierbei ist das Agieren der Polizei- und Sicherheitsbehörden auf enge und nachhaltige Zusammenarbeit mit den Bewohner*innen der Kommune bzw. des Kiezes ausgerichtet. Lokalen Behörden interagieren dabei mit der Öffentlichkeit und entwickeln gemeinsam Strategien zur Verringerung von Kriminalität. Traditionell wird es von den lokalen Strafverfolgungsbehörden eingesetzt, die sich in erster Linie mit der Prävention und Lösung von Sicherheitsproblemen befassen, welche sich sichtbar auf das tägliche Leben der Bürger*innen vor Ort auswirken und das subjektive Sicherheitsgefühl erhöhen können.

 

Wir fordern daher:

  • das Konzept der Clankriminalität in der behördlichen und polizeilichen Arbeit aufzugeben und durch Konzepte der Banden- und der Organisierten Kriminalität bzw. der Netzwerk-Kriminalität zu ersetzen,
  • Die Erhöhung der Mittel für aufsuchende Sozialarbeit für Menschen aus Einwander*innenfamilien,
  • das Konzept des Community Policings flächendeckend zu implementieren

 

Antrag 17/I/2024 Ermöglichung eines Kreissprecher*innenrates bei der SPDqueer Berlin

21.04.2024

Die Richtlinie der SPDqueer – Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung der SPD Berlin wird wie folgt ergänzt, bzw. abgeändert:

  • 5, Absatz (3)

„ d) Anstelle der in a) bis c) Genannten kann ein gleichberechtigter Sprecher*innenrat aus mindestens drei und höchstens sieben Sprecher*innen gebildet werden, der eine ungerade Zahl an Mitgliedern haben muss. Über die Anzahl ist vor der Wahl zu beschließen. Die mit den Ämtern in a) bis c) verbundenen Aufgaben werden unter den Mitgliedern des Sprecher*innenrates bei der konstituierenden Sitzung des Kreisvorstands verteilt.

 

1. e) ggf. Beisitzer*innen über deren Anzahl vor der Wahl zu beschließen ist.

Die unter a) bis d) Genannten bilden den Geschäftsführenden Kreisvorstand.“

Antrag 09/I/2024 Keine politische Arbeit in unserer Partei ohne die Partizipation Aller: eine Reformkommission für die Geschlechterquote mit dem Schwerpunkt FLINTA*-Personen einrichten

21.04.2024

Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, eine Kommission einzusetzen, die bis zum Landesparteitag I/2025 einen Vorschlag zur Reform der Geschlechterquote vorzulegen hat, der alle FLINTA*-Personen adäquat und gerecht berücksichtigt und nicht zulasten anderer strukturell unterrepräsentierter Gruppen stattfindet. Die Kommission soll sich aus Mitgliedern der Landesvorstände der SPDqueer Berlin, SPD FRAUEN Berlin, der Jusos Berlin aufgrund ihrer Expertise, Mitgliedern der Satzungskommission der SPD Berlin und weiteren, interessierten Genoss*innen zusammensetzen. Hierbei sollen Genoss*innen verschiedene Genderidentitäten und verschiedenen Alters zur Teilnahme ermutigt werden.

 

Im Anschluss an den Beschluss der Berliner SPD wird der Landesvorstand aufgefordert, mit den Bundesvorständen der SPDqueer. der SPD FRAUEN, der Jusos und den mit Satzungsfragen betrauten Mitgliedern des Parteivorstandes einen entsprechenden satzungsändernden Antrag zum nächsten Bundesparteitag der SPD zu erarbeiten und einzubringen.