Antrag 83/I/2023 Landeseinbürgerungszentrum (LEZ) interkulturell errichten

Status:
Annahme

Für den Fall der Annahme des Berliner Koalitionsvertrages zwischen CDU und SPD werden die SPD-geführte Spitze der Innensenatsverwaltung und der SPD-Landesvorstand aufgefordert, bei der Umsetzung und Errichtung des Landeseinbürgerungszentrums an den bisherigen Zielen festzuhalten.  Wir hatten als Sozialdemokrat:innen in den Koalitionsvertrag zwischen SPD, GRÜNEN und Linken reinformuliert: „Ein Landeseinbürgerungszentrum (LEZ) der Hauptverwaltung wird errichtet. Anträge sollen einheitlich und effektiv bearbeitet werden, um Einbürgerungszahlen deutlich zu erhöhen und die Einbürgerungspraxis zu verbessern.

 

Dazu wird das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz geändert. Anträge sollen online möglich sein und binnen drei Monaten beschieden werden. Mit der Antragsprüfung wird nicht erst dann begonnen, wenn die geforderte Aufenthaltsdauer erreicht ist. Das LEZ soll dementsprechend personell und finanziell stark ausgestattet sein. Es soll eigenständig, interkulturell, kommunikativ und digital aufgestellt sein und proaktiv in Communities, Gesellschaft und Medien hinein kommunizieren. Hierzu werden wir bis spätestens zum Doppelhaushalt 2024/25 den Einsatz von Einbürgerungslots*innen, die Einbürgerungen bewerben, fachlich beraten und Kampagnen prüfen. Neben zentralen Einbürgerungsfeiern können auch die Bezirke Einbürgerungsfeierlichkeiten durchführen.“

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Für den Fall der Annahme des Berliner Koalitionsvertrages zwischen CDU und SPD werden die SPD-geführte Spitze der Innensenatsverwaltung und der SPD-Landesvorstand aufgefordert, bei der Umsetzung und Errichtung des Landeseinbürgerungszentrums an den bisherigen Zielen festzuhalten.  Wir hatten als Sozialdemokrat:innen in den Koalitionsvertrag zwischen SPD, GRÜNEN und Linken reinformuliert: „Ein Landeseinbürgerungszentrum (LEZ) der Hauptverwaltung wird errichtet. Anträge sollen einheitlich und effektiv bearbeitet werden, um Einbürgerungszahlen deutlich zu erhöhen und die Einbürgerungspraxis zu verbessern.

 

Dazu wird das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz geändert. Anträge sollen online möglich sein und binnen drei Monaten beschieden werden. Mit der Antragsprüfung wird nicht erst dann begonnen, wenn die geforderte Aufenthaltsdauer erreicht ist. Das LEZ soll dementsprechend personell und finanziell stark ausgestattet sein. Es soll eigenständig, interkulturell, kommunikativ und digital aufgestellt sein und proaktiv in Communities, Gesellschaft und Medien hinein kommunizieren. Hierzu werden wir bis spätestens zum Doppelhaushalt 2024/25 den Einsatz von Einbürgerungslots*innen, die Einbürgerungen bewerben, fachlich beraten und Kampagnen prüfen. Neben zentralen Einbürgerungsfeiern können auch die Bezirke Einbürgerungsfeierlichkeiten durchführen.“

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: