Antrag 308/I/2023 Wir wollen Berlin zur Einbürgerungsstadt Nr. 1 machen

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats des Abgeordnetenhauses sowie den SPD-Landesvorstand dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass bei den laufenden Haushaltsverhandlungen, ausreichend Mittel für ein funktionierendes Einbürgerungslots:innenprogramm und für eine den Migrant:innencommunities gegenüber beteiligungsorientierte Einbürgerungskampagne des Landes für die Jahre 2024/25 sichergestellt werden. Um beides dauerhaft zu gewährleisten, müssen auch personelle Ressourcen in der Innen- oder in der Integrationsverwaltung hinterlegt werden, damit beides professionell organisiert und begleitet werden kann sowie Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden.

Ebenso müssen Strukturen und deren Finanzierung für interkulturelle Öffnungsprozesse im Landeseinbürgerungszentrum sichergestellt werden, die eine Reflektion des Personalmanagements und diversitätsorientierte, migrationsgesellschaftlich ausgerichtete Öffnungsprozesse gemäß Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) und dem Berliner Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG) sowie Fortbildungen im Bereich Diversity-Training für alle Ebenen der neuen Einbürgerungsbehörde gewährleisten. Den Empfehlungen des Rundschreibens von SenFin IV Nr. 24 (2023) über Diversity-Trainings/Fortbildungen gemäß § 11 Absatz 4 Landesantidiskriminierungsgesetz sind dabei Folge zu leisten. Um einen bewusst diskriminierungsfreien Kontakt mit einbürgerungswilligen Bürger:innen zu befördern, ist im Landeseinbürgerungszentrum die Rahmendienstvereinbarung zum LADG zügig umzusetzen und sind niedrigschwellige, diversitätsorientierte Beschwerdestrukturen einzurichten. Auch dazu muss die Finanzierung im laufende Haushalt sichergestellt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats des Abgeordnetenhauses sowie den SPD-Landesvorstand dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass bei den laufenden Haushaltsverhandlungen, ausreichend Mittel für ein funktionierendes Einbürgerungslots:innenprogramm und für eine den Migrant:innencommunities gegenüber beteiligungsorientierte Einbürgerungskampagne des Landes für die Jahre 2024/25 sichergestellt werden. Um beides dauerhaft zu gewährleisten, müssen auch personelle Ressourcen in der Innen- oder in der Integrationsverwaltung hinterlegt werden, damit beides professionell organisiert und begleitet werden kann sowie Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden.

Ebenso müssen Strukturen und deren Finanzierung für interkulturelle Öffnungsprozesse im Landeseinbürgerungszentrum sichergestellt werden, die eine Reflektion des Personalmanagements und diversitätsorientierte, migrationsgesellschaftlich ausgerichtete Öffnungsprozesse gemäß Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) und dem Berliner Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG) sowie Fortbildungen im Bereich Diversity-Training für alle Ebenen der neuen Einbürgerungsbehörde gewährleisten. Den Empfehlungen des Rundschreibens von SenFin IV Nr. 24 (2023) über Diversity-Trainings/Fortbildungen gemäß § 11 Absatz 4 Landesantidiskriminierungsgesetz sind dabei Folge zu leisten. Um einen bewusst diskriminierungsfreien Kontakt mit einbürgerungswilligen Bürger:innen zu befördern, ist im Landeseinbürgerungszentrum die Rahmendienstvereinbarung zum LADG zügig umzusetzen und sind niedrigschwellige, diversitätsorientierte Beschwerdestrukturen einzurichten. Auch dazu muss die Finanzierung im laufende Haushalt sichergestellt werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: