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Antrag 03/I/2023 Auswertung der Wahlergebnisse

27.04.2023

Der Landesvorstand wird beauftragt zeitnah eine Analyse der Wahlergebnisse sowie der Kommunikationskampagne für die Wiederholungswahl in Auftrag zu geben. Dafür soll eine parteiexterne Stelle beauftragt werden.

Eine erste Ergebnispräsentation soll im Land und in den Kreisen im Laufe des Jahres erfolgen.

 

Ziel ist die quantitative und qualitative Aufarbeitung der Wahlergebnisse im Land und in den Kreisen sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen.

Die Ergebnisse der Taskforce Innenstadt fließen in diese Arbeit ein und werden ausgewertet.

Antrag 10/I/2023 Endlich alle ansprechen - Berliner Wahlprogramme übersetzen!

27.04.2023

Wir fordern:

  • Die SPD Berlin wird ihre Wahlprogramme bzw. deren Kurzfassungen zukünftig in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stellen. Vorgesehen sind Übersetzungen in den nach Deutsch vier häufigsten Sprachen (Englisch, Arabisch, Türkisch und Polnisch). Diese Sprachen können laufend ergänzt werden, wenn weitere Bedarfe festgestellt werden.
  • Außerdem wird auch bei Berliner Wahlkampfmaterialien, wie Flyern oder Plakaten, verstärkt auf Mehrsprachigkeit gesetzt.
  • Für Berliner Abgeordnetenhauskandidierende der SPD sowie Berliner Arbeitsgemeinschaften werden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, ihre eigenen Materialien qualitätsgesichert übersetzen zu lassen.

 

Antrag 05/I/2023 Informierte Entscheidungsfindung sichern – Für neutrale Informationskampagnen

27.04.2023

Bei Mitgliederentscheiden, bspw. über eine Koalition/ einen Koalitionsvertrag, ist sicherzustellen, dass die offizielle Information seitens der Partei gegenüber den Mitgliedern neutral ist. Dies bedeutet insbesondere, dass alle Positionen zu gleichen Teilen abgebildet und angemessen repräsentiert sind.

 

Mandatsträger*innen und Mitglieder in Gremienvorständen, insbesondere ihre Vorsitzenden müssen bei der Ausübung ihrer jeweiligen Funktion eine neutrale und moderierende Rolle einnehmen. Den Parteigremien bleibt es selbstverständlich unbenommen, eigene Positionen zu diskutieren, Beschlüsse zu fassen und ihre Mitglieder darüber zu informieren.

 

Im Rahmen eines Mitgliederentscheids muss ein ausreichender Zeitraum zum Informationsaustausch und zur Meinungsbildung eingeräumt werden. Dieser sollte min. 4 Wochen betragen.

Antrag 504/II/2022 Initiativantrag: Zivilgesellschaftliches Engagement stärken und Bündnisarbeit wieder priorisieren!

12.11.2022

Wir fordern den Landesvorstand der Berliner SPD und insbesondere die Landesgeschäftsführung und Landeskassierung der Berliner SPD dazu auf, bürgerschaftliches Engagement und Bündnisarbeit wieder personell und finanziell stärker zu unterstützen. In der Finanzplanung müssen die nötigen Mittel vorgehalten werden, um in den Bündnissen nicht nur anwesend zu sein, sondern auch den der Sozialdemokratie anstehenden Teil der Organisationskosten (z.B. Flyer, Mobilisierung etc.) zu tragen.

Der Landesvorstand möge hierzu bis zum Jahresende eine Aufstellung der formellen und/oder informellen Mitgliedschaften in Bündnissen aufstellen und den Mitgliedern der Partei ein tragfähiges Konzept vorlegen, das mindestens Antworten auf die nachstehenden Punkte vorträgt:

 

1. Klare Benennung von Verantwortlichen im LaVo für

a) Bündnisarbeit, Bündnisbeteiligung und -teilnahme, insbesondere für Bündnisse gegen Rechts

b) Frühzeitigen Kontakt und Mitwirken in Volksbegehren/-entscheiden

c) Demonstrationsvorbereitung

d) CSD-Saisonunterstützung

e) Innerverbandliche Bildung zu Aktionsformaten, bspw. Demonstrationstrainings

 

2. Die Kontakte zu antifaschistischen Organisationen und Strukturen haben in den letzten Jahren stark abgenommen, wodurch die SPD zunehmend auch nicht mehr an breiten antifaschistischen Bündnisstrukturen beteiligt ist. Dies gilt es zu ändern. Der Landesvorstand wird aufgefordert, alte Kontakte neu zu knüpfen und Gespräche zu antifaschistischen Organisationen und Bündnissen zu suchen, um neue Formen der Bündnisbeteiligung zu evaluieren und aufzubauen. Hierüber ist in geeigneter Form zu berichten.

 

3. Die zuletzt präsentierten finanziellen Mittel für diese Positionen waren unzureichend, so konnte in diesem Jahr insbesondere die Beteiligung an Veranstaltungen der CSD-Saison nicht immer in angemessener Weise sichergestellt werden. Ebenso fehlen oft die Mittel im Land und in den Bezirken, um z.B. die Produktion von Flyern in der Bündnisarbeit angemessen mitzutragen. Hierzu möge die Landeskassierung einen Plan vorlegen, wie diese Missstände behoben werden können.

 

4. Viel Organisationsarbeit wird derzeit von einzelnen Gliederungen, Arbeitsgemeinschaften oder Einzelpersonen geleistet, oft im Ehrenamt. Die Landesgeschäftsführung wird aufgefordert ein Konzept vorzulegen, wie diese Personen durch die Hauptamtlichen im Land und in den Bezirken stärker unterstützt und Vernetzungsmöglichkeiten ausgebaut werden können, zum Beispiel durch datenschutzkonforme Ausweitung der zielgruppenspezifischen Ansprachemöglichkeiten über E-Mailverteiler.

Antrag 22/II/2022 Pandemie als Katalysator: Digitale Grundausstattung, Digitale Teilhabe und Inklusion mobiler Lebensstile

19.10.2022

Lasst uns die Pandemie als Katalysator für den Fortschritt nutzen! Lasst und aus der vergangenen Not einen Fortschritt machen! Lasst uns aus dem Fortschritt vielfältige Lebensweisen ermöglichen und einbeziehen! Lasst uns unsere Kreisbüros digitalisieren!

 

Daher fordern wir zur Digitalen Grundausstattung der Kreisbüros:

 

  1. Einrichtung der Kreisbüros mit einer einheitlichen digitalen Grundausstattung: WLAN (Router ein- und ausschaltbar), Tablet oder ähnliches Gerät (wegschließbar aber zugänglich)
  2. Einrichtung der Kreisbüros entsprechend Ihren räumlichen Gegebenheiten: entsprechende Kameras und Mikros mit Aufnahme aller Teilnehmenden (bspw. Kameras mit Weitwinkel)

 

Außerdem fordern wir zur digitalen Teilhabe und Inklusion mobiler Lebensstile:

  1. Arbeitsgemeinschaften, Gliederungen und Abteilungen sollen einen permanenten Raum für Videokonferenzen (kurz Viko) erhalten.
  2. Das Erstellen von regelmäßigen wiederkehrenden Viko muss intuitiv möglich sein.
  3. Die Teilnahme am passiven und aktiven Wahlrecht muss ermöglicht werden.
  4. Erstellen eines Leitfadens zur Nutzung der Videokonferenz: bspw. Umgang mit Redelisten, Handzeichen, GO-Anträgen, Nachweis der Teilnahmeberechtigung
  5. Eine Empfehlung zur Führung hybrider Sitzungen
  6. Digitale Teilnahme und Teilnahme in Präsenz dürfen sich gegenseitig nicht benachteiligen (siehe Punkt 6)