Mitgliederentscheide sollen regelhaft nach Entscheidungen für Koalitionsverhandlungen und dem Vorliegen eines Koalitionsvertrages zur Legitimierung der Regierung/ Regierungsbeteiligung der Berliner SPD durchgeführt werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Mitgliedervotum für Koalitionsentscheidungen regelhaft durchführen
Nach Vorliegen eines Entwurfs für einen Koalitionsvertrag soll entweder ein Mitgliedervotum oder ein Landesparteitag über die Annahme des Koalitionsvertrags entscheiden.
PDF: