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Antrag 134/I/2015 Krankenhäuser in öffentlicher Hand sollen gute Arbeitsbedingungen und gute Patienten-Versorgung absichern

15.05.2015

Die SPD-Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages setzen sich dafür ein, dass die Forderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Charité Berlin, stellvertretend für alle Kliniken in öffentlicher Hand, nach besseren Arbeits- und Pflegebedingungen im Krankenhaus umgesetzt werden.

Wir teilen die Auffassung der Beschäftigten an der Charité, dass ihr zur Zeit verhandelter ‚Tarifvertrag für Gesundheitsschutz und gute Versorgung‘ einen dauerhaft verbesserten Personalschlüssel des medizinischen und pflegenden Personals im Krankenhaus enthalten muss. Dies ist unabdingbar für den Erhalt der Gesundheit und der Arbeitskraft der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die gute Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das bedeutet konkret zum Beispiel: Auf Normalstationen soll eine Pflegekraft nicht mehr als fünf Patientinnen und Patienten versorgen, auf Intensivstationen maximal zwei. Nachtschichten müssen doppelt besetzt sein.

Dafür tragen die Länder und der Bund Verantwortung.

Die SPD schließt sich deshalb den während des Streiks von Charité-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern formulierten Forderungen an.

Antrag 143/I/2015 Asylbewerberleistungsgesetz hinsichtlich der Versorgung von Flüchtlingen mit Behinderungen novellieren

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Berliner Mitglieder der SPD-Fraktion des Bundestages werden aufgefordert, sich nachdrücklich für eine Novellierung des § 6, Abs. 1 des Asylbewerberleitungsgesetzes  einzusetzen.

 

Flüchtlinge mit Behinderungen zählen nach der geltenden EU-Richtlinie 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zu den besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen und können  nach diesem Paragraphen über die medizinische Grundversorgung hinaus Leistungen in Anspruch nehmen. Die Entscheidung liegt aber durch die Kann-Bestimmung im Ermessen der Leistungsstellen. Für Flüchtlinge und besonders auch für Ihre Kinder mit Behinderungen muss es aber einen rechtsverbindlichen Anspruch auf  umfassende medizinische Betreuung über das von uns unterstützte Bremer Modell hinaus auch für notwendige Hilfsmittel (z.B. Rollstühle, Orthesen, Brillen, Hörgeräte usw.), Nahrungsergänzung und Physiotherapie geben.

 

Wenn eine Novellierung nicht gleich möglich ist, muss es eine Ausführungsvorschrift dazu geben, weil z.B. auch das Berliner Rundschreiben SOZ Nr. 02/2015 nicht verbindlich und in vielen Punkten unklar ist.

Antrag 148/I/2015 Impfpflicht

15.05.2015

Wir nehmen mit Sorge zur Kenntnis, dass der überwältigende Erfolg in der Bekämpfung von lebensgefährlichen, hochansteckenden Krankheiten durch Impfmüdigkeit in Gefahr gerät.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, das Budget der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aufstocken, um Informationskampagnen weiter zu stärken und insbesondere der Desinformation stärker entgegenzutreten. Zudem soll sie einen geeigneten Vorschlag für die Einführung einer Impfpflicht dem Bundestag unterbreiten.

 

Menschen ohne Krankenversicherung sollen zeitnah und kostenlos Impfungen angeboten werden.

 

Antrag 151/I/2015 Bundeseinheitlicher Pflegeschlüssel jetzt!

15.05.2015

Die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion sind aufgefordert, auf die Einführung eines bundeseinheitlichen Pflegeschlüssels für stationäre Pflegeeinrichtungen hinzuwirken.

Grundlage für den bundeseinheitlichen Pflegeschlüssel soll der aktuell höchste Pflegeschlüssel aller Bundesländer sein, um sicherzustellen, dass in keinem Bundesland eine Verschlechterung der Situation für Pflegende und Pflegebedürftige entsteht.

Antrag 156/I/2015 Gender Budgeting in den Bundeshaushalt

15.05.2015

Gender Mainstreaming ist eine anerkannte und mittlerweile weit verbreitete Strategie, um Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern zu erreichen. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen sollen vor allem politische Entscheidungen auf geschlechterspezifischen Wirkungen untersucht werden. Maßnahmen wie Quoten, geschlechtergerechte Sprache und gezielte Programme zur Frauenförderung haben sich in vielen Bereichen schon durchgesetzt.

 

Ein weiterer Baustein dieser Strategie ist das Konzept des Gender Budgetings, das im Berliner Landeshaushalt und in Teilen auch bei den Berliner Bezirkshaushalten mit Erfolg angewendet wird. Dem Gender Budgeting liegt die Idee zu Grunde, dass es keine neutrale Haushalts- und Finanzpolitik gibt, sondern sich in diesen Entscheidungen immer Prioritätensetzungen wiederfinden. Diese Prioritäten auf ihre geschlechterspezifischen Wirkungen zu untersuchen und ggf. zu verändern, ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichstellung.

 

Entscheidend ist, dass Gender Budgeting in allen Phasen der Haushaltsaufstellungen und des Haushaltsvollzugs angewendet wird. Dazu sind im Zuge der Aufstellung Wirkungsanalysen zu erstellen, die Eingang in den Haushaltsplan finden. Darüber hinaus müssen auch während und nach dem Haushaltsvollzug Berichtspflichten zur Umsetzung von geschlechterspezifischen Kennzahlen verankert werden.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion wird deshalb aufgefordert auch im Bundeshaushalt das Konzept Gender Budgeting voranzutreiben. Dazu sollen zu allen Haushaltstiteln Informationen im Haushaltsplan bereitgestellt werden, die die Verteilungswirkung der Einnahmen und Ausgaben auf die Geschlechter transparent machen.