Antrag 134/I/2015 Krankenhäuser in öffentlicher Hand sollen gute Arbeitsbedingungen und gute Patienten-Versorgung absichern

Status:
Annahme

Die SPD-Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages setzen sich dafür ein, dass die Forderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Charité Berlin, stellvertretend für alle Kliniken in öffentlicher Hand, nach besseren Arbeits- und Pflegebedingungen im Krankenhaus umgesetzt werden.

Wir teilen die Auffassung der Beschäftigten an der Charité, dass ihr zur Zeit verhandelter ‚Tarifvertrag für Gesundheitsschutz und gute Versorgung‘ einen dauerhaft verbesserten Personalschlüssel des medizinischen und pflegenden Personals im Krankenhaus enthalten muss. Dies ist unabdingbar für den Erhalt der Gesundheit und der Arbeitskraft der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die gute Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das bedeutet konkret zum Beispiel: Auf Normalstationen soll eine Pflegekraft nicht mehr als fünf Patientinnen und Patienten versorgen, auf Intensivstationen maximal zwei. Nachtschichten müssen doppelt besetzt sein.

Dafür tragen die Länder und der Bund Verantwortung.

Die SPD schließt sich deshalb den während des Streiks von Charité-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern formulierten Forderungen an.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD-Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages setzen sich dafür ein, dass die Forderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Charité Berlin, stellvertretend für alle Kliniken in öffentlicher Hand, nach besseren Arbeits- und Pflegebedingungen im Krankenhaus umgesetzt werden. Wir teilen die Auffassung der Beschäftigten an der Charité, dass ihr zur Zeit verhandelter ‚Tarifvertrag für Gesundheitsschutz und gute Versorgung‘ einen dauerhaft verbesserten Personalschlüssel des medizinischen und pflegenden Personals im Krankenhaus enthalten muss. Dies ist unabdingbar für den Erhalt der Gesundheit und der Arbeitskraft der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die gute Versorgung der Patientinnen und Patienten.

 

Das bedeutet konkret zum Beispiel: Auf Normalstationen soll eine Pflegekraft nicht mehr als fünf Patientinnen und Patienten versorgen, auf Intensivstationen maximal zwei. Nachtschichten müssen doppelt besetzt sein.

 

Dafür tragen die Länder und der Bund Verantwortung.

Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Die umfassendste Krankenhausreform seit Jahren trägt eine sozialdemokratische Handschrift: Ausbau des Pflegepersonals, Verbesserung der Versorgung aller PatientInnen, Förderung der Qualität von Leistungen in allen Krankenhäusern. Einiges war bereits in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, anderes von der SPD-Bundestagsfraktion noch im parlamentarischen Beratungsverlauf hineingekämpft. Den Gesetzentwurf zur Krankenhausstrukturreform (Drs. 18/5372, 18/6586) hat der Bundestag am 5. November 2016 beschlossen. In der parlamentarischen Beratung ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, den Gesetzentwurf im Sinne der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten zu verbessern.   Die SPD-Fraktion hat durchgesetzt, dass der bisherige Versorgungszuschlag ab 2017 durch einen Pflegezuschlag in gleicher Höhe ersetzt wird. Die 500 Millionen Euro sollen nicht mehr per „Gießkanne“ verteilt werden, sondern den Häusern zu Gute kommen, die keine Pflegestellen abgebaut haben und ihr Pflegepersonal anständig entlohnen. In Berlin werden dadurch 500 Stellen gesichert.   Ebenfalls ist als Verhandlungserfolg zu verbuchen, dass bis Ende 2017 eine Expertenkommission überprüft, wie der Pflegebedarf der Krankenhauspatientinnen und -patienten bei der Bezahlung der Krankenhäuser richtig abgebildet wird. Damit sollen endlich Personalmindeststandards erreicht werden, die die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in den Krankenhäusern verbessern. In der Zwischenzeit wird für die „Pflege am Bett“ ein Pflegestellen-Förderprogramm aufgelegt. Von 2016 bis 2018 sollen pro Jahr 660 Millionen Euro zur Verfügung stehen, damit die Krankenhäuser mehr Pflegepersonal einstellen können. Ab 2019 sollen dann für die Krankenpflege dauerhaft 330 Millionen pro Jahr in die Finanzierung der Behandlungskosten einfließen. Dadurch können voraussichtlich 6.350 zusätzliche Pflegekräfte beschäftigt werden - für Berlin 250.   Zudem wurde erreicht, dass das Hygieneförderprogramm bis 2019 verlängert und auf die Infektionsmedizin ausgedehnt wird. Somit können die Krankenhäuser zusätzliches Personal ausbilden und neue Stellen schaffen.   Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Der Beschluss des Krankenhausstrukturgesetzes auf Bundesebene im November 2015 leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Krankenpflege für Patienten und Beschäftigte.   Auf Landesebene berät das Abgeordnetenhaus zur Zeit über den Krankenhausplan. Der enthält erstmals personelle Anforderungen für die Notaufnahmen, für die Intensivstationen und geriatrischen Abteilungen.   Um die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung von Qualität und Mindestpersonalstandards bereitzustellen, hat das Land Berlin seit Beginn der Legislaturperiode die Landesinvestitionen in die Krankenhäuser kontinuierlich mit jedem Haushaltsplan gesteigert.