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Antrag 239/I/2025 Demokratieförderung in der Breite stärken – für eine vielfältige und unabhängige Zivilgesellschaft

24.04.2025

Die SPD-Fraktion im Bundestag sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für die Schaffung eines Demokratiefördergesetzes einzusetzen, das auf folgenden Grundsätzen beruht:

(1) Verabschiedung eines Demokratiefördergesetzes

Bisher sind viele demokratische Projekte auf befristete Fördermittel angewiesen. Ein Demokratiefördergesetz würde ihnen langfristige finanzielle Sicherheit geben.

 

(2) Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

Demokratische Organisationen müssen vor politisch motivierten Angriffen geschützt werden. Es braucht eine rechtliche Absicherung, damit Vereine und Initiativen, die sich für Menschenrechte und gegen Rechtsextremismus engagieren, nicht durch den Vorwurf der „politischen Einseitigkeit“ ihre Gemeinnützigkeit verlieren.

 

(3) Klare Positionierung gegen Einschüchterungsversuche

Die SPD darf nicht zulassen, dass demokratische Akteure durch gezielte Kampagnen unter Druck gesetzt werden. Sie muss sich aktiv gegen eine solche Vergiftung des politischen Klimas, Diffamierungsversuche und für die Verteidigung einer kritischen Zivilgesellschaft einsetzen.

Zivilgesellschaftliche Organisationen sind kein politisches Feindbild – sie sind essenziell für unsere Demokratie. Eine starke Demokratie braucht eine starke Zivilgesellschaft. Die SPD muss deshalb entschlossen gegen diese Angriffe Stellung beziehen und sich für eine verlässliche Förderung demokratischer Initiativen einsetzen.

 

(4) Breiter Zivilgesellschaftsbegriff: Das Gesetz soll explizit die Vielfalt der Zivilgesellschaft anerkennen – von politischen Bildungsinitiativen über Jugendverbände, Migrant*innenselbstorganisationen, Sportvereine, Religionsgemeinschaften bis hin zu Nachbarschaftsinitiativen und sozialen Projekten.

 

(5) Pluralität und demokratische Offenheit: Das Gesetz soll die Förderung einer pluralistischen, demokratischen Debattenkultur stärken. Es darf keine Förderung für Organisationen geben, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Menschenwürde arbeiten. Gleichzeitig soll die Vielfalt weltanschaulicher, religiöser oder politischer Perspektiven gewahrt bleiben.

 

(6) Stärkung langfristiger Strukturen: Die Förderpraxis soll verstärkt auf die Unterstützung nachhaltiger, langfristig angelegter Demokratiearbeit ausgerichtet werden. Prekäre Projektförderungen sollen durch stabile Finanzierungsstrukturen ergänzt werden.

 

(7) Klare Regelungen zur Gemeinnützigkeit: Der Berliner Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts einzusetzen, die mehr Rechtsklarheit für politisch bildende Arbeit schafft – insbesondere bei Engagement gegen Antisemitismus, Rassismus oder andere demokratiefeindliche Entwicklungen.

Antrag 238/I/2025 Enquete-Kommission „Repräsentative Demokratie“

24.04.2025

Die Mitglieder der Landesgruppe Berlin der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich um die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Repräsentative Demokratie“ im 21. Deutschen Bundestag zu bemühen.

 

Die Enquete-Kommission soll Handlungsempfehlungen erarbeiten, mit denen der Deutsche Bundestag in seiner eigenen Arbeit als Legislativorgan partizipativer, offener und nachvollziehbarer werden kann.

 

Sie soll darüber hinaus Handlungsempfehlungen zu gesetzlichen Änderungen und anderen Maßnahmen erarbeiten, mit denen die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Gesetzgebung und die demokratische Repräsentation insgesamt gestärkt werden können.

 

Die Enquete-Kommission sollte noch im Jahr 2025 eingesetzt werden, so dass Ergebnisse bis Mitte 2027 vorliegen und noch in der laufenden Wahlperiode umgesetzt werden können.

Antrag 228/I/2025 Die Zivilgesellschaft ist die Brandmauer!

24.04.2025

An die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses:

An die Landesgruppe Berlin der SPD Berlin:

An den Landesvorstand der SPD-Berlin:

An den SPD-Parteivorstand:

 

Die Bundestagsabstimmung am 29. Januar stellt eine Zäsur in der Geschichte der deutschen Demokratie dar. Erstmals seit Gründung der Bundesrepublik wurde ein Bundestags-Antrag einer demokratischen Partei durch die Stimmen einer rechtsextremen Partei angenommen. Die CDU unter Friedrich Merz hat diese Mehrheit weit rechts der demokratischen Mitte in Kauf genommen, um ihren populistischen Kurs gegen Geflüchtete und Schutzsuchende durchzusetzen.

 

Bereits zu Jahresbeginn 2024 – nachdem die Rechercheplattform CORRECTIV die Deportationspläne der rechtsextremen AfD aufdeckte – gab es in der gesamten Bundesrepublik Demonstrationen für die grundgesetzlich verankerten, universellen Menschenrechte und das Asylrecht.

 

Ein Jahr später gingen insgesamt 1,5 Millionen Menschen auf die Straße, diesmal nicht gegen die menschenfeindlichen Bestrebungen der AfD, sondern gegen den Dammbruch und den Populismus der CDU und ihrer gemeinsamen Abstimmung mit Rechtsextremen. Viele zivilgesellschaftliche Organisationen riefen zu eigenen Demonstrationen auf oder schlossen sich den Protesten gegen Populismus, gegen Menschenfeindlichkeit und für demokratische Werte an.

 

Nachdem die CDU/CSU die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 trotz des zweitschlechtesten Ergebnisses der Parteigeschichte gewann, stellte die Unionsfraktion am Montag darauf eine Kleine Anfrage im Bundestag, in welcher sie mit insgesamt 551 Fragen die Finanzierung von 17 zivilgesellschaftlichen Organisationen in Frage stellte. Unter diesen Organisationen befanden sich viele, die gegen den Tabubruch der Union protestiert hatten.

 

Diese Anfrage ist nicht nur ein Versuch der Einschüchterung, sondern folgt einer klaren Strategie: Sie übernimmt Narrative rechtsextremer Akteure, um Stimmung gegen Organisationen zu machen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen. Die CDU/CSU setzt dabei bewusst auf die Diskreditierung und finanzielle Schwächung der Zivilgesellschaft, indem sie sie als parteiisch und „nicht neutral“ darstellt.

 

Unter dem Vorwand, die Chancengleichheit wahren zu wollen, unterstellt die Union den zivilgesellschaftlichen Organisationen eine direkte oder indirekte Wahlkampfunterstützung und stellt die Förderungen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ infrage. Durch diese Anfrage sowie vorangegangene und nachfolgende Interviews schafft die CDU eine Einschüchterungskulisse, um die Zivilgesellschaft von ihrem demokratischen Engagement abzubringen.

 

Dies ist kein Einzelfall: Rechtsextreme Netzwerke wie „Ein Prozent“ arbeiten seit Jahren gezielt daran, demokratische Organisationen durch Angriffe auf ihre Gemeinnützigkeit politisch und finanziell unter Druck zu setzen. Dabei werden auch Verschwörungsmythen, welche auch bei Donald Trump, Viktor Orban und anderen autoritären Regierungen zu sehen sind, bedient. Es wird von einer “Schattenstruktur, die mit staatlichen Geldern indirekt Politik betreibt” gesprochen und so die Glaubwürdigkeit der zivilgesellschaftlichen Initiativen untergraben.  Die Strategie dahinter ist klar: Wer sich gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus engagiert, soll als „links“ und parteiisch diffamiert werden, um so demokratische Gegenwehr zu schwächen.

 

Solche Einschüchterungsversuche sind in einem demokratischen Staat nicht hinnehmbar!

 

In den laufenden Koalitionsverhandlungen und der folgenden Legislatur des 21. Deutschen Bundestages fordern wir daher eine klare Haltung der SPD-Verhandler*innen zu den Inhalten des SPD-Wahlprogramms und den sozialdemokratischen Werten:

 

  • Die Mittel für die anstehende Förderperiode des Programms “Demokratie leben!” werden nicht gekürzt
  • Das Bundesprogramm verbleibt im Familienministerium
  • Längerfristige Förderperioden über eine Legislaturperiode hinaus werden sichergestellt
  • Die Demokratieförderung des Bundes wird dauerhaft in Gesetzesform verankert
  • Die Liste der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung wird um einen Demokratieförderzweck und um die Förderung der Grund- und Menschenrechte erweitert
  • Es wird im Gemeinnützigkeitsrecht klargestellt, dass sich gemeinnützige Organisationen auch außerhalb ihrer Satzungszwecke zu tagespolitischen Themen äußern, können.
  • Die SPD stellt sich allen Einschüchterungsversuchen der Zivilgesellschaft entgegen, dies gilt insbesondere für die kritische Zivilgesellschaft.

 

Zivilgesellschaftliche Organisationen sind kein politisches Feindbild – sie sind essenziell für unsere Demokratie. Eine starke Demokratie braucht eine starke Zivilgesellschaft. Die SPD muss deshalb entschlossen gegen diese Angriffe Stellung beziehen und sich für eine verlässliche Förderung demokratischer Initiativen einsetzen.

 

Solche Einschüchterungsversuche sind nicht hinnehmbar!

 

Wir fordern daher:

 

  • Die Mittel für die anstehende Förderperiode des Programms “Demokratie leben!” werden nicht gekürzt. Die Projektmittel sollen nicht nur nicht gekürzt, sondern aufgestockt werden
  • Längerfristige Förderperioden über eine Legislaturperiode hinaus werden sichergestellt
  • Die Demokratieförderung des Bundes wird dauerhaft im Demokratiefördergesetz verankert
  • Die Liste der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung wird um einen Demokratieförderzweck und um die Förderung der Grund- und Menschenrechte erweitert
  • Es ist öffentlich klarzustellen, dass sich gemeinnützige Organisationen auch außerhalb ihrer Satzungszwecke zu tagespolitischen Themen äußern können

 

Antrag 216/I/2025 Antrag zur Änderung des Heilpraktikergesetzes sowie zur Festlegung einer standardisierten Ausbildung und Zulassung von Heilpraktiker*innen

24.04.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages setzen sich dafür ein, dass das Heilpraktikergesetz novelliert wird. Die Novellierung soll ein dem Stand der Wissenschaft in der Humanmedizin entsprechendes Ausbildungscurriculum vorschreiben, welches dem Umfang und der fachlichen Qualität der bestehenden humanmedizinischen Berufe mit vergleichbaren Befugnissen entspricht. Ebenso soll hierzu eine Prüfungsordnung entstehen, die über die Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter*innen hinausgeht. Zudem müssen die bisher zugestandenen Befugnisse für Heilpraktikerinnen im Sinne der Sicherheit für Patientinnen überprüft werden.

Antrag 205/I/2025 Individuelle statt pauschaler Kapitalertragssteuer

24.04.2025

Die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden dazu aufgefordert, ein Gesetz einzubringen, welches die pauschale Kapitalertragssteuer und den individuellen Einkommensteuersatz im Rahmen einer Steuerreform kombiniert und durch einen einzigen, individuellen Steuersatz ersetzt, der sämtliche Einkommensarten berücksichtigt und für sie gilt. Die Reform ist mindestens aufkommensneutral auszugestalten. Freibeträge, die niedrige Einkommen nicht belasten, sind zu berücksichtigen.