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Antrag 37/I/2026 Es braucht ein besseres Gebäudemodernisierungsgesetz

1.04.2026

Wir fordern die Berliner Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion auf, darauf hinzuwirken,dass das Eckpunktepapier für ein Gebäudemodernisierungsgesetz neu verhandelt und ein einheitliches Artikelgesetz vorgelegt wird, das Energieversorgungssicherheit, umfassenden Mieter*innenschutz und eine echte Dekarbonisierung der Wärmeenergieversorgung ohne „Biotreppe“ gewährleistet. Folgende Punkte sollten in dem überarbeiteten Eckpunktepapier und dem Gebäudemodernisiergungsgesetz berücksichtigt werden:

 

  • Steigen die Brennstoffkosten infolge gesetzlicher Vorgaben zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer oder dekarbonisierter Gase, trägt der Vermieter die hierdurch entstehenden Mehrkosten, soweit diese über die Kosten hinausgehen, die bei einer erneuerbaren Wärmeerzeugung angefallen wären. Der Vermieter hat den Mieter*innen jährlich eine transparente Aufstellung über Brennstoffmix, Zertifikate und Kosten vorzulegen
  • Kosten für den Austausch von Heizungsanlagen, die zur Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen erforderlich sind, sind nicht umlagefähig. Die Modernisierungsumlage nach § 559 BGB wird von 8 % auf 4 % gesenkt und auf max. 1,00 €/m² pro Monat gedeckelt. Die Gesamtbelastung aus Miete und Heizkosten darf 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht überschreiten. Staatliche Förderungen von Heizanlagen mit erneuerbaren Energieformen sind vollständig anzurechnen.
  • Die ordentliche Kündigung wegen energetischer Modernisierung wird für die Dauer von 24 Monaten nach Abschluss der Maßnahme ausgeschlossen.

 

Antrag 29/I/2026 Hauptstadtverantwortung gerecht finanzieren: Einführung eines Bundes-Repräsentationsfonds und Basiskorrektur der Sicherheitskosten

1.04.2026

Die SPD-Bundestagsfraktion und die von der SPD geführten Bundesministerien werden aufgefordert, sich für eine grundlegende Neuregelung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und der Hauptstadt Berlin einzusetzen. Ziel ist es, die strukturelle Unterfinanzierung der Hauptstadtfunktionen zu beenden.

 

Konkret fordern wir:

 

Einrichtung eines „Repräsentations- und Staatsgästefonds“:

Im Bundeshaushalt ist ein dynamisches Budget (eigener Titel) zu schaffen, aus dem sämtliche unmittelbaren Kosten für Staatsbesuche und repräsentative Verpflichtungen des Bundes (z. B. Protokoll, Logistik, Verkehrslenkung, Absperrungen, Straßenreinigung) direkt und zu 100 % beglichen werden. Diese Kosten dürfen nicht länger den Berliner Landeshaushalt belasten.

 

Vollständige Erstattung der Polizeimehrkosten (Spitzabrechnung):

Die bisherigen pauschalen Abgeltungen für Polizeieinsätze bei staatspolitischen Anlässen des Bundes (Sicherheitsstufe 1, Staatsbesuche, Schutz von Bundesorganen) sind durch eine Spitzabrechnung zu ersetzen. Der Bund muss die tatsächlichen Personalkosten, Überstunden und den Materialeinsatz der Berliner Polizei bei diesen Anlässen vollständig erstatten.

 

Basiskorrektur der Strukturkosten:

Die dauerhafte Belastung der Berliner Infrastruktur und Verwaltung durch die Hauptstadtfunktion ist als struktureller Nachteil anzuerkennen. Dieser muss entweder im Rahmen des Länderfinanzausgleichs besonders berücksichtigt oder durch eine gesonderte, dauerhafte Bundeszuweisung (Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung für Hauptstadtlasten) basiskorrigiert ausgeglichen werden.

 

 

Antrag 28/I/2026 Anerkennung statt Abwertung – Ostdeutsche Biografien, Abschlüsse und Lebensleistungen gerecht behandeln

1.04.2026

Auch über 35 Jahre nach der Wiedervereinigung sind strukturelle Missstände in Ostdeutschland noch präsent. Nicht nur bei denen, die diese Umbruchsphase hautnah erlebt haben, sondern auch bei deren Nachkommen und den sogenannten Wendekindern.

Bis heute sind viele ostdeutsche Bildungs-, Berufs- und Lebensbiografien von struktureller Abwertung betroffen. Abschlüsse aus der DDR, langjährige Berufserfahrung sowie Erwerbsverläufe, die durch die Transformation nach 1990 geprägt wurden, gelten bis heute häufig als defizitär, erklärungsbedürftig oder minderwertig. Dies ist vor allem durch die fehlende staatliche Anerkennung von ostdeutschen Berufs- und Bildungsabschlüssen vor 1989, aber auch durch gesellschaftliche Abwertung geprägt. So konnten Personen aus Ostdeutschland nach der Wende oft nicht weiter in ihrem Beruf arbeiten bzw. mussten eine erneute (Berufs-)Ausbildung durchführen, um einen anerkannten Abschluss zu erreichen. Diese Abwertung wirkt nicht nur symbolisch, sondern hat konkrete soziale Folgen: geringere Einkommen, schlechtere Eingruppierungen, eingeschränkte berufliche Aufstiegsmöglichkeiten und schlussendlich niedrigere Renten.

Auch wenn ostdeutschen Frauen (Daten für TIN*-Personen liegen nicht vor) eine höhere Wochenarbeitszeit, Erwerbsquote und auch durchschnittliche Rente im Vergleich zu westdeutschen Frauen haben, kann dies nicht auf die Anerkennung von ostdeutschen Bildungsabschlüssen zurückgeführt werden. Die Gründe für diese höheren Erwerbsquote ist bspw. Auf die bessere Kinderbetreuung oder die niedrigeren Einkommen zurückzuführen, welche die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt notwendig macht. In der DDR war der große Teil der Frauen erwerbstätig, was sich heutzutage in den höheren Renten der ostdeutschen Frauen zeigt.

Für viele Frauen brachte die Wiedervereinigung einen großen Bruch der Erwerbsbiografie und Arbeitslosigkeit mit sich. Der deutlich kleinere Arbeitsmarkt in Ostdeutschland nach 1989/90 orientierte sich am westdeutschen Familienbild und bot vor allem Arbeitsplätze für Männer an. Bis heute liegt die Erwerbsquote von Frauen in Ostdeutschland unter denen der DDR.

Die massiven Umbrüche der Nachwendezeit – Betriebsschließungen, Massenarbeitslosigkeit, Entwertung ganzer Berufsfelder und erzwungene Neuorientierungen – waren keine individuellen Fehlentscheidungen, sondern das Ergebnis politischer und ökonomischer Transformationsprozesse. Diese Transformationsprozesse wurden maßgeblich durch die Privatisierungs- und Abwicklungspolitik der Treuhandanstalt geprägt, deren Entscheidungen Millionen Beschäftigte betrafen und ganze Industriezweige in Ostdeutschland nachhaltig veränderten. Dennoch werden ostdeutsche Biografien bis heute oft an westdeutschen Normalverläufen gemessen. Wer diesen Maßstab nicht erfüllt, gilt als „unterbrochen“, „nicht anschlussfähig“ oder „unzureichend qualifiziert“.

Diese Perspektive verkennt die tatsächlichen Kompetenzen, Anpassungsleistungen und Erfahrungen vieler Ostdeutscher. Sie ignoriert langjährige Berufspraxis, Verantwortungsübernahme unter schwierigen Bedingungen und die Fähigkeit, sich mehrfach neu zu orientieren. Gleichzeitig reproduziert sie soziale Ungleichheit und trägt zu einem Gefühl dauerhafter Geringschätzung bei.

Tatsächlich sind es genau diese Erfahrungen, die teilweise zu den starken Wahlergebnissen populistischer und rechtsextremer Parteien wie der AfD in Ostdeutschland beigetragen haben.

Gleichwertige Lebensverhältnisse können nicht allein über Infrastruktur oder Wirtschaftsförderung erreicht werden. Sie setzen voraus, dass Lebensleistungen anerkannt, Abschlüsse respektiert und Biografien nicht systematisch entwertet werden. Anerkennung ist dabei nicht nur eine Frage des Arbeitsmarktes, sondern auch der gesellschaftlichen Würde und eines demokratischen Selbstverständnisses.

Eine gerechte Gesellschaft muss deshalb ostdeutsche Bildungs- und Erwerbsbiografien strukturell anerkennen, statt sie weiterhin nachträglich zu korrigieren oder zu relativieren.

Ostdeutsche Bildungs-, Berufs- und Lebensbiografien müssen gleichwertig anerkannt und behandelt werden. Abschlüsse, Berufserfahrung und Transformationsleistungen aus der DDR und der Nachwendezeit dürfen weder formal noch faktisch benachteiligt werden. Anerkennung ist eine Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Vertrauen in demokratische Institutionen.

 

Wir fordern daher:

 

  • … dass ostdeutsche Bildungs- und Berufsabschlüsse vor 1989 als gleichwertig anerkannt werden und bestehende Anerkennungs- und Bewertungsverfahren vereinfacht, kostenlos, transparenter und bundesweit einheitlich ausgestaltet werden. Abschlüsse aus der DDR dürfen nicht pauschal als minderwertig behandelt oder durch überzogene Nachweispflichten faktisch entwertet werden. Anerkennungs- und Bewertungsverfahren sollen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

 

  • … dass langjährige Berufserfahrung als eigenständige Qualifikation nachwirkend anerkannt wird, insbesondere bei Einstufungen im öffentlichen Dienst, bei tariflichen Eingruppierungen und bei beruflichen Anerkennungsverfahren. Praktische Kompetenz darf nicht systematisch hinter formalen Titeln zurückstehen.

 

  • … dass Anerkennung nicht auf den Arbeitsmarkt begrenzt bleibt, sondern auch gesellschaftlich und institutionell erfolgt. Ostdeutsche Biografien dürfen in Verwaltung, Medien, Bildung und öffentlicher Kommunikation nicht länger als defizitär oder erklärungsbedürftig dargestellt werden.

 

  • … dass ostdeutsche Diskriminierungserfahrungen als reales gesellschaftliches Phänomen anerkannt und systematisch erfasst werden, um strukturelle Benachteiligungen sichtbar zu machen und politisch adressieren zu können. Dazu gehören auch Benachteiligungen aufgrund ostdeutscher Herkunft oder Biografie.

 

  • … dass gebrochene Erwerbsbiografien der Nachwendezeit rentenrechtlich gerechter bewertet werden, insbesondere Zeiten von Arbeitslosigkeit, Qualifizierungsmaßnahmen und erzwungener beruflicher Neuorientierung in den 1990er-Jahren, weil viele Betroffene Nachteile aus Entscheidungen erlitten, die sie nicht beeinflussen konnten.
    Wir fordern daher eine feste monatliche Zuzahlung zur gesetzlichen Rente. Als Vorbild soll die Zuwendung nach § 17a StrRehaG dienen. Dieses Gesetz regelt die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen der ehemaligen DDR. Hierdurch wird Unrecht anerkannt, und bei einer rechtsstaatswidrigen Freiheitsentziehung von mehr als 90 Tagen – z. B. aufgrund einer Verurteilung wegen ungesetzlichen Grenzübertritts – wird eine monatliche Zuzahlung zugestanden. Diese Zuzahlung soll einkommensunabhängig ausgezahlt und entsprechend dem Prozentsatz angepasst werden, um den aktuellen Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung zu verändern. Transformationszeiten dürfen nicht dauerhaft zu Altersarmut führen.

 

  • … dass auch die zweite Generation ostdeutsch sozialisierter  in den Blick genommen wird, indem Vorurteile gegenüber ostdeutschen Herkunftsmilieus im Bildungs- und Ausbildungssystem abgebaut und Chancengerechtigkeit gestärkt werden. Die sozialen Folgen der Transformation enden nicht mit einer Generation.

 

  • dass auch die zweite Generation ostdeutscher Familien in den Blick genommen wird, indem Vorurteile gegenüber ostdeutschen Herkunftsbiografien in Schule, Öffentlichkeit und Medien abgebaut, ostdeutsche Biografien als gleichwertig anerkannt und Chancengerechtigkeit statt Stigmatisierung gestärkt werden.

 

  • … dass Tarifbindung und damit gewerkschaftliche Arbeit anerkannt wird als ein wichtiger Teil zur Schließung der Ost-West-Lohnlücke.

 

Heutige Schul- Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse unterliegen deutschlandweit denselben Regelungen und Prüfungsordnungen. Während die rechtliche Anerkennung heutiger Abschlüsse also gesichert ist, besteht weiterhin gesellschaftlicher und struktureller Nachholbedarf. Vor allem die teilweise bis heute erhaltenen stereotypen Zuschreibungen und Vorurteile gegenüber ostdeutschen sozialisierten Bildungsbiografien gehören endgültig abgebaut. Denn dass diese negativen Vorurteile sachlich nicht gerecht sind, zeigt sich bereits in der heutigen Zeit. So zählt Sachsen zu den leistungsstärksten Bildungsstandorten.

Die echte Anerkennung ostdeutscher Abschlüsse ist also nicht nur ein formaler Verwaltungsakt, sondern ein zwangsläufiger Schritt hin zur vollständigen Herstellung der Chancengleichheit und gesellschaftlicher Wertschätzung.

Gleichwertigkeit bedeutet mehr als formale Gleichstellung. Sie bedeutet, dass Lebensleistungen anerkannt, Biografien respektiert und strukturelle Benachteiligungen korrigiert werden. Solange ostdeutsche Abschlüsse entwertet, Berufserfahrungen relativiert und Transformationsleistungen unsichtbar gemacht werden, bleibt die Einheit unvollständig. Anerkennung ist kein Rückblick, sondern eine Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Zukunft. Für uns heißt Anerkennung, dass die Einheit nicht nur institutionell, sondern gesellschaftlich vollzogen wird.

Antrag 26/I/2026 Schluss mit der Ausbeutung indischer Arbeitskräfte! Für die Beendigung eines kriminellen Systems

1.04.2026

Wir fordern die Mitglieder der SPD Fraktion im Abgeordnetenhauses und der SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, der Ausbeutung indischer junger Menschen in Deutschland ein Ende zu setzen. Hierzu soll:

 

  • die Umsetzung der im Jahr 2024 beschlossene Fachkräftestrategie mit Indien auf die Anwerbung von Studierenden und Arbeitskräften unter falschen Angaben (z.B. Sprachnachweise, Qualifikationen) und falschen Versprechungen (z.B. den Erhalt erfolgsversprechender Abschlüsse und sicherer Jobs) überprüft werden.
  • klare Qualitätskriterien für private Unis eingeführt und deren konsequente Umsetzung überprüft werden.
  • die Arbeit des Zolls und Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Arbeitsausbeutung (GEA) verstärkt werden mit einem Fokus auf Lieferdienste, Fahrdienste und Restaurants.
  • die Aufklärungs- und Beratungsarbeit hinsichtlich der eigenen Rechte (Aufenthalt, Arbeit) verstärkt werden. Der Staat soll in Zusammenarbeit mit indischen Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften mehrsprachige Aufklärungs- und Beratungsangebote schaffen, die die Betroffenen frühzeitig und niedrigschwellig erreichen. Dies könnte zum Beispiel ein Aufklärungspapier bei der Visavergabe sein, das mehrsprachig über Rechte und auf entsprechende Beratungsstellen verweist und von Arbeitskräften und Studierenden unterschrieben werden muss. Zudem sollen Privatunis verpflichtet werden, entsprechende Angebote zu verbreiten und Menschenrechtsorganisationen vor Ort einzubinden.
  • ein Netzwerk gegen Ausbeutung (getragen von Staat, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und NGOs wie zum Beispiel der BEMA (Beratungszentrum für Migration und gute Arbeit) und AFRIW e.V.) zu besseren Prävention von Ausbeutung indischer und andere ausländischen Arbeitskräfte eingerichtet werden.

 

Antrag 23/I/2026 Verkürzte Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen

1.04.2026

Wir Sozialdemokrat*innen beabsichtigten diese Stärkung der Seite der Arbeit mittels Gesetzesänderung:

 

Bei befristeten Arbeitsverträgen, ob mit oder ohne Sachgrund, deren Dauer zwölf Monate oder kürzer beträgt, wird die Probezeit auf höchstens ein Viertel der Befristungsdauer begrenzt.

 

Zurzeit ist in §15 Absatz 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) lediglich bestimmt, die Probezeit bei Befristung müsse im Verhältnis zu Vertragsdauer und Tätigkeit stehen. Wir werden die Regelung des §15 Abs. 3 TzBfG um eine unmissverständliche Klarstellung ergänzen, dass dieses Verhältnis seine regelmäßige Grenze in einem Viertel der Befristungsdauer findet, sofern diese 1 Jahr oder geringer ist. In Artikel 8 der europäischen Arbeitsbedingungen-Richtlinie 2019/1152 streben wir eine gleichlautende Klarstellung an, auch wenn die angestrebte Änderung des TzBfG davon unabhängig erfolgen wird.

 

Das bedeutet konkret: Dauert ein Vertrag bspw. 12 Monate, kann die Probezeit höchstens 3 Monate betragen. Beträgt die Vertragsdauer 6 Monate, kann die Probezeit maximal 1½ Monate dauern. Wird ein Vertrag auf 12 Wochen geschlossen, endet die Probezeit spätestens nach 3 Wochen.

 

Wir setzen dabei das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 02.07.2024 (Aktenzeichen 19 Sa 1150/23) in ein Gesetz um, dass 25 Prozent der Vertragslaufzeit für eine angemessene Höchstdauer hält.

 

Das Risiko der Arbeitgeberseite steigt dabei nur mäßig, denn das Arbeitsverhältnis ist in diesen Fällen ja insgesamt nur von kurzer Dauer. Eine Klarstellung kommt auch ihr entgegen, da eine konkrete Bestimmung ihnen Sicherheit gibt.