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Antrag 73/I/2026 Lebensleistung anerkennen - Daueraufenthalt für langjährig integrierte Eltern sichern– Abschiebungen sozial entwurzelter älterer Migrantinnen verhindern

1.04.2026

Die sozialdemokratischen Mandats- und Funktionsträgerinnen und -träger sowie die zuständigen Gremien werden aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Reform des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einzusetzen, die die Lebensleistung langjährig in Deutschland lebender Eltern – insbesondere von Frauen mit Sorgerecht – rechtlich anerkennt und absichert.

 

Wir fordern insbesondere:

1. Anerkennung von Sorgearbeit als gesellschaftliche Leistung

Haushaltsführung und Kindererziehung sind als gleichwertiger Beitrag zum Gemeinwesen bei der Lebensunterhaltssicherung nach § 5 Absatz 1 Nr. 1 AufenthG anzuerkennen. Wer Kinder großgezogen hat, die heute als Arbeitnehmende und Fachkräfte arbeiten und als Mitbürgerinnen und Mitbürger Steuern zahlen, hat bereits einen nachhaltigen Beitrag zum Sozialstaat geleistet.

 

2. Eigenständiges Daueraufenthaltsrecht nach langfristigem rechtmäßigem Aufenthalt sollen Personen, die

a) sich seit mindestens 20 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und somit ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben

b.) Eltern von Personen mit Aufenthaltstitel oder deutscher Staatsangehörigkeit sind,

erhalten. Eine Niederlassungserlaubnis soll unabhängig von einer vollständigen eigenständigen Lebensunterhaltssicherung im Alter erteilt werden.

Antrag 71/I/2026 Zeitgemäße Rahmenbedingungen für Integrations- und Berufssprachkurse schaffen  

1.04.2026

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Deutschen Bundestags sollen sich dafür einsetzen, die bestehenden Vorgaben für Integrations- und Berufssprachkurse umfassend zu überprüfen und zeitgemäß weiterzuentwickeln.

 

Insbesondere sollen die bundesrechtlichen Regelungen sowie die Verwaltungsvorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dahingehend angepasst werden, dass sie eine qualitativ hochwertige Sprachförderung ermöglichen, ohne Träger, Lehrkräfte und Teilnehmende durch starre und praxisferne Anforderungen unnötig zu belasten.

 

Dabei sollen die folgenden konkreten Änderungen verfolgt werden:

  1. Flexibilisierung der Raumvorgaben – starre Vorgaben zu Raumgrößen, Mindestteilnehmendenzahlen und zur Anzahl zusätzlicher Nebenräume (z. B. Sozial-, Pausen- oder Selbststudienräume) sollen überprüft und durch flexible, bedarfsorientierte Kriterien ersetzt werden.
  1. Überarbeitung der Anforderungen an Alphabetisierungskurse – Empfehlungen wie die Einrichtung spezieller „Alpha-Räume“ dürfen nicht faktisch zu verpflichtenden Voraussetzungen für die Kurszulassung werden. Stattdessen sollen unterschiedliche pädagogische Konzepte und räumliche Lösungen anerkannt werden, sofern die Qualität des Unterrichts gewährleistet ist.
  1. Stärkere Anerkennung moderner Unterrichtsformen – digitale, hybride und innovative Lehr- und Lernformate sollen verbindlich in den Vorgaben berücksichtigt werden. Die Ausstattungsvorgaben müssen zeitgemäße digitale Infrastruktur statt ausschließlich klassischer Präsenzräume in den Mittelpunkt stellen.
  1. Berücksichtigung regionaler Unterschiede -die besonderen Herausforderungen ländlicher Räume sowie innerstädtischer Ballungsgebiete sollen bei der Ausgestaltung der Vorgaben stärker berücksichtigt werden, um ein flächendeckendes Kursangebot sicherzustellen.
  2. Verbesserung der Planungs- und Rechtssicherheit für Träger – Verwaltungsvorgaben des BAMF sollen transparenter, verbindlicher und nachvollziehbarer gestaltet werden. Änderungen müssen frühzeitig angekündigt werden, um kurzfristige Zulassungsrisiken für Träger zu vermeiden.
  3. Die Anpassung der bestehenden Vorgaben ( IntV und DeuFöV sowie daraus abgeleitete Merkblatt zur Trägerzulassung, Merkblatt zu Kursorten, Qualitätskriterien für Integrationskurse, Handreichungen für Alphabetisierungskurse) soll in einem Dialog mit Trägern, Lehrkräften, Kommunen und Teilnehmenden erfolgen.

 

Antrag 69/I/2026 Kein Pass, keine Rechte? Niemand ist illegal - Auch ohne Staat!

1.04.2026

Ende 2024 waren in Deutschland fast 30.000 Menschen laut Statistischem Bundesamt staatenlos. Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1954 werden Personen als staatenlos bezeichnet, wenn kein Staat diese Personen als Staatsangehörige ansieht. Dies kann dadurch passieren, dass die Staatsangehörigkeit auf Grund von fehlenden Dokumenten nicht nachgewiesen wird, weil bspw. die Geburt nicht registriert wurde oder Personen wegen ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Geschlechts diskriminiert werden und der Staat diese deshalb nicht anerkennt. So erhalten etwa viele Tuareg in Libyen systematisch keine Staatsbürgerschaft, gleiches gilt für Palästinenser*innen in bspw. Syrien. Zudem können Personen ihre Staatsangehörigkeit verlieren, wenn der Staat, in dem sie geboren sind, nicht mehr existiert oder ihnen die Staatsangehörigkeit aberkennt, wie z.B. das ehemalige Burma den Rohingya die Staatsangehörigkeit aberkannte. In Staaten, in denen Kinder nur die Staatsbürgerschaft des Vaters übernehmen dürfen, werden Kinder staatenlos, wenn der Vater unbekannt oder die Vaterschaft nicht anerkannt wird.

 

Die Staatenlosigkeit und auch die ungeklärte Staatsangehörigkeit werden in Deutschland bei Geburt von Eltern an ihre Kinder weitergegeben, da in Deutschland geborene Kinder nicht automatisch Staatsbürger*innen sind. Nur wenn die Eltern bestimmte Voraussetzungen besitzen – mindestens ein Elternteil muss seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen – können in Deutschland geborene Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Von allen Staatenlosen in Deutschland wurden 17.1% in Deutschland geboren (Stand: 2024). Seit 2018 ist diese Zahl stetig angestiegen und ist auf die zuvor genannte Regelung der Weitervererbung zurückzuführen. Insgesamt sind ein Viertel aller Staatenlosen Personen in Deutschland Minderjährige. 2022 leben 66% der Staatenlosen bereits sechs Jahren oder länger in Deutschland.

Anerkannte Staatenlose erhalten in Deutschland nicht automatisch einen bestimmten Aufenthaltstitel. Selbst nach der Anerkennung müssen verschiedene Rechtsnormen berücksichtigt werden, die zu einem Aufenthaltstitel führen können. Viele der staatenlosen Personen haben geringe Chancen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, auch wenn sie in Deutschland geboren sind. Zur Einbürgerung ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel notwendig, den 2022 nur 21% der anerkannten Staatenlosen in Deutschland haben. Mehr als die Hälfte (58%) besitzt bspw. aus rechtlichen oder politischen Gründen nur einen befristeten Aufenthaltstitel. So ist die Einbürgerung für Staatenlose oft sehr unwahrscheinlich, obwohl erleichterte Bedingungen für die Einbürgerung staatenloser Personen gelten (6 statt 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt).

In Deutschland haben anerkannte Staatenlose offiziell dieselben Rechte wie ausländische Staatsbürger*innen. Zudem gilt, wie zuvor genannt, bspw. ein etwas anderer Einbürgerungsanspruch. Jedoch zeigen sich in der Realität bspw. bei der Anzahl der Staatenlosen mit befristeten Aufenthaltstitel und dem Nachweis der Identität für die Einbürgerungen deutliche Hürden und Herausforderungen. Auch im Alltag zeigt sich dies durch Schwierigkeiten beim Eröffnen von Konten, beim Reisen oder beim Einschreiben in eine Hochschule. Auch ist es staatenlose Personen nicht möglich in Deutschland (auch nicht auf kommunaler Ebene) zu wählen, wodurch ihnen eine wesentliche Möglichkeit der Mitbestimmung verwehrt wird.

Ohne rechtmäßigen Aufenthalt haben Personen in Deutschland keinen Anspruch auf einen Reiseausweis. Dieser kann jedoch “wohlwollend” durch die Ausländerbehörden erteilt werden. Diese hat somit einen Ermessensspielraum in der Erteilung von Reiseausweisen. Stand 28. Februar 2023 hatten nach Angaben der Bundesregierung etwa 8.815 der seinerzeit 29.260 als staatenlos registrierten Personen in Deutschland einen Reiseausweis für Staatenlose. Dies bedeutet, dass für mehr als ⅔ der Staatenlosen Personen Reise quasi unmöglich ist.

Bis heute gibt es kein einheitliches Verfahren zur Anerkennung einer Staatenlosigkeit in der Bundesrepublik. Diese werden in großen Teilen auf Landes- oder kommunaler Ebene entschieden. Auch in der Staatsbürgerschaftsgesetzes-Reform gab es keine Änderungen für Staatenlose.

Laut Art. 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch das Recht auf Staatsangehörigkeit. Im internationalen Recht gilt die Vermeidung und die Beseitigung von bestehender Staatenlosigkeit als Ziel. Dies spiegelt sich auch in mehreren völkerrechtlichen Übereinkommen gegen Staatenlosigkeit wider.

Gemäß Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht auf den Erwerb einer Staatsangehörigkeit. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Regelung des Vertrags im Rahmen der eigenen Rechtsordnung und der Berücksichtigung der relevanten internationalen Regelungen umzusetzen.

Wir wollen den Menschen, die in Deutschland leben, die Möglichkeit bieten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, wenn sie dies möchten. Die Einbürgerung bietet für staatenlose Personen die Möglichkeit, die Staatenlosigkeit und die damit eingehenden Auswirkungen zu überwinden.

Die Einbürgerung von Menschen sehen wir als Mehrwert für die Gesellschaft: sie bildet die real existierende Diversität in Deutschland so ab, dass mehr Personen Politik, die sie in ihrem Alltag betrifft, mitentscheiden können.

 

Wir fordern daher:

 

  • allgemein die Erarbeitung und Einführung eines einheitlichen Systems zur Anerkennung der Staatenlosigkeit innerhalb der Bundesrepublik

 

  • eine erleichterte Einbürgerung durch Anpassung der Voraussetzungen an die Situation und Umstände staatenloser Menschen und Unterstützung bei Verfahren

 

  • die Einrichtung von Anlaufstellen für staatenlose Menschen, um diese bei der Einbürgerung von Anfang bis Ende zu unterstützen und ggf. auch in juristischen Belangen

 

  • Die Anforderungen für Einbürgerung für Kinder, die staatenlos in Deutschland geboren sind sollen bspw durch die Verringerung der notwendigen Aufenthaltsdauer gemindert werden

 

  • langfristig die Anstrebung einer europäischen Lösung, die die speziellen Umstände und Bedürfnisse von staatenlosen Menschen berücksichtigt und diesen bei Vorliegen der nötigen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung derer erschwerten Bedingungen die Einbürgerung, möglich macht

 

  • dass sich die Bundesregierung weltweit dafür einsetzt, dass die Ursachen für die Entstehung von Staatenlosigkeit bekämpft werden

Antrag 68/I/2026 SPD fordert Abschiebestopp in den Iran und ein Aufnahmeprogramm für aktuell Bedrohte

1.04.2026

Der Angriff Israels und der USA auf den Iran und dessen anschließende Reaktion und Angriffe auf die Nachbarländer hat den Nahen Osten in ein Kriegsgebiet verwandelt.

 

Das iranische Mullah-Regime verhaftet stärker denn je Oppositionelle willkürlich, foltert und tötet sie. Es droht nach Innen und Außen eine massive militärische Eskalation. Dorthin darf niemand abgeschoben werden.

 

Die SPD-Parteiführung und die SPD-Bundestagsfraktion tun daher alles dafür, dass die Bundesregierung einen Abschiebestopp in den Iran verfügt. Auch in die betroffenen Kriegsgebiete rund um den Iran darf nicht abgeschoben werden, etwa nach Syrien. Jesid:innen und Kurd:innen sind besonders bedroht. In der aktuellen Kriegssituation setzt sich die SPD-Führung daher dafür ein, dass die Bundesregierung zudem ein aktuelles Aufnahmeprogramm aufsetzt und den in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf (Drs.:21/795;Anschlussdrucksache 21(4)135 D)zu unterstützen. Bis das realisiert ist, müssen die Bundesländer, insbesondere sozialdemokratisch geführte, im Rahmen ihrer gesetzlichen Kompetenzen, eigene Abschiebestopps verfügen.

Antrag 63/I/2026 Raus aus der Abhängigkeit. Rein in die Zukunft. Für USA-unabhängige Verwaltungen

1.04.2026

In der zweiten Präsidentschaft von Donald Trump wird immer deutlicher, wie sehr der US-Präsident wirtschaftlichen Einfluss nutzt, um seinen Willen zu erreichen. Viele der Gründer*innen und Besitzer*innen der großen Tech-Konzerne zeigen ein enges Verhältnis zu Trump und profitieren von diesem.

Viele deutsche Unternehmen, aber auch die Verwaltung, sind abhängig von amerikanischen Unternehmen und ihrer IT-Infrastruktur. So nutzen Bundes, Landes und Kommunalverwaltungen Programme von Microsoft und Google, aber auch Meta und X für die Kommunikation mit den Bürger*innen. Dies führt dazu, dass das Funktionieren und die Handlungsfähigkeit des Staates deutschlandweit abhängig von US-Konzernen und somit auch dem Wohlwollen von deren Besitzer*innen und dem*der US-Präsident*in.

Auch ist diese Abhängigkeit ein Problem für den Datenschutz, da durch Gesetze wie den Stored Communications Act (SCA) und den US Cloud Act, die Herausgabe von US-Anbietern gespeicherte Daten auch gegeben ist, auch wenn die Daten außerhalb der USA gesammelt werden. Deutsche Daten sind dann, besonders bei internationalen Konflikten, in Clouds von US-Anbietern nicht sicher und können durch die US-Regierung als Druckmitteln benutzt werden.

Die Nutzung dieser Angebote – durch die hohen Lizenzgebühren – ist sehr kostenintensiv und bringt eine strategische Abhängigkeit mit sich. Spontane Wechsel zu anderen Anbietern sind durch Verträge oft nicht möglich. Auch im Falle eines Systemausfalls kann dies direkt massive Auswirkungen auf bspw. Leistungsgewährung und die Erreichbarkeit der Verwaltung haben.

Besonders die aktuelle internationale Situation zeigt deutlich, dass die Abhängigkeit von amerikanischen Tech-Konzernen, durch Regierungen strategisch genutzt werden kann, um Druck auf deutsche und europäische Regierungen aufzubauen.

Um die Unabhängigkeit von US-Firmen zu erreichen, darf keine neue Abhängigkeit von bspw. alternativen Unternehmen aus anderen autokratischen Ländern entstehen. Wir sehen auch die Nutzung von TikTok durch die Verwaltung kritisch, da es auch hier Berichte zur Weitergabe von Nutzer*innendaten an China gibt. TikTok verstößt somit vermutlich gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Bereits im Koalitionsvertrag heißt es treffenderweise „Digitalpolitik ist Machtpolitik“. Mit dem neu eingerichteten Digitalministerium soll die digitale Souveränität des Landes gestärkt werden. Ein wichtiger Baustein in diesem Prozess soll der „Deutschland-Stack“ sein, bei dem es sich um eine nationale Technologieplattform handle, der aber erst 2028 fertig sein soll. Diese Plattform soll die bundesweit einheitliche und souveräne Technik und Software in die Verwaltung bringen.

Einzelne Landesregierungen haben bereits erste Schritte eingeleitet. Vorreiter in Deutschland ist Schleswig-Holstein, welches bereits Microsoft-Programme durch andere Systeme ersetzte. Am 23.01. veröffentlichte der Berliner Senat eine Open Source Strategie mit dem Ziel “ digitale Unabhängigkeit [zu] stärken, Kostensteigerungen bei Lizenzen bremsen und gleichzeitig Innovationskraft und regionale Wertschöpfung fördern”. Open Source Software (OSS) werden Programm-Lösungen genannt, deren Quellcode öffentlich zugänglich ist und die somit kostengünstiger genutzt werden können, als Programme von Unternehmen. Zudem können in OSS Produkte und Services einfacher integriert werden.

Ziel der Berliner Strategie ist es, bis 2032 70 % des Software-Stacks des IKT-Arbeitsplatzes auf OSS umgestellt zu haben. Dies macht deutlich, dass viele der Ziele sehr weit in der Zukunft liegen und aktuell bestehende Abhängigkeiten nicht zeitnah angepasst werden. Ein schnelles und strategisches Handeln ist jedoch notwendig und braucht Priorität. Hierzu ist ein verbindlicher Zeitplan zur schrittweisen Reduktion kritischer IT-Abhängigkeiten vorzulegen.

Insgesamt bedarf es einer Entwicklung von europäischen Angeboten und die Nutzung dieser, um so die Verwaltung unabhängig und datensicher zu gestalten und den europäischen Markt im Bereich Technologie zu stärken.

 

Wir fordern:

 

  • Die Entwicklung eines Modells mit standardisiertem Verfahren, welches kritische Abhängigkeiten von Infrastruktur identifiziert und bewertet

 

  • vor der Einführung von neuen IT-Programmen bzw. dem Wechseln zu anderen die umfassende Prüfung von Open Source und europäischen Angeboten mit Blick auf die Einhaltung aller einschlägigen rechtlichen Regelungen, insbesondere der DSGVO

 

  • Priorisierung von Beschaffung von Open Source Systemen und Vergabe an diese. Dabei sollen besondere technische Erfordernisse berücksichtigt werden, sodass neue Systeme die notwendige Leistungsfähigkeit sicherstellen

 

  • nach einer Evaluationsphase mit abschließender Veröffentlichung der Ergebnisse die Auswahl und unmittelbare umfassenden Einführung des sichersten und besten Angebotes, sowie einen regelmäßigen Bericht zur digitalen Souveränität.

 

  • langfristig Beteiligung an der Entwicklung sicherer und europäischer Open Source Systeme

 

  • Förderung von alternativen, europäischen Angeboten für die gängigen US-Technologien insbesondere durch den Aufbau einer öffentlichen europäischen Cloud-Infrastruktur für staatliche Datenverarbeitung.

 

  • Erarbeitung von Gesetzen, welche den Zugriff auf in Europa gespeicherten Daten, verhindert

 

  • Eine Umstellung auf 100% OSS in Berlin möglichst vor 2032