9.10.2022
Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen, der Dividendenzahlungen bei Unternehmen untersagt, die für ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt haben. Das zweifelsfrei leider viel zu oft angewendete Prinzip „Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren“ gehört endlich beendet.
Steuerzahler:innen dürfen nicht für konjunkturelle und / oder krasse unternehmerische Fehlentscheidungen zur Kasse gebeten werden, während die Aktionär:innen dafür keinen Beitrag zahlen müssen, sondern im Gegenteil sogar noch Dividenden für den Zeitraum der Kurzarbeit ausgezahlt bekommen.
Es darf künftig nicht mehr vorkommen, dass sich Unternehmen in einer Wirtschaftskrise Personalkosten aus Kurzarbeitergeld finanzieren lassen, um so am Ende sogar noch den Unternehmensgewinn zu erhöhen und Gewinnausschüttungen an die Eigner:innen sowie Bonizahlungen an Vorstände vorzunehmen und ggf. sogar noch zu steigern.
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9.10.2022
Die Home-Office-Pauschale soll fortgeführt und den Energiepreissteigerungen entsprechend angepasst werden. Das sollte zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass die Home Office-Pauschale zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag gewährt wird.
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9.10.2022
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, für eine umfassende Beschränkung der Titel im jährlichen Bundeshaushaltsplan einzutreten, aus denen bisher ehemaligen Bundespräsidenten, Bundeskanzlern und Bundestagspräsidenten eine sogenannte fortdauernde Amtsausstattung für nachwirkende Aufgaben gewährt wird.
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9.10.2022
Wir fordern die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dazu auf, sich dafür einzusetzen, den Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 28 Absatz 1, Kommunales Ausländerwahlrecht), welcher 2010 durch die SPD Bundestagsfraktion vorgelegt wurde erneut in den Bundestag einzubringen.
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9.10.2022
Wir fordern die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dazu auf, die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer nach Einkommensteuergesetz (EStG) § 43a abzuschaffen und eine Neuregelung der Kapitalertragsbesteuerung, welche dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz gegenüber Einkünften aus Erwerbsarbeit gerecht wird. Die Quellenbesteuerung sollte dabei beibehalten werden. Wo nötig müssen beteiligte Behörden wie die Finanzbehörden, in ihrer personellen Besetzung, technischen Ausstattung und rechtlichen Rahmen gestärkt werden. Ziel ist es Besteuerung in der Bundesrepublik sozial gerecht zu gestalten.
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