Antrag 141/I/2024 Aus für klinische Geburtshilfe verhindern! Geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen auch künftig sicherstellen!
AntragstellerInnen:
SPD Frauen LFK
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags werden aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesregierung die notwendigen Anpassungen an der Krankenhausstrukturreform vornimmt, um eine umfassende Sicherung und Weiterentwicklung der geburtshilflichen Versorgung zu gewährleisten. Dafür muss eine Leistungsgruppe „hebammengeleitete Geburtshilfe“ im künftigen Gesetz verankert werden. Als weitere Leistungsgruppe muss der Bereich mindestens in enger Verzahnung mit der Leistungsgruppe der Kinder- und Jugendmedizin stehen.
Empfehlung der Antragskommission:
Streichung Adressat BPT; Annahme (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Überweisung an Landesgruppe Berlin im BT
Überweisen an:
Landesgruppe
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags werden aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesregierung die notwendigen Anpassungen an der Krankenhausstrukturreform vornimmt, um eine umfassende Sicherung und Weiterentwicklung der geburtshilflichen Versorgung zu gewährleisten. Dafür muss eine Leistungsgruppe „hebammengeleitete Geburtshilfe“ im künftigen Gesetz verankert werden. Als weitere Leistungsgruppe muss der Bereich mindestens in enger Verzahnung mit der Leistungsgruppe der Kinder- und Jugendmedizin stehen.
Überweisen an:
Landesgruppe
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Mit dem Krankenhausstrukturreformgesetz wurden auch Maßnahmen zur Sicherstellung der Geburtshilfe in Krankenhäusern getroffen. Unter anderem wurde der Hebammenkreißsaal erstmalig gesetzlich verankert und soll eine finanzielle Förderung (20 Mio Euro jährlich) erhalten. Zusätzlich soll es eine eigene G-BA-Richtlinie geben.
Im Rahmen der Weiterentwicklung von Leistungsgruppen und Qualitätskriterien gemäß § 135e SGB V soll geprüft werden, inwieweit die Vorgabe der Verfügbarkeit von Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe bei der in Anlage 1 Nummer 42 genannten Leistungsgruppe „Geburten“ auch durch einen von Hebammen geführten Kreißsaal ersetzt werden kann, wenn die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in seiner Richtlinie beschlossenen Kriterien und Qualitätsanforderungen zur Sicherung der Qualität der Versorgung in Kreißsälen erfüllt werden.
This Antrag was published on Sonntag, 21. April 2024 at 19:22.