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Antrag 63/II/2025 Elterngeld als Gleichstellungsmotor endlich neu starten

9.10.2025

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine umfassende Reform des Elterngeldes einzusetzen, die den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realitäten des 21. Jahrhunderts gerecht wird. Ziel der Reform muss sein, Gleichstellung der Geschlechter aktiv zu fördern, finanzielle Benachteiligungen bei der Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit abzubauen und echte Wahlfreiheit für alle Familienmodelle zu schaffen. Insbesondere fordern wir:

 

  1. Gerechte Berechnungsgrundlage für das Elterngeld schaffen

 

Künftig soll das Elterngeld so berechnet werden, dass es für Familien finanziell keinen Unterschied mehr macht, welcher Elternteil die Elternzeit übernimmt. Das gesamte Nettoeinkommen beider Elternteile soll als Berechnungsgrundlage herangezogen werden, mit einer sinnvollen Deckelung nach oben.

 

Alternativmodelle sind zu prüfen, z. B.:

  • Orientierung des Elterngeldes am bundesdeutschen Medianeinkommen
  • Einführung eines höheren Einkommensausgleichs (bis 100%) innerhalb einer vertretbaren Höchstgrenze

 

Bestehende Sonderregelungen für Selbständige, Alleinerziehende und Leistungsempfänger*innen bleiben unangetastet oder müssen verbessert werden. Mehr-Eltern-Familienkonstellationen (z. B. gleichgeschlechtliche oder Patchworkfamilien) sollen künftig gleichberechtigt berücksichtigt werden.

 

  1. Inflationsausgleich und Dynamisierung der Elterngeldbezugsgrenze

 

Seit 2007 hat keine Erhöhung, Inflationsausgleich oder Dynamisierung des Elterngeldes stattgefunden. Seitdem ist die Kaufkraft um 38 Prozent gesunken. Um dies auszugleichen, soll eine einmalige Sofort-Erhöhung des Elterngeldes um ⅓ stattfinden. Das Elterngeld und die Einkommensobergrenze für den Bezug von Elterngeld muss jährlich an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden, damit insbesondere der Mittelstand nicht dauerhaft benachteiligt wird.

 

  1. Flexibilisierung des parallelen Bezugs von Elterngeld

 

Der derzeit stark eingeschränkte parallele Bezug von Elterngeld durch beide Elternteile soll flexibilisiert werden. Insbesondere in den ersten Lebenswochen nach der Geburt soll der parallele Bezug für mehr als nur einen Monat möglich sein. Ein paralleler Bezug während der Schutzfrist nach der Geburt (Mutterschutz, 6 bis 8 Wochen) soll grundsätzlich ermöglicht werden (siehe auch „Familienschutz“ weiter unten). Wenn der zweite Elternteil sich auf mindestens vier bis sechs Monate Elterngeld festlegt, sollen zusätzliche parallele Bezugsmonate ermöglicht werden.

 

  1. Ausweitung der Partnermonate und Anreize für partnerschaftliche Aufteilung

 

Die Anzahl der Partnermonate soll deutlich erhöht werden. Ein in anderen Ländern bereits bestehendes „6-6-6-Modell“ (die dritten 6 Monate nur nutzbar durch den jeweils anderen Elternteil) soll hier zum Vorbild genommen werden. Für eine gerechtere Aufteilung der Elternzeit zwischen beiden Elternteilen könnte bei gleichmäßiger Inanspruchnahme ein erhöhter Elterngeldsatz gezahlt werden.

 

  1. Reform der Hinzuverdienstgrenzen beim Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus

 

Die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen sollen abgeschafft oder hilfsweise deutlich angehoben werden. Auch bei höherem Einkommen sollen Eltern den vollen Elterngeldbetrag beziehen können, um Erwerbstätigkeit in Teilzeit nicht länger finanziell zu bestrafen. Die Anhebung der Zuverdienstgrenze auf das jeweilige Vollzeitäquivalent wird geprüft. Insbesondere der Partnerschaftsbonus ist in dieser Form nicht Anreiz genug und zu komploiziert, um die Arbeitsstunden zu reduzieren.

 

  1. Einführung einer Familienstartzeit und Ausbau des Familienschutzes

 

Die Umsetzung einer Familienstartzeit ist überfällig. Deutschland muss die EU-Richtlinie, nachdem der zweite Elternteil zwei Wochen nach der Geburt bei vollem Lohn von der Arbeit freigestellt werden soll, umsetzen. Es soll eine gesetzliche, umlagefinanzierte Familienstartzeit von mindestens zwei Wochen bei 100 Prozent Lohnfortzahlung für den zweiten Elternteil eingeführt werden. Langfristig ist ein umfassender Familienschutz anzustreben, der beiden Elternteilen bereits vor der Geburt voll bezahlte Freistellung ermöglicht. Die bestehende 100-prozentige Lohnfortzahlung im Mutterschutz soll perspektivisch auf den zweiten Elternteil ausgeweitet werden.

 

  1. Gesellschaftlichen Wandel aktiv vorantreiben

 

Das Bundesfamilienministerium wird aufgefordert, breit angelegte Aufklärungs- und Informationskampagnen zu starten, die die Bedeutung partnerschaftlicher Sorgearbeit, die Bindungstheorie und den volkswirtschaftlichen Nutzen gleichberechtigter Elternschaft verdeutlichen.

Väter, die keine Care-Arbeit übernehmen bzw. keine oder kaum Elternzeit nehmen, sollen gesellschaftlich nicht länger als Normalfall gelten. Gleichberechtigte Sorgearbeit muss zur gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit werden.

Ein Kündigungsschutz für den zweiten Elternteil ab Bekanntwerden der Schwangerschaft soll eingeführt werden, um frühzeitige und sichere Planungen auch gegenüber Arbeitgeber*innen zu ermöglichen.

Für nicht-traditionelle Familienmodelle, insbesondere gleichgeschlechtliche, Patchwork- und Mehr-Eltern-Konstellationen, sind sämtliche noch bestehenden rechtlichen Hürden beim Elterngeldbezug vollständig zu beseitigen.

Antrag 62/II/2025 Gemeinsam gegen Mobbing – Für eine starke Prävention und mehr Unterstützung für Betroffene

9.10.2025

Triggerwarnung: Suizid

 

Mobbing ist ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem, das Menschen jeden Alters betrifft – ob in Schulen, am Arbeitsplatz, in Vereinen oder im digitalen Raum. Besonders Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene leiden häufig unter systematischem Ausschluss, Demütigung und psychischer Gewalt. Besonders Menschen, die ohnehin schon von Diskriminierung betroffen sind, werden eher systematisch ausgeschlossen oder gemobbt. Denn oft basiert Mobbing auf diskriminierenden Denkmustern. Die Folgen reichen von Angststörungen über Depressionen bis hin zu Suizidgedanken und im schlimmsten Fall auch zu deren Umsetzung. Dennoch fehlt es vielerorts an Präventionskonzepten, Anlaufstellen und konsequenter gesellschaftlicher Auseinandersetzung.

 

Laut der PISA-Studie aus dem Jahr 2022 sind knapp sieben Prozent aller 15-jährigen Schüler*innen sehr häufigem Mobbing ausgesetzt. Weiter ergab die Studie, dass zwölf Prozent mindestens mehrmals im Monat durch Mitschüler*innen gemobbt werden. Mobbing spielt sich jedoch nicht nur zwischen jungen Menschen ab. Auch Erwachsene sind in erheblichem Maße von Mobbing betroffen – etwa am Arbeitsplatz oder im Internet. Einer Studie aus dem Jahr 2024 zufolge erlebten rund 4,4 Prozent der abhängig Beschäftigten innerhalb eines halben Jahres Mobbing durch Kolleg*innen. Das ist alarmierend.

 

Mobbing an Schulen tritt in vielfältigen Formen auf. Besonders verbreitet sind verbale und psychische Angriffe, doch auch körperliche Gewalt kommt vor. Eine Befragung von Lehrkräften zur Gewaltbereitschaft unter Kindern und Jugendlichen aus dem Jahr 2022 verdeutlicht zudem, dass das Schulklima teilweise als angespannt und von Gewalt geprägt empfunden wird.

 

Wir fordern ein entschiedenes politisches Handeln: Mobbing darf kein Tabuthema mehr sein – weder im Bildungssystem noch im Berufsleben oder im Netz. Es braucht konkrete Maßnahmen, die nicht nur auf individuelle Verantwortung setzen, sondern strukturelle Lösungen schaffen und Betroffene wirksam unterstützen.

 

Wir fordern daher:

 

  1. Den flächendeckenden Ausbau und die finanzielle Absicherung von anonymen, niedrigschwelligen Beratungsstellen für Mobbing-Betroffene – insbesondere für junge Menschen in Schule, Ausbildung und Studium.
  2. Die verbindliche Verankerung von Mobbing-Prävention in Bildungseinrichtungen durch Schulungen für Lehrkräfte, Schüler*innen und Eltern sowie die Einführung von Anti-Mobbing-Beauftragten an jeder Schule.
  3. Den Ausbau von Schulsozialarbeit mit ausreichend Personal, um präventive und akute Unterstützung bei Mobbing-Fällen leisten zu können.
  4. Eine klare gesetzliche Grundlage gegen Mobbing am Arbeitsplatz: durch verpflichtende Anti-Mobbing-Richtlinien, innerbetriebliche Beschwerdewege und Fortbildungen für Führungskräfte.
  5. Eine stärkere Bekämpfung von Cybermobbing durch Aufklärungskampagnen, Medienkompetenztrainings und zentrale Meldeplattformen zur Löschung beleidigender Inhalte.

 

Mobbing ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem – und es braucht eine politische Antwort. Wir stehen für eine solidarische Gesellschaft, in der niemand ausgeschlossen, erniedrigt oder mundtot gemacht wird. Eine Gesellschaft, in der Betroffene gehört und geschützt werden. Mobbing darf darin keinen Platz haben!

 

Antrag 90/II/2025 Periodengerechtigkeit jetzt: Kostenlose Menstruationsartikel gesetzlich verankern

9.10.2025

Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat sowie im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass nach dem Vorbild Schottlands (Period Products (Free Provision) (Scotland) Act 2021) ein gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Menstruationsartikel sowohl erst auf Landesebene (Berlin) als auch weitergehend auf Bundesebene geschaffen wird.

 

Dazu gehören folgende Umsetzungen:

  1. Rechtlicher Anspruch: Alle menstruierenden Menschen haben das Recht, Menstruationsartikel unentgeltlich und diskriminierungsfrei zu erhalten.
  2. Abgabestellen: Analog zum schottischen Gesetz müssen alle Bezirke bzw. Kreise sicherstellen, dass Menstruationsprodukte kostenlos zugänglich sind, und zwar für alle Personen, die sie benötigen. Diese Pflicht schließt ausdrücklich ein, geeignete Organisationsformen (arrangements) zu schaffen, um die Versorgung sicherzustellen. Die Produkte müssen so verfügbar sein, dass Nutzer*innen sie in ausreichender Menge (reasonably easily, and in sufficient quantities) und ohne Kosten erhalten können. Dies kann über Spender in Gebäuden geschehen, über Abholstellen, durch Drittorganisationen oder sogar über Lieferungen nach Hause, wobei lediglich Versandkosten anfallen dürfen.
    Verpflichtet werden außerdem alle Schulen und Hochschulen zur unentgeltlichen Abgabe. Außerdem bekommen alle Senatsverwaltungen und Ministerien die Befugnis, die ihnen unterstellten nachgeordneten Einrichtungen, beispielsweise Behörden, Gesundheitszentren oder andere öffentliche Dienststellen, zur kostenlosen Bereitstellung zu verpflichten.
  3. Dignity-by-Design: Wie in den schottischen Umsetzungsvorgaben (Guidance) betont, muss die Bereitstellung nach dem Prinzip der period dignity erfolgen – d.h.  niedrigschwellig, ohne Scham, praktisch zugänglich und ohne bürokratische Hürden, vergleichbar mit der Selbstverständlichkeit, mit der Toilettenpapier bereitgestellt wird.

 

Antrag 79/II/2025 Reform der Verschonungsbedarfsprüfung im Erbschaftsteuerrecht

9.10.2025

Die SPD setzt sich für eine grundlegende Reform der Verschonungsbedarfsprüfung im Erbschaftsteuerrecht ein. Ziel ist es, Missbrauchsmöglichkeiten zu schließen, Steuergerechtigkeit herzustellen und die Belastung gerechter zwischen großen Unternehmensvermögen und normalen Erb:innen zu verteilen.

 

Die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung, der Bundestagsfraktion sowie in den entsprechenden Gremien werden aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen

  1. Prüfung des Gesamtvermögens: Bei der Bedarfsprüfung ist nicht nur das Vermögen der erbenden Person, sondern das gesamte Familienvermögen (Ehepartner, Kinder, enge Verwandte) einzubeziehen.
  2. Strenge Offenlegungspflichten: Einführung umfassender Transparenz über in- und ausländisches Vermögen; bei unvollständigen oder falschen Angaben greifen Sanktionen.
  3. Klare Härtefalldefinition: Steuererlass nur bei nachweisbarer Gefahr der Insolvenz oder Zerschlagung des Unternehmens.
  4. Mindestbesteuerung: Einführung einer verpflichtenden Mindeststeuer, um vollständige Steuerfreiheit auszuschließen.
  5. Unterscheidung nach Unternehmensgröße: Die Bedarfsprüfung soll ausschließlich für kleine und mittlere Betriebe gelten; Großkonzerne und Holdingstrukturen sind auszuschließen.
  6. Nachversteuerung bei Veräußerung: Bei Verkauf oder Zerschlagung des Betriebs innerhalb von zehn Jahren nach Erbschaft oder Schenkung ist die erlassene Steuer nachzuzahlen.
  7. Regelmäßige Evaluation: Überprüfung der Regelung alle fünf Jahre durch Bundestag und Finanzausschuss.

 

Antrag 103/II/2025 Aufnahme von sexueller Belästigung im öffentlichen Raum als Straftatbestand

9.10.2025

Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus, im Berliner Senat und in der Bundesregierung werden aufgefordert, die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zu unterstützen, das Sexualstrafrecht in Deutschland zu modernisieren.

 

Konkret soll nicht-körperliche sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum, einschließlich digitaler Räume (sog. Catcalling) als eigener Straftatbestand erfasst werden. Dies umfasst insbesondere verbale, nonverbale oder gestische sexuelle Belästigungen wie Nachpfeifen, anzügliche Zurufe, aufdringliches Hinterherlaufen oder aufdringliches Verhalten im digitalen Raum. Diese Handlungen sollen ausdrücklich als eigener Straftatbestand erfasst werden. Sanktionen sollen abgestuft ausgestaltet sein: von empfindlichen Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen bei wiederholter oder besonders schwerwiegender Belästigung.