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Antrag 238/I/2015 Emissionsminderung Braunkohle

15.05.2015

Die SPD-Mitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus, im Berliner Senat, im Bundestag und in der Bundesregierung werden aufgefordert, die Bemühungen des SPD-geführten Bundesumwelt­ministeriums (BMUB) und des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zu unterstützen, mit geeigneten Maßnahmen die geplanten deutschen Klimaziele insbesondere eine Verringerung der CO2 –Emissionen um 40%  bis 2020 im Vergleich zu 1990 zu erreichen.

Dabei soll auch die Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen ihren Beitrag zu der Erreichung des Klimaziels leisten. Der von BMUB und BMWi geplante Einstieg in eine Verringerung der Emissionen aus alten Braun- und Steinkohle­kraft­werken, die besonders ineffizient und klimabelastend sind, wird ausdrücklich befürwortet. Gleichzeitig muss der ohnehin erforderliche Strukturwandel in den besonders betroffenen Braunkohleregionen entsprechend begleitet und unterstützt werden.

Antrag 27/I/2015 Beschwerde Arbeitsschutz II

15.05.2015

Die BT-Fraktion, wird beauftragt, sich für die Schaffung eines niedrigschwelligen Zugangs für Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

 

  • über Nichteinhaltung von Regeln des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und
  • über grobe Verletzung einer ordnungsgemäßen Arbeitsorganisation

 

in allen Bundesländern einzusetzen.

Antrag 28/I/2015 Befristung von Arbeitsverhältnissen

15.05.2015

Die BT-Fraktion wird aufgefordert, gesetzliche Regelungen zur sinnvollen Einschränkung befristeter Arbeitsverhältnisse zu erarbeiten.

 

Dabei soll insbesondere die Zulässigkeit einer Befristung in folgenden Situationen revidiert werden:

  • „wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern“ (§14, 1 (2) TzBfG) ist zu ändern in „wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt und der Betrieb/die Einrichtung über seinen/ihren eigenen Bedarf hinaus ausbildet.“
  • „wenn die Befristung zur Erprobung erfolgt“ (§14, 1 (5) TzBfG) ist zu streichen, da die Gelegenheit zur gegenseitigen Erprobung durch eine übliche Probezeit gegeben ist, welche durch eine zusätzliche Befristungs-Zeit unbillig erhöht würde.
  • „wenn die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht“ (§14, 1 (8) TzBfG) ist zu ergänzen um „oder auf Wunsch der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers erfolgt“.

 

Die Befristung einer Einstellung „ohne sachlichen Grund“ (§14, Absatz 2, 2a, 3 und 4 TzBfG) sollte generell ausgeschlossen sein.

 

Ferner ist die betriebliche Mitbestimmung nach BetrVG so zu erweitern, dass die Zustimmung des Betriebsrates auch bei der Befristung einer Einstellung eingeholt werden muss.

Antrag 30/I/2015 Mitbestimmung Betrieb

15.05.2015

Die BT-Fraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die betriebliche Mitbestimmung durch Betriebsräte so ausgeweitet wird, dass die Betriebsräte umfassend über die Beschäftigungsbedingungen im Betrieb – auch von Leiharbeitern, Praktikanten, Befristungen – mitzubestimmen haben.

Antrag 233/I/2015 Endlich eine strukturelle Lösung für die Haftpflichtversicherungsproblematik freiberuflicher Hebammen herbeiführen

15.05.2015

Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die von der SPD entsendeten Mitglieder im Senat, die SPD-Mitglieder des deutschen Bundestages und die SPD-Mitglieder der Bundesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass eine strukturelle Lösung für die Haftpflichtversicherungsproblematik freiberuflicher Hebammen in der Geburtshilfe herbei geführt wird.

 

Es ist die Einrichtung eines Bundesmittelzuschusses zu prüfen, der eintritt, sobald die Haftungssumme einen bestimmten Betrag erreicht. Die Höhe dieser Haftungs-höchstgrenze soll sich an der Höhe der durchschnittlichen Kosten pro Personenschaden orientieren.