12.10.2022
Wohnraumversorgung klimagerecht gestalten:
Die SPD fordert den Berliner Senat auf, bei der Lösung der Wohnraumproblematik stärker als bisher Aspekte des Klimaschutzes zu beachten. Neubau verursacht vielerlei ökologische Schäden. Neben der Verwendung möglichst umweltschonender Materialien und der Anwendung von Konzepten der Niedrigenergiebauweise und Begrünungskonzepten muss dringend auch die Problematik des Flächenverbrauchs und der Flächenversiegelung beachtet werden.
So sollen die großen neuen Stadtquartiere höher und dichter konzipiert werden als bisher geplant. Die Problematik des Flächenverbrauchs durch zusätzlichen Wohnraum ist erkannt. Gleichwohl: Das reduziert den perspektivisch durch Neubau verursachten Schaden geringfügig, vermeidet ihn jedoch nicht. Der Koalitionsvertrag sieht vor, Versiegelungsflächen durch die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (GAK) auszugleichen und ab spätestens 2030 eine Netto-Null-Versiegelung zu erreichen. Wir fordern ehrgeizigere Ziele, die Netto-Null-Versiegelung muss durch eine geeignete Strategie deutlich früher erreicht werden.
Wohnraumversorgung sozialverträglich gestalten:
Für Berlin ist die zentrale Aufgabe neben dem Neubau die Umverteilung von Wohnraum. Dafür muss, soweit erforderlich zusammen mit der Bundesregierung, ein geeignetes Instrumentarium entwickelt werden. Die Rechte von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen sind gleichberechtigt zu behandeln.
Der Berliner Senat sollte darum parallel zu seinem Neubauprogramm alle Möglichkeiten der Umverteilung von Wohnraum ausschöpfen und das Instrumentarium der Umverteilung ausbauen. Dazu gehören z.B. die schärfere Verfolgung und Sanktionierung aller Arten von Zweckentfremdung wie z.B. Leerstand, gewerbliche Nutzung von Wohnraum, Anbieten von Ferienwohnungen. Die Wirksamkeit des Zweckentfremdungs-Gesetzes muss überprüft werden. Wir halten wirksamere Kontrollen, schärfere Sanktionen und deutlich höhere Geldbußen für erforderlich. Auch der Tausch einer größeren gegen eine kleinere Wohnung ohne höhere Monatsmiete sollte möglich gemacht werden. Besonders geeignet als Steuerungsinstrument ist die drastische Erhöhung der Zweitwohnungssteuer, weil sie ausschließlich positive Effekte und keine unerwünschten Nebenwirkungen hat: Erhöhung des Steueraufkommens, Verlegung des ersten Wohnsitzes nach Berlin (und somit Einkommensteuerpflicht in Berlin) oder Aufgabe der Zweitwohnung.
Ein enger Erfahrungsaustausch mit anderen deutschen Städten wie München, Hamburg oder Köln ist amzustreben.
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9.10.2022
Die Abgeordneten der SPD auf Bezirks-, Landes- Bundes- und EU-Ebene werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass angesichts stetig steigender Energiepreise auch die Eigentümer*innen von Wohngebäuden, die nicht den gesetzlichen Mindeststandards für energetische Sanierung entsprechen, zur Mitfinanzierung der Heizkosten der Mieter*innen/Wohnungsnutzer*innen herangezogen werden.
Dabei müssen die relevanten Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) eingehalten und sollen zurückliegende Renovierungen, sowie die CO2-Heizkosten-Aufteilung berücksichtigt werden.
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19.06.2022
Forderung:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates sowie des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, die rechtliche Machbarkeit von Zugangsbeschränkungen für den Wohnungsmarkt zu prüfen und diese sofern möglich umzusetzen. Hierzu ist der Vorschlag von Prof. Dr. Stefan Klinski schnellstmöglich zu prüfen. Der Vorschlag zielt im Wesentlichen darauf ab, Unternehmen der Wohnungswirtschaft von der Marktteilnahme auszuschließen, die Wohnraumbewirtschaftung lediglich aus Gründen der Profitmaximierung betreiben oder die auf andere Weise nicht gemeinwohlorientiert agieren. Es müssen alle Optionen ausgeschöpft werden, mit denen das Land Berlin dem ungebremsten Preisauftrieb der Mietpreise entgegenwirken kann.
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17.05.2022
Die Abgeordneten der Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Novelle der Berliner Bauordnung (BauO) dahin gehend zu unterstützen, dass insbesondere in § 8a
- die Wasseraufnahmefähigkeit der Böden dauerhaft gewährleistet wird,
- alle Versiegelungen des Bodens bis auf im Rahmen der genehmigten Nutzung unabweisbare Teile, begrünt und bepflanzt werden,
- unabhängig davon mindestens 30 % der Fassadenfläche eines Gebäudes und Dächer größer als 30 m² zu 70% dauerhaft begrünt werden.
Darüber hinaus sind im Bereich der Mischwasserkanalisation Retentionsdächer anzulegen.
Eine Doppelnutzung zusammen mit erneuerbaren Energien (z.B. Solarenergie oder kleine Windkraft mit Vertikalrotoren) ist zulässig und möglich.
- Der Biotopflächenfaktor (BFF) ist in die BauO aufzunehmen, damit er rechtsverbindlich umsetzbar wird.
Bei vorhandenen Landschaftsplänen haben deren Inhalte Vorrang, so dass der BFF umfänglich zur Anwendung kommt. Diese dienen besonders der Darstellung und dem Nachweis geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Berliner Naturschutzgesetz. Sie ersetzen damit die Anforderungen des §8a, soweit dessen Inhalte nicht darüber hinaus gehen.
Zum Schutze der urbanen Flora ist in der Berliner BauO vorzusehen:
- Ab einer Gebäudebreite von 30 m sind je drei Niststätten für Vögel und Quartiere für Fledermäuse herzustellen.
- Die Gebäude müssen so gestaltet werden, dass das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Vögel durch Kollision mit dem Bauwerk nicht erhöht wird.
- Bei der Außenbeleuchtung ist die Beleuchtungsintensität und die Abstrahlung sowie die Blaulichtanteile des Lichts zum Schutz der freilebenden Tierwelt auf das unabweisbar erforderliche Maß zu begrenzen.
In der Berliner BauO ist ein Freiflächengestaltungsplan vorzusehen, der folgenden Anforderungen entsprechen muss. Er muss wirksam werden, bezüglich
- der Freiflächennutzung,
- der Biodiversität,
- des tierunterstützenden Entwerfens (animal aided design)
- und der Klimaanpassung.
Die Anforderungen werden durch Verwaltungsvorschriften (beispielsweise auch DGNB-Zertifizierung) geregelt, damit eine fachgerechte Ausführung gewährleistet wird.
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14.10.2017
Die SPD-Fraktionsmitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich im Abgeordnetenhaus für eine Änderung der Bauordnung einzusetzen, wonach bei allen Neubauvorhaben ausreichend Stellplätze der Wohnungen ein Parkplatz vorzuhalten ist.
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