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Antrag 27/II/2023 Familien mit besonderen Herausforderungen entlasten - Angebote des Kurzzeitwohnens schaffen

21.08.2023

Die sozialdemokratischen Amtsträger:innen in Regierung und Parlament werden aufgefordert, sich für ein landeseigenes Angebot des Kurzzeitwohnens für junge, versorgungsintensive Menschen einzusetzen. Für das Angebot des „Kurzzeitwohnens“ und den Prozess zur Einführung gelten die folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Das Angebot muss allen minderjährigen Menschen mit einer (drohenden) wesentlichen Behinderung sowie deren Familien niedrigschwellig und wo erforderlich (insbesondere in Krisensituationen) möglichst kurzfristig zur Verfügung stehen.
  2. Zur strukturierten Aufnahme des Prozesses der Einführung des Angebotes ist durch die zuständigen Verwaltungen eine differenzierte und an den Bedarfen der jungen Menschen sowie ihren Familien orientierte Leistungsbeschreibung zu erstellen. Das Kindeswohl, die Kinderrechte und der Kinderschutz auf der einen Seite und die Unterstützung der Angehörigen, der Zusammenhalt innerhalb der Familie und die Entlastung aufgrund dauerhafter enormer Herausforderungen für das familiäre Umfeld müssen Dreh- und Angelpunkt der Leistungsbeschreibung sein.
  3. Die erforderlichen finanziellen Mittel für das Kurzzeitwohnen sind im Haushalt bereitzustellen – zunächst im Rahmen einer Zuwendungsfinanzierung des Modellprojektes, im Folgenden durch eine verstetigte Finanzierung. Die beteiligten Verwaltungen einigen sich auf eine Regelung zu der Mischfinanzierung und zu der Verteilung der finanziellen Aufwendungen untereinander.
  4. Die Angebote ermöglichen – je nach Bedarf des jungen Menschen und der Angehörigen – Wohnformen für eine Unterbringung ohne Familie und Möglichkeiten für eine gemeinsame Unterbringung mit (Teilen) der Familie.
  5. Die Unterstützung bei dauerhafter Belastungssituation ist entsprechend dem individuellen Bedarf in den Mittelpunkt des Kurzzeitwohnens zu rücken. Dies muss (unter anderem) die Aspekte „kurzfristige Krisensituationen“, „Übergänge der Versorgungssituation (z. B. von der stationären Behandlung in die häusliche Sphäre, Wechsel von Betreuungseinrichtungen etc.)“ und „individuelle Auszeit für die Angehörigen“ umfassen.
  6. Kurzzeitwohnen muss jedenfalls die folgenden Angebote umfassen: tagesstrukturierende Angebote und Fördermaßnahmen (eigene Angebote und/oder Möglichkeit der Fortsetzung der bestehenden Maßnahmen), pflegerische Leistungen, Unterkunft und Verpflegung, Förderung der Vernetzung der diversen Akteur:innen, Unterstützung und Beratung der Familien als Ganzes.
  7. Quantitativ ausreichendes und qualitativ bedarf- und standardgerechtes Fachpersonal ist sicherzustellen. Für das Personal müssen Möglichkeiten der Weiterbildung und des strukturierten Austausches (z. B. Supervision) gewährleistet sein. Die Teams arbeiten multiprofessionell und in enger Abstimmung zusammen. Auch der enge Austausch mit Akteur:innen außerhalb der Einrichtung des Kurzzeitwohnens (z. B. Familie, Therapeut:innen, Lehrer:innen, Erzieher:innen, Ärzt:innen) ist zu sichern.
  8. Eine Dokumentation der einzelnen Prozesse und eine Evaluation der Einzelprozesse sowie der Einrichtung im Gesamten sind sicherzustellen.

 

Antrag 38/II/2017 Parkplatzpflicht bei Neubauten

14.10.2017

Die SPD-Fraktionsmitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich im Abgeordnetenhaus für eine Änderung der Bauordnung einzusetzen, wonach bei allen Neubauvorhaben ausreichend Stellplätze der Wohnungen ein Parkplatz vorzuhalten ist.

Antrag 29/I/2017 Keine weiteren Mikroapartments in Berlin! Für eine soziale Wohnungspolitik!

20.04.2017

Die SPD lehnt den Bau weiterer Häuser, die ausschließlich hochpreisig möblierte oder teilmöblierte Apartments (sog. „Mikroapartements“) enthalten, in Berlin ab. Stattdessen soll bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Hierzu gehört auch bezahlbarer Wohnraum für Studierende, dessen Mieten sich an den BAFöG-Sätzen orientieren. Investoren die Mikroapartments bauen, sollen in Zukunft keine Baugenehmigungen mehr erhalten. Die Bezirke werden aufgefordert, hierfür alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen bzw. die rechtlichen Rahmenbedingungen z.B. durch entsprechende Bebauungspläne zu schaffen.

Antrag 13/II/2015 Sicherung der Nahversorgung durch Aktualisierung des Baurechts

16.10.2015

In § 11 Abs. 3 BauNVO soll die Zahl „1200“ drei Mal durch die Zahl „1600“ ersetzt werden.

Antrag 12/II/2015 Förderung des Erwerbs von Wohneigentum durch Mieter/innen

16.10.2015

Der Erwerb von Wohneigentum durch die bisherigen Mieter/innen zur weiteren Selbstnutzung wird staatlich gefördert. Fördergrundbetrag, Kinderzulage und Einkommensgrenzen orientieren sich an der Eigenheimzulage (Stand 2004).