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Antrag 111/I/2015 Mitbestimmung EU

15.05.2015

Die BT-Fraktion und die SPD-Abgeordneten im Europaparlament werden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die europäischen Regeln für die Unternehmensmitbestimmung in „Europäischen Aktiengesellschaften“ (SE) nicht das deutsche Recht der Mitbestimmung unterlaufen können.

 

Antrag 112/I/2015 Jetzt erst recht! Beitrittsverhandlungen mit der Türkei wieder intensivieren

15.05.2015

Im Jahr 1959 bewarb sich die Türkei erstmals für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die später zur Europäischen Union (EU) wurde. Durch das sogenannte Ankara-Abkommen 1963, wurde der Türkei erstmals die Mitgliedschaft in Aussicht gestellt, die sie bis heute jedoch nicht erhalten hat. Nachdem 1989 die Aufnahme der Türkei in die Zollunion noch abgelehnt wurde, gab es eine Einigung im Jahre 1996, was die Diskussion um eine Aufnahme in die Europäische Union wieder an Fahrt gewinnen ließ. Ab dem Jahre 1999 setzte sich in der Türkei dann innenpolitisch ein Reformprozess in Gang, der auch Forderungen der EU der betraf. So wurde nach der Amtsübernahme der AKP mit Ministerpräsident Recep Tayyib Erdoğan an der Spitze ein Reformpaket verabschiedet, das die Abschaffung von Folter und Todesstrafe vorsah, außerdem der kurdischen Minderheit mehr Rechte zusicherte, sowie eine Ausweitung des Versammlungs- und Demonstrationsrechts. Im Jahr 2005 wurden dann offiziell die Beitrittsverhandlungen beschlossen. In den nun seit 10 Jahren andauernden Beitrittsverhandlungen, ist erst in einem von 33 zu verhandelnden Kapiteln eine Einigung erzielt worden, im Kapitel Wissenschaft und Forschung. Die anderen Kapitel sind entweder vorerst suspendiert oder werden momentan verhandelt, ohne das große Fortschritte erzielt werden.

 

In den letzten Jahren ist es durch konservative Politiker*innen vermehrt zu Stimmungsmache gegen einen Türkei-Beitritt gekommen, besonders innenpolitische Verfehlungen der Regierung Erdoğan werden immer wieder dafür genutzt. So hat Angela Merkel mehrfach betont, dass sie die Vollmitgliedschaft der Türkei nicht will, beigesprungen wird ihr dabei regelmäßig von der CSU und inzwischen auch von der AFD. Dabei werden immer wieder kulturelle und religiöse Unterschiede betont, welche der Bevölkerung suggerieren sollen, dass der Beitritt der Türkei eine Gefahr für die Europäische Wertegemeinschaft sei. Daher wird für die Türkei immer wieder eine privilegierte Partnerschaft vorgeschlagen. So wird versucht, die Verhandlungen zum Beitritt zu untergraben und der Türkei keine realistische Chance auf einen Beitritt zu gewähren. Auch wenn die SPD immer wieder betont hat, dass sie weiterhin an den Verhandlungen festhalten will, so sind die Stimmen, die sich wirklich aktiv für einen Beitritt einsetzen, auch in der SPD leiser geworden. Dies schlägt sich auch in der Zustimmung der Bevölkerung für einen Beitritt nieder, die in den letzten Jahren immer mehr zurückgeht, nicht nur in Deutschland sondern in fast allen Ländern der EU.

 

Zur gleichen Zeit, als es Reformbemühungen in der Türkei gab, wurden in Deutschland acht türkisch- und griechischstämmige Menschen durch den Nationalsozialistischen Untergrund ermordet und bis jetzt ist diese Mordserie unter Mithilfe staatlicher Institutionen immer noch nicht aufgeklärt. Diese Taten wurden begünstigt durch das fremdenfeindliche Klima und eine zunehmend islamophobe Stimmung im Land. Die komplette Offenlegung der Hintergründe muss das Ziel sein, um deutlich zu machen, dass solche Taten unter keinen Umständen toleriert werden, ob staatlich organisiert oder nicht.

 

Es lässt sich eine Verbindung zwischen islamophoben Grundeinstellungen in der Gesellschaft und der gleichzeitigen Ablehnung eines Türkei-Beitritts erkennen.

Hier müssen vermehrt Schritte unternommen werden, um diesen Tendenzen aktiv entgegenzutreten:

 

  • Die SPD muss sich dafür einsetzen, die Verhandlungen aktiv voranzutreiben und in der Gesellschaft eine Debatte anzustoßen, die nicht auf Stereotypen beruht und die Türkei auf den Islam reduziert.
  • Der Zusammenhang zwischen Demonstrationen gegen die angebliche Islamisierung des „Abendlandes“ und der Ablehnung eines Türkei-Beitritts sind zu offensichtlich, um sie nicht zu diskutieren. Hier muss die SPD vorangehen um diesen Tendenzen entgegenzustehen. So braucht es eine verstärkte Auseinandersetzung mit dem Land Türkei in sämtlichen Bildungsinstitutionen. Dies würde auch den besonderen Beziehungen Deutschlands mit der Türkei gerecht werden.
  • 2005 wurden die Beitrittsverhandlungen durch alle Staaten der EU beschlossen, woran sich Angela Merkel und die CDU anscheinend nicht gebunden fühlen, was wieder deutlich macht wie wenig Interesse an einem europäischen Integrationsprozess besteht. Wenn Beschlüsse derart leichtfertig wiederrufen werden können, ist eine Diskussion um „Mehr Europa“ hinfällig. Hier muss die SPD, gerade als Koalitionspartner als Korrektiv auftreten.
  • Klar ist, dass die Türkei bestimmten Anforderungen genügen muss, um in die EU aufgenommen zu werden, gerade was die Menschenrechtssituation, die Gleichstellungspolitik oder den Schutz von Minderheiten angeht. Ebenso muss in der Zypern-Frage eine Lösung gefunden werden, da sonst alle Diskussion um einen Beitritt Makulatur sind. Insbesondere der Völkermord an den Armenier*innen muss von der türkischen Regierung anerkannt und aufgeklärt werden. Mit Besorgnis nehmen wir die Entwicklung der Türkei unter der Erdogan-Regierung zur Kenntnis. Gerade die Meinungs- und Pressefreiheit werden von dieser Regierung mit Füßen getreten. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Mehrheit der Bevölkerung – wenn auch unter dem Einfluss der mehrheitlich gleichgeschalteten Medien – diesen antidemokratischen, neoosmanischen Kurs unterstützt. Solange dieser Kurs weiter beschritten wird, sehen wir momentan für den Beitritt der Türkei keine Perspektive. Wir erhoffen uns jedoch durch Verhandlungen eine Veränderung des Kurses.

 

Gleichzeitig  bereitet es uns Sorge, dass auch in der Türkei der Willen zu einem  EU-Beitritt, nicht nur seitens der Regierung, sondern auch innerhalb der  Bevölkerung, stetig sinkt. Die zähen Verhandlungen und die teilweise  Ablehnung eines Türkei-Beitritts innerhalb der EU haben zu einem  wachsenden Unmut der Türk*innen geführt. Die Türkei scheint im Begriff  endgültig das Interesse am EU-Beitritt zu verlieren, diesem Trend muss  entgegengewirkt werden. An dieser Stelle ist es deshalb unerlässlich,  dass der Beitritt seitens zentraler Akteur*innen der EU als politischer  Wille formuliert wird und durch ein Entgegenkommen untermauert werden muss.

 

In Zeiten, in denen der sogenannte „Islamische Staat“ (IS) immer weiter vorrückt, ist die Türkei wieder verstärkt in den Fokus gerückt. Während an den Außengrenzen der Türkei gekämpft wird, wurde die Türkei immer wieder für ihr vermeintlich zurückhaltendes Handeln kritisiert. Immer wieder wurde gefordert, dass die Türkei sich aktiver in den Konflikt einbringt, auch mit kriegerischen Mitteln. Darüber, dass die Türkei innerhalb kürzester Zeit über zwei Millionen Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen hat, während Deutschland gerade mal knapp 30.000 Flüchtlinge aufnahm, wurde geschwiegen. Wenn es der EU ernst ist, mit einem Türkei-Beitritt, muss sie der Türkei gerade in solchen Konflikten zur Seite stehen und die Last, auf mehrere Schultern verteilen. Aber das reicht für uns nicht aus:

 

  • Die Türkei muss bei der Aufnahme von Flüchtlingen aktiv unterstützt werden, sowohl finanziell, als auch durch die Aufnahme von Flüchtlingen, gerade durch Länder, die sich durch die Dublin III Vereinbarung dagegen verwehren.
  • Eine enge Zusammenarbeit mit der Türkei auf allen Ebenen, sollte nicht nur innerhalb der NATO erfolgen, sondern sollte zu einem Selbstverständnis in der EU werden.

 

Uns ist klar, dass die innenpolitischen Ereignisse der letzten Jahre in der Türkei, einem EU-Beitritt im Wege stehen. Die Entwicklungen gerade der letzten zwei Jahre sehen wir sehr bedenklich. Die jüngste Politik Erdogans bedeutete erhebliche Rückschläge für Meinungsfreiheit und den Schutz der Minderheiten. Es bleiben viele Fragen offen, die insbesondere seitens der türkischen Regierung geklärt werden müssen. Allerdings sollte eine langfristige Beitrittsstrategie nicht ausschließlich an der Tagespolitik ausgerichtet sein. Es muss über die Regierungszeit Erdogans hinaus gedacht werden und gerade deswegen müssen progressive Kräfte noch stärker unterstützt werden. Es muss wieder zu einer fairen Diskussion über einen Türkei-Beitritt kommen, deshalb fordern wir:

 

  • Keine doppelten Standards bei einem Türkei-Beitritt, für Verhandlungen auf Augenhöhe
  • Auch wer Mitglied in der EU ist, sollte sich an die Regeln halten, die für Beitrittskandidaten zählen, sonst macht sich das System überflüssig.
  • Stärkere Sanktionierung bei menschenrechtlichen Verfehlungen von EU-Staaten, um der EU wieder mehr Glaubwürdigkeit zu verschaffen.

 

Gerade in diesen schwierigen Zeiten, wo ein Beitritt weiter weg scheint, denn je, ist es für uns wichtig, zu betonen, dass die Türkei weiterhin elementarer Bestandteil des europäischen Projektes sein muss. Ohne die Türkei wird die EU nicht dem integrativen Anspruch gerecht, den sie sich selbst auferlegt hat. Eine wirtschaftliche Zusammenarbeit, wie es derzeit in der Zollunion der Fall ist, reicht uns nicht aus, wir fordern weiterhin die politische Aufnahme der Türkei.

Antrag 133/I/2015 Erbschaftsteuer gerecht ausgestalten - Aufkommen erhöhen und Arbeitsplätze erhalten

15.05.2015

In wesentlichen Teilen hat das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber mit einer Neuregelung bis zum 30. 6. 2016 beauftragt. Die Erbschaftsteuer ist derzeit eine der wenigen Möglichkeiten hohe Vermögenswerte und Vermögensübertragungen zu besteuern und für Verteilungsgerechtigkeit zu sorgen. Ihr kommt deshalb aus sozialdemokratischer Gerechtigkeitsvorstellung eine ganz besondere Bedeutung zu.

 

Im Urteil vom Dezember 2014 hat das Gericht anerkannt, dass Vergünstigungen oder Verschonungen bei der Erbschaftsteuer gerechtfertigt sind, wenn sie an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt sind. Es muss aber gewährleistet sein, dass von einem Unternehmen wirklich nur das produktive Betriebsvermögen verschont wird und nicht in hohem Umfang das unproduktive Verwaltungsvermögen. Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, die Einbeziehung von Privatvermögen in Erwägung zu ziehen.

 

In einem beachtenswerten Minderheitenvotum haben drei der acht Richter die Verteilungswirkung der Erbschaftsteuer gewürdigt. Ihnen zufolge verpflichtet das Sozialstaatsprinzip in Art. 20 GG die Politik dazu für sozialen Ausgleich zu sorgen. Das daraus folgende Ziel der sozialen Gerechtigkeit kann nicht erreicht werden, wenn sich Vermögen über Generationen in den Händen weniger konzentriert. Aus diesem Grund muss es eine Besteuerung geben, die dieser Tendenz wirksam begegnen kann.

Die SPD-Fraktion ist nun gefordert, sich im Bundestag für eine verfassungskonforme Neuregelung einzusetzen. Diese muss so ausgestaltet werden, dass nur produktives Betriebsvermögen begünstigt wird und unproduktive Vermögenswerte tatsächlich besteuert werden. Folgende Eckpunkte sind dazu nötig:

 

1. Verschonung des Betriebsvermögens

Die Verschonung von Betriebsvermögen erhält Arbeitsplätze. Wir wollen nicht, dass Erben gezwungen sind, Betriebe zu veräußern, um die Steuerschuld zu begleichen. Die Verschonung muss aber an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt sein. Dieses Ziel muss durch die Lohnsumme im Betrieb überprüft werden. Von einer Verschonung kann nur profitieren, wer die Lohnsumme über einen bestimmten Zeitraum stabil hält.

 

2. Kleine Unternehmen

Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten mussten bisher die Einhaltung dieser Lohnsumme nicht nachweisen. Im Ergebnis sind für das Bundesverfassungsgericht aber zu viele Betriebe von dieser Befreiung betroffen. Deshalb muss die Einhaltung in Zukunft auch schon bei Betrieben mit mehr als 4 Beschäftigten überprüft werden.

 

3. Bedürfnisprüfung bei großen Unternehmen

Große Unternehmen dürfen nicht wie bisher pauschal verschont werden. In Zukunft sollen sie nachweisen, ob sie eine Verschonung des Betriebsvermögens wirklich brauchen und ob die anfallende Erbschaftsteuer nicht aus anderen Vermögenswerten beglichen werden kann.

Zur Definition von großen Unternehmen sollte auf die EU-Definition abgestellt werden, nach der große Unternehmen mehr als 250 Mitarbeiter haben und/oder einen Umsatz von über 50 Mio. € jährlich.

Diese Bedürfnisprüfung muss beim Betrieb gemäß der EU-Definition ansetzen. Die derzeit diskutierte Bedürfnisprüfung bei den Erbenden mit einer Freigrenze von 20 Mio. € führt im Ergebnis dazu, dass nur sehr wenige Fälle von dieser Prüfung erfasst werden und weiterhin große Vermögenswerte pauschal verschont bleiben.

 

4. Einbeziehung von Privatvermögen der Erben

Für die Begleichung der Steuerschuld muss neben dem sonstigen Betriebsvermögen auch das vorhandene oder mitübertragene Privatvermögen der Erben herangezogen werden. Diese Einbeziehung ist leistungsgerecht, weil keine eigene Leistung hinter dem Erwerb des Vermögens steht, sondern die Verwandtschaft.

 

5. Verwaltungsvermögen komplett besteuern

Ein Betrieb besteht aus für den Produktionsprozess notwenigem Betriebsvermögen und Verwaltungsvermögen, das für den Produktionsprozess nicht unmittelbar notwendig ist. Bisher konnten Unternehmen von der Verschonung profitieren, auch wenn in ihnen 49 Prozent Verwaltungsvermögen steckten. Dieser hohe Anteil von Vermögen, der von der Verschonung profitiert, aber nicht für den Erhalt von Arbeitsplätzen wichtig ist, wurde vom Verfassungsgericht als unzulässig betrachtet.

Eine Neuregelung muss deshalb beinhalten, dass nur noch ein sehr geringer Teil des Verwaltungsvermögens begünstigt wird. Insbesondere muss an dieser Stelle aber ausgeschlossen werden, dass sich durch Neudefinitionen wie sie vom Bundesfinanzministerium angestrebt werden zu neuen Steuergestaltungsmöglichkeiten einladen.

 

6. Stundung und Verrentung

Kann die Erbschaftsteuer nicht sofort gezahlt werden, kommen Stundungs- und Verrentungsregelungen in Betracht. Alle Steuerbeträge können bis zu 5 Jahre gestundet werden. Zusätzlich kann eine Verrentung in bis zu 30 Jahresraten erfolgen. Bei der Verrentung und Stundung werden Zinsen berechnet.

 

7. Abschaffung der Tarifbegrenzung für große Betriebe

Großbetriebe werden derzeit immer nach der günstigeren Steuerklasse I (eigene Kinder und Ehegatten) übertragen, völlig unabhängig davon, in welchem Verwandtschaftsgrad der Erwerber steht. Diese Tarifbegrenzung für Großbetriebe auf Steuerklasse I wird abgeschafft. Es sind somit Spitzensteuersätze von 43 Prozent (Steuerklasse II) bzw. 50 Prozent (Steuerklasse III) möglich. Maßstab bei der Bedürfnisprüfung ist dann die Steuerbelastung (nach Einbringung des sonstigen Vermögens) in der gleichen Steuerklasse mit Verschonung.

Antrag 134/I/2015 Krankenhäuser in öffentlicher Hand sollen gute Arbeitsbedingungen und gute Patienten-Versorgung absichern

15.05.2015

Die SPD-Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages setzen sich dafür ein, dass die Forderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Charité Berlin, stellvertretend für alle Kliniken in öffentlicher Hand, nach besseren Arbeits- und Pflegebedingungen im Krankenhaus umgesetzt werden.

Wir teilen die Auffassung der Beschäftigten an der Charité, dass ihr zur Zeit verhandelter ‚Tarifvertrag für Gesundheitsschutz und gute Versorgung‘ einen dauerhaft verbesserten Personalschlüssel des medizinischen und pflegenden Personals im Krankenhaus enthalten muss. Dies ist unabdingbar für den Erhalt der Gesundheit und der Arbeitskraft der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die gute Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das bedeutet konkret zum Beispiel: Auf Normalstationen soll eine Pflegekraft nicht mehr als fünf Patientinnen und Patienten versorgen, auf Intensivstationen maximal zwei. Nachtschichten müssen doppelt besetzt sein.

Dafür tragen die Länder und der Bund Verantwortung.

Die SPD schließt sich deshalb den während des Streiks von Charité-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern formulierten Forderungen an.

Antrag 143/I/2015 Asylbewerberleistungsgesetz hinsichtlich der Versorgung von Flüchtlingen mit Behinderungen novellieren

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Berliner Mitglieder der SPD-Fraktion des Bundestages werden aufgefordert, sich nachdrücklich für eine Novellierung des § 6, Abs. 1 des Asylbewerberleitungsgesetzes  einzusetzen.

 

Flüchtlinge mit Behinderungen zählen nach der geltenden EU-Richtlinie 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zu den besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen und können  nach diesem Paragraphen über die medizinische Grundversorgung hinaus Leistungen in Anspruch nehmen. Die Entscheidung liegt aber durch die Kann-Bestimmung im Ermessen der Leistungsstellen. Für Flüchtlinge und besonders auch für Ihre Kinder mit Behinderungen muss es aber einen rechtsverbindlichen Anspruch auf  umfassende medizinische Betreuung über das von uns unterstützte Bremer Modell hinaus auch für notwendige Hilfsmittel (z.B. Rollstühle, Orthesen, Brillen, Hörgeräte usw.), Nahrungsergänzung und Physiotherapie geben.

 

Wenn eine Novellierung nicht gleich möglich ist, muss es eine Ausführungsvorschrift dazu geben, weil z.B. auch das Berliner Rundschreiben SOZ Nr. 02/2015 nicht verbindlich und in vielen Punkten unklar ist.