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Antrag 189/I/2024 Betroffene von sexualisierter und häuslicher Gewalt besser schützen!

21.04.2024

Wenn es darum geht, unser Rechtssystem zu bewerten, muss dieses sich immer auch daran messen lassen, wie mit Opfern von Straftaten umgegangen wird. Es sollte selbstverständlich sein, dass gerade diejenigen, die Opfer einer Straftat werden, besonderen Schutz bekommen. Gerade Opfer von sexualisierter und häuslicher Gewalt werden allerdings nicht ausreichend geschützt. Die Zahl der Betroffenen von sexualisierter und häuslicher Gewalt steigt jedes Jahr an und betrifft besonders FINTA (Frauen*, Inter*, nicht-binäre und Trans*Personen). So wird fast alle zwei Minuten ein Mensch in Deutschland Opfer von häuslicher Gewalt. Jede Stunde werden mehr als 14 FINTA Opfer von Partnerschaftsgewalt. Gleichzeitig gibt es bundesweit pro Jahr mehr als 13.000 Anzeigen wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung – die Dunkelziffer nicht zur Anzege gebrachter Straftaten in diesem Bereich liegt vermutlich deutlich höher. Tagtäglich sehen sich FINTA mit sexuellen Übergriffen konfrontiert. Diese reichen von sexuellen Anspielungen und Blicken bis hin zu übergriffigen Nachrichten und Berührungen. Das Patriarchat wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus. Für das Justizsystem, welches maßgeblich von Männern für Männer schaffen wurde, gilt dies in besonderer Weise. Die strukturelle Misogynie und patriarchale Strukturen müssen dort und überall zerschlagen werden. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen muss dem Schutz der Opfer deswegen dringend mehr Aufmerksamkeit zukommen.

 

Retraumatisierende Vernehmungen verhindern

Oftmals werden Betroffene von sexualisierter Gewalt bei ihren Aussagen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens notwendig sind, retraumatisiert. Jede Aussage führt zu einer erneuten Konfrontation mit dem Geschehenen. Und selbst, wenn es dann zu einem Urteil kommt, ist es in der Regel so, dass das Verfahren in einer höheren Instanz erneut verhandelt wird, sodass dann erneut eine Aussage gemacht werden muss. Um den Betroffenen eine Aussage vor Gericht in mehreren Instanzen zu ersparen, wurde 2013 die Möglichkeit geschaffen, dass Verfahren, bei denen die mehrfache Befragung der Betroffenen zu erheblichen psychischen Belastungen führen kann, nicht beim Amtsgericht, sondern direkt beim höher instanzlichen Landgericht starten. In der Realität wird  diese Möglichkeit aber aufgrund von fehlenden Ressourcen und Personalmangel an den Landgerichten nicht genutzt. Vielmehr wird fast immer beim Amtsgericht angeklagt, sodass es in aller Regel zu Verfahren in zwei Instanzen kommt und die betroffene Person dann auch zweimal aussagen muss. Wir fordern daher, dass die Landgerichte besser ausgestattet werden, sodass eine zusätzliche Retraumatisierung mit allen Mitteln verhindert wird. Dieser Zweck kann auch durch eine konsequente Anwendung des § 58a StPO erreicht werden, indem die Aussage bereits bei der Vernehmung aufgezeichnet wird und bei der Gerichtsverhandlung abgespielt werden kann.

 

Psychische Belastung bei Gewaltschutzverfügungen verringern

In Deutschland finden jährlich zahlreiche Gewaltschutzverfahren statt, in denen Opfer von häuslicher oder sexualisierter Gewalt versuchen, Schutzmaßnahmen zu erwirken. Dabei besteht das deutliche Problem, dass bei Anhörungen im Rahmen dieser Verfahren die Betroffenen in der Regel gemeinsam mit den Täter*innen vor Gericht erscheinen müssen. Dies kann zu erheblichen psychischen Belastungen führen, da die Opfer direkt mit demjenigen konfrontiert werden, vor denen sie sich fürchten. Oftmals leiden die Betroffenen schon lange vor dem eigentlichen Tag der Anhörung vor wiederkehrenden Panikattacken und Schlafproblemen. Es besteht zwar die Möglichkeit, eine getrennte Anhörung zu beantragen, dies wird allerdings von den Gerichten häufig mit dem Verweis auf einen höheren Aufwand abgelehnt. Die potentielle Retraumatiseriung und der Stress, dem die Betroffenen ausgesetzt sind, wird häufig ignoriert.

Wir fordern deshalb, dass es auf Antrag der betroffenen Person, der nicht weiter begründet werden muss, ein Recht auf getrennte Anhörung gibt!

 

Häusliche Gewalt endlich auch vor den Familiengerichten berücksichtigen!

Ein weiteres Problem sehen wir darin, dass bei Familiengerichten häusliche Gewalt von den Richter*innen bei ihren Entscheidungen nicht angemessen berücksichtigt wird. Streiten sich etwa zwei Eltern um das Sorgerecht für ihr gemeinsames Kind, wird von häuslicher Gewalt betroffenen Partner*innen oft empfohlen diese Gewalt vor den Gerichten nicht anzusprechen, weil es ihnen von Richter*innenseite häufig negativ ausgelegt wird. So wird dann nicht selten behauptet, dass die häusliche Gewalt nur angesprochen wird, um die andere Person zu diskreditieren. Wird die Gewalt doch angesprochen, spielt sie für die Entscheidung im Sorgerecht keine große Rolle. Häufig wird von den Richter*innen argumentiert, dass die Gewalt ein Phänomen sei, was sich nur zwischen den Partner*innen abspielen würde und Gewalt gegen die Kinder nicht denkbar sei. Es zeigt sich aber, dass das in der Regel nicht stimmt und die Kinder dann auch häufig Opfer von häuslicher Gewalt werden. Darüber hinaus wird das betroffene Elternteil durch den gemeinsamen Umgang der weiteren Gefahr von Übergriffen ausgesetzt. In der Abwägung wird eine mögliche Entfremdung des Kindes zu einem Elternteil, oftmals dem Vater, mehr Gewicht zugestanden, als die mögliche Gefahr von körperlichen Übergriffen dem Kind oder dem betroffenen Elternteil gegenüber. Das Recht der Eltern über ihre Kinder, wird in Deutschland immer noch über das Recht des Kindes auf ein unversehrtes Leben gestellt. Das kann nicht sein!

 

Diese Fehleinschätzung kommt auch davon, dass die Richter*innen sich zwar juristisch mit dem Familienrecht gut auskennen, aber keine besonderen Schulungen oder Fortbildungen im Zusammenhang mit sexualisierter und häuslicher Gewalt bekommen. Dies ist etwa bei Jugendrichter*innen anders. Diese erlernen neben den rechtlichen Grundlagen auch den besonderen Umgang mit Jugendlichen und den gesellschaftlichen Kontext von Jugendkriminalität.

 

Wir fordern daher, dass Familienrichter*innen eine verbindliche Schulung, in der die sozialen Bedingungen und unterschiedlichen Erscheinungsformen von sexualisierter und häuslicher Gewalt gelehrt werden, besucht haben müssen. Außerdem muss es regelmäßige Fortbildungen geben.

 

Zusammenfassend fordern wir daher,

  • dass die Landgerichte besser ausgestattet werden und die Möglichkeit Verfahren wegen sexualisierter Gewalt vor den Landgerichten anzuklagen konsequent genutzt wird
  • dass es auf Antrag der betroffenen Person, der nicht weiter begründet werden muss, ein Recht auf getrennte Anhörung gibt
  • dass alle Personen, die Opfer von sexualisierter oder häuslicher Gewalt auf dem Weg von der Anzeige bis zum Gerichtsverfahren betreuen, wie Polizist*innen, Ärzt*innen oder Familienrichter*innen vor Ausübung ihres Amtes besondere Schulungen zu dem Thema der sexualisierten und häuslichen Gewalt besuchen und ihr Wissen in regelmäßigen Fortbildungen erneuern müssen
  • Umfassende Forschung zu den Folgen von erzwungenem Umgang auf die Opfer und deren Kinder
  • dass das Recht von Kindern auf ein unversehrtes Leben größer ist, als das der Eltern über sie verfügen zu können

 

Antrag 240/I/2024 Barrierefreiheit im Berliner ÖPNV verbessern

21.04.2024

Die U-Bahn zur Uni, Schule, Arbeitsplatz nehmen, mal schnell den Bus zu Freund*innen besuchen oder mit der S-Bahn zu einer Juso-Sitzung fahren – das ist für die meisten von uns Alltag in Berlin.

 

Doch für viele Berliner*innen ist die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit allerhand unnötigen Schwierigkeiten und Barrieren verbunden. Allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder intellektuell-kognitiven Beeinträchtigung, die Teilhabe zu ermöglichen, wird Barrierefreiheit genannt. Unter dieser wird oft in erster Linie an Menschen mit Mobilitätseinschränkungen verstanden. Beim ÖPNV wären dies etwa ebenerdige Bahn- und Bus-Türen, funktionierende Fahrstühle oder die Vermeidung von Kanten. Während für diese Barrieren bereits in der Politik und zum Teil in der Gesellschaft ein Bewusstsein vorhanden ist, ist dafür gerade in Berlin noch viel zu tun. Doch die Frage der Barrierefreiheit ist noch deutlich vielfältiger als das. Eine der Dimensionen ist die Teilhabe an der Gesellschaft und an scheinbaren Selbstverständlichkeiten wie den ÖPNV für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen. Menschen, die weniger hören oder sehen, sind weniger sichtbar im Alltag, haben jedoch häufig mit einer Welt zu kämpfen, die perfektes Gehör und Sehen voraussetzt.

 

Es ist unstrittig, dass Teilhabe für alle ein Grundsatz einer gerechten Welt ist, für die wir arbeiten. Den ÖPNV ein Stück weit von Barrieren zu befreien und damit mehr Menschen Mobilität und damit die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu vereinfachen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

 

Das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Transportmitteln ist zudem im Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention) festgeschrieben. Dieses hat Deutschland ratifiziert, womit es bindendes Recht ist.

 

Die Barrierefreiheit im ÖPNV zu verbessern, ist zudem ein Beitrag zum klimaneutralen Umbau der Stadt: Die Verkehrswende ist gut für das Klima und für die Lebensqualität Berlins – ohne Barrierefreiheit jedoch nicht zu machen. Wenn wir erwarten, dass mehr Menschen auf den motorisierten Individualverkehr, also in erster Linie das Auto, verzichten, müssen die Alternativen für alle Menschen zugänglich und damit barrierefrei sein.

 

Die Hürden im Alltag sind dabei nicht schwer zu erkennen, sobald man entsprechend sensibilisiert den ÖPNV nutzt: Anzeigentafeln in Bahnhöfen und in den Zügen sind schlecht aus Entfernung zu lesen und Ansagen sind zu leise und schlecht zu verstehen. Diese Probleme wären bereits in der Gestaltung von Bahnhöfen und Verkehrsmitteln vermeidbar. Doch Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen werden bei der Gestaltung von Bahnhöfen und ÖPNV nicht eingebunden und vergessen.

 

Daher fordern wir, dass:

  • alle Anzeigentafeln in den Berliner Bahnhöfen, Zügen und Bussen auf ihre gute Sichtbarkeit überprüft werden; die DIN-Norm 1450, die die Leserlichkeit von Beschriftungen, z.B. auf Schildern regelt, soll dabei als Maßgabe gelten. Wo notwendig sollen die Anzeigetafeln erneuert bzw. ersetzt werden.
  • die Audio-Anlagen für Durchsagen in Bahnhöfen und Verkehrsmitteln müssen modernisiert und auf Verständlichkeit überprüft werden.
  • bei der Umgestaltung und Bau von Bahnhöfen sollten Verbände von Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen eingebunden.
  • In Zukunft sollen Leitstreifen zur besseren Sichtbarkeit in der Farbe Gelb verlegt werden. Am Bahnhof soll die Bedeutung der Leitstreifen für alle verständlich erklärt sein (z.B. in Form eines Plakats), da viele Menschen nicht wissen, wofür diese da sind und deshalb auf ihnen stehen.
  • Weiterhin fordern wir die komplette barrierefreie (Um-)Gestaltung vom ÖPNV in Berlin. Dazu gehört insbesondere der Einbau von Fahrstühlen an allen Bahnhöfen.
  • Alle Bahnhöfe müssen mit einem Rollstuhl erreichbar sein, dieses Recht soll möglichst schnell umgesetzt werden.

 

Antrag 243/I/2024 Eine neue TRAM-Linie für Marzahn-Hellersdorf – Blumberger Damm und Clean-Tech-Business-Park sinnvoll erschließen

21.04.2024

Die Fraktionen der SPD in der BVV Marzahn-Hellersdorf und im Abgeordnetenhaus von Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass eine neue TRAM-Linie im Bezirk zwischen U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz, dem Blumberger Damm mit Anschluss an das Unfallkrankenhaus Berlin, dem Knotenpunkt Landsberger Allee, der Wuhletalstraße, der Wolfener Straße mit Anschluss an den Clean-Tech-Business-Park, dem S-Bahnhof Raoul-Wallenberg-Straße und den Lückenschluss zur Jan-Petersen-Straße geprüft wird. Bei Bedarfsfeststellung soll die neue Linie in das laufende Investitionsprogramm Berlin aufgenommen werden.

 

Antrag 78/I/2024 Das Berliner Lern- und Teamhaus unter pädagogischen Aspekten evaluieren

21.04.2024

Die Mitglieder der Fraktion der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat setzen sich dafür ein, dass es eine langfristige Evaluation des Berliner Lern- und Teamhauses unter Berücksichtigung pädagogischer Aspekte geben wird. Die Schwerpunkte der Evaluation sollen die Wirksamkeit des Berliner Lern- und Teamhauses bei Inklusion und Ganztag, die Arbeitsbedingungen des Pädagogischen Personals, die Vorbereitung auf das Arbeiten im Berliner Lern- und Teamhaus im Rahmen der Lehrkräfteaus- und -weiterbildung sowie die Zweckmäßigkeit der Funktionszusammenhänge sein. Insbesondere sollen auch die Grundannahmen eines freien Lernens im Hinblick auf Ablenkbarkeit und Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler (gläserne Wände, Lautstärke), Stress des freien, eigenverantwortlichen Lernens ggf. schon in unteren Klassenstufen sowie die Auswirkungen auf Schülerinnen und Schüler aus ärmeren Familien sowie mit Migrations- bzw. Fluchthintergrund in den Blick genommen werden.

 

Die Evaluation soll die Perspektive der Nutzenden einnehmen und nicht von vornherein einer Reduktion pädagogischer Flächen dienen.

 

Das Berliner Lern- und Teamhaus stellt einen grundlegenden pädagogischen Paradigmenwechsel dar. Daher soll die Evaluation wissenschaftlich begleitet und öffentlich sowie parlamentarisch breit diskutiert werden.

Antrag 61/I/2024 Verdrängung verhindern – Das „Tuntenhaus“ sichern

21.04.2024

Die SPD setzt sich auf allen Ebenen ein, dass das kommunale Vorkaufsrecht vom Bezirk Pankow genutzt wird, ausreichend Ressourcen für den Kauf des queeren Wohnprojekts „Tuntenhaus“ in der Kastanienallee 86 bereitstehen und das Wohnprojekt somit langfristig erhalten wird.