Antrag 145/II/2022 Geschlechterneutrale Toiletten in allen öffentlichen Gebäuden

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass geschlechterneutrale Toiletten in allen öffentlichen Gebäuden (Verwaltungsgebäude, Hochschulen, Schulen etc.) verpflichtend sind. Diese sollen überall dort vorhanden sein, wo es auch geschlechtergetrennte Toiletten gibt (sog. „Damen- und Herrentoiletten“). Sollten zur Umsetzung Gesetzesänderungen notwendig sein, sollen diese entsprechend vorgenommen werden. Dazu sollen teilweise geschlechterspezifische Toilettenräume in geschlechterneutrale Toilettenräume umgewidmet werden, vorrangig bisherige Herrentoiletten. Dies ist ein wichtiger Schritt gegen die Ausgrenzung von Minderheiten und zur Schaffung von sicheren Räumen für Inter- und Trans*personen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass geschlechterneutrale Toiletten in allen öffentlichen Gebäuden (Verwaltungsgebäude, Hochschulen, Schulen etc.) verpflichtend sind. Diese sollen überall dort vorhanden sein, wo es auch geschlechtergetrennte Toiletten gibt (sog. „Damen- und Herrentoiletten“). Sollten zur Umsetzung Gesetzesänderungen notwendig sein, sollen diese entsprechend vorgenommen werden. Dazu sollen teilweise geschlechterspezifische Toilettenräume in geschlechterneutrale Toilettenräume umgewidmet werden, vorrangig bisherige Herrentoiletten. Dies ist ein wichtiger Schritt gegen die Ausgrenzung von Minderheiten und zur Schaffung von sicheren Räumen für  non-binäre, Inter- und Trans*personen.

Beschluss: Beschluss des Parteitags
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass geschlechterneutrale Toiletten in allen öffentlichen Gebäuden (Verwaltungsgebäude, Hochschulen, Schulen etc.) verpflichtend sind. Diese sollen überall dort vorhanden sein, wo es auch geschlechtergetrennte Toiletten gibt (sog. „Damen- und Herrentoiletten“). Sollten zur Umsetzung Gesetzesänderungen notwendig sein, sollen diese entsprechend vorgenommen werden. Dazu sollen teilweise geschlechterspezifische Toilettenräume in geschlechterneutrale Toilettenräume umgewidmet werden, vorrangig bisherige Herrentoiletten. Dies ist ein wichtiger Schritt gegen die Ausgrenzung von Minderheiten und zur Schaffung von sicheren Räumen für  non-binäre, Inter- und Trans*personen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: