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Antrag 69/II/2022 Selbstbestimmtes Studium ermöglichen! – Freiversuchsregelung beibehalten

10.10.2022

Die Corona-Pandemie hat Studierende vor enorme Herausforderungen gestellt: Der Campus als Lern- und Begegnungsort fiel weg, soziale Kontakte zu Kommiliton*innen waren nur noch mittels Videokonferenzen möglich und digitale Lehre ist für viele Dozierende auch nach einigen Jahren noch ein Fremdwort. Zur Bewältigung dieser Schwierigkeiten wurden vereinzelt Regelungen geschaffen, um die Studienbedingungen während der Pandemie zugunsten der Studierenden abzumildern. So regelt §126b des Berliner Hochschulgesetzes, dass nicht bestandene Prüfungen aufgrund der besonderen Umstände lediglich als „nicht unternommen“ zählen und daher nicht auf die drei regulären Prüfungsversuche angerechnet werden. Ebenso werden Fristen für Hausarbeiten und zum Rücktritt von Prüfungen angemessen verlängert. Diese Regelungen wurden im Juli 2022 erneut für Prüfungen im Sommersemester 2022 verlängert.

 

Wir fordern, dass diese Maßnahmen auch mindestens für das Wintersemester 2022/23 und Sommersemester 2023 verlängert werden. Denn zum Einen ist die Pandemie noch lange nicht vorbei: Gerade mehren sich im Gegenteil sogar die Warnungen vor einer verstärkten Ausbreitung des Corona-Virus im Winter. Hinzu kommen die schon jetzt eingeführten Energiesparmaßnahmen der Hochschulen wie bspw. gesenkte Raumtemperaturen und die Aussicht auf mögliche Hochschulschließungen im Wintersemester. Zudem sind die Nachwirkungen der bislang absolvierten Pandemiesemester noch enorm spürbar: Die psychischen Beratungsangebote werden seit der Pandemie von Studierenden deutlich stärker nachgefragt und viele Studierende haben durch die ungleichen Lernbedingungen unterschiedliche Lernstände.

 

Zu einem selbstbestimmten Studium gehört für uns auch, dass Anwesenheitspflichten weiterhin der Vergangenheit angehören, die Regelstudienzeit abgeschafft wird und Zwangsexmatrikulationen ausgesetzt werden. Vor dem Hintergrund der typischerweise hohen psychischen Belastung für Studierende vor Prüfungen ist eine Freiversuchsregelung jetzt der unerlässliche nächste Schritt. Auch die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt, die Selbstbestimmung der Studierenden und Lehrenden durch eine Verringerung der Prüfungslast zu stärken. Jetzt ist die Zeit gekommen, um zu zeigen, dass dies nicht nur leere Worthülsen sind! Klar ist für uns auch: Um ein selbstbestimmtes Studium zu ermöglichen, dass die individuellen Lebensrealitäten der Studierenden anerkennt und Raum zur persönlichen, kreativen und intellektuellen Entfaltung lässt, setzen wir uns dafür ein, diese Maßnahmen auch nach dem Ende der Corona-Pandemie, jedoch mindestens bis zum Ende der Aus- und Nachwirkungen von pandemiebedingten Einschränkungen von universitärem Alltag und Lehre, zu erhalten.

Antrag 49/II/2022 Let’s get digital! - Ein echter Digitalisierungsschub für Hochschulen

10.10.2022

Die Corona-Pandemie hat Hochschulen nachhaltig verändert. Denn bis März 2020 war Digitalisierung an Hochschulen quasi ein Fremdwort und die Initiativen seitens der Lehrenden, diesen Zustand zu verändern, überschaubar. Die zwangsläufige Umstellung auf Online-Vorlesungen und Seminare hat dies notdürftig und kurzfristig beschleunigt, doch Zoom-Konferenzen alleine sind noch lange keine digitalisierte Hochschule. Folgende Maßnahmen erachten wir für notwendig, um Hochschulen endlich einen Digitalisierungsschub zu verpassen:

 

Hyflex-Lehre zum Standard machen!

Im 21. Jahrhundert muss ein Studium flexibel, zeit- und ortsunabhängig absolvierbar sein. Starre Anwesenheitspflichten, Präsenzzeiten und ausschließlich analoge Lehrmaterialien stehen unserer Vision eines selbstbestimmten Studiums im Wege. Daher fordern wir eine Standardisierung von Hyflex-Lehre! Unter Hyflex-Lehre versteht man die Verbindung von synchronen und asynchronen Elementen, bspw. durch Vorlesungen, die in Präsenz und online übertragen werden und auch im Nachhinein abrufbar sind. Für Grundlagenveranstaltungen mit Inhalten, die sich nur geringfügig von den Vorjahren unterscheiden, ist es längst überfällig, dass diese auch als abgespeicherter Vorlesungspodcast abrufbar sind. Durch die höhere Flexibilität würden Studierenden viele Türen geöffnet: Mehr Zeit für soziales Engagement und der Pflege von Freund*innenschaften und gleichzeitig mehr Selbstbestimmung beim eigenen Studium. Viel zu lange schon halten Professor*innen und Dozierende an altmodischer Präsenzlehre fest – oftmals mit dem Argument, dass dies “in den letzten Jahren ja auch funktioniert habe” und “die Lehre frei sei”. Mittlerweile mehren sich jedoch auch unter Hochschullehrenden die Forderungen, endlich die Komfortzone zugunsten einer studierendenfreundlichen Lehre zu verlassen. Im Jahr 2022 ist ein flächendeckendes Umdenken hin zu Hyflex-Lehre unerlässlich. Daher fordern wir konkret:

 

  • Hyflex-Lehre muss der Standard in der Lehre werden! Die Einführung von Hyflex-Lehre ist allerdings auch mit einem erheblichen Mehraufwand für die Dozierenden verbunden. Wir fordern daher auch die Reduzierung der zu unterrichtenden Stunden für Dozierende und mehr Dauerstellen für die Lehre
  • Flächendeckender Ausbau der Raumausstattung zur Ermöglichung von Vorlesungsübertragungen und Aufzeichnungen
  • Einrichtung eines Schulungsprogramms für Hochschuldozierende zum Umgang mit digitalen Tools

 

Verwaltungsprozess digitalisieren!

Digitalisierte Prozesse bieten Hochschulen enorme Chancen, interne Abläufe im Finanz-, Raum- und Studierendenmanagement effizienter zu gestalten. Lange Schlangen vor Prüfungs- und Immatrikulationsämtern müssen endlich der Vergangenheit angehören und auch die Krankmeldungen bei Prüfungen muss vereinfacht werden. Wir fordern die Digitalisierung der gesamten Studienorganisation in einem übersichtlichen, berlinweit einheitlichen Online-Portal. Verwaltungsangestellte und insbesondere Personal in den Prüfungsbüros muss entsprechend geschult werden, sodass auch Sprechstunden online zugänglich sind

 

Eduroam flächendeckend und schnell!

Jede*r Studierende kennt es: Man steht mitten auf dem Campus, sitzt in der Bibliothek oder in der Mensa und die Internetverbindung versagt. Ein flächendeckend funktionierendes WLAN ist elementare Grundvoraussetzung zum erfolgreichen Absolvieren eines Studiums. Daher fordern wir, endlich auf allen Hochschulflächen und in allen Hochschulgebäuden eine zuverlässige Eduroam-Verbindung zu etablieren! Ebenso müssen mehr ständige Arbeitsplätze mit schneller Internetverbindung und leistungsstarken Computern geschaffen werden.

 

Lizenzen für digitale Lehrmaterialien verlängern!

Während der ersten Pandemiesemester haben sich viele Lerngruppen in den digitalen Raum verlegt. Dafür hatten die Hochschulen Lizenzen für Video-Conferencing Systeme gekauft, durch die Hochschulangehörige eigenständig Videokonferenzen aufsetzen konnten. Diese Lizenzen müssen verlängert werden! Online-Meetings werden auch weiterhin Bestandteil des Alltags bleiben und dürfen nicht zum Privileg materiell besser situierter Studierender werden. Dabei sind datensparsame sowie open source Angebote zu bevorzugen.

 

Ebenso wurden zu Beginn der Pandemie Lizenzen für Online-Bibliotheken und weitere Portale gekauft, um den nicht länger möglichen Gang in die Hochschulgebäude zu kompensieren. So konnten viele Studierende bspw. ihre Lehrbücher online abrufen und wissenschaftliche Zeitschriften ohne Hochschulbesuch durcharbeiten. Für uns ist klar: Alle studienrelevanten Lehrmaterialien müssen auch weiterhin online verfügbar bleiben! Freier Zugang zu Forschungsergebnissen! Ebenso müssen die Hochschulen ihre Forschenden bei der Open-Access Publikation und der Erstellung von Open-Educational Ressources unterstützen. Wir fordern den Ausbau und die Förderung von open-access Zugängen zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und Forschungsergebnissen! Alle Forschungsergebnisse müssen schnell und einfach online auffindbar sein.

 

Digitalpauschale im BAföG verankern!

Wir begrüßen, dass durch die jüngste BAföG-Reform eine digitale Antragstellung vereinfacht wird. Das BAföG selbst lässt jedoch notwendige Kosten für digitale Infrastruktur bislang vollkommen außer Acht. Ein Studium ohne Laptop oder Tablet, ohne Softwarelizenzen sowie ohne Internetverbindung ist allerdings ein erheblicher Nachteil und heutzutage vollkommen undenkbar. Wir sind der Überzeugung, dass alle Studierenden Zugang zu einer Digitalausstattung haben müssen! Daher fordern wir wie unsere Bündnispartner*innen eine Digitalpauschale in Höhe von mindestens 500 Euro pro Jahr, integriert in das BAföG! Weiterhin halten wir unserer Forderung für ein Bafög für Alle fest, sodass möglichst schnell alle Studierenden von der Digitalpauschale profitieren können.

Antrag 125/II/2022 Gleichstellung von Zahlungsmitteln für öffentliche Leistungen in Berlin

10.10.2022

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats setzen sich für die Wiedereinführung von Bargeld als Zahlungsmitteln in allen Berliner Bürgerämtern und Standesämtern ein. Darüber hinaus setzen sich die genannten Adressaten dafür ein, dass bestehende Kartenzahlungssystem um die gängigsten Kreditkartentypen (Visa, MasterCard) zu erweitern sind, soweit das bisher noch nicht geschehen ist.

Antrag 143/II/2022 Sichtbarkeit der LGBTQIA*-Community im öffentlichen Raum verbessern

10.10.2022

Es ist zu prüfen, ob eine seitliche dauerhafte ‚progressive flag‘ Farbgebung durch Längsstreifen an Fußgängerüberwegen nach Hamburger Vorbild möglich ist.

Solche Markierungen setzen ein sichtbares Zeichen für Akzeptanz und Vielfalt und tragen zur Sichtbarkeit der LGBTQIA*-Community bei. Geeignete Standorte dafür sind Beispielsweise am Rio-Reiser-Platz, Frankfurter Tor oder der Nollendorffkiez – aber auch Orte, an denen queere Sichtbarkeit noch keine Selbstverständlichkeit ist.

Hierbei soll es sich explizit nicht um Markierungen auf Zebrastreifen handeln. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sollen die Markierungen längst und am Übergang einer Ampel erfolgen. So kommt es zu keinen Konflikten mit dem Kfz-Verkehr.

 

Zusätzlich sollten die Ampeln in Berlin durch homo- und heterosexuelle „Ampel-Pärchen“ ergänzt werden.

Antrag 32/II/2022 Vergütung für Beschäftigte bei Freien Trägern aufwerten – Refinanzierung sicherstellen! Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Sozialwesen bei Freien Trägern endlich aufwerten

10.10.2022
  • Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat sind aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass alle Beschäftigten bei Freien Trägern im Berliner Sozialwesen eine Entlohnung auf dem Niveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder erhalten, um dem Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit endlich gerecht zu werden.
  • Die Mitglieder der SPD-Fraktion und die SPD-Mitglieder im Senat sind dazu aufgefordert, ein Gesetz zu verabschieden, welches Zuwendungen ausschließlich an solche Zuwendungsempfangende vorsieht, die die durch die Zuwendung finanzierten Beschäftigten entsprechend eines Tarifvertrages (Haustarif, Branchentarif, TV-L) vergüten. Zur Gewährleistung sind die jeweiligen Tarifanpassungen verpflichtend seitens der Verwaltung und des Senates zeitnah und vollständig bereits prospektiv in der jeweiligen Zuwendung zu berücksichtigen und in den Haushalt einzustellen.
  • Darüber hinaus ist die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Komplexträgern auch in einer Mischfinanzierung (z.B. aus Entgelten und Zuwendungen) eine Bezahlung aller Beschäftigten auf dem Niveau des TV-L durch verbindliche Refinanzierungszusagen ermöglicht wird. Eine Entlohnung auf diesem Niveau muss das klare und absehbare politische Ziel sein.
  • Des Weiteren werden die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat dazu aufgefordert, gemeinsam mit Arbeitnehmer*innenvertretungen und der LIGA Berlin aktiv an einer Refinanzierung von sog. Overhead-Kosten / Gemeinkosten zu arbeiten und dabei die vorliegenden Konzepte und Vorschläge der freien Wohlfahrtpflege mit einzubeziehen. (Vgl. https://www.paritaet-berlin.de/publikationen-paritaet-berlin/detail/die-zuwendungspraxis-vereinfachen oder https://vska.de/der-verband/positionen/fachlichkeit-statt-zuwendungsbuerokratie/ ).
  • Im Haushaltsplan 2024/2025 ist ausreichend Vorsorge zu treffen, um die durch die geforderten Maßnahmen entstehenden Mehrausgaben zu abzubilden.