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Antrag 213/II/2022 #stayathome auch für Menschen, die keine eigenen vier Wände haben – Gesundheitsschutz und medizinische Versorgung darf nicht von Wohnraum abhängig sein (II)

9.10.2022

Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, nachfolgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Medizinische Unterbringung von Menschen, die eine intensive medizinische Betreuung benötigen, die allerdings nicht durch Krankenhäuser gewährleistet werden kann (sogenannte Krankenstation für Obdachlose)
  • Eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung durch das Land Berlin für Einrichtungen, die die ärztliche und zahnärztliche Versorgung und Nachsorge gewährleisten
  • Die Möglichkeit der langfristigen Anstellung von hauptamtlichen Fachkräften durch entsprechende Finanzierung von Stellen (Ärzt*innen, Pflegekräfte, Psycholog*innen und Sozialarbeiter*innen)
  • Ein Entlassungsmanagement in den Krankenhäusern, das obdachlose Menschen mit dringend benötigten Hilfsmitteln (z.B. Krücken, Rollstühle) unterstützt und sie in die nachgehende Versorgung weitervermittelt
  • Alle vorangegangenen Forderungen sind auch auf Menschen ohne Krankenversicherung zu übertragen

 

 

Antrag 144/II/2022 Öffentlichkeitskampagne für das internationale Hilfezeichen bei  häuslicher Gewalt

9.10.2022

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, eine Öffentlichkeitskampagne in Auftrag zu geben, die zur Aufklärung und Verbreitung des internationalen Hilfe-Zeichens für das Anzeigen von persönlicher Betroffenheit durch häusliche Gewalt beiträgt.

Antrag 170/II/2022 Laufzeit der Trägerschaft bei Unterkünften für geflüchtete Menschen in Berlin verlängern und Qualitätsmerkmale im Vergabeverfahren stärker berücksichtigen

9.10.2022

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, die Laufzeit der Trägerschaft bei Unterkünften für geflüchtete Menschen in Berlin zu verlängern und Qualitätsmerkmale im Vergabeverfahren stärker zu berücksichtigen.

 

Verträge über den Betrieb von Unterkünften für geflüchtete Menschen haben in Berlin eine Laufzeit von drei Jahren. Diese soll optional auf mindestens sechs Jahre verlängert werden. Weil bisher meist der günstigste Anbieter den Zuschlag erhält, sollen das Modell der Dumping-Preise abgeschafft und die Qualität der Unterbringung sowie die Leistungen des bisherigen Betreibers stärker in den Fokus der Vergabe gerückt werden.

Antrag 184/II/2022 BVG-Mobilitätsplattform „Jelbi“ weiterentwickeln - Ziele setzen für „Mobilität für alle“

9.10.2022

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass die BVG-Mobilitätsplattform „Jelbi“ weiterentwickelt wird und die „Jelbi“-Punkte ausgebaut werden, damit ÖPNV- und Sharing-Angebote für die Berliner:innen und Gäste der Stadt noch attraktiver werden, das Ziel „Mobilität für alle“ im Sinne der Daseinsvorsorge gestärkt wird und Flächen in der Stadt durch den erwarteten Rückgang des privaten Verkehrsaufkommens geschont werden.

 

Dazu sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Eine weitergehende Bündelung von Sharing-Angeboten bei „Jelbi“ ist zu verfolgen und erfolgt durch neue Anbieter:innen und neue Angebote. Bei der Integration ihrer Dienste in die Plattform „Jelbi“ werden den Sharing-Anbieter:innen rabattierte Sondernutzungsgebühren für ihre eigenen Standorte gewährt. Die Einnahmen aus den Sondernutzungsgebühren werden in den Bau weiterer „Jelbi“-Punkte im Land Berlin investiert.
  • Es muss ein zeitnaher und umfassender Aufwuchs von „Jelbi“-Punkten – auch in den Außenbezirken – mit standortgerechter Skalierung erfolgen. Die Jelbi“-Punkte sind mit dem Bestandsnetz des ÖPNV zu vernetzen, um eine Zubringerfunktion und eine Feinerschließung der Gebiete zu erreichen.
  • Für den konsequenten Ausbau von „Jelbi“-Punkten ist für die geplanten Standorte unbedingt sicherzustellen, dass notwendige Flächen auch im öffentlichen Straßenland zur Verfügung stehen.
  • In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird gegenüber der Wohnungswirtschaft darauf hingewirkt, dass beim Wohnungsneubau von Anfang an „Jelbi“-Angebote mitberücksichtigt und entsprechend beworben werden, um eine attraktive Alternative zum eigenen Fahrzeug zu bieten.
    Zu prüfen ist, inwieweit Bauherr:innen hierzu durch eine entsprechende Auflage in der Baugenehmigung verpflichtet werden können.
  • In den bestehenden Wohngebieten dürfen motorisierte Zweiräder nur noch auf ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. In dem Zusammenhang ist auch die „Berliner Linie“ kritisch zu überprüfen, die von den Besitzer:innen auf Gehwegen geparkte Motorroller und -räder duldet. Diese zulasten des Fußverkehrs gehende Duldung ist nicht mit dem Mobilitätsgesetz vereinbar.
  • Ein nachhaltiges betriebliches Mobilitätsmanagement soll mit „Jelbi“-Angeboten unterstützt bzw. verknüpft werden.
  • „Jelbi“ wird in die VBB-Abonnement-Struktur eingebunden.
  • Die Belange mobilitätseingeschränkter Bürger:innen sind bei der Planung und Umsetzung von Angeboten zu berücksichtigen.
  • Bei der Weiterentwicklung und Evaluierung von „Jelbi“ durch die BVG sind das Mobillitätsgesetz, der StEP Mobilität + Verkehr, der Nahverkehrsplan und die Auswirkungen auf den Modal Split in Berlin zu berücksichtigen.
  • Zur Vermeidung von steigendem Straßenverkehr ist Tür-zu-Tür-Fahrten durch Sharing-Pkw technisch vorzubeugen: Die Nutzung von Bus und Bahn auf der Hauptstrecke ist z. B. durch vorrangige Anzeige der klimaverträglichsten Strecke zu begünstigen.

 

Antrag 48/II/2022 Digitalisierungsstrategie Schule: IT-Mitarbeiter:innen an den Schulen fest anstellen

9.10.2022

Digitalisierung bedeutet mehr als die Anschaffung von IT-Endgeräten, Software und Plattformen. Zu einer erfolgreichen IT-Strategie gehört auch fachkundiges Personal vor Ort und eine möglichst zentral organisierte Steuerung. Ohne IT-Kräfte kann eine fachgerechte, effiziente Einrichtung und Betreuung der Hard- und Software nicht gewährleistet werden. Es braucht kompetente IT-Fachkräfte, die sich sowohl mit der vorhandenen Hardware und den baulichen Voraussetzungen auskennen – einer notwendigen Voraussetzung  für die IT-Infrastruktur – und dabei gleichzeitig mit den schulisch-didaktischen Anforderungen vertraut sind.

 

Die zeitweise Betreuung der Schul-IT durch Fremdfirmen kann, genauso wie die Übernahme von Verantwortung und Wartung der lokalen IT-Infrastruktur durch Lehrkräfte, keine Dauerlösung sein. Nötig ist eine kompetente und dauerhaft gesicherte Betreuung durch IT-Fachkräfte, die unmittelbar bei einem Landesdienstleister angestellt, den Schulen möglichst konkret zugeordnet und in einer zentralen Struktur zusammengefasst sind.

 

Daher fordern wir, dass

  1. künftig keine externe Vergabe der IT-Betreuung in Schulen durchgeführt wird;
  2. beim IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) schrittweise IT-Fachkräfte eingestellt werden, die sich um die Betreuung der Endgeräte, Software und Plattformen an Schulen kümmern. Die Fachkräfte sind dabei den einzelnen Schulen zuzuordnen. Sie sollen in der praktischen Umsetzung sowohl niedrigschwellige Angebote für feste Ansprechpartner in Softwarefragen (Account-Manager) für maximal drei Schulen in unmittelbarer Nähe etablieren und niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung bei Hardwarefragen (“Medienwart”) in jeder Schule vor Ort anbieten (Stellenzumessung gem. Schulgröße); das ITDZ entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag gestärkt wird und diesem aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit eine übertarifliche Einstellung oder eine bessere Eingruppierung ermöglicht wird;  
  3. unbesetzte Lehrkräftestunden in der Übergangszeit nicht nur für pädagogische Personalstellen umgewandelt werden können, sondern den Schulen auch eine Einstellung von IT-Fachkräften zur Betreuung der schulischen Hardware ermöglicht wird.