21.04.2024
Die Mitglieder der Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat setzen sich dafür ein, dass voll ausgebildete Lehrkräfte sowie Quer- und Seiteneinsteigende nach einem definierten Zuteilungsschlüssel vorrangig in die Schulen mit dem höchsten Bedarf vermittelt werden. Der Zuteilungsschlüssel soll neben der tatsächlichen Personalausstattung auch die Quote der angehenden Lehrkräfte sowie die Quote der anleitenden Lehrkräfte berücksichtigen. Die besonderen Bedarfe einer Schule, beziehungsweise die erschwerend hinzukommenden Faktoren der Schülerschaft, wie Armut, Flucht und Migrationshintergrund und ein herausforderndes Elternhaus sollen in diesem Schlüssel ihre Berücksichtigung finden.
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21.04.2024
Die Mitglieder der Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat setzen sich dafür ein, dass der Bedarf an Schulplätzen bei Wohnneubaugebieten individuell regionenscharf berechnet wird. Zur regionenscharfen Bedarfsberechnung sollen Indikatoren herangezogen werden, die die Zuzüge am Ehesten abbilden. Dabei soll die rechtlich verbindliche 1%-Quote (Schulplatzbedarf pro Neubauwohnung) aufgeweicht und den realen Bedarfen angepasst werden.
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21.04.2024
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages, die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Senat sollen sich dafür einsetzen, dass die Sonderregelung zur Antragsfrist für Leistungen nach § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB II verlängert wird.
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21.04.2024
Die Abgeordneten der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, eine regelmäßige Beauftragung der „Ansprechperson Queeres Berlin“ gesetzlich auf Dauer zu verankern.
Diese Person soll sich ressortübergreifend und eigenverantwortlich für die queere Community und deren Belange einsetzen, als deren Sprachrohr innerhalb und außerhalb der Verwaltung wirken und ein eigenes Budget verwalten.
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21.04.2024
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats, des Abgeordnetenhauses und des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Radwege an Hauptverkehrsstraßen ganzjährig gut und sicher befahrbar sind.
Deshalb ist es wichtig, dass § 3 Absatz 9 des Straßenreinigungsgesetz erweitert wird, so dass auch Radwege von Eisglätte und Schneeglätte beseitigt werden.
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