Antrag 34/I/2024 Alles tun für eine Wende im Berliner Wohnungsbau

Status:
Annahme

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, alles dafür zu tun, dass der Wohnungsbau in Berlin intensiviert und beschleunigt wird. Das durch den Senat auf den Weg gebrachte Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren „Schneller- Bauen-Gesetz“ ist dafür ein sinnvoller und notwendiger Beitrag zur Gewährleistung von mehr Zügigkeit und Verlässlichkeit und zur Glaubwürdigkeit der wohnungspolitischen Zielsetzungen des Senats.

 

Hürden und überzogene Standards, die über das bundeseinheitliche Niveau des Baunebenrechts hinausgehen, sind abzusenken. Politische und administrative Verzögerungstaktiken müssen unterbunden und sanktioniert, ein unmittelbares Eintrittsrecht und eine Eintrittspflicht der Senatsverwaltung bei Vorliegen entsprechender Sachverhalte geschaffen werden.

 

Berlin muss für die Bewältigung der naturgemäßen Widersprüche zwischen baulichen Erfordernissen, infrastrukturellen Bedarfen und klima- sowie naturschutzrechtlichen Zielen ein konstruktives Verfahren auf den Ebenen der Verwaltung und der parlamentarischen Befassung implementieren. Die strikte Einhaltung vorgegebener Fristen für Beteiligungen von Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange ist durch Eingriffsregelungen zu sichern.

 

Zur Sicherung effizienter, zügiger Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Realisierung von Vorhaben besonderer und berlinweiter Bedeutung sind weitere organisatorische Maßnahmen zu prüfen wie die Einführung eines Landesbauamts. Insbesondere für den Bau bezahlbarer Wohnungen, von Unterkünften für Geflüchtete oder von Schulen und sozialer Infrastruktur sind zusätzliche Kapazitäten unverzichtbar.

 

Die SPD ist nur glaubwürdig, wenn die versprochenen Ziele tatsächlich erreicht werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, alles dafür zu tun, dass der Wohnungsbau in Berlin intensiviert und beschleunigt wird. Das durch den Senat auf den Weg gebrachte Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren „Schneller- Bauen-Gesetz“ ist dafür ein sinnvoller und notwendiger Beitrag zur Gewährleistung von mehr Zügigkeit und Verlässlichkeit und zur Glaubwürdigkeit der wohnungspolitischen Zielsetzungen des Senats.

 

Hürden und überzogene Standards, die über das bundeseinheitliche Niveau des Baunebenrechts hinausgehen, sind abzusenken. Politische und administrative Verzögerungstaktiken müssen unterbunden und sanktioniert, ein unmittelbares Eintrittsrecht und eine Eintrittspflicht der Senatsverwaltung bei Vorliegen entsprechender Sachverhalte geschaffen werden.

 

Berlin muss für die Bewältigung der naturgemäßen Widersprüche zwischen baulichen Erfordernissen, infrastrukturellen Bedarfen und klima- sowie naturschutzrechtlichen Zielen ein konstruktives Verfahren auf den Ebenen der Verwaltung und der parlamentarischen Befassung implementieren. Die strikte Einhaltung vorgegebener Fristen für Beteiligungen von Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange ist durch Eingriffsregelungen zu sichern.

 

Zur Sicherung effizienter, zügiger Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Realisierung von Vorhaben besonderer und berlinweiter Bedeutung sind weitere organisatorische Maßnahmen zu prüfen wie die Einführung eines Landesbauamts. Insbesondere für den Bau bezahlbarer Wohnungen, von Unterkünften für Geflüchtete oder von Schulen und sozialer Infrastruktur sind zusätzliche Kapazitäten unverzichtbar.

 

Die SPD ist nur glaubwürdig, wenn die versprochenen Ziele tatsächlich erreicht werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 5 2026:
Die SPD-Fraktion hat sich intensiv dafür eingesetzt, den Wohnungsbau zu intensivieren, zu beschleunigen und zu vereinfachen. Die Wohnungsbauförderungsbestimmungen wurden 2023 novelliert und seither haben sich die Genehmigungszahlen deutlich erhöht. Sowohl im Jahr 2024 als auch im Jahr 2025 wurde die Förderung von über 5.000 neuen Sozialwohnungen bewilligt.

Gesetzgeberisch hat der Beschluss des Schneller-Bauen-Gesetzes im Dezember 2024 in Bezug auf klare Fristen als auch Zuständigkeiten die Beschleunigung des Wohnungsbaus vorangetrieben. Die geplante Verabschiedung des Einfach-Bauen-Gesetzes soll zudem den notwendigen Wohnungsbau weiter erleichtern.

Stellungnahme des Senats 2026:
In Ergänzung zum Schneller-Bauen-Gesetz (SBG) erarbeitet SenStadt das Gesetz für einfaches Bauen (GEB). Im Fokus stehen dabei Maßnahmen, die das Bauen durch Absenkung rechtlicher Standards und die Beschleunigung von Verfahren einfacher und kostengünstiger machen und auch neue bauliche und technische Ansätze unterstützen. Insbesondere der Bau bezahlbarer Wohnungen soll so erleichtert werden.
Durch Änderung der Bauordnung ist es beispielsweise geplant, den Umbau bzw. die Umnutzung bestehender Gebäude noch weiter zu erleichtern, indem rechtliche Anforderungen zum Brand-, Wärme, Schall- und Erschütterungsschutz an bestehende Gebäude- und Bauteile abgesenkt werden. Erleichterungen soll es auch bei den Abstandsflächen geben, u.a. für Antennen und Maßnahmen zum Zwecke der Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Soll ein Bauvorhaben auf mehreren Grundstücken gebaut werden, so spart die wiedereingeführte Vereinigungsbaulast Zeit und Kosten, da ggf. auf die Eintragung mehrerer Einzelbaulasten verzichtet werden kann. Zusätzlich sollen Antragstellende künftig die Möglichkeit erhalten, auf Wunsch das gesamte Recht zur Prüfung zu stellen, sodass die Baugenehmigung den Schlusspunkt der Prüfung darstellt und damit vor dem Baubeginn keine weiteren Kontrollen und Bescheide erforderlich werden (sogenannte Schlusspunkttheorie).
Im Ergebnis liegt jetzt ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, das im Mai durch den Senat beschlossen und dem Abgeordnetenhaus übergeben werden soll. Ziel ist es, die geplanten Gesetzesänderungen, die nach derzeitigem Stand die Bauordnung und das Denkmalschutzgesetz Berlin betreffen, noch im Juni bzw. Juli in Kraft zu setzen.
Überweisungs-PDF: