Archive

Antrag 80/I/2023 Verbesserung der Standards in Unterkünften nach ASOG

27.04.2023

Die Mindeststandards für vertragsfreie Einrichtungen, deren privatrechtliche Vermieter:innen Unterkunftsplätze anbieten, die nach ASOG belegt werden, sind veraltet (2011) und müssen vom Land dringend angehoben werden. Künftig müssen die Betreiber verpflichtet werden, Sozialbetreuer:innen vorzuhalten, damit die Menschen in den Unterkünften sicherer und informierter sind.

Antrag 72/I/2023 Koloniale Kontinuitäten in der Entwicklungszusammenarbeit: Erkennen, verstehen, handeln!

27.04.2023

Seit Jahrzehnten fordern sowohl Akteur*innen als auch Organisationen der Zivilgesellschaft -vor allem aus dem Globalen Süden- eine Auseinandersetzung mit kolonialen Kontinuitäten in der praktischen Umsetzung von Entwicklungszusammenarbeit (EZ) und humanitärer Hilfe. Die weltweiten Black Lives Matter Bewegungen haben diese Forderungen in die Mitte der Gesellschaft hineingetragen.

 

In den vergangenen drei Jahren erfolgten zu diesem Themenkomplex Publikationen von Nichtregierungsorganisationen, der Fachpresse, als auch Aktivist*innen, die kritisch und selbstreflexiv kolonialrassistische Strukturen in der EZ bekunden. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hielt Veranstaltungen zu diesem Thema ab. Das Komitee für internationale Zusammenarbeit des britischen House of Commons (Äquivalent zum Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung / AWZ im Deutschen Bundestag) veröffentlichte im Jahr 2022 einen Report mit Empfehlungen an die britische Regierung zum “Umgang mit Rassismus in der Entwicklungszusammenarbeit”.

 

Auch das Auswärtige Amt gibt Studien zur Diversität existierender Förder- und Kooperationsstrukturen in Auftrag. Die neue Afrikastratgie des BMZ sieht die Vermeidung rassistischer Strukturen und postkolonialer Kontinuitäten als ein Strang zur Beseitigung von Diskriminierung und Ungleichheit.

 

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung hält fest: „Wir wollen koloniale Kontinuitäten überwinden, uns in Partnerschaft auf Augenhöhe begegnen und veranlassen unabhängige wissenschaftliche Studien zur Aufarbeitung des Kolonialismus”. (S. 126 KOA Vertrag)

 

Eine sozialdemokratische und feministische Entwicklungspolitik ist auch eine antirassistische und dekoloniale Entwicklungspolitik.

 

Aus diesem Grund fordern wir die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und das sozialdemokratisch geführte Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) dazu auf:

 

ein Berichtswesen in Auftrag zu geben, das sich mit kolonialen Kontinuitäten und Rassismus in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auseinandersetzt. Dieses soll sich inhaltlich an dem Bericht des britischen Unterhauses orientieren und wissenschaftlich unabhängig in Auftrag gegeben werden. Dieser regelmäßige Bericht soll sowohl die Praxis des Ministeriums, der Durchführungsorganisationen als auch weiterer Zuwendungsempfänger*innen – insb. internationaler Nichtregierungsorganisationen (INRO) – zum Gegenstand haben. Interne Arbeitsgruppen des Ministeriums sowie der Durchführungsorganisationen und der Zivilgesellschaft, die sich mit Kolonialrassismus auseinandersetzen, sollen in diesen Prozess genauso einbezogen werden wie externe Fachpersonen des Globalen Südens.

 

Konkrete Punkte und Analysegegenstand des Berichtswesens müssen u.a. sein:

  • antirassistischer Prüfstand der Praxis des Marketings von Zuwendungsempfänger*innen des BMZ im Bereich der EZ inklusive Patenschaftsmodellen zur Spendenmittelakquise
  • vergleich der Entlohnungsstrukturen von lokalen und internationalen Fachkräften als auch sozialen Sicherungssystemen bzgl. äquivalenter Kompetenz und Qualifikation
  • Zusammensetzung von Vorsitz und Vorstand von INROs hinsichtlich Diversität und Ursprungsländern Globaler Norden/Globaler Süden
  • Praxis der Wissensgenerierung und Wissenshoheit für Lösungsansätze in der EZ bezüglich ihres Ursprungs und Einbezuges Globaler Norden/Globaler Süden
  • Überprüfung von flexiblen Finanzierungsmechanismen für lokale und regionale Strukturen jenseits von Organisationen mit Sitz im Globalen Norden (“Lokalisierung”)
  • Prüfung von internen antirassistischen Beschwerdemechanismen und Standards von Ministerien, Durchführungsorganisationen und Zuwendungsempfänger*innen.
  • Kritische Auseinandersetzung von kolonialen Kontinuitäten in der Geschichte des BMZs – dies schließt Sprache und Verhalten vergangener Hausleitungen mit ein

 

Antrag 62/I/2023 Wir brauchen unsere Stadtteilmütter!

27.04.2023

Das Landesprogramm der Stadtteilmütter soll auch weiterhin über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ge­fördert werden. Das Landesprogramm soll verstetigt werden. Hierfür sind bereits im Doppelhaushalt 2024/2025 die nötigen finanziellen Mittel zu sichern.

Antrag 59/I/2023 Artikel 31 Istanbul-Konvention konsequent umsetzen: Sicherheit der Frauen und Gewaltschutz muss Vorrang haben vor Umgangs- und Sorgerecht

27.04.2023
  1. Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestags werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Artikel 31 der Istanbul-Konvention (IK) zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wirksam umgesetzt wird. Das zivilrechtliche Umgangs- und Sorgerecht muss unverzüglich so ausgestaltet werden, dass der Gewaltschutz Vorrang hat.
  2. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert zu prüfen, ob die Umsetzung des Artikel 31 IK im Wege einer Bundesratsinitiative forciert werden kann und entsprechend zu handeln.
  3. Auf Bundes- und Landesebene sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit bei Entscheidungen über das Umgangs- und Sorgerecht Gewalttaten gegen den nicht-gewalttätigen Elternteil immer berücksichtigt werden. Die Vorschläge und Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission (GREVIO) sind einzubeziehen.

 

[1] Artikel 31 – Sorgerecht, Besuchsrecht und Sicherheit

(1) Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallende gewalttätige Vorfälle bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht betreffend Kinder berücksichtigt werden.

(2) Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Ausübung des Besuchs- oder Sorgerechts nicht die Rechte und die Sicherheit des Opfers oder der Kinder gefährdet.

[2] Group of Experts on action against violence against woman an domestic violence.

[3] https://www.bmfsfj.de/resource/blob/202386/3699c9bad150e4c4ff78ef54665a85c2/grevio-evaluierungsbericht-istanbul-konvention-2022-data.pdf

Antrag 52/I/2023 Daseinsvorsorge muss in öffentlicher Hand bleiben - kein ÖPP beim Schulbau

27.04.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat werden aufgefordert sich auch zukünftig gegen Schulbaumaßnahmen in öffentlich-privater Partnerschaft einzusetzen. Solange landes- und bundeseigene Gesellschaften weitere Teile der Schulbauoffensive kreditfinanziert umsetzen können, besteht keine Grundlage für den risikobehafteten Weg der öffentlich-privaten Partnerschaft. 

 

Stattdessen soll das erfolgreiche Modell des kreditfinanzierten Schulbaus durch landeseigene nur formell privatisierte Unternehmen ausgeweitet werden. Insbesondere sollen dazu folgende Maßnahmen ergriffen werden:

 

  • Anhebung des Kreditdeckels der HOWOGE zwecks vollständiger Ausfinanzierung der zugewiesenen 38 Maßnahmen
  • Darüber hinaus soll die Umsetzung weiterer 15 dringlicher Maßnahmen entweder durch HOWOGE oder eine weitere städtische Wohnungsbaugesellschaft (z.B. Berlinovo) entsprechend dem Beschluss der SPD-Fraktion vom Herbst 2022 auf den Weg gebracht werden.
  • Prüfung der Kreditfähigkeit der BIM (Berliner Immobilienmanagement GmbH) mit dem Ziel eines kreditfinanzierten Sanierungsprogramms für die sanierungsfälligen Oberstufenzentren.
  • Verhandlung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit dem Ziel, Teile der Schulbauoffensive in Zusammenarbeit mit ihr als Bundesanstalt umsetzen zu lassen.