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Antrag 308/I/2026 IAV-Industriestandort in Berlin sichern

8.05.2026

Die SPD Berlin solidarisiert sich mit den Kolleginnen und Kollegen der IAV Berlin in ihrem Kampf für den Erhalt des Berliner IAV-Standortes mit seinen über 1.200 Industriearbeitsplätzen in Charlottenburg. 

  

Die SPD Berlin fordert die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats dazu auf, Gespräche mit dem IAV-Betriebsrat, der IG Metall und der IAV-Geschäftsführung für einen Maßnahmenplan zur Sicherung des Standortes zu initiieren und zu begleiten. 

Antrag 136/I/2026 Förderprogramm zur Einführung von Abbiegeassistenzsystemen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in Berlin

1.04.2026

Die sozialdemokratischen Abgeordneten des Abgeordnetenhaus Berlin werden aufgefordert, eine Regelung zu erarbeiten, nach der für alle in Berlin zugelassenen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen Förderprogramme für Abbiegeassistenzsysteme und deren Nachrüstungen ausgeweitet und verstärkt beworben werden, um den betroffenen Unternehmen den Umrüstprozess zu erleichtern.

Antrag 135/I/2026 Haushaltsrechtliche Untersetzung der i2030 - Projekte

1.04.2026

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion wird aufgefordert tragfähige und zukunftsorientierte Finanzierungsvereinbarungen für die i2030-Projekte in den kommenden Haushaltsplänen zu verankern. Kernpunkte zur Beschleunigung der Umsetzung der i2030-Projekte müssen sein:

  • Finanzierungsvereinbarungen zwischen dem Land Berlin und der DB InfraGO mindestens bis zur Baureife, möglichst einschließlich der baulichen Umsetzung
  • Haushaltsrechtliche Absicherung der Vereinbarungen über „Verpflichtungsermächtigungen“ (VE) in den Haushaltsplänen.

 

Der SPD-Landesvorstand wird aufgefordert, dies in die Koalitionsvereinbarung nach den Wahlen zum Abgeordnetenhaus zu verankern.

Antrag 107/I/2026 Demokratie resilient machen – Berlin gegen autoritäre Angriffe wappnen

1.04.2026

Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, unter Beteiligung der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, der sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und der Partei eine Arbeitsgruppe zur Stärkung der resilienten Demokratie einzurichten.

Die Arbeitsgruppe soll die zentralen demokratischen Institutionen und öffentlichen Strukturen Berlins auf ihre Anfälligkeit gegenüber autoritären Angriffen untersuchen. Sie soll Prioritäten benennen und Vorschläge für politische, organisatorische und gesetzgeberische, wenn erforderlich verfassungsändernde, Konsequenzen erarbeiten.

 

Das Erstarken der AfD, die fortschreitende Verschiebung des öffentlichen Diskurses nach rechts und die zunehmende Bereitschaft rechtsextremer und autoritär-populistischer Akteure, demokratische Institutionen zu delegitimieren, politisch zu blockieren oder gezielt unter Druck zu setzen, zeigen: Die Stabilität unserer Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit.

Das Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs hat früh auf institutionelle Verwundbarkeiten hingewiesen. Die Politik hat darauf nicht rechtzeitig reagiert. Der Eklat bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags hat gezeigt, wie schnell aus einer Warnung eine reale demokratische Krise werden kann. Daraus muss Berlin die Konsequenz ziehen, seine Institutionen widerstandsfähiger zu machen.

 

Das daran anknüpfende Justiz-Projekt hat zudem herausgearbeitet, wie verwundbar die Justiz sein kann. Es zeigt konkret, wie autoritäre Kräfte Gerichtspersonal unterwandern, die Justiz organisatorisch ausbremsen und technisch wie finanziell unter Druck setzen können.

Berlin muss daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Es braucht eine vorausschauende, rechtsstaatlich präzise und politisch verantwortungsvolle Strategie, um demokratische Institutionen, Verfahren und öffentliche Strukturen besser gegen Vereinnahmung, Blockade, Delegitimierung und sachfremde Einflussnahme zu schützen.

 

Demokratischer Selbstschutz ist keine abstrakte Vorsorge für irgendwann. Angesichts bereits sichtbarer Angriffe auf demokratische Institutionen ist er eine konkrete und dringliche politische Aufgabe.

 

Die Arbeitsgruppe zur Stärkung der resilienten Demokratie soll insbesondere folgende Bereiche in den Blick nehmen:

I. die Exekutive, insbesondere

  1. die Hauptverwaltung sowie die bezirklichen Strukturen einschließlich Bezirksämter und Bezirksverordnetenversammlungen, insbesondere mit Blick auf ihre demokratische Arbeitsfähigkeit, institutionelle Verfasstheit und den Schutz vor demokratiefeindlicher Einflussnahme,
  2. den Zugang zu öffentlichen Ämtern und Funktionen, insbesondere mit Blick auf die Verfassungstreue,
  3. den Verfassungsschutz des Landes Berlin, vor allem seine rechtsstaatliche Ausgestaltung, Aufsichtsstrukturen, Wirksamkeit und Anpassungsfähigkeit gegenüber digitalen extremistischen Strukturen,
  4. die Polizei und Feuerwehr, insbesondere ihre demokratische Resilienz, Fortbildung und Extremismusprävention,
  5. die Schulen, Hochschulen sowie Wissenschaft und Forschung, insbesondere Demokratiebildung, Medienkompetenz und Wissenschaftsfreiheit,
  6. die Landeszentrale für politische Bildung, insbesondere ihre institutionelle Stärkung und Absicherung ihrer Unabhängigkeit,
  7. unabhängige Kontroll- und Aufsichtsstrukturen, insbesondere die oder der Datenschutzbeauftragte und der Landesrechnungshof,

 

II. die Legislative, insbesondere

  1. das Abgeordnetenhaus von Berlin, insbesondere seine Funktionsfähigkeit, innere Organisation und demokratische Arbeitsfähigkeit,
  2. den Zugang zu parlamentarischen Mandaten und Funktionen, insbesondere mit Blick auf Wählbarkeit und Verfassungstreue,

 

III. die Judikative, insbesondere

  1. den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, insbesondere seine dauerhafte Funktionsfähigkeit und weitere institutionelle Absicherung, etwa mit Blick auf einen Ersatzwahlmechanismus, seine haushaltsrechtliche Stellung und die verfassungsrechtliche Verankerung bislang einfachgesetzlicher Schutzmechanismen und
  2. die Berliner Justiz insgesamt, insbesondere ihre Unabhängigkeit und organisatorische Stabilität, insbesondere mit Blick auf Personal, Geschäftsabläufe, Digitalisierung und Finanzierung,
  3. die Medien, insbesondere
  4. deren Freiheit, Finanzierung, Unabhängigkeit und Vielfalt,
  5. den Schutz journalistischer Arbeit und freier öffentlicher Debatte,
  6. die institutionelle Absicherung von Presse und Rundfunk.

 

Die ASJ Berlin hat hierzu bereits wichtige Vorarbeiten geleistet und soll die Arbeitsgruppe zur Stärkung der resilienten Demokratie daher federführend übernehmen, die ihre Ergebnisse dem ersten Landesparteitag 2027 vorlegen soll.

 

Antrag 97/I/2026 Sofortmaßnahmen zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) und den Kinder- und Jugendpsychatrischen Diensten (KJpD)

1.04.2026

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die zuständigen Senatsverwaltungen (insb. Finanzen und Gesundheit) werden aufgefordert, die Funktionsfähigkeit der Gesundheitsämter – mit Priorität der Sozialpsychiatrischen Dienste (SpD) und den Kinder- und Jugendpsychatrischen Diensten (KJpD) in den unterversorgten Außenbezirken – durch sofortige besoldungs- und tarifrechtliche Maßnahmen wiederherzustellen.

 

Zur Abwendung akuter Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für Leib und Leben hilfsbedürftiger Personen sind folgende Maßnahmen unverzüglich umzusetzen:

 

1. Verbindliche Anwendung der Fachkräfte-Richtlinie der TdL (§ 16 Abs. 5 TV-L):

Das Land Berlin verpflichtet sich, zur Gewinnung und Bindung von ärztlichem Personal die tarifrechtlichen Möglichkeiten des § 16 Abs. 5 TV-L (Arbeitsmarktzulage) vollumfänglich auszuschöpfen. Die Gewährung dieser Zulage zur Schließung der Gehaltslücke zu den Krankenhaustarifen (TV-Ärzte/VKA) wird für Mangelbereiche im ÖGD von einer „Kann-Bestimmung“ zu einer faktischen Regelleistung erhoben. Die Finanzierung dieser Zulagen erfolgt zentral aus dem Landeshaushalt (Einzelplan 09 oder 15) und nicht aus den budgetierten Bezirkshaushalten, um eine Konkurrenzsituation zur sozialen Infrastruktur vor Ort zu vermeiden.

 

2. Priorisierte Verbeamtung im ärztlichen Dienst:

Die Verbeamtung von Ärztinnen und Ärzten ist als das primäre Instrument zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit (Netto-Äquivalenz zur Privatwirtschaft) zu etablieren. Für den ÖGD ist ein beschleunigtes „Fast-Track-Verfahren“ einzuführen, das Einstellungszusagen und Verbeamtungsprüfungen innerhalb von maximal 8 Wochen realisiert.

 

3. Zentraler Interventionspool („Springer-Ärzte“):

Zur Kompensation der Unterdeckung in Bezirken mit einer Besetzungsquote von unter 50% (wie Marzahn-Hellersdorf) richtet die Senatsverwaltung für Gesundheit einen zentralen Pool von Amtsärztinnen und Amtsärzten ein, die temporär hoheitliche Aufgaben in den Bezirken übernehmen, um die Handlungsfähigkeit nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) sicherzustellen.