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Antrag 312/II/2024 Finanzierung des Neubaus des Polizeiabschnittes 44 unverzüglich sicherstellen

23.11.2024

Die Senatsverwaltung für Inneres und für Sport wird aufgefordert, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen die Finanzierung des Neubaus des Gebäudes des Polizeiabschnittes 44 in der Götzstraße unverzüglich sicherzustellen. 

Falls als Ergebnis der laufenden Haushaltsberatungen die Maßnahme in die letzten Jahre des Finanzplans 2026 bis 2031 verschoben werden sollte, haben die zuständige Senatsverwaltung und das Berliner Immobilienmanagement BIM sofort eine alternative Planung mit dem Ziel einzuleiten, für ein Modellprojekt für nachhaltige Infrastrukturprojekte EU-Fördermittel zu erschließen. 

Antrag 310/II/2024 Save the rave: Berliner Clubs staatlich finanziell absichern

23.11.2024

Die Berliner Clubkultur ist weltweit einzigartig und wurde jüngst als immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe anerkannt – ein beeindruckender Beleg für ihre kulturelle Bedeutung. Sie ist ebenso bunt und vielfältig wie ein Korallenriff, das von unterschiedlichsten Lebensformen und Farben geprägt ist. Doch wie die Korallenriffe unserer Ozeane ist auch die Clubkultur bedroht: Gentrifizierung, heranrückende Wohnbebauung, steigende Mieten und die Veränderung ihres Umfeldes wirken wie eine schleichende Korallenbleiche, die nach und nach die kreative Vielfalt und soziale Lebendigkeit dieser Kultur zerstören. Damit diese kulturellen Lebensräume nicht für immer verloren gehen, braucht es jetzt konsequente politische Maßnahmen, um Berlins Clubszene zu erhalten und zu stärken. 

Aus einer Pressemitteilung vom 12. November 2024 der Clubcommission geht aber hervor, dass fast die Hälfte aller Berliner Clubs erwägt, den Betrieb im kommenden Jahr einzustellen – insbesondere kleinere Clubs, die Musik außerhalb des Mainstreams fördern, sind davon betroffen. Mehr als 40 Prozent können ihren Betrieb ohne staatliche Förderung kaum aufrechterhalten.  

Wir wollen konsequent sein in der Anerkennung von Clubkultur als modernes Kulturgut, daher muss die staatliche Förderung dort genauso stattfinden wie in anderen Kulturbereichen. Denn Clubs sind ein wichtiges gesellschaftliches Gut, die maßgeblich für kulturelle, gesellschaftliche und demokratische Teilhabe sind, Menschen zusammenbringen und safer spaces schaffen. Außerdem ist das Berliner Nachtleben weltweit bekannt, es spielt eine zentrale Rolle für den Berliner Tourismus und schafft Arbeitsplätze.  

Aus all diesen Gründen ist das Clubsterben sowohl gesellschaftlich als auch ökonomisch ein starker Verlust für Berlin. Um dem Clubsterben entgegenzutreten, muss der ausgeübte Marktdruck auf die Clubs durch staatliche Hilfe reduziert werden – bevor es zu spät ist! 

Die Fraktionen der SPD im Abgeordnetenhaus und der SPD im Bundestag werden deswegen dazu aufgefordert eine staatliche Absicherung von Clubbetrieben und der Clubkulturszene umzusetzen. Dazu sollen folgende Punkte umgesetzt werden:  

  • Clubs staatlich finanziell absichern: Dazu soll schnellstmöglich durch den Senat ein Konzept für eine Spielstättenförderung für Berliner Clubs erarbeitet werden.  
  • Einsparungen beim Tag der Clubkultur und der Clubcommission verhindern 
  • die Nachtökonomie Strategie umzusetzen 
  • die Anerkennung von Clubs als Kulturstätten ohne Einschränkungen auf das Bundesrecht anwenden: Clubs müssen im Baurecht gleichwertig mit Kulturstätten behandelt werden und die TA Lärm im Sinne einer Kulturschallverordnung weiterentwickelt werden 
  • queere safer spaces in Clubs sichern und die Awareness Akademie der Clubcommission ausbauen 
  • Förderung von Beratung zum Clubbetrieb und Neugründungen  
  • Stadtentwicklungsplan Clubkultur entwickeln und Kartographie von möglichen Flächen 

Antrag 309/II/2024 Ohne starke Online-Präsenz stirbt der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus!

23.11.2024

Das Abgeordnetenhaus soll den neuen Rundfunkstaatsvertrag ablehnen, wenn er zu Einschränkungen der Online-Angebote, gerade für junge Menschen, des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führt.  

Darüber hinaus muss die SPD-Fraktion sowie die Partei als solche sich stärker mit positiven Zukunftsvisionen für einen ausfinanzierten und zukunftsfesten öffentlich-rechtlichen Rundfunk auseinandersetzen und anschließend einsetzen.  

Antrag 308/II/2024 Grundlagen für eine ambitionierte und kohärente sozialdemokratische Finanzpolitik für Berlin legen

23.11.2024

Der Landesparteitag möge beschließen: 

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Haushaltsnotlageerklärungen und Sondervermögen sowie der dramatische Bruch der Bundesregierung im Streit um den Haushalt 2025 haben die Bedeutung eines handlungsfähigen Staates und die Haushaltspolitik zu einem zentralen Themenfeld der Politik in Deutschland gemacht.  

 

Gerade in Zeiten einer notwendigen sozial-ökologischen Transformation und gravierender sozial-, sicherheits-, gesellschafts- wie auch wirtschaftspolitischer Herausforderungen, setzen wir uns als Sozialdemokratie eindeutig für einen aktiven und handlungsfähigen Staat ein, der im Sinne der Bürger*innen Investitionen in die Zukunft tätigt und soziale Sicherheit garantiert. Wir kämpfen für eine ambitionierte und kohärente Finanzpolitik, die die Last auf den Schultern der finanziell Schwächeren nicht noch weiter vergrößert, sondern diese reduziert.  

Die SPD positioniert sich damit auch klar gegen die politischen Kräfte in unserem Land, die trotz der beschriebenen Herausforderungen eine gerechtere Beteiligung großer Einkommen und Vermögen ablehnen. Jenen, die an der derzeit geltenden sehr strikten Schuldenbremse festhalten. Jenen, die damit die Handlungsfähigkeit von Staat und Gesellschaft vorsätzlich beschneiden. Diese politischen Kräfte verschließen die Augen vor der Realität vieler Menschen in Berlin und in ganz Deutschland, die auf eine funktionsfähige Infrastruktur sowie wirtschaftliche und soziale Sicherheit angewiesen sind. Wer die Schuldenbremse aufrecht erhält, spart nicht für die kommenden Generationen, sondern an ihnen. Und damit auch an der Zukunft Berlins.  

Nur eine Finanz- und Haushaltspolitik, die sich an den Berliner*innen und ihren Bedarfen orientiert, kann Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates sichern – und dort wiederherstellen, wo es in der Vergangenheit verloren gegangen ist. In dieser Ausgangslage muss es zu grundsätzlichen Festlegungen für eine Finanzpolitik auch auf Landesebene kommen, die Zukunftsinvestitionen angeht und dafür die nötigen Mittel zur Verfügung stellt, ohne zukünftige haushaltspolitische Spielräume zu stark durch Darlehenslasten zu verengen. 

Hierzu braucht es: 

  1. Eine Erhöhung der Einnahmen zur Stärkung der Verwaltung und Absicherung von Transfers und Leistungen im Land und den Bezirken 
  2. Die Realisierung neuer Instrumente zur Finanzierung von Investitionen im großen Umfang 
  3. Die Einsetzung eines Sondervermögens Klima auf Darlehensbasis 
  4. Die Erarbeitung eines finanzpolitischen Konzeptes für das Land Berlin 

         

        1. Einnahmen erhöhen! 

        Zur zielgerichteten Haushaltssanierung gehört die signifikante Erhöhung der Einnahmen, mit der der Druck auf die Ausgabenseite verringert werden kann. Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats auf, sich einzusetzen für: 

        • die Einführung der Grundsteuer C für baureife Grundstücke, 
        • die Einführung einer Verpackungsteuer, die vor allem eine Lenkungswirkung zur Abfallvermeidung erzielen soll, 
        • die Anhebung der Vergnügungssteuer von 20 auf 30 Prozent, 
        • die Anhebung der Grunderwerbsteuer von 6 auf 7 Prozent des Kaufpreises, 
        • die Anhebung der Zweitwohnungsteuer von 15 auf 25 Prozent, 
        • eine Anhebung der Preise der Anwohnerparkvignetten von gut 10 Euro im Jahr auf mindestens 10 Euro im Monat, was verglichen mit dem Durchschnitt anderer Großstädte immer noch günstig ist, 
        • eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftungszonen, 
        • die Einnahmen und Ausgaben der Bußgeldstelle in einem gesonderten Wirtschaftsplan zu führen, in dem durch Optimierung der Prozesse ein signifikanter Überschuss erzielt wird. 

         

        Damit können Mehreinnahmen von über 250 Mio. Euro inklusive der bereits vorgesehenen Erhöhung der Übernachtungsteuer erzielt werden und damit noch deutlich mehr als im Konsolidierungskonzept des Koalitionsausschusses. Von den weiteren Mehreinnahmen könnten auch einige der bisher vorgesehenen Kürzungen abgewendet werden. 

        Zur weiteren Einnahmenerhöhung streben wir außerdem eine bundesweite Regelung zur Kostenerstattung der Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen der Profifußballligen an.  

         

        2. Investitionen in die Zukunft jetzt ermöglichen – auch für die Bezirke! 

        Die Spielräume im Haushalt des Landes Berlin werden für einige Jahre sehr begrenzt bleiben. Investitionen in die Struktur unserer Stadt wollen und können jedoch nicht auf sich warten lassen. Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats auf weitere Bau- und Sanierungsoffensiven in unserer Stadt zu ermöglichen, auch über die bestehende Investitionsplanung des Landes hinaus. Die Finanzierung soll dabei in Analogie zu der erfolgreichen Schulbauoffensive erfolgen, um die zusätzlichen Bedarfe, z.B. beim Hochschulbau, abzubilden. Die Kredite dürften dabei ausschließlich von landeseigenen Unternehmen in Anspruch genommen werden im Sinne einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft (ÖÖP). Eine öffentlich-private-Partnerschaft (ÖPP) in den Bereichen der Daseinsvorsorge lehnen wir hingegen weiterhin strikt ab. Der Rahmen der zusätzlichen Kredite muss dabei sorgfältig erwogen werden, um zukünftige Haushalte nicht unverhältnismäßig zu belasten. 

        Unsere zweistufige Verwaltung begegnet sich dabei auf Augenhöhe. Deshalb muss auch bei Krediten die Regel gelten: Was für das Land gilt, gilt gleichermaßen für die Bezirke. Wenn ein Bezirk eine Investition in die Infrastruktur über ein ÖÖP umsetzen will, soll ihm dieser Weg eröffnet werden. 

         

        3. Ein Sondervermögen Klima endlich umsetzen!  

        Wir begrüßen es grundsätzlich, dass es den Plan gab, ein Klima-Sondervermögen einzuführen, um diese dringend notwendigen Investitionen trotz des engen Korsetts der der derzeitigen Schuldenbremse möglich zu machen. Allerdings ist dieses von der Koalition versprochene Sondervermögen auf Basis von Zuschüssen bisher nicht rechtssicher möglich geworden, unter anderem da es voraussichtlich das Prinzip der „Jährigkeit“ verletzen könnte, welches gerade bei energetischer Sanierung kostensteigernd wirkt. Von Seiten der CDU kommt nun der Vorschlag, landeseigene Unternehmen gemeinsam mit privaten Investor*innen für die notwendigen Kosten aufkommen zu lassen. Für uns ist aber klar: Dringend notwendige Investitionen für Klimaanpassung und -resilienz dürfen nicht vom Wohlwollen privater Investor*innen abhängen!  

        Stattdessen müssen dringend Möglichkeiten geschaffen werden, die geplanten Investitionen trotz der bisherigen Absage an das zuschussbasierte Sondervermögen rechtssicher zu ermöglichen. Solange die Schuldenbremse in ihrer heutigen Form besteht, muss das Sondervermögen so ausgestaltet werden, dass es auf Basis von Darlehen statt Zuschüssen funktioniert. Ein solches Programm ist vereinbar mit der Schuldenbremse, weil es Rückzahlungen der Förderempfänger*innen geben wird. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats auf, sich für die unverzügliche Einrichtung eines solchen Sondervermögens einzusetzen. Damit Berlin noch vor 2045 klimaneutral werden kann! 

         

        4. Finanzpolitisches Konzept für Berlin erarbeiten! 

        Über die aktuellen Entscheidungen für den Haushalt hinaus, brauchen wir einen klaren Kompass für eine sozialdemokratische Finanzpolitik, die den Menschen Sicherheit im Wandel bietet und Weichenstellungen für Berlins Zukunft ermöglicht. 

        Zu diesem Zweck entwickeln wir im kommenden Jahr ein finanzpolitisches Konzept für das Wahlprogramm 2026. Dieses Konzept soll beschreiben, wie die Einnahmebasis des Landes Berlin verbessert und die Finanzierung von Zukunftsinvestitionen sichergestellt werden kann, um auch die mit der Vision Berlin 2035 verbundenen Programme und Projekte nachhaltig umsetzen zu können.  

        Das Konzept muss: 

        • an den Bedarfen eines leistungsfähigen Staats und einer starken Zivilgesellschaft ausgerichtet sein, 
        • soziale Gerechtigkeit und Umverteilung mit Nachdruck befördern und 
        • transformative Investitionen in die sozial-ökologische Transformation im großen Stil ermöglichen. 

        Dabei dürfen wir auch nicht vor grundlegenden Strukturfragen zur Finanzverfassung von Bund und Ländern zurückschrecken und sollten bewusst auch innovative Ansätze zur Weiterentwicklung der Finanzpolitik berücksichtigen.

        Antrag 306/II/2024 Kein Kahlschlag beim sozialen Klimaschutz

        23.11.2024

        Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden aufgefordert, 

        1. die Anfang der Woche vereinbarten Kürzungen im Haushaltsentwurf für Berlin im Bereich des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes sowie der Mobilität grundlegend zu überprüfen; 
        2. insbesondere das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) und das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) nicht zu entkernen; 
        3. die unverhältnismäßig hohen Kürzungen beim Fuß- und Radverkehr abzulehnen und stattdessen die unverhältnismäßig niedrigen Parkgebühren auf das Niveau von Großstädten wie Hamburg zu erhöhen sowie höhere Parkgebühren für SUV zu prüfen; 
        4. die überproportionale Kürzung bei der Grün Berlin, die für die Klimaresilienz essenzielle Arbeit bei der Entwicklung und Betreuung von Grünflächen und Parks leistet, ebenso abzulehnen; 
        5. zur Finanzierung von Investitionen in den Klimaschutz die Idee des Darlehensprogramms in Kooperation mit landeseigenen Unternehmen auszureizen; 
        6. im Bundesrat eine Initiative zur Abschaffung, mindestens zur Flexibilisierung der Schuldenbremse, unverzüglich anzustrengen. 

        Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden außerdem angehalten, den im vergangenen Jahr beschlossenen Leitantrag zum Klimaschutz ernstzunehmen und seine Forderungen in die Haushaltsverhandlungen einzupflegen