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Antrag 129/I/2015 Übergänge in den Beruf erfolgreich gestalten – „Keiner geht verloren!“ Für den umfassenden Abbau der Jugendarbeitslosigkeit!

15.05.2015

Die duale Berufsausbildung, die gute Perspektiven für einen erfolgreichen Übergang in den Beruf eröffnet, gilt es zu stärken und auszuweiten, um Jugendarbeitslosigkeit erfolgreich zu überwinden. Das bedeutet die Verpflichtung der Wirtschaft, ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen und für die berufsbildenden Schulen die duale Ausbildung qualifiziert zu gestalten.

 

Alle Beteiligten wie Gewerkschaften, Kammern, Land, Ausbildungsbetriebe, berufliche Schulen und Oberstufenzentren (OSZ) sind aufgerufen, in eine produktive Auseinandersetzung zu treten und im Sinne der erfolgreichen Übergänge der jungen Menschen die Qualität ihrer Aufgabenwahrnehmung zu überprüfen. Die Prinzipien der „Chancengleichheit“, des „Lebenslangen Lernens“ und der „Durchlässigkeit“ sind dabei zu fördern.

 

Bei allen Bemühungen zur Verbesserung der Übergänge sind in erster Linie die Interessen und die Perspektiven der Schüler und Schülerinnen sowie der Auszubildenden an der Schwelle zum Erwerbsleben in den Mittelpunkt der Maßnahmen zu stellen.

Für uns als Berliner Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bedeutet dies:

 

  • Wir fordern, dass die duale Ausbildung gestärkt wird, indem alle Möglichkeiten der Unterstützung (Ausbildungsbegleitung, Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen, Bonusprogramm für berufliche Schulen) mit einer abgestimmten Zielsetzung der erfolgreichen Übergänge ausreichend finanziert und implementiert werden.
  • Wir fordern, dass die Wirtschaft ihrer Verpflichtung nachkommt, ausreichend duale Ausbildungsplätze einschließlich der in den bisherigen überbrieblichen Zentren zur Verfügung zu stellen. Das Prinzip, wer nicht ausbildet, muss zahlen, wird von uns bekräftigt: Die zu erhebende Umlage soll ausschließlich zur Finanzierung qualitativ guter Ausbildungsplätze dienen. Der Staat steht darüber hinaus in der Pflicht, ein ausreichendes Angebot an qualifizierten Ausbildungsplätzen zu garantieren. Nur bei einem quantitativen und proportionalen Aufwuchs der dualen Ausbildungsverhältnisse ist die staatliche schulische Ausbildung (Berufsfachschulen) nicht weiter auszubauen. Ohne eine Veränderung der momentanen Relationen zwischen Angebot von Ausbildungsplätzen und Nachfrage sind die Ausbildungen nach dem BBiG verstärkt anzubieten. So kann die Europäische Jugendgarantie auch in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden.Eine weitere Privatisierung der beruflichen Bildung wird strikt abgelehnt.
  • Wir fordern, dass alle an beruflicher Bildung Beteiligten sich an den Qualitätskriterium der Gestaltung erfolgreiche Übergänge aller jungen Menschen orientieren, entsprechend ihre Leistungen dahingehend überprüfen und sich miteinander über entsprechende Standards verständigen (Stichwort: Qualitätssicherung auf allen Ebenen). Dies gilt für die beruflichen Schulen, für die zuständigen Stellen (Kammern), die Betriebe, die Gewerkschaften und die beteiligten Senatsverwaltungen.
  • Wir fordern daher die Erstellung und Umsetzung eines entsprechenden Schulentwicklungsplans für die beruflichen und zentral verwalteten Schulen, der sich an der Zielsetzung der erfolgreichen Übergänge und der Durchlässigkeit des Bildungssystems für junge Menschen an der Schwelle zum Erwerbsleben orientiert.
  • Darüber hinaus sind weitere Systeme einer Berufsausbildung in modularen Qualifizierungsbausteinen anzubieten, die auf einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgerichtet sind. Diese Systeme erstrecken sich von der Berufsvorbereitung über eine geförderte Qualifizierung oder Beschäftigung bis hin zu beruflichen Nachqualifizierung. Vermittelte Ausbildungsbestandteile werden entsprechend zertifiziert.
  • Wir fordern die Weiterentwicklung des Angebots der Berufs- und Studienqualifizierung, der Weiterbildung (auch in der Kooperation mit den Kammern) sowie des Dualen Studiums (in der Kooperation mit den Hochschulen und der Wirtschaft) an den Berliner Oberstufenzentren. Hierdurch werden die Durchlässigkeit des Bildungssystems und das Lebenslange Lernen garantiert sowie die Kooperation mit der Wirtschaft und den Hochschulen verstetigt.
  • Wir fordern die verbindliche und flächendeckende Kooperation zwischen Gymnasien, Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Oberstufenzentren in Bezug auf Berufs- und Studienqualifikation.
    Dabei müssen die Schüler/-innen der 10. Klassen der Gymnasien gut und qualifiziert über die vielfältigen Möglichkeiten der Berufsausbildung, der unterschiedliche Wege zur Allgemeinen Hochschulreife OG (in zwei oder in drei Jahren) und  des Dualen Studiums aufgeklärt werden.
    Dabei müssen den Schüler/innen der ISS nicht nur ein OSZ, sondern mehrere Oberstufenzentren im Rahmen einer verbindlichen Kooperation für die Realisierung ihrer Ausbildungschancen offen stehen. Diese Schüler/innen müssen die Sicherheit haben, dass sie an einer der gymnasialen Oberstufen einen Schulplatz erhalten können.
  • Wir fordern, dass die duale Ausbildung gestärkt wird, indem die Schüler/innen über die Stärken und den Wert dieser beruflichen Qualifikation angemessen informiert und ihnen entsprechende Optionen angeboten werden. Die Einführung der Jugendberufsagentur ist dafür ein richtiger Schritt. Wir fordern dafür eine ausreichend finanzierte und bedarfsgerechte Qualifikation der Berater/innen in den Integrierten Sekundarschulen (BSO-Teams) sowie der Berater/innen der Jugendberufsagentur.
  • Wir fordern eine verbindliche BSO-Beratung auch für alle Schüler/innen der Gymnasien.
  • Im Rahmen der BSO-Beratungen ist auch die Übersicht über das Angebot der Studienplatz, der Auswahlkriterien und der möglichen Handlungsspielräume bei Nichtannahme zu leisten.

 

Antrag 134/I/2015 Krankenhäuser in öffentlicher Hand sollen gute Arbeitsbedingungen und gute Patienten-Versorgung absichern

15.05.2015

Die SPD-Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages setzen sich dafür ein, dass die Forderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Charité Berlin, stellvertretend für alle Kliniken in öffentlicher Hand, nach besseren Arbeits- und Pflegebedingungen im Krankenhaus umgesetzt werden.

Wir teilen die Auffassung der Beschäftigten an der Charité, dass ihr zur Zeit verhandelter ‚Tarifvertrag für Gesundheitsschutz und gute Versorgung‘ einen dauerhaft verbesserten Personalschlüssel des medizinischen und pflegenden Personals im Krankenhaus enthalten muss. Dies ist unabdingbar für den Erhalt der Gesundheit und der Arbeitskraft der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die gute Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das bedeutet konkret zum Beispiel: Auf Normalstationen soll eine Pflegekraft nicht mehr als fünf Patientinnen und Patienten versorgen, auf Intensivstationen maximal zwei. Nachtschichten müssen doppelt besetzt sein.

Dafür tragen die Länder und der Bund Verantwortung.

Die SPD schließt sich deshalb den während des Streiks von Charité-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern formulierten Forderungen an.

Antrag 146/I/2015 Drug-Checking: Innovative Methoden in der Drogenpolitik umsetzen

15.05.2015

Die zuständigen SPD-PolitikerInnen, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene werden aufgefordert, sich für so genannte Drug-Checking Angebote kombiniert Drogenberatung, speziell zum Abraten vom Drogenkonsum, einzusetzen. Dabei kann auf erste Erfahrungen des Modellprojekt Drug-Scouts der Stadt Leipzig zurückgegriffen werden.

 

Antrag 154/I/2015 Mehr Teilhabe am kulturellen Leben der Kultur-Hauptstadt Berlin für Menschen mit Behinderungen – vor allem im Veranstaltungsbereich

15.05.2015

Die Mitglieder der SPD – Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und das für Kultur zuständige Mitglied des Senats werden aufgefordert,

 

  • auf mehr bauliche Barrierefreiheit bei den vielen – auch privat betriebenen –  Veranstaltungshäusern Berlins hinzuwirken, denn noch zu oft sind in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen von Vorführungen aller Art  komplett ausgeschlossen. (z.B. Kabarett „Die Distel“, „Bar jeder Vernunft“, Werkstatt Schillertheater u.a.)

 

  • auf eine menschenwürdige Auslegung von Sicherheitsanforderungen zu dringen, denn zur Zeit dürfen in keinem Kino in Berlin gleichzeitig zwei Menschen im Rollstuhl einen Film sehen! Einem  Ehepaar im Rollstuhl wurde vorgeschlagen, jeweils an zwei folgenden Tagen getrennt den gewünschten Film anzusehen.

 

  • die bedingt barrierefreien Veranstaltungshäuser (z.B. Friedrichstadtpalast, Konzerthaus, Berliner Dom usw.) daraufhin überprüfen zu lassen, inwieweit die Platzzuweisung für Menschen im Rollstuhl und ihrer Begleitung dem Gleichberechtigungsgrundsatz der Bundes- und Landesverfassungen entspricht. Denn fast überall (gute Ausnahmen: Theater des Westens, O2-World) werden behinderten Menschen die letzten Ecken zugewiesen, in die sie sich setzen sollen, um das Konzert, die Aufführung zu verfolgen! Oft fast hinter dem Theatervorhang, am Ende der allerletzten Reihe, im obersten Rang (Philharmonie), ohne Sichtmöglichkeit auf die Bühne (z.B. Tempodrom) und die Begleitung sitzt weit weg, kann dem behinderten Menschen während der Vorstellung nicht unauffällig helfen… Oft muss sie zudem voll fit sein und steile Stufen steigen können, um im Gestühl vor oder hinter dem behinderten Partner Platz nehmen zu können. (Z.B. Max-Schmeling-Halle)

 

  • darauf zu dringen, dass 1% der zugelassenen Plätze bei jeder Veranstaltung für nicht umsetzbare Menschen im Rollstuhl zur Verfügung stehen. (ggf. mit variabler Bestuhlung) Fast überall dürfen nur 4 Personen im Rollstuhl gleichzeitig einer Veranstaltung beiwohnen, aus Sicherheitsgründen. Das ist viel zu wenig, z.B. im Friedrichstadtpalast, mit ca. 1.900 Plätzen. In die Waldbühne werden 16 Rollis gelassen, bei knapp 80.000 Plätzen, ganz hinten, in einer (Aus-)Sonderloge… Das hat zur Folge, dass eine (Wohn-)gruppe alleine mit vier behinderten Personen eine Veranstaltung für den Rest der Berliner behinderten Menschen blockieren kann, dass die wenigen Tickets für die Waldbühne zu Schwarzmarktpreisen unter den Betroffnen gehandelt werden…!

 

Ein neues, mit dem Gleichberechtigungsgebot und der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang stehendes Sicherheitskonzept muss gemeinsam mit allen Beteiligten (Bauaufsicht, Feuerwehr, Menschen mit Behinderungen) für alle Berliner Bühnen erarbeitet werden. Die Menschenrechte und das Recht auf Teilhabe dürfen nicht länger aus Sicherheitsgründen verletzt werden.

 

  • zu veranlassen, dass die wenigen Tickets für Rollstuhlfahrerinnen und –fahrer für die vielen Veranstaltungen in Berlin auch „normal“ im Internet oder an der Theaterkasse gekauft werden können. Die derzeitige Praxis, direkt beim Veranstalter oder beim Veranstaltungshaus nachfragen zu müssen, ob da noch ein Ticket für Menschen mit Behinderungen erworben werden kann, widerspricht dem Grundsatz der Gleichberechtigung. Für behinderte Touristinnen und Touristen ist es zudem nicht praktikabel. Sie können vorab in der Ferne nicht wissen, wie sie ein „Rolli-Ticket“ erwerben können.

 

  • In allen Veranstaltungshäusern sind barrierefreie Toiletten, Kassen, Garderoben und weitere Service-Leistungen vorzuhalten. Auch Behinderten-Parkplätze müssen vorhanden und gut sichtbar ausgeschildert sein.

 

  • Die Barrierefreiheit und menschenwürdige Nutzbarkeit von kulturellen Angeboten in Berlin darf nicht auf die Bedürfnisse von mobilitätsbehinderten Menschen beschränkt bleiben. Induktionsschleifen für hörbehinderte Personen oder Wegeleitsysteme in Konzerthäusern für Blinde gehören ebenfalls dazu. Für die Erstellung dieser Konzepte muss mit dem ABSV, dem Gehörlosenverband u.a. Interessenverbänden behinderter Menschen zusammengearbeitet werden.

 

Antrag 160/I/2015 Gesetz über das Meldewesen in Berlin ändern

15.05.2015

Das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senat von Berlin werden aufgefordert den § 28 Melderegisterauskunft im Gesetz über das Meldewesen in Berlin zu ändern. Künftig sollen nur noch Personen mit einem berechtigten Interesse Auskunft über die Wohnadresse der Berliner/innen erhalten.