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Antrag 233/I/2015 Endlich eine strukturelle Lösung für die Haftpflichtversicherungsproblematik freiberuflicher Hebammen herbeiführen

15.05.2015

Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die von der SPD entsendeten Mitglieder im Senat, die SPD-Mitglieder des deutschen Bundestages und die SPD-Mitglieder der Bundesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass eine strukturelle Lösung für die Haftpflichtversicherungsproblematik freiberuflicher Hebammen in der Geburtshilfe herbei geführt wird.

 

Es ist die Einrichtung eines Bundesmittelzuschusses zu prüfen, der eintritt, sobald die Haftungssumme einen bestimmten Betrag erreicht. Die Höhe dieser Haftungs-höchstgrenze soll sich an der Höhe der durchschnittlichen Kosten pro Personenschaden orientieren.

Antrag 46/I/2015 Berlin stärkt die Stimmen der öffentlichen Wasserwirtschaft

15.05.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, die Mitgliedschaft der Berliner Wasserbetriebe in der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) durchzusetzen.

Die Berliner Wasserbetriebe sollen als nunmehr wieder eine zu hundert Prozent in öffentlicher Hand gehaltene Anstalt öffentlichen Rechts Mitglied in der Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft, der AöW werden. Damit wird der öffentlich rechtliche Charakter herausgestellt und die Stimme der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland und Europa gestärkt.

Antrag 55/I/2015 Private Spielplätze

15.05.2015

In § 8 Absatz 2 Satz 1 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) wird das Wort „sechs“ durch „vier“ ersetzt. Der Text lautet dann:

Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen ist ein Spielplatz für Kinder anzulegen und instand zu halten (notwendiger Kinderspielplatz); Abweichungen können gestattet werden, wenn nach der Zweckbestimmung des Gebäudes mit der Anwesenheit von Kindern nicht zu rechnen ist.

Antrag 54/I/2015 Öffentlichen Freiraum vor Verwahrlosung schützen und wiedergewinnen

15.05.2015

Der Öffentliche Raum ist für alle da.

Er hat große Bedeutung für das gesellschaftliche Zusammenleben. Hier darf nicht das Recht des Stärkeren gelten, dürfen Schwächere nicht verdrängt oder unterdrückt werden. In einer wachsenden, sich verdichtenden Stadt werden die Gestalt- und Aufenthaltsqualität sowie die Pflege und die Sicherung der Naherholungs- und Sozialraumfunktion des Öffentlichen Freiraums immer wichtiger.

 

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und der Senat von Berlin werden aufgefordert, dort, wo der Öffentliche Raum durch erhebliche Verwahrlosung, Drogenhandel und andere Kriminalität beeinträchtigt wird, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bezirken Konzepte und Strategien gegen die Verwahrlosung, Kriminalität und Drogenhandel in Grünanlagen zu erarbeiten und umzusetzen.

 

Der Öffentliche Raum darf nicht preisgegeben werden, Sicherheit und Qualität des Öffentlichen Raums sind unverzichtbar. Für den Görlitzer Park sowie die Revaler Straße und ihre Umgebung sind daher geeignete Strategien zu entwickeln. Das Land muss den Bezirken dabei helfen, ausufernde Problemlagen durch ganzheitliches Herangehen in den Griff zu bekommen.

 

Der Görlitzer Park bedarf eines Neuanfangs, entsprechende bauliche Anlagen und Weiterentwicklung sowie eine Neuorganisation der Bewirtschaftung in Form eines professionellen Park-Managements.

Antrag 68/I/2015 Deep in debt - Überschuldung junger Menschen verhindern!

15.05.2015

Viele Menschen, vor allem junge, machen Schulden um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ihr Studium zu finanzieren oder um „mithalten“ zu können.

 

Das Wissen bezüglich finanzieller Fragen ist in Deutschland im Allgemeinen schlecht. Prävention, beispielsweise in Schulen findet nur in sehr begrenzten Bereich oder gar nicht statt. Das liegt u.a. daran, dass es keine finanziellen Mittel für die Prävention gibt. Zwar gibt es Materialien, jedoch werden diese oft in zeitlich begrenzten Projekten erarbeitet, welche nur für kurze Zeit Mittel zur Verfügung haben.

 

Daher fordern wir:

  • Die Eingliederung des Themas Verbraucher*innenschutz und der Fragen „Was darf ich? Was kann ich einfordern?“ in den Ethiklehrplan, um Überschuldung  junger Menschen schon früh zu verhindern
  • Die Bereitstellung von Mitteln zur Schuldenprävention bei jungen Menschen. Hierzu zählt auch die Produktion von Materialien für Jugendzentren etc. Diese Materialien müssen in verschiedenen Sprachen verfügbar sein
  • Die Schaffung von weiteren Schuldner*innenberatungstellen um den Bedarf der Schuldner*innen abzudecken. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass vor allem regionale Angebote z. B. in Stadtteilzentren geschaffen werden um die Schuldner*innenberatung niedrigschwelliger zu gestalten.
  • Die Richtlinien für die Prüfungs- und Aufklärungspflicht der Kreditgeber sind auf die nachweisliche Vermeidung von existenzbedrohender Schuldenanhäufung zu überprüfen und gegebenenfalls an diesem Ziel orientiert anzupassen.