15.05.2015
Der Senat wird aufgefordert, auch nach 2015 das KSSP weiterzuführen und mit mindestens dem gleichen Eurobetrag zu unterlegen wie in den Jahren 2014 bzw. 2015. Die Rahmenbedingungen und Verfahrensgrundsätze, einschließlich Kriterien für die Verteilung und Verwendung der Mittel, werden durch die SenBildJugWiss in enger Abstimmung mit den Bezirken und SenFin entwickelt und orientieren sich an den in 2014 und 2015 Vorgängen.
Die Mittel des KSSP werden für die baulich-technische Wiederherstellung von Kindertageseinrichtungen auf landeseigenen Liegenschaften eingesetzt, die von Trägern der freien Jugendhilfe oder den Kita -Eigenbetrieben von Berlin betrieben werden und die ohne Erhaltungsmaßnahmen in ihrem Bestand bedroht sind. Des Weiteren stehen die Mittel für die Instandsetzung von Spielanlagen auf öffentlichen Kinderspielplätzen zur Verfügung.
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15.05.2015
Wir fordern, dass in mehreren Schulklassen in Berlin ein Modellprojekt zur Integration von gehörlosen und hörgeschädigten Kindern gestartet wird, in denen alle gemeinsam Gebärdensprache erlernen sowie
- mindestens ein*e Lehrer*in unterrichtet, der*die über Grundkenntnisse der Deutschen Gebärdensprache verfügt und von einer gehörlosen Person in der Unterrichtsgestaltung unterstützt wird
- die Schüler*innen und Lehrer*innen besondere Projekttage und Schulungen zum Thema Inklusion von gehörlosen und hörgeschädigten Kindern bekommen
- in jeder Regelklasse mehrere Schüler*innen, die gehörlos oder hörgeschädigt sind, gemeinsam unterrichtet werden und ggf. die dafür notwendigen Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung gestellt werden
Zur Verwirklichung dieses Projekts ist auch von der Öffnung von Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören für hörende Schüler*innen Gebrauch zu machen.
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15.05.2015
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, den Schwimmunterricht an Berliner Grundschulen zu reformieren und den verbindlichen Rahmenlehrplan diesbezüglich wie folgt anzupassen:
I. Bisher gibt der Rahmenlehrplan den Grundschulen die zeitliche Vorgabe, dass „spätestens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 4“ Schwimmen im Sportunterricht gelehrt werden soll.
Wir fordern daher: Verbindliche Behandlung des Themenfeldes „Bewegen im Wasser – Schwimmen“ ab der 1. Klasse.
II. Insgesamt 18,8% der Berliner Schüler*innen am Ende der 3. Klasse können nicht schwimmen. Diese Erkenntnis kommt zu diesem Zeitpunkt jedoch oftmals zu spät. Um frühzeitig (auch ggf. außerschulisch) nachsteuern zu können, braucht es eine systematische Früherkennung von Schwimmdefiziten.
Wir fordern daher: Jährliche Vergleichserhebungen und Erfassung der Individualentwicklung der Schwimmfähigkeiten von Grundschüler*innen ab der 1. Klasse sowie eine enge Vernetzung und Kooperation der Grundschulen mit lokalen Schwimmsportvereinen, die bei großen Defiziten als außerschulische Ressourcen enger genutzt werden sollen. Bei Menschen mit Behinderung muss dafür gesorgt werden, dass der Schwimmunterricht ermöglicht wird.
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15.05.2015
Der Senat von Berlin und die Abgeordnetenhausfraktion der SPD werden aufgefordert, sich bei der Beuth-Hochschule für Technik, der Technischen Universität Berlin und der Universität der Künste dafür einzusetzen, dass im Studiengang Architektur Grundlagen des „Barrierefreien Planens und Bauens“ (DIN 18040) im Rahmen der Entwurfslehre als Pflichtfach vorgesehen werden.
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15.05.2015
Derzeit erhebt Berlin den Sanierungsbedarf aller Schulen.
Bereits jetzt ist klar, dass der Sanierungsbedarf immens sein wird und nicht über die in den Haushaltsplänen bereitgestellten Mittel zu decken sein wird.
Daher muss ein Programm Schul- und Hochschulsanierung auf den Weg gebracht werden, sobald der Sanierungsbedarf feststeht. Über einen Zeitraum von 10 Jahren muss die Infrastruktur modernisiert und saniert werden.
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