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Antrag 59/I/2024 Toiletten auf die Spielplätze – fertig, los

21.04.2024

Die Fraktionen der SPD in der BVV Marzahn-Hellersdorf und im Abgeordnetenhaus von Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass auf öffentlichen Spielplätzen mit anwohnerübergeordneter Bedeutung Toiletten installiert werden. Dabei soll geachtet werden, dass die Toiletten barrierefrei und altersunabhängig zugänglich sind. Eine Wickelmöglichkeit ist obligatorisch. Die Reinigung der Toilettenanlagen soll nach Frequenz mindestens ein Mal täglich durch beauftragte Dienstleister erfolgen.

Antrag 72/I/2024 Lehrkräfte gezielter an die Schulen mit dem größten Bedarf zuteilen

21.04.2024

Die Mitglieder der Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat setzen sich dafür ein, dass voll ausgebildete Lehrkräfte sowie Quer- und Seiteneinsteigende nach einem definierten Zuteilungsschlüssel vorrangig in die Schulen mit dem höchsten Bedarf vermittelt werden. Der Zuteilungsschlüssel soll neben der tatsächlichen Personalausstattung auch die Quote der angehenden Lehrkräfte sowie die Quote der anleitenden Lehrkräfte berücksichtigen. Die besonderen Bedarfe einer Schule, beziehungsweise die erschwerend hinzukommenden Faktoren der Schülerschaft, wie Armut, Flucht und Migrationshintergrund und ein herausforderndes Elternhaus sollen in diesem Schlüssel ihre Berücksichtigung finden.

 

 

 

Antrag 152/I/2024 Queere Repräsentanz im Senat auf Dauer absichern

21.04.2024

Die Abgeordneten der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, eine regelmäßige Beauftragung der „Ansprechperson Queeres Berlin“ gesetzlich auf Dauer zu verankern.

 

Diese Person soll sich ressortübergreifend und eigenverantwortlich für die queere Community und deren Belange einsetzen, als deren Sprachrohr innerhalb und außerhalb der Verwaltung wirken und ein eigenes Budget verwalten.

Antrag 238/I/2024 Bekämpfung der Klimakrise als Bestandteil der Verfassung

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden dazu aufgefordert, sich dazu einzusetzen das die Berliner Landesverfassung durch das Ziel ergänzt wird einen anteiligen Beitrag zur Erreichung der weltweiten Klimaziele zu erfüllen.

 

Die menschengemachte Klimakrise ist ein erwiesener Umstand. Ihre Folgen haben bereits jetzt und in Zukunft Auswirkungen auf unser aller Leben. Ein Fortschreiten der Erderwärmung sowie das überschreiten von Kipppunkten stellt eine fundamentale und unumkehrbare Gefahr für die Lebensgrundlagen und Freiheitschancen unserer Gesellschaft dar. Dabei steht der Welt und anteilig den Staaten ein nur noch begrenztes Budget zur Verfügung.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Klimaschutzentscheidung ein Recht und eine Pflicht zum effektiven Klimaschutz hergeleitet. Dem Klimaschutz kommt im Verhältnis zu anderen Rechtsgütern ein umso stärkeres Gewicht zu wie die unumkehrbare Klimakrise fortschreitet. Es ist daher eine staatliche Aufgabe, diesem Menschen verursachten Phänomen entgegenzutreten. Die Verpflichtung wird auch nicht dadurch gemindert, dass ein effektiver Klimaschutz nur international erreicht werden könne. Vielmehr geht auch die internationale Klimapolitik von einem Prinzip der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeiten aus. Alle Beteiligten müssen damit anteilig diejenigen Maßnahmen treffen, um die international und auf wissenschaftlicher Grundlage vereinbarten Klimaziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Eine Politik, die von vornherein auf diese Zielerreichung verzichtet, verstößt schon jetzt gegen Art. 20a GG, welcher vorschreibt, dass der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere für die künftigen Generationen schützt.

 

Allerdings musste das Verfassungsgericht diese Entscheidung auf eine aufwändige dogmatische Konstruktion stützen. Als permanente Zielsetzung ist die Aufgabe Umweltschutz eine nie vollständig erfüllbare Maßgabe. Daher folgen aus Art. 20a GG nur vage Grenzen, wann staatliches Handeln diese Umweltschutzpflicht verletzt.

 

Eine explizite Anerkennung der (anteiligen) Klimaschutzziele stattet diese mit einem unbestreitbaren Verfassungsrechtlichen Gewicht aus. Der Verweis auf die völkerrechtlichen Ziele ermöglicht zudem eine quantifizierbare Bewertung, ob das staatliche Handeln einer entsprechenden verfassungsrechtlichen Verpflichtung genügt. Gleichzeitig können die Parlamente den Klimaschutzes künftig konkreter und stärker bei der Abwägung mit individuellen Freiheitsrechten berücksichtigen. Der Vorschlag ist daher mehr als Verfassungs-Prosa und Symbolpolitik, sondern räumt dem Klimaschutz den verfassungsrechtlichen Rang ein, den er verdient.

 

Vor diesem Hintergrund muss alles staatliche Handeln vor dem Szenario der Klimakrise in Zukunft daraufhin überprüft werden, ob die lebensnotwendigen Klimaziele (siehe Pariser Klimaabkommen) erreicht werden. Besonders auch die Darstellung des Haushaltes muss mit diesen Zielen in Einklang gebracht werden, sodass alles staatliches Handeln auf seine positive Wirkung auf die Bekämpfung des Klimanotstandes ausgerichtet wird. Alle staatlichen Subventionen und Fördermaßnahmen, sowie gesetzliche Regelungen müssen auf ihre positive Wirkung auf die Bekämpfung der Klimakrise hin überprüft und gegebenenfalls neu ausgerichtet werden. Damit der Staat sein Handeln klarer festschreibt, braucht es ein starkes Signal durch eine Verfassungsänderung in Bund und Ländern.

Antrag 199/I/2024 „Nie Wieder!“ ist jetzt - jüdisches Leben schützen!

21.04.2024

Gewalt gegen Jüdinnen*Juden in Deutschland ist alltäglich und allgegenwärtig. Ob auf der Straße, in der Schule, in der Universität, zuhause oder auf Arbeit – Jüdinnen*Juden werden immer wieder Opfer antisemitischer Übergriffe und Verbrechen.

 

Dabei steigt die Zahl der Übergriffe und Verbrechen seit 2015 mit jedem Jahr an. Verzeichnete das Bundeskriminalamt im Jahr 2021 noch knapp 3.000 antisemitische Delikte, waren es im Jahr 2022 schon 3.500 Delikte. Seit dem 07. Oktober 2023 erreicht die Bedrohungslage für Jüdinnen*Juden ein neues Maß und die Lage verschlimmert sich drastisch. Allein von Anfang Oktober bis Anfang November dokumentierte der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. (kurz: RIAS) 994 antisemitische Delikte. Im gleichen Zeitraum erfasste der Bundesverband RIAS allein 177 antisemitische Versammlungen. Der Abschlussbericht des Bundesverbands RIAS zeichnet ein furchtbares Bild.

 

So berichten Jüdinnen*Juden vermehrt von antisemitischen Vorfällen an Orten ihres Alltags: in der Nachbarschaft, an ihrem Arbeitsplatz oder an Hochschulen – nirgends sind sie sicher.  Allein 59 Vorfälle im direkten Wohnumfeld musste der Bundesverband RIAS verzeichnen – so drangen zum Beispiel zwei Männer gewaltsam in die Wohnung eines Israelis ein, um eine aus dem Fenster gehängte Israelflagge zu entfernen.

 

Auch an Hochschulen – nicht zuletzt an der Freien Universität in Berlin – kommt es vermehrt zu antisemitischen Schmierereien und Versammlungen. So werden Jüdinnen*Juden für das Verhalten Israels verantwortlich gemacht, antisemitische Hetzschriften verteilt, der Krieg in Gaza auf antisemitische und verharmlosende Art und Weise mit der Shoah gleichgesetzt und jüdische Studierende öffentlich antisemitisch markiert.

 

Mit Blick auf die Zunahme der antisemitischen Vorfälle und Gewalttaten zeichnet der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung ein verheerendes Bild und spricht von geringer Solidarität mit jüdischen Gemeinschaften, mangelnder Empathie und drastischen Auswirkungen für Jüdinnen*Juden in Deutschland – ganz gleich ob es sich dabei um einen versuchten Brandanschlag auf eine Synagoge in Berlin, antisemitische Schmierereien an Hauswänden,  Drohungen gegenüber jüdischen Einrichtungen und Schulen oder Gewaltangriffe gegenüber Jüdinnen*Juden handelt.

 

Schutz von jüdischen Einrichtungen jetzt!

Und bei Betrachtung dieser alltäglichen und allgegenwärtigen Bedrohung, dieser immer wiederkehrenden Gewalt wird neben einem eklatanten gesellschaftlichen Versagen auch ein Versagen des Staates offenbar, der nicht in der Lage ist, jüdisches Leben zu schützen.

 

So muss man sich vor Augen führen, dass jüdische Gemeinden weitestgehend allein für den Schutz von Synagogen und Bildungseinrichtungen verantwortlich sind. Dessen bewusst ist sich kaum jemand – Friedrich Merz reagierte erstaunt beim Besuch des jüdischen Gymnasiums in Berlin, dass die Schule einen sehr großen Zaun um sich habe, für die Schüler*innen ist dieser “große Zaun” jedoch Alltag. In Gefährdungsanalysen werten Polizei und Landeskriminalamt Gegebenheiten und Gefahrenlagen aus und teilen den jüdischen Gemeinden dann mit, wo Sicherheitslücken liegen – für die Umsetzung und Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen sind dann aber die Gemeinden allein verantwortlich. Die Polizei zieht sich oft aus der Verantwortung, beschränkt sich auf die Annahme ,,abstrakter” Gefahren und lässt, wie sich beispielsweise zuletzt in Halle im Jahr 2019 an Yom Kippur gezeigt hat, Sicherheitslücken offen.

 

Klar muss aber sein, dass die Gefahrenabwehr hierbei eine Kernaufgabe des Staates ist! Ob Synagoge, jüdische Schule oder jüdische Bildungseinrichtung – der Staat muss alle Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Sicherung aufwenden, von Sicherheitsglas und Sicherheitstüren bis hin zu Schutzpersonal, um Orte jüdischen Lebens zu schützen!

 

Antisemit*innen raus aus unseren Sicherheitsbehörden!

Und nicht überraschend ist, dass die Probleme in unseren Sicherheitsbehörden noch über ein bloßes Wegsehen hinausgehen. Nicht zuletzt die Enthüllungen des Satirikers Jan Böhmermann, der Chatprotokolle von Polizist*innen eines Frankfurter Polizeireviers veröffentlichte, zeigen, dass Antisemit*innen in unseren Sicherheitsbehörden sitzen.

 

Nichtsdestotrotz müssen sich Menschen, die auf den Schutz des Staates und den Schutz der Polizei angewiesen sind, darauf verlassen können, dass diejenigen, vor deren Angriffen und Gewalt sie beschützt werden müssen, nicht auch noch in den Sicherheitsbehörden selbst sitzen. Die Behördenleitungen müssen hier konsequent durchgreifen und alle Maßnahmen ergreifen, um Antisemit*innen aus dem Dienst zu entfernen und um antisemitische Strukturen in den Behörden zu zerschlagen.

 

Das Strafrecht reformieren!

Auch das Strafrecht ist dahingehend reformbedürftig! Während beispielsweise Tatmotive wie die „Habgier“ zu einer enormen Strafschärfung führen können, sind Motive bezüglich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vergleichsweise vernachlässigt. Nach §46 II Strafgesetzbuch sind solche Motive bei der Strafzumessung lediglich „in Betracht“ zu ziehen. Deshalb verwundert es auch nicht, dass in der Vergangenheit beispielsweise ein Brandanschlag auf eine Synagoge nur minimal bestraft wurde, da der zuständige Richter ein antisemitisches Tatmotiv negierte.

 

Wenn Jüdinnen*Juden oder jüdische Einrichtungen aus blankem Hass attackiert werden, dann muss das vor Gericht klar benannt werden. Staatsanwaltschaften und Gerichte dürfen keinen Zweifel daran lassen, dass solche Angriffe immer antisemitisch sind. Wenn in solchen Fällen, wie schon geschehen, von ,,Israelkritik” gesprochen wird, bestätigen sie die Täter*innen noch zuletzt in ihrem Denken und verleihen den Taten zu gewissen Grad Legitimation.

 

Antisemitismusprävention unterstützen, fördern, ausbauen!

Der Beratungsbedarf der Beratungsstelle bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung OFEK e.V. hat sich seit dem 07. Oktober 2023 verzehnfacht. Die hebräischsprachige Seelsorge „Matan“ verzeichnete im Oktober siebenmal so viele Anrufe wie im September. Der Bundesverband RIAS berichtet von einer enorm gestiegenen Anzahl an Meldungen antisemitischer Delikte.

 

Und so wichtig wie die Arbeit dieser Einrichtungen, die nicht nur ansprechbar sind und Menschen im Nachgang zu antisemitischen Übergriffen begleiten, sondern auch essentielle Arbeit im Bereich der Aufzeichnung und Sammlung von Vorfällen leisten, so sehr würde man doch hoffen, dass diese finanziell und personell abgesichert sind – mitnichten!

 

Erst im Oktober wandte sich zum Beispiel die Geschäftsführerin des OFEK e.V. mit einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden im Berliner Abgeordnetenhaus und forderte unter anderem mehr Geld, um die Angebote aufrechterhalten zu können – ein für uns alarmierender Zustand! Für uns ist klar: Jegliche Angebote und Stellen zur Antisemitismusprävention, aber auch im Bereich der Beratung, Begleitung und Berichterstattung müssen finanziell und personell so ausgestattet werden, dass ihre Arbeit langfristig abgesichert ist!

 

Und schaut man sich die antisemitischen Vorfälle an, die auch an Schulen verzeichnet werden, wird deutlich, dass Antisemitismusprävention noch viel früher greifen muss! Wir brauchen noch viel mehr pädagogische Angebote der Antisemitismusprävention an Schulen, die über antisemitische Parolen, Bewegungen und Gewalttaten aufklären und wir brauchen Rahmenlehrpläne, die ein ,,Nie wieder!” begreifbar und den damit einhergehenden Auftrag verständlich machen.

 

Jüdinnen*Juden auf dem Campus schützen!

Die Bilder, die uns von Hochschulen aus ganz Deutschland erreichen, sind erschreckend! Veranstaltungen, in denen die Shoah relativiert, zum Genozid aufgerufen oder der Staat Israel und jüdische Studierende zum Ziel antisemitischer Tiraden werden, jüdische Studierende, die davon berichten, dass ihr Campus für sie zu einem Ort des Schreckens geworden ist oder die Verbreitung antisemitischer Hetzschriften – wir haben ein ernsthaftes Problem an unseren Hochschulen!

 

Eben dieses Klima der Angst, welches beispielsweise die Präsidentin der Jüdischen Studierendenunion und Mitglied der Partei Bündnis 90 / Die Grünen Hanna Veiler immer wieder beschreibt, ist erschreckend und offenbart das Versagen der staatlichen Hochschulleitungen. Wir fordern: Kein Zögern bei antisemitischen Vorfällen, die konsequente Anzeige antisemitischer Vorfälle, das Schaffen von Schutz- und Vernetzungsräumen für jüdische Studierende, keine Verallgemeinerungen in der Bewertung und eine effektive, schnelle Durchsetzung des Hausrechts!

 

Wir alle sind gefordert!

„Nie Wieder“ ist jetzt! Hinsichtlich des grassierenden und erstarkenden Antisemitismus bedeutet das: Wir alle sind gefordert, uns schützend vor Jüdinnen*Juden zu stellen, Antisemitismus klar zu widersprechen und uns selbst hinsichtlich antisemitischer Denkmuster und Pauschalisierungen zu hinterfragen. Das ist der unverrückbare Schutzauftrag, den wir alle zu erfüllen haben. Denn aufgrund der aktuellen Ereignisse dürfen wir auch unsere historische Verantwortung zur Shoah nicht vergessen – „Nie wieder ist jetzt“ heißt auch Erinnerungskultur.

 

Daher fordern wir:

  • einen Ausbau der Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen für alle jüdischen Einrichtungen, ganz gleich ob technischer oder personeller Art und die komplette Finanzierung dieser durch den Staat
  • ein konsequentes Durchgreifen gegenüber Antisemit*innen in den Sicherheitsbehörden und hierfür notwendige Anpassungen des Disziplinarrechts, die eine Entfernung aus dem Staatsdienst und eine Zerschlagung antisemitischer Strukturen ermöglichen
  • ein Strafrecht, das antisemitische Gewalttaten und Verbrechen als solche klar erkennt und ahndet, sowie eine konsequente Verfolgung antisemitischer Straftaten, die keine Form der Diskriminierung, der Übergriffe und der Hassrede duldet
  • den massiven Ausbau der finanziellen Unterstützung für / Finanzierung von Angeboten und Initiativen der Antisemitismusprävention, der Beratung und der Aufnahme antisemitischer Vorfälle sowie zivilgesellschaftlicher Angebote jüdischer Akteur*innen, Angebote des interreligiösen Dialogs und des zivilgesellschaftlichen Austauschs
  • die Förderung und den Ausbau von Bildungsprogrammen zur Sensibilisierung für und Aufklärung über Antisemitismus in Schulen sowie Angeboten des Jugendamtes und der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
  • die Schaffung von Vernetzungs- und Schutzräumen für jüdische Studierende an allen Hochschulen sowie eine konsequente Durchsetzung des Hausrechts im Falle antisemitischer Übergriffe an Hochschulen