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Antrag 144/I/2026 Energetische Verwertung Berliner Siedlungsabfälle und Abwärmenutzung statt Verbringung als Ersatzbrennstoffe nach Brandenburg!

1.04.2026

Die Senatorinnen und Senatoren der SPD und die Abgeordneten der SPD werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass ab 2027 auch die Berliner Siedlungsabfälle in Berlin energetisch verwertet werden und die entstehende Abwärme für die Fernwärme genutzt wird, die bisher erst zu Sekundärbrennstoffen verarbeitet und dann außerhalb Berlins verbrannt werden.

 

Berlin hat umweltverträgliche Verwertungskapazitäten auf seinem eigenen Territorium zu schaffen, so dass die Hauptstadt nicht mehr auf Müllexporte in andere Bundesländer angewiesen ist. Dazu ist das Siedlungsabfallaufkommen durch Vermeidung und (Wieder-)Verwendung noch konsequenter zu reduzieren.

 

Am Standort des Heizkraftwerks Klingenberg soll dazu eine energetische Verwertung dieser Siedlungsabfälle anstelle der geplanten Holzverbrennung erfolgen. Auf diesem Wege kann auch die Versorgungssicherheit und Resilienz des gesamtstädtischen Fernwärmenetzes verbessert werden. Dabei soll der Transport möglichst über die Schiene und Wasserwege erfolgen (nachhaltiger Transport und nachhaltige Logistik).

 

Die Vorverarbeitung von Abfall zu Sekundärrohstoffen wird insgesamt in Berlin eingestellt, da sie weder energetisch noch ökologisch oder gar wirtschaftlich ist: Die derzeitige Trocknung des Restabfalls erfolgt in gasbefeuerten Anlagen, die anschließende Sortierung ergibt durch hohe Verschmutzung und Verbundwerkstoffe nur einen sehr geringen Anteil wirklich wiederverwendbarer Materialien und alle diese Behandlungsschritte verursachen hohe Kosten, die letztlich auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt werden.

 

Die Senatorinnen und Senatoren der SPD und die Abgeordneten der SPD werden aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die BSR und die BEW dazu unverzüglich Gespräche aufnehmen und Vereinbarungen treffen.

Antrag 143/I/2026 Gar nicht so mausig: Bekämpfung der Ausbreitung der invasiven Mäusegerste in Berlin

1.04.2026

In den letzten Jahren prägte die sommerlichen Berliner Grünflächen insbesondere ein Anblick: Die rasante Ausbreitung der Mäusegerste. Was so niedlich klingt, ist alles andere als mausig..

Bei der Mäusegerste handelt es sich um eine invasive Getreideart, die ursprünglich aus dem Mittelmeerraum kommt, sich aber im trockenen Stadtklima Berlins besonders wohl fühlt. Es liegt deshalb nahe, dass sich die Pflanze aufgrund der Klimakrise zukünftig noch mehr in Berlin ausbreitet und ihr Vorkommen eine Anpassungsstrategie im Biodiversitätsmanagement erfordert.

Das Problem an der massiven Ausbreitung der Mäusegerste: Die Verdrängung unserer heimischen Pflanzenarten. Die Mäusegerste siedelt sich in Berlin insbesondere nach dem ersten Rückschnitt durch die Grünflächenämter der Bezirke im Mai an. Alle vorher angesiedelten Pflanzen werden gemäht und was bleibt, ist der perfekte Ansiedelungsraum für invasive Getreidearten.

Die logische Konsequenz dessen wäre ein konsequentes Mähen dieser invasiven Arten, die die Besiedelung heimischer, ökologisch wertvoller Pflanzenarten verhindern.

Was so logisch erscheint, passiert jedoch leider nicht. Die Mäusegerste kann sich wundervoll ausbreiten, da die Berliner Bezirksämter nicht eingreifen – und somit stetig heimische Pflanzenarten verdrängen. Es erfolgt kein strukturelles Mähen und Entsorgen des Rückschnitts, was jedoch bitter nötig wäre. Stattdessen nimmt die Mäusegerste unseren heimischen Gräsern und Blühpflanzen den Raum – und somit auch vielen Insektenarten und Bienen, die für ihr Überleben auf pollenproduzierende Pflanzenarten angewiesen sind. Insbesondere in Zeiten des Klimawandels und Artensterbens spitzt dies die Situation in unserer Stadt weiter zu.

Doch die Mäusegerste ist nicht nur eine Gefahr für die heimische Flora, auch Mensch und Tier kann sie ernsthaft verletzen.

Insbesondere Hundebesitzer*innen werden die Problematik rund um die Grannen des Getreides kennen. Bei den Grannen oder Ähren der Pflanze handelt es sich um spitze Samenfortsätze der Getreidepflanzen, die mit starren, messerscharfen Widerhaken ausgestattet sind. Diese Grannen lösen sich bei Berührung von der Pflanze und setzen sich insbesondere im Hundefell fest, könnten jedoch auch in Pfoten eingetreten oder eingeatmet werden.

Das Problem daran ist, dass diese Grannen sich aufgrund ihrer Widerhaken nur in eine Richtung bewegen – ein Abschütteln ist fast unmöglich. Somit bohren sie sich immer weiter in die Haut, Gehörgänge, Pfoten oder Atemwege. Die Folge: Bindehautentzündung, Verletzung des Trommelfells, Schwellungen, und insbesondere, wenn die Granne lange unbemerkt bleiben, sind Operationen unter Narkose notwendig. Berliner Tierarztpraxen berichten die letzten Jahre von einer zunehmenden Häufigkeit an behandelten, schwerwiegenden Fällen von verletzten Hunden, einfach, da ein Rückschnitt durch die Berliner Grünflächenämter viel zu selten oder gar nicht erfolgt. Denn auch an Gehwegen, Kreuzungen und Hauseingängen siedelt sich diese invasive Pflanzenart zunehmend an.

Auch vulnerable Gruppen wie Kinder oder Allergiker*innen sind diesem Risiko ausgesetzt, denn auch der Kontakt mit menschlicher Haut kann Irritationen und Entzündungen hervorrufen. Insbesondere durch eine Gräserpollenallergie vorbelastete Personen sind gefährdet.

Das wichtigste jedoch ist: Die Gefahr für Mensch und Tier sowie Belastung für unser Ökosystem wäre vermeidbar!

 

Daher fordern wir:

 

  • Endlich ein aktives, bedarfsorientiertes Eingreifen durch die Grünflächenämter der Bezirksämter“ durch „Auskömmliche personelle, finanzielle und materielle Ausstattung der Grünflächenämter, um ein bedarfsorientiertes Eingreifen zu ermöglichen.

 

  • Die Entwicklung und Einführung eines berlinweiten Monitoring- und Kartierungssystems, das die Ausbreitung invasiver Pflanzenarten, wie der Mäusegerste dokumentiert. Eine öffentlichkeitswirksame Informationskampagne zur Ausbreitung und Bekämpfung der Mäusegerste und weiterer invasiven Pflanzenarten. Diese Kampagne soll sich an Kleingärtnerinnen, Landwirtinnen, Eigentümer*innen sowie Hausverwaltungen richten und praxisnahe Leitlinien zur sachgerechten Entfernung und Prävention beinhalten.

 

  • Ab Mai jeden Jahres ein regelmäßiges, intensives Mähen der Getreidearten wie Gerste und Hafer im öffentlichen Straßenland Berlins und auf Grünflächen sowie die sofortige Entsorgung des Schnittguts zur Vorbeugung von Verletzungen bei Mensch und Tier verstärkte Zusammenarbeit der Bezirksämter mit den angrenzenden Brandenburger Landkreisen und Städten, um eine koordinierte und wirksame Bekämpfung der Mäusegerste, etwa durch abgestimmte Maßnahmen, gemeinsame Erfassung- und Informationsstrukturen und einheitliche Entsorgungsleitung, insbesondere in den Randbezirken sicherzustellen.

 

  • Das Ziel ist die Wiederansiedlung ökologisch wertvoller Pflanzen, insbesondere pollenproduzierende Arten und somit eine gefahrenfreie Nutzung der Berliner Grünflächen für Mensch und Tier.

Antrag 142/I/2026 Umsetzung des Klimaanpassungsgesetzes

1.04.2026

Die Abgeordneten der SPD , die Senatsmitglieder der SPD und der Landesvorstand der SPD mögen zur Umsetzung des Klimaanpassungsgesetz folgende fachliche Änderungen und Ergänzungen für die Gestaltung des Straßenraums veranlassen:

 

Die technischen Richtlinien zur Planung und Gestaltung des Straßenraums werden an die Erfordernisse des Klimawandels und des Baumschutzes angepasst.

Der Schutz der vorhandenen Straßenbäume hat Vorrang vor sonstigen technischen Regelwerken des Straßenbaus, insbesondere der Verkehrsplanung. Straßenbäume gehören grundsätzlich zum Straßenraum und erhalten den technischen Regelwerken des Gartenbaus entsprechende Pflanzräume und Bodenvorbereitungen.

Die Zuleitung von Regenwasser aus Privatgrundstücken wird künftig möglich durch entsprechende Regelungen für den Straßenbau.

Antrag 139/I/2026 Berlin sorgt für einen guten Zustand der über 700 Kleingewässer

1.04.2026

Die Mitglieder der SPD im Abgeordnetenhaus, im Senat und zuständige Stadträte/ -rätinnen in den Bezirksämtern werden aufgefordert, geeignete Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Wiederherstellung der 700 Berliner Kleingewässer als existenziellem Bestandteil der Stadtnatur und der Klimaresilienz zu ergreifen:

  • Grundsätzliche Klärung von Zuständigkeiten und Vereinfachung von Genehmigungsentscheidungen auf Bezirks- und Senatsebene;
  • Einrichtung einer ständigen Arbeitsrunde von Senats- und Bezirksmitarbeitern /-innen zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise;
  • Erarbeitung einer Übersicht über alle ca. 700 Kleingewässer, ihren Zustand und geeignete Maßnahmen für die Funktionsfähigkeit (z.B. Entschlammung) in einer gesamt Berliner Aktionsplanung;
  • Ermittlung der jährlichen Unterhaltskosten je Bezirk und Bildung einer eigenen Kostenstelle für Gewässerunterhalt;
  • Ergänzung der Ausstattung mit Fachpersonal in den Bezirken und der Senatsverwaltung;
  • Ermittlung der notwendigen Investitions- und Personalmittel und Einstellung in die Haushalte;
  • Förderung eines verwaltungsübergreifenden Netzwerks mit Wissenschaft, Naturschutzverbänden (Berliner Wassernetz) und Bürgerinnen und Bürgern;
  • Erarbeitung von Gewässerentwicklungskonzepten in den jeweiligen Einzugsgebieten;
  • Stärkung der Stiftung Naturschutz für die Umsetzung des „Blaue Perlen“ Programms in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken und den Naturschutzverbänden;
  • Unterstützung der Zusammenarbeit mit den Berliner Wasserbetrieben und der Regenwasseragentur mit dem Ziel Regenwassereinleitungen, Vorklärungen und die Berücksichtigung von Grundwasserständen zu ermöglichen.

 

Antrag 129/I/2026 Geschäfte auch auf Reisen kostenlos verrichten - kostenlose Toiletten an Bahnhöfen

1.04.2026

Jeder Mensch muss jederzeit Zugang zu sanitären Anlagen haben, unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsort oder Reisesituation. Der Toilettengang ist kein Luxus, sondern ein grundlegendes menschliches Bedürfnis und Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Während in den Zügen der Deutschen Bahn Toiletten grundsätzlich kostenlos zur Verfügung stehen, zeigt sich an den Bahnhöfen ein anderes Bild, da an vielen Bahnhöfen die Nutzung von Toiletten nur gegen Bezahlung möglich ist. Derzeit gibt es an 327 Bahnhöfen sanitäre Anlagen, davon werden 153 von Dritten betrieben. In den übrigen Fällen ist die DB-Tochter InfraGO AG verantwortlich. Bei allen von ihren insgesamt 174 Anlagen fallen laut Angaben der Deutschen Bahn Nutzungsgebühren an, über die anderen Anlagen kann sie keine Auskunft geben.

Diese „Nutzungsgebühren“ treffen besonders Menschen mit geringem Einkommen. Gerade Bahnhöfe sind zentrale öffentliche Orte, an denen sich täglich hunderttausende Menschen aufhalten, auch solche, die nicht reisen, sondern dort z.B. arbeiten oder Schutz suchen. Wer kein Geld für den Toilettengang hat, wird faktisch aus dem öffentlichen Raum ausgeschlossen.

Gleichzeitig steigen die Ticketpreise im Schienenverkehr kontinuierlich, während das Bahnmanagement nach wie vor hohe Bonuszahlungen erhält. Es ist nicht hinnehmbar, dass Fahrgäste und Nutzer*innen der Bahnhöfe doppelt zur Kasse gebeten werden, erst durch steigende Preise und dann auch noch für die Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse.

Eine sozial gerechte und solidarische Verkehrspolitik muss den Zugang zu sanitären Anlagen als Teil der öffentlichen Infrastruktur begreifen. Kostenlose Toiletten an Bahnhöfen sind ein Beitrag zu sozialer Teilhabe, zur öffentlichen Gesundheit und zur Attraktivität des Bahnverkehrs insgesamt.

 

Wir fordern daher:

 

  • Die kostenlose Bereitstellung und Nutzung von sanitären Anlagen an allen Bahnhöfen, unabhängig davon, ob diese durch die Deutsche Bahn oder durch Drittanbieter betrieben werden

 

  • Dass die Kosten für Betrieb, Reinigung und Instandhaltung von sanitären Anlagen an allen Bahnhöfen vollständig durch die Betreiber*innen bzw. die öffentliche Hand getragen werden

 

  • Ein generelles Verbot von Nutzungsgebühren für öffentliche sanitäre Anlagen

 

  • Einen barrierefreien, sauberen und sicheren Zugang zu Toiletten für alle Menschen