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Antrag 12/I/2026 Ämtertrennung zwischen Senat und Abgeordnetenhaus – Jetzt aber wirklich!

1.04.2026

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, ein etwaiges Abgeordnetenhausmandat unverzüglich nach antritt ihres Amtes als Senator*in niederzulegen.

Bereits 2016 hatte sich der Landesparteitag mit dieser Forderung beschäftigt, die Beratung jedoch vorerst vertagt. Seitdem ist nichts passiert.

 

Die Gründe für eine Trennung von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat bleiben dabei aber weiterhin bestehen und sollte spätestens zur kommenden Wahl umgesetzt werden.

„Das gleichzeitige Innehaben eines Senator*innenenamtes und eines Abgeordnetenhausmandats ist eine Durchbrechung des Grundsatzes der Gewaltenteilung, für die es keine überzeugende Rechtfertigung gibt. Für eine Verzahnung der Fraktions- und Regierungsarbeit bedarf es zwar eines regen Informationsaustausches zwischen Senatsmitgliedern und Abgeordneten, keinesfalls aber einer Personalunion, die zudem die Fraktionsarbeit schwächt.

 

Schon die zeitliche Belastung, die ein Senator*innenenamt mit sich bringt, lässt keine ordnungsgemäße Wahrnehmung eines daneben bestehenden Abgeordnetenmandates zu. Auch funktional ist von einem Senatsmitglied durch eine daneben bestehende Abgeordnetentätigkeit typischerweise kein wesentlicher Beitrag für Gesetzgebung oder Regierungskontrolle zu erwarten.

 

Ein gewichtiger Teil der Tätigkeit als Abgeordnete(r) findet überdies in den Ausschüssen statt. Senatsmitglieder, die zugleich Abgeordnete sind, werden von der Fraktion aber regelmäßig in keinen Ausschuss entsendet. Auch angesichts der geschrumpften Zahl von Fraktionsmitgliedern kann es sich die SPD nicht leisten, Abgeordnete zu haben, die ihr Mandat gar nicht ausfüllen können und die zugleich verhindern, dass potenzielle Nachrücker die Arbeit der Fraktion verstärken.“ (Antrag 82/III/2016)

Antrag 153/I/2026 Gesund, bezahlbar, solidarisch: Kiezkantinen in jedem Bezirk

1.04.2026

Gutes, gesundes und bezahlbares Essen ist keine Luxusfrage, sondern ein soziales Grundrecht. In einer Stadt, in der fast jede fünfte Person von Armut betroffen oder bedroht ist und die Lebensmittelpreise kontinuierlich steigen, wird der Zugang zu vollwertiger Ernährung zunehmend zu einer Frage sozialer Gerechtigkeit. Gleichzeitig zeigen Studien einen klaren Zusammenhang zwischen Armut und Gesundheit.

 

Soziale Gerechtigkeit

Fast 20 Prozent der Berliner*innen sind von Armut betroffen oder bedroht. Die steigenden Lebensmittelpreise treffen gerade Familien, Rentner*innen, Studierende, Auszubildene und Erwerbslose besonders hart. Kiezkantinen bieten diesen Menschen Zugang zu gesunder, vollwertiger Ernährung, ohne sie zu stigmatisieren. Anders als Tafeln, die auf Bedürftigkeitsprüfungen setzen müssen, sind Kiezkantinen für alle offen und schaffen damit soziale Teilhabe für alle. Deswegen sollen Kiezkantinen und Tafeln auch nicht in Konkurrenz zueinander existieren, sondern Kiezkantinen eine Ergänzung zu bestehenden Systemen bieten.

 

Gesundheitsprävention und Chancengleichheit

Studien belegen, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen Einkommen und Gesundheit gibt. Menschen mit niedrigem sozioökonomischem Status leiden deutlich häufiger an ernährungsbedingten Erkrankungen wie Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Adipositas und bestimmten Krebsarten. Dies liegt unter anderem daran, dass gesunde, frische Lebensmittel oft teurer sind als hochverarbeitete Produkte. Hinzu kommt, dass eine gesunde Ernährung meistens zeitaufwendiger ist und stark von äußeren Lebensumständen, wie Arbeitszeiten, Arbeitsplatz, Bildung, physische Gesundheit, Wohnumfeld und Weiteren Faktoren  abhängig ist. Gerade für armutsbetroffene Menschen wirken sich diese Faktoren in besonderem Maße aus und verstärken bestehende gesundheitliche Ungleichheiten. Kiezkantinen können durch den niedrigschwelligen Zugang zu ausgewogenen, vollwertigen Mahlzeiten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsprävention leisten und damit langfristig auch das Gesundheitssystem entlasten. Besonders Kinder und Jugendliche profitieren von regelmäßigen, gesunden Mahlzeiten, die ihre körperliche und kognitive Entwicklung fördern.

 

Stärkung des sozialen Zusammenhalts

Berlin ist eine vielfältige, aber oft auch anonyme Stadt. Kiezkantinen schaffen Orte der Begegnung, an denen Menschen unterschiedlicher Herkunft, Einkommensgruppen und Generationen zusammenkommen. Sie stärken das Gemeinschaftsgefühl und wirken sozialer Isolation entgegen.

 

Inklusion und Beschäftigung

Kiezkantinen können wichtige Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen schaffen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Das Beispiel der Kiezkantine Prenzlauer Berg zeigt, wie Menschen mit psychischen Erkrankungen durch flexible Arbeitszeiten und individuelle Förderung wieder an das Arbeitsleben herangeführt werden können. Hierbei ist für uns klar, dass eine angemessene Vergütung für die Arbeit in den Kiezkantienen über dem Mindestlohn liegen muss. Die Kleinfamilie ist eine tragende Säule des Kapitalismus, da sie durch die Privatisierung von Sorgearbeit die Reproduktion der Arbeitskraft garantiert. In diesem Konstrukt leisten Frauen deutlich mehr Care-Arbeit als Männer. Diese Care-Arbeit zu vergesellschaften ist ein Ansatz in der langfristigen Überwindung der patriarchalen und kapitalistischen Ordnung. Kiezkantinen könnten die individuelle und vor allem von Frauen geleistete Care-Arbeit reduzieren.

 

Anknüpfung an bestehende Strukturen

Mit der Berliner Ernährungsstrategie und der „Kantine Zukunft Berlin“ existieren bereits politische Rahmenbedingungen und Beratungsstrukturen. Kiezkantinen können diese Ansätze ergänzen und auf Kiez-Ebene erlebbar machen.

 

Wir fordern:

 

Aufbau eines berlinweiten Netzwerks von Kiezkantinen

  • Kiezkantinen sollen in jedem Berliner Kiez, mindestens aber in jedem Bezirk an zwei Standorten eingerichtet werden. Diese stehen allen Menschen unabhängig vom Einkommen offen.
  • Die Kantinen sollen in bestehenden Gemeinschaftsräumen, Nachbarschaftszentren, Stadtteilzentren oder ähnlichen Einrichtungen angesiedelt werden.
  • Ein solidarisches Bezahlsystem (Pay-what-you-can / Spendenmodell) soll sicherstellen, dass niemand ausgeschlossen wird.

 

Verlässliche öffentliche Finanzierung

  • Das Land Berlin richtet ein Förderprogramm „Kiezkantinen Berlin“ ein, das den Aufbau und den laufenden Betrieb von Kiezkantinen finanziell absichert.
  • Bestehende Projekte wie die Kiezkantine Prenzlauer Berg erhalten rückwirkend eine verlässliche Finanzierung für ihren laufenden Betrieb.
  • Die Bezirke werden verpflichtet, geeignete Räumlichkeiten kostenfrei oder kostengünstig zur Verfügung zu stellen.

 

Verknüpfung mit der Berliner Ernährungsstrategie

  • Kiezkantinen sollen als integraler Bestandteil der Berliner Ernährungsstrategie verankert werden und eng mit der „Kantine Zukunft Berlin“ zusammenarbeiten.
  • Die Kantinen setzen auf regionale, saisonale, ökologische, vorwiegend Pflanzliche Lebensmittel mit hohem Bio-Anteil und ausgewogene Ernährung nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) dabei sollen nur vegane, in Ausnahmefällen vegetarische, Gerichte angeboten werden..
  • Die Zusammenarbeit mit lokalen Produzent*innen, der solidarischen Landwirtschaft und Foodsharing-Initiativen wird gefördert. Zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung aus der Gemeinschaftsverpflegung werden angepasste Routinen und Portionsgrößen, kontinuierliches Abfallmonitoring und verpackungsarme Mitnahme mitgedacht und gefördert

 

Soziale und inklusive Ausrichtung

  • Kiezkantinen sollen bewusst als Orte der Begegnung, Inklusion und Integration gestaltet werden.
  • Sie bieten Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt benachteiligt sind (z.B. Menschen mit psychischen Erkrankungen, Personen mit längerer Arbeitslosigkeit und geflüchtete Menschen).
  • Die Kantinen werden barrierefrei gestaltet und berücksichtigen unterschiedliche Ernährungsbedürfnisse (vegetarisch, vegan, halal, koscher, allergiker*innenfreundlich).

 

Partizipation und demokratische Mitgestaltung

  • Die Gestaltung und Organisation der Kiezkantinen erfolgt partizipativ unter Einbeziehung der Anwohner*innen, lokaler Initiativen und Ernährungsräte.
  • Ehrenamtliches Engagement wird gefördert und anerkannt.
  • Die Kantinen bieten auch Bildungsangebote zu gesunder Ernährung, Kochen und Lebensmittelverschwendung an.

Antrag 149/I/2026 Gerechte Politik für alle Menschen in Berlin – raus aus der untererfassten Metropole

1.04.2026

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ermittelt regelmäßig die offizielle Bevölkerung beider Bundesländer, dabei wird zwischen zwei Kennzahlen unterschieden:

  • Bei der Bevölkerungsfortschreibung wird die erfasste Bevölkerung anhand des letzten Zensus durch Geburten- und Sterbefälle sowie Zu- und Fortzüge aktualisiert und fortgeschrieben. Daraus ergibt sich für 2024 eine Bevölkerung von 3.685.265. Diese Methode ist in allen Bundesländern einheitlich und ermöglicht daher deutschlandweite Vergleichbarkeit, wird aber immer fehleranfälliger, je mehr Zeit seit dem Zensus vergangen ist. Der Zensus wird ca. alle zehn Jahre durchgeführt. Dabei werden stichprobenhaft Haushalte abgefragt. Beim letzten Zensus 2022 wurden 10,6 Millionen Menschen direkt befragt. Diese Zahlen werden mit dem Melderegister-Zahlen verrechnet.
  • Die Einwohnerregisterstatistik gibt an, wie viele Menschen in Berlin und den einzelnen Bezirken gemeldet sind. Zuletzt waren es Ende 2024 3.897.145 Einwohner*innen in Berlin.

 

Diese und ähnliche Statistiken werden landes- wie bundespolitisch als Grundlage zahlreicher politischer Entscheidungen genommen, etwa bei der Kapazitätsplanung öffentlicher Infrastruktur oder bei der Verteilung von Bundesgeldern auf die Länder.

 

Die Unterschiede zwischen beiden Zahlen sind auf Fehler sowohl in der Methodik der Bevölkerungsfortschreibung als auch in der Meldestatistik zurückzuführen. Das Problem: Beide Statistiken schaffen es nicht, darzustellen, wie viele Menschen wirklich in Berlin leben. Erfasst wird nicht die Zahl der Menschen, die tatsächlich in einer Stadt leben und tagtäglich ihre Infrastruktur nutzen, sondern die Zahl derer, die mit ihrem Hauptwohnsitz dort gemeldet sind. Nicht erfasst werden Menschen, die ihren Zweitwohnsitz in Berlin haben, Zugezogene, die noch nicht umgemeldet sind, Geflüchtete, die melderechtlich nicht erfasst oder einer anderen Kommune zugewiesen sind oder Wohnungslose, die oft gar nicht gemeldet sind. Schätzungen zufolge leben etwa 400.000 – 600.000 Menschen mehr in Berlin als offiziell angegeben. Sie alle nutzen die öffentliche Infrastruktur: Straßen, ÖPNV, Krankenhäuser, Schulen etc. Durch Pendler*innen aus dem Umland und Tourist*innen erhöht sich der Druck auf die öffentliche Infrastruktur noch weiter.

 

Dieses grundsätzliche Problem tritt in vielen deutschen Großstädten auf, aber sowohl in absoluten als auch in relativen Zahlen nirgendwo so stark wie in Berlin: Der Anteil dieser sogenannten „unsichtbaren Bevölkerung“ liegt hier bei ca. 10-15% der Gesamtbevölkerung, in Großstädten wie Hamburg oder München wird er auf ca. 5-8% geschätzt.

 

Als Positivbeispiel für eine bessere statistische Erfassung kann Frankreich dienen: Hier werden von der Statistikbehörde INSEE für die Bevölkerung von Städten und Kommunen insgesamt drei Kennzahlen erfasst und angegeben:

  • Population municipale: Meldestatistik, vergleichbar mit der Einwohner*innenstatistik in Deutschland
  • Population totale: Tatsächliche Alltagsbevölkerung, die erfasst, wie viele Menschen sich dauerhaft und regelmäßig in der Stadt aufhalten
  • Population touristique: Erfasst zusätzlich Tourist*innen und Personen, die sich nur saisonal in einer Stadt aufhalten. Erfasst damit auch saisonale Schwankungen der tatsächlichen Bevölkerung

 

Die Situation auf Landesebene

Das Problem ist seit Langem bekannt, es fehlt aber bislang an politischen Mehrheiten, gerechtere Lösungen zu finden. In den letzten Jahren hat sich die Diskrepanz zwischen erfasster und tatsächlicher Bevölkerung durch den starken Zuzug nach Berlin verschärft. Ein ewiges Aussitzen des Problems ist für uns nicht hinnehmbar, wir fordern echte Lösungen!

Wir begrüßen bisher in der Praxis durchgeführte Ansätze, das Problem der Untererfassung zu umgehen. So werden beispielsweise benötigte Krankenhauskapazitäten nach tatsächlichem Fallaufkommen statt nach Einwohner*innenzahl bestimmt. Auch die benötigten ÖPNV-Kapazitäten werden nach Fahrgastaufkommen ausgelegt, nicht aber deren Finanzierung. Diese Ansätze sind in der Praxis wirksam, bekämpfen aber nur Symptome, ohne das zugrundeliegende Problem zu beheben. Außerdem führen sie oft zu einer chronischen Unterfinanzierung. Daher fordern wir eine grundlegende statistische Neuerfassung der Bevölkerung als Grundlage von Planungen in der Landespolitik. Das heißt konkret:

  • Die Erfassung der tatsächlichen Alltagsbevölkerung zusätzlich zur Meldestatistik nach französischem Vorbild. Beide Kennzahlen sollen regelmäßig von staatlicher Seite aus erfasst und veröffentlicht werden.
  • Eine zusätzliche Erfassung der Personen, die sich zu Spitzenzeiten in Berlin aufhalten, beispielsweise im Sommer oder zu Semesterbeginn an den Hochschulen
  • Die Planung der benötigten Kapazitäten öffentlicher Infrastruktur anhand der Alltagsbevölkerung, nicht der Meldebevölkerung, dies umfasst:
  • Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, z.B. Feuerwehr und Polizei
  • Gesundheitsversorgung, z.B. Zahl der Krankenhausbetten, Kassenplätze für Therapeut*innen
  • Plätze in Kitas und Schulen
  • ÖPNV
  • Öffentliche Verwaltung und Bürgerämter
  • Öffentliche Daseinsvorsorge in den Bereichen Abfall, Wasser und Energie
  • Bedarfsprognosen für Wohnraum
  • Ausreichend finanzielle Mittel zur Erfüllung dieser Aufgaben. Dies umfasst explizit auch eine ausreichende Bereitstellung von Mitteln für die Bezirke

Uns ist bewusst, dass die Erfassung der Alltagsbevölkerung ungenauer und fehlerbehafteter ist als die Meldestatistik. Trotz kleiner Abweichungen, kann die dauerhafte systematische Untererfassung ausgebessert werden.

 

Der bundespolitische Blick

Die systematische Untererfassung von Großstädten führt in der Praxis dazu, dass insbesondere die Stadtstaaten weniger Bundesmittel erhalten als ihnen zusteht, sei es bei der Verteilung des Sondervermögens, beim Länderfinanzausgleich oder bei weiteren Bundeszuweisungen. Auch etwa Berlins Anteil an der Umsatzsteuer wird über die Bevölkerungsfortschreibung ermittelt. Daran wiederum orientieren sich auch wichtige Förderungen des Bundes, wie zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes.

 

Für jede in Berlin lebende Person stehen also im Schnitt 10-15% weniger finanzielle Mittel zur Verfügung als im Bundesdurchschnitt. Für die Bereitstellung einer guten Infrastruktur bedarf es aber auch einer ausreichenden Finanzierung. Dabei ist für uns klar, dass jeder Mensch gleich viel wert ist und dies sich auch in der Finanzierung widerspiegeln muss. Wir fordern daher:

  • nach französischem Vorbild die Einführung einer zwischen Bund und Ländern einheitlich anerkannten und regelmäßig erfassten Statistik zur Alltagsbevölkerung von Ländern und Kommunen zusätzlich zur Meldestatistik
  • die Verteilung von Bundesmitteln auf Länder nach Alltagsbevölkerung statt Meldebevölkerung, um so den tatsächlichen Bedarf an öffentlicher Infrastruktur besser abbilden zu können. Diese Erhebungen müssen einhergehen mit einer Kampagne, die klarstellt, dass diese Erhebungen anonym ausgewertet werden und dass durch die Teilnahme an einer solchen Erhebung keinerlei Nachteile entstehen können.

 

Vom aktuellen System profitieren neben wohlhabenden Ländern im Süden auch strukturschwache und ländlich geprägte Länder, vor allem im Osten. Daher muss solch eine Mittelverschiebung mit einer gleichzeitig eingeführten stärkeren finanziellen Förderung für strukturschwache und ländliche Räume einhergehen, besonders um Nachteile in Ostdeutschland auszugleichen.

Antrag 148/I/2026 Bearbeitung von Sozialleistungen verlässlich sichern

1.04.2026

Die SPD-Mitglieder im Senat und im AGH werden aufgefordert, mit hoher Priorität auf folgende Maßnahmen hinzuwirken:

 

1. Verbindliche Bearbeitungsfristen für alle Sozialleistungen:

Der Senat führt berlinweit einheitliche Bearbeitungsfristen für alle Sozialleistungen ein, die die Bezirke im Auftrag des Landes gewähren. Er sorgt insbesondere durch die im Folgenden genannten Maßnahmen dafür, dass die Bezirke diese Bearbeitungsfristen einhalten können. In der Eingliederungshilfe gelten die im SGB IX definierten Fristen.

 

2. Personelle Ausstattung sichern:

  • Zügiger Abschluss der Personalkennzahlenermittlung und bedarfsgerechte Stellenausstattung entsprechend realistischer Fallzahlen
  • Befristete Taskforces zum Abbau bestehender Rückstände in besonders belasteten Bezirken
  • Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachpersonal

 

3. Digitalisierung konsequent umsetzen:

  • Vollständig digitale Aktenbearbeitung ohne Medienbrüche
  • Nutzerfreundliche Online-Antragsverfahren mit automatischer Übertragung in Fachverfahren
  • Schnittstellen zu anderen Behörden zur automatisierten Datenübernahme
  • Berlinweit einheitliche IT-Fachverfahren

 

4. Verfahren vereinfachen:

  • Unbefristete Bewilligungen/Entfristungen bei dauerhafter Bedürftigkeit zur Reduzierung von Weiterbewilligungsanträgen
  • Konsequente Gewährung vorläufiger Leistungen bei offensichtlich bestehendem Anspruch
  • Reduzierung von Nachweispflichten durch Nutzung bereits vorliegender Daten

 

5. Schutz der Leistungsberechtigten:

  • Abschlagszahlungen bei Überschreitung der vom Senat bzw. durch das SGB IX vorgegebenen Bearbeitungsfristen
  • Stärkung unabhängiger Sozialberatung und Pflegestützpunkte
  • Verbindliche Vereinbarungen mit Leistungserbringern zum Umgang mit Zahlungsverzögerungen

 

6. Schutz der Leistungserbringer:

  • Verbindliche Zahlungsziele und standardisierte Vorab- und Abschlagszahlungen, um sie vor Liquiditätsengpässen zu schützen

 

7. Transparentes Monitoring:

Öffentliches, berlinweites Monitoring mit vierteljährlicher Veröffentlichung von Kennzahlen (bezirksbezogen): Antragszahlen, Bearbeitungszeiten, Rückstände, Personalausstattung, Fallzahlen pro Vollzeitäquivalent.

Antrag 146/I/2026 Einsamkeit ist eine soziale Frage – niemand soll allein bleiben müssen!

1.04.2026

Einsamkeit hat sich in unserer Gesellschaft zu einem drängenden Problem entwickelt. Aktuellen Studien zufolge fühlt sich fast jeder zweite junge Mensch in Deutschland einsam. In Europa insgesamt berichten 57 % der 18- bis 35-Jährigen von moderater bis starker Einsamkeit. Ein alarmierender Wert, der zeigt, dass die seit der Corona-Pandemie erhöhte Einsamkeit unter jungen Menschen anhält. Einsamkeit ist damit längst kein Schicksal, nur vereinzelt Betroffener mehr, sondern ein Massenphänomen in der Mitte der Gesellschaft. Junge Menschen sind ähnlich stark betroffen wie ältere. Dieser Befund ist kein Zufall, sondern Ausdruck gesellschaftlicher Veränderungen, auf die Politik eine Antwort finden muss.

 

Jugend in der Einsamkeit

Die Einsamkeit junger Menschen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Während der Pandemie erlebte sie einen drastischen Höhepunkt. Im ersten Corona-Jahr fühlten sich dreimal so viele Menschen einsam wie zuvor und auch nach Aufhebung der Maßnahmen liegen die Quoten weiter über dem Vorkrisenniveau. Viele Jugendliche und junge Erwachsene stehen unter hohem Druck in Ausbildung, Studium oder Job, ziehen für Karriere und Bildung häufig in fremde Städte und müssen sich soziale Netzwerke immer wieder neu aufbauen. Zugleich erzeugt die allgegenwärtige digitale Kommunikation neue Probleme: Soziale Medien suggerieren ständig, alle anderen hätten ein erfülltes Sozialleben. Wer da nicht mithalten kann, fühlt sich umso isolierter. Die Schwelle, persönliche Kontakte im „echten Leben“ zu knüpfen, ist höher geworden. Hinzu kommen finanzielle Hürden: Wer wenig Geld hat, kann sich Freizeitaktivitäten, Reisen oder Ausgehen, alles Gelegenheiten, um Leute zu treffen, oft nicht leisten. Einsamkeit ist somit auch eine soziale Frage im Sinne von Verteilungsgerechtigkeit: Armut und unsichere Lebensverhältnisse begünstigen Vereinsamung. Umgekehrt sind höhere Bildung und wirtschaftliche Sicherheit nachweislich Schutzfaktoren, weil sie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern.

 

Gesamtgesellschaftliches Problem

Einsamkeit macht vor keiner Altersgruppe Halt. Nach wie vor sind auch viele Senior*innen einsam. Insbesondere Menschen, denen Partner*in oder Freundeskreis weggebrochen sind, oder Ältere mit geringem Einkommen. Altersarmut verstärkt die Gefahr der Vereinsamung deutlich. Gleichzeitig zieht sich Einsamkeit durch alle Generationen und Milieus. FINTA-Personen berichten häufiger von Einsamkeit als Männer, Singles und Alleinlebende sind stärker betroffen als Menschen, die mit ihrer Familie zusammenleben, und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen kämpfen oft mit sozialer Isolation. Menschen mit Migrationsgeschichte, BiPoCs oder queere Menschen sind dabei besonders häufig von Einsamkeit betroffen, die durch Diskriminierung verstärkt wird.

 

Berlin als “Hauptstadt der Einsamkeit”

In Berlin fühlen sich vergleichsweise besonders viele isoliert, weshalb Berlin in Medien bereits als „Hauptstadt der Einsamkeit“ bezeichnet wird. Allein die hohe Zahl von über 50 % Single-Haushalten in Berlin verdeutlicht, wie viele Menschen potenziell ohne tägliche Ansprechperson leben. Doch Einsamkeit ist mehr als nur allein zu wohnen. Sie bedeutet, dass soziale Beziehungen fehlen oder als unzureichend empfunden werden. Dieses Gefühl der sozialen Leere ist für die Betroffenen schwerwiegend, und es darf von der Politik nicht länger als privates Problem abgetan werden. Dabei kann Einsamkeit nicht allein an den Wohnverhältnissen oder an dem Beziehungsstatus einer Person festgemacht werden. Durch die massive gesellschaftliche Zentrierung von romantischen Zweierbeziehungen betrifft Einsamkeit häufig auch Menschen in romantischen Beziehungen, deren sonstiges soziales Umfeld unter der Zentrierung der romantischen Zweierbeziehung leidet.

 

Gesundheitliche und gesellschaftliche Folgen

Chronische Einsamkeit ist nicht harmlos, sondern macht auf Dauer krank. Sozial isolierte Menschen haben ein deutlich höheres Risiko für psychische Erkrankungen wie Depressionen und Angststörungen. Auch körperlich sind die Auswirkungen dramatisch. So erhöht Einsamkeit das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Schlaganfällen um rund 30 %, und anhaltende Isolation ist so schädlich für die Gesundheit wie das Rauchen von 15 Zigaretten täglich. Studien zeigen zudem eine Verbindung zwischen Einsamkeit und einem erhöhten Risiko für Demenz im Alter sowie Suizid. Sie verkürzt Lebenszeit und Lebensqualität.

Darüber hinaus untergräbt eine vereinsamte Gesellschaft ihren eigenen Zusammenhalt. Menschen, die sich dauerhaft ausgeschlossen fühlen, verlieren das Vertrauen in die Gemeinschaft. Das Zugehörigkeitsgefühl zur Gesellschaft leidet und Einsamkeit kann so zu einem politischen Problem werden: Wer keine Bindungen spürt, fühlt sich vom demokratischen Gemeinwesen nicht vertreten. Untersuchungen warnen, dass Vereinsamung Misstrauen und politische Entfremdung fördert und anfälliger für radikale Ansichten macht. Es geht also nicht „nur“ um individuelles Wohlbefinden, sondern um gesellschaftliche Stabilität, Demokratie und Kampf gegen menschenfeindliche politische und religiös begründete Ideologien. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich immer mehr Menschen ins soziale Abseits zurückziehen und so womöglich anfällig werden für extremistisches Gedankengut oder Versprechungen autoritärer Bewegungen, weil ihnen Gemeinschaft und Halt fehlen. Einsamkeit zu bekämpfen, heißt, sozialen Zusammenhalt zu stärken.

 

Politischer Handlungsauftrag

Niemand soll allein bleiben müssen! Einsamkeit ist kein persönliches Versagen und auch kein unvermeidliches Schicksal, sondern eine gesellschaftliche Herausforderung, die wir gemeinsam angehen können. Andere Länder haben das bereits erkannt. Großbritannien etwa hat 2018 als erstes Land der Welt ein eigenes Ministerium und eine Beauftragte für Einsamkeit geschaffen, um staatliche Maßnahmen gegen Isolation zu koordinieren. In Japan gibt es seit 2021 ebenfalls einen Regierungsbeauftragten für Einsamkeit, nachdem die Suizidraten während der Pandemie alarmierend stiegen. Auch in Deutschland hat das Thema inzwischen politische Aufmerksamkeit erlangt: Ende 2023 hat die Bundesregierung eine ressortübergreifende Strategie gegen Einsamkeit mit über 100 Einzelmaßnahmen beschlossen. Im Zentrum steht dabei die Stärkung des gesellschaftlichen Miteinanders, etwa durch Förderung von Mehrgenerationenhäusern, dem Ausbau von Beratungsangeboten und dem neuen Kompetenznetz Einsamkeit zur Vernetzung von Wissenschaft und Praxis. Diese ersten Schritte begrüßen wir ausdrücklich. Allerdings richten sich viele der bestehenden Programme vor allem an Senior*innen. Spezifische Ansätze für jüngere Menschen fehlen bislang weitgehend. Wir fordern daher, die Bekämpfung von Einsamkeit in allen Altersgruppen entschlossen voranzutreiben. Hier sind Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen gefragt.

 

Wohnen neu denken – gemeinschaftlich und nachhaltig

Da wir den Großteil unserer Freizeit in den eignen vier Wänden verbringen, müssen wir bei der Bekämpfung von Einsamkeit insbesondere das Wohnen neu denken – gemeinschaftlich und nachhaltig. Alternative, gemeinschaftliche Wohnformen auch über das klassische WG-Alter hinaus können helfen, Einsamkeit im Alltag spürbar zu reduzieren. Unterschiedliche Wohnkonzepte können dabei passgenau auf die verschiedenen Wünsche und Bedürfnisse in den jeweiligen Lebensphasen zugeschnitten werden. Von geteilten Gärten- und Balkonflächen über Gemeinschaftsräume im Haus oder geteilte Küchen für zwei oder mehr Parteien bis hin zu tatsächlichen WGs für alle Altersgruppen lassen sich alle möglichen Lösungen realisieren. Die moderne Architektur bietet hierfür bereits zahlreiche überzeugende Ansätze, und Initiativen.

Land und Bund sind in der Pflicht, hier Verantwortung zu übernehmen, solche Wohnformen aktiv zu fördern und selbst anzubieten. Auf Landesebene sollte die Stärkung lebendiger Quartiere im Mittelpunkt stehen: Wo Flächen gemeinschaftlich genutzt werden, entstehen niedrigschwellig zugängliche Begegnungsräume.

Dabei kann gemeinschaftliches Wohnen auf weniger Fläche nicht nur zur Bekämpfung des Wohnraummangels, sondern auch zu mehr Nachhaltigkeit beitragen. In einer dicht besiedelten Stadt wie Berlin lässt sich die Pro-Kopf-Wohnfläche verringern. Autos oder große Elektrogeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke können gemeinsam genutzt werden.

Schließlich muss auch an die Ältesten gedacht werden, denn unter Senior*innen ist Einsamkeit besonders verbreitet. Jeder ältere Mensch sollte die Möglichkeit haben, in einem Seniorenwohnheim zu leben, das nicht nur Pflege bietet, sondern durch Treffpunkte und Socializing-Angebote Gemeinschaft stärkt. Hier muss der Sozialstaat massiv investieren, um solche Wohnformen für alle bezahlbar zu machen. Nicht zu vergessen sind bereits bestehende solidarische Strukturen: Wohnungsbaugenossenschaften schaffen seit Jahrzehnten bezahlbaren Wohnraum und beruhen ursprünglich auf der Idee gemeinschaftlichen Lebens und gegenseitiger Verantwortung. Hier wollen wir anknüpfen. Genossenschaften können mehr sein als günstige Vermieterinnen, sie können Orte der Begegnung, der Mitbestimmung und des aktiven Zusammenlebens sein. Dieses Potenzial gilt es neu zu beleben und politisch zu stärken.

 

Begegnen – Konsumfreie Treffpunkte für alle Generationen

Auch außerhalb des eigenen Zuhauses brauchen wir Treffpunkte, die jede*r kostenlos nutzen kann, um sich mit seinen Freund*innen zu treffen oder neue Kontakte zu knüpfen. Dabei spielen Stadtteiltreffs eine wichtige Rolle und sollten unbedingt weiter gestärkt werden. Zudem können beispielsweise bestehende Bibliotheken ausgebaut werden: mit schönen und kostenfreien Aufenthaltsräumen, in denen alle Altersgruppen lesen, arbeiten, spielen oder einfach zusammensitzen können. Kostenlos ausleihbare Geräte, Spiele oder Instrumente, die sich nicht jede*r selbst leisten kann, können soziale Ungleichheiten ausgleichen und Zusammenhalt stärken.

Auch im Freien brauchen wir solche kostenlosen Begegnungsräume: schön gestaltete Parks, Grillstellen und frei zugängliche Sport- oder Spielgeräte sowie ansprechende Plätze in Städten können Aufenthaltsqualität schaffen, die Menschen ausdrücklich einlädt, statt sie zu verdrängen. Dazu gehört, an bestimmten, klar definierten Orten auch ein gewisses Maß an Lautstärke, Musikboxen und lebendigem Treiben zu tolerieren. Wo viele Menschen zusammenkommen, entsteht unvermeidlich auch Müll – statt dies als Argument gegen Nutzung zu verwenden, sollten die Bezirke gute Abfallkonzepte bereitstellen. So werden öffentliche Räume zu attraktiven Begegnungsorten für alle, die Einsamkeit im Alltag wirksam entgegenwirken können.

 

Von Vorbildern lernen

Einige Kommunen und Bezirke gehen mit gutem Vorbild voran. So hat Reinickendorf 2024 als bundesweit erster Bezirk einen hauptamtlichen Einsamkeitsbeauftragten eingestellt. Diese Stelle dient als zentrale Anlauf- und Koordinationsperson, um vor Ort Strategien gegen Einsamkeit zu entwickeln, Akteur*innen zu vernetzen und Präventionsprojekte ins Leben zu rufen. Daran wollen wir anknüpfen. Es braucht eine gemeinsame Kraftanstrengung auf allen Ebenen, damit niemand in unserem Land und unserer Stadt mit seinem Alleinsein allein gelassen wird.

 

Deshalb fordern wir:

 

Auf Bezirks- und Landesebene

  • In allen Berliner Bezirken soll eine Beauftragte gegen Einsamkeit etabliert werden. Diese koordiniert vor Ort Präventionsmaßnahmen, vernetzt soziale Träger, Initiativen und Nachbarschaftsprojekte und entwickelt Konzepte.
  • Die Bezirke sollen dafür jeweils eine Strategie gegen Einsamkeit erarbeiten und mit ausreichenden Ressourcen ausstatten.
  • Der Senat wird aufgefordert, ein Landesprogramm gegen Einsamkeit aufzulegen.
  • Dieses soll kommunale Aktivitäten fördern und berlinweit bündeln. Konkret brauchen wir mehr Begegnungsstätten und Nachbarschaftszentren, die niedrigschwellige Angebote für einsame Menschen jeden Alters bereithalten, von generationenübergreifenden Begegnungscafés bis zu kulturellen Freizeitgruppen: Das Land muss hier insbesondere auch entsprechend finanzielle Mittel bereitstellen
  • Berlin soll zudem eine jährliche Aufklärungskampagne starten, um über Einsamkeit zu informieren, Vorurteile abzubauen und Betroffene zu ermutigen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. In Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten sollen Präventionsprogramme gegen soziale Isolation verankert werden.
  • Quartiere sollen gestärkt werden. Bei der Stadtplanung soll der Fokus auf lebendigen Quartieren liegen, die Begegnungsräume schaffen, in denen Menschen ihren Alltag auf niedrigschwellige Weise gemeinschaftlich leben können.
  • Hierfür sollen:
  • Bezirksbibliotheken ausgebaut und mit attraktiven Aufenthaltsräumen sowie kostenlos ausleihbaren Geräten, Spielen und Musikinstrumenten ausgestattet werden.
  • Treffpunkte im Freien wie Parks oder Plätze verschönert und mit beispielsweise Grillstellen und kostenlos ausleihbaren Spiel- und Sportgeräteboxen ausgestattet werden.
  • Durch ein Umdenken in der Kultur soll an bestimmten Orten eine höhere Toleranz für Lärm, Musikboxen und Menschenmengen zum Standard werden. Sperrstunden oder Musikboxen-Verbote vertreiben Menschen, statt soziale Zusammenkünfte zu ermutigen.
  • Beim Bau von neuem Wohnraum soll besonders auf gemeinschaftliche Wohnformen gesetzt werden, die für alle Generationen attraktiv und bezahlbar sind.
  • Der Senat soll sich auf Bundesebene dafür stark machen, dass urbane Ballungsräume mit hohen Einsamkeitsraten, zB Berlin, besondere Unterstützung bei der Umsetzung von Anti-Einsamkeits-Maßnahmen erhalten.

 

Auf Bundesebene:

  • SPD-Bundestagsfraktion und Bundesministerien sollen die im Dezember 2023 gestartete Bundesstrategie gegen Einsamkeit mit Nachdruck umsetzen und weiterentwickeln. Dabei muss explizit die Lebenswelt junger Menschen berücksichtigt werden, indem z. B. Patenschafts- und Mentor*innenprogramme, die einsame Jugendliche mit Ehrenamtlichen zusammenbringen, geschaffen werden.
  • Wir fordern die Einsetzung eines*r Bundesbeauftragten für die Bekämpfung von Einsamkeit, der*die die Maßnahmen koordiniert und deren Fortschritt regelmäßig evaluiert.

 

Einsamkeit soll als fester Aspekt in die Gesundheitspolitik integriert werden: Ärtz*innen und psychosoziale Beratungsstellen müssen für das Thema sensibilisiert werden und Betroffene aktiv auf Unterstützungsangebote hinweisen.