Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD-Mitglieder des Senats werden gebeten, sich für eine schrittweise Ausweitung der Öffnungszeiten der Gewaltschutzambulanz mit dem Ziel 24/7 einzusetzen. Bis zur Erreichung des Ziels sollte zumindest eine telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr gewährleistet werden, angedockt an einer der Rettungsstellen der Charité.
Archive
Antrag 328/I/2025 Schnelle und unbürokratische Energieeinsparungen in öffentlichen Gebäuden und Millionen für den Haushalt
24.04.2025Einführung eines Sondertitels für Energieeffizienzmaßnahmen in den Bezirken und bei der BIM
Der Senat von Berlin wird aufgefordert, im Landeshaushalt eine Sonderposition für Energieeffizienzmaßnahmen einzuführen. Diese soll allen Berliner Bezirken zusätzlich zum regulären Haushalt jährlich fünf Millionen Euro für drei Jahre zur Verfügung stellen, um kurzfristig umsetzbare und skalierbare Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs in öffentlichen Liegenschaften zu finanzieren. Gleiches gilt für die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM).
Die Bezirke und die BIM sollen die Mittel insbesondere für folgende Maßnahmen einsetzen:
- Die flächendeckende Installation intelligenter Heizsteuerungssysteme, die selbstlernend den Heizkreislauf optimieren und nachweislich ca. 20 Prozent Heizenergie einsparen (Beispiel Friedrichshain-Kreuzberg)
- Hydraulische Abgleiche und weitere technische Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, die ohne große bauliche Eingriffe umgesetzt werden können
- Energiesparmaßnahmen für die Stromversorgung, zum Beispiel durch effiziente Beleuchtung, optimierte Betriebszeiten oder die Anpassung von Spannungen und Phasen (siehe Friedrichshain-Kreuzberg)
Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands und zur schnellen Umsetzung der Maßnahmen sind aufwendige Einzelanträge der Bezirke und der BIM zu vermeiden. Die Verwendung der Mittel wird stattdessen stichprobenartig durch den Senat (SenMVKU/SenFin) geprüft. Nicht zweckgebundene Mittelverwendung führt zur Rückzahlung.
Solange ein solcher Sondertitel nicht eingerichtet ist, soll der Senat die Bezirke und die BIM aktiv bei der Einwerbung von Fördermitteln des Bundes und der EU unterstützen.
Antrag 323/I/2025 Einwegverpackungen in Kinos vermeiden
24.04.2025Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert sich dafür einzusetzen das Verpackungsgesetz (VerpackG) dahingehend zu ändern, dass Kinos verpflichtet werden, für den Ausschank von Getränken ausschließlich wiederverwendbare Kunststoffbecher zu verwenden.
Antrag 320/I/2025 Aktion weniger Müll in der Stadt – Berliner Verpackungssteuer
24.04.2025Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich für die Einführung einer Berliner Verpackungssteuer einzusetzen. Ziel und Zweck dieser Verpackungsteuer ist es, der Vermüllung des öffentlichen Raums, wie Straßen, Plätze, Sport- und Spielplätzen und Parks, insbesondere durch Einwegverpackungen, wie Einweggeschirr, Portionsverpackungen, Pizzakartons, Alu- und Plastikschalen u.ä. entgegenzuwirken und zudem dem Ressourcenschutz zu dienen.
Derzeit werden die Kosten für die Beseitigung der Müllberge im öffentlichen Raum über die Bezirkshaushalte für die Reinigung der Grünanlagen und Spielplätze getragen. Für die Straßenreinigung müssen die Anrainer*innen über die Straßenreinigungsgebühren aufkommen, die über die Betriebskostenabrechnung umlegbar auf die Mieter:innen sind. Im Sinne des Verursacherprinzips und der Kostengerechtigkeit ist daher eine Verpackungssteuer ein sinnvoller und zulässiger Hebel, um einen fiskalischen Anreiz für den Einsatz von Mehrwegverpackungen zu schaffen und damit die Stadt sauberer zu machen. Außerdem wird mit solch einer Berliner Verpackungssteuer auch eine Einnahmemöglichkeit erschlossen, die auf ca. 40 Mio. € geschätzt wird. Diese Einnahmen sollen, auch wenn es sich um eine allg. Steuer handelt, weitestgehend zweckgebunden für die Verbesserung der Stadtsauberkeit verwendet werden.
Tübingen erhebt seit 2022 eine Verpackungssteuer auf Einweggeschirr. Am 22. 1. 2025 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass solch eine kommunale Steuer rechtens und zulässig ist. Jetzt wollen nach einer Umfrage der DUH ca. 120 deutsche Städte diesem Beispiel Tübingens folgen und auch eine Verpackungssteuer erheben, allen voran Köln. Berlin ist gut beraten, aus folgenden Gründen eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, insbesondere Einweggeschirr einzuführen:
1.
Das ist ein aktiver Beitrag gegen die Vermüllung der öffentlichen Räume, wodurch sich die Bürger und Bürgerinnen sehr gestört fühlen. Die Verwahrlosung des öffentlichen Raums wird von vielen sogar mit subjektiver Gefährdung verbunden.
2.
Die Berliner Bezirke sind in der Regel für die öffentlichen Räume zuständig und müssen immer höhere Beträge aus ihren Budgets für die Reinigung ausgeben, die sie nicht haben. Daher ist es nur zu gerecht, die Verursacher, in diesem Fall das Gastgewerbe in die Pflicht zu nehmen und an den Kosten zu beteiligen. Das Beispiel Tübingen hat gezeigt, dass die erhobenen Beträge zumutbar und wirtschaftlich vertretbar sind.
3.
Die Kontrolle stellt zwar eine Herausforderung dar; es kann aber davon ausgegangen werden, dass Fast-Food-Ketten und Schnellrestaurants wie McDonald’s, Burger King, KFC, Subway, Liefer- und Take-away-Diensten wie Lieferando, Uber Eats, Deliveroo, Supermärkten und Discounter, Kaffee
– und Bäckerei-Ketten, Online-Händlern und Versandunternehmen wie Amazon, Zalando, Lebensmittelmärkte und Convenience Stores wie Tankstellen-Shops und Kioske, Getränkehersteller und –vertriebe grundsätzlich gesetzeskonform die Verpackungssteuer abführen werden, so dass sich der Kontrollaufwand in Grenzen halten wird.
Antrag 304/I/2025 Digitale Parkraumbewirtschaftung ermöglichen
24.04.2025Die Sozialdemokratischen Entscheidungsträger der Landes- und Bundesebene werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass entsprechende Regelungen geschaffen werden, um die Digitale Parkraumbewirtschaftung z.B. durch Scan-Fahrzeuge in Deutschland rechtssicher dauerhaft einzuführen.