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Antrag 119/II/2025 Meine Identität gehört mir – auch im Internet!

9.10.2025

Videos vom Papst in Daunenjacke, Tiere auf dem Trampolin oder beim Sprung vom 5 Meter Turm oder Mitglieder der Bundesregierung, die auf Deutschrap tanzen. Nur im Internet existiert: Auf Social Media Plattformen ist der Einfluss von künstlicher Intelligenz immer mehr sichtbar.

 

KI ist es möglich, Stimmen und Personen immer realistischer darzustellen – als sogenannte Deepfakes, also digitaler Fälschungen von Personen. Durch KI wird es immer einfacher falsche Aussagen und Bilder zu erstellen und diese zu verbreiten. So werden Persönlichkeitsrechte von Personen verletzt. Die Auswirkungen sind aktuell noch nicht abzuschätzen. Aber es lässt sich vermuten, dass Digitale Gewalt durch das Verbreiten von gefälschten Bildern immer weiter zunimmt.

 

Laut einer Forsa-Umfrage von Mai 2024 haben 25 Prozent der unter 35-Jährigen schon einmal Kontakt mit Deepfake‑Inhalten gehabt. 42 Prozent der Befragten erhielten falsche Textnachrichten von angeblichen Verwandten und 14 Prozent wurden schon per Telefon von diesen kontaktiert. Deepfake-Stimmen werden dabei immer verbreiteter – da auch bereits wenige Sekunden Aufnahmen zur Nachahmung reichen.

 

Die dänische Regierung will mit einem Gesetz nun einen Rechtsanspruch auf äußerliche Merkmale ihrer Einwohner*innen verankern. So sollen Personen eine Art Copyright auf die eigene Stimme, das Gesicht sowie den Körper bekommen. In Großbritannien wird die Herstellung personenbezogener sexualisierter Deepfakes unter Strafe gestellt und in Australien drohen bei der Verbreitung dieser mehrjährige Haftstrafen.

 

In Dänemark haben Betroffene eine klare Grundlage für Klagen und die Deepfakes sollen schneller aus dem Netz verschwinden. Wer künftig ohne Einwilligung in einem KI-Video, Bild oder Audio auftaucht, könnte die Löschung verlangen. Plattformen, welche die Löschung nicht umsetzen, sollen bestraft werden.

 

Auch Techfirmen versuchen die Deepfakes mit Hilfe von Programmen zu entdecken. Jedoch werden die Fakes immer besser und das Entdecken somit immer komplizierter. Zudem generieren viele der Videos oder Bilder viel Aufmerksamkeit und sind deshalb ökonomisch interessant für Plattformbetreiber*innen.

 

Wir fordern:

 

  • Die Einführung eines Gesetzes am Vorbild Dänemarks, welches den allgemeinen Schutz gegen realitätsnahe, digital erzeugte Nachahmungen persönlicher Merkmale privater Personen bietet und vor der Weitergabe dieser Nachahmungen ohne deren Zustimmung schützt,
  • Anpassung der rechtlichen Grundlagen mit Blick auf Herstellung und Verbreitung von personenbezogenen sexualisierten Deepfakes
  • Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Plattformen bei nicht Umsetzung der gewünschten Löschung
  • Einrichtung niedrigschwelliger und zentraler Meldewege für Betroffene, damit Deepfakes schnell entfernt und rechtliche Schritte unkompliziert eingeleitet werden können
  • Aufbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Betroffene von digitaler Gewalt durch Deepfakes, einschließlich psychologischer Hilfe und rechtlicher Beratung
  • Voranbringen der gesetzlichen Regelung auf europäischer Ebene
  • Einsetzen von digitalen Herkunftssiegel zum Nachweis von echten Bildern oder Videos und verpflichtende Verwendung von Logos bei KI Verwendung

 

Antrag 16/II/2025 Deine Zeit gehört dir: Gerechte Arbeit beginnt beim Pendelweg

9.10.2025

Wir kämpfen seit jeher für bessere Arbeitsbedingungen – dazu gehören Arbeitszeitverkürzungen, eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Leben sowie eine faire Bezahlung. Da der Arbeitsweg für die meisten Arbeitnehmer*innen eine notwendige Voraussetzung ist, um ihre Arbeit überhaupt auszuführen, sollte dieser ebenso gerecht entlohnt werden.

 

Stress und andere gesundheitliche Probleme beginnen nicht am Arbeitsplatz, sondern oft schon auf dem Hinweg. Menschen mit langen Pendelwegen haben nachgewiesen mehr Stress und weniger freie Zeit im Alltag. Außerdem gehen lange Pendelwege mit einem erhöhten Risiko für psychische Krankheiten wie Depressionen und anderen körperlichen Beschwerden (z.B. Kopf- und Rückenschmerzen, Herzinfarkt) einher. Eine Entlohnung des Arbeitsweges ist daher auch ein Anstoß für Unternehmen, Home-Office Möglichkeiten, dezentrale Büros, flexiblere Arbeitszeiten und Ähnliches anzubieten.

 

Gleichzeitig darf das nicht heißen, dass Arbeitnehmer*innen, die gerne vor Ort arbeiten möchten, ins Home Office gezwungen werden, um die Bezahlung des Arbeitsweges sowie Heiz- und Gebäudekosten zu sparen. Auch hier käme es zu einer Benachteiligung bereits belasteter Arbeitnehmer*innen. Ebenso problematisch ist die sukzessive Erhöhung der Dauer eines „zumutbaren“ Arbeitswegs für arbeitslose Personen. Inzwischen darf Arbeit durch den Jobcenter vermittelt werden, bei welcher der Arbeitsweg über 2 Stunden beträgt, bereits unter der Ampel-Regierung gab es Bemühungen diese Zeit auf 3 Stunden anzuheben

 

Arbeitswege intersektional denken:

FINTA Personen haben oft längere und kompliziertere Arbeitswege, was an mehrere Faktoren gekoppelt ist.  Ein Grund besteht in einer Stadtplanung, die sich an weißen cis-Männern orientiert und die Lebensrealitäten und Arbeitswege von FINTAs, queeren Personen, BIPOCs, Menschen mit Behinderungen und anderen marginalisierte Gruppen nicht berücksichtigt. Warum FINTA-Personen oft längere/kompliziertere Wege haben liegt insbesondere an:

 

  • Care-Arbeit & Mehrfachwege. Frauen und FINTA übernehmen im Schnitt mehr unbezahlte Sorgearbeit (Kinder, Pflege, Einkäufe). Deshalb sind ihre Wege nicht nur „Wohnung → Arbeit → Wohnung“, sondern oft verschachtelt: Kita, Supermarkt, Arzt, Arbeit, Angehörige usw. Das nennt sich „Trip-Chaining“.
  • Viele FINTA meiden bestimmte Wege, Parks oder dunkle Unterführungen, weil sie Gewalt oder Belästigung fürchten. Dadurch verlängern sich Wege oder man muss mehr bezahlen (z. B. Taxi statt ÖPNV).
  • Ungleich verteilte Arbeitsorte. FINTA arbeiten überproportional in Teilzeit, Care- oder Dienstleistungsberufen, die oft schlechter angebunden sind (z. B. Pflegeeinrichtungen, Kitas am Stadtrand, Reinigung in Gewerbegebieten).
  • Prekäre Beschäftigung & Wohnortverdrängung. Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen leben aufgrund hoher Mieten häufig am Stadtrand. Dadurch verlängern sich ihre Arbeitswege, während der bezahlte Arbeitsweg zugleich eine wichtige soziale Ausgleichsmaßnahme darstellt.
  • Stadtplanung aus einer männlichen Normperspektive. Die Stadt- und Verkehrsplanung ist historisch von weißen cis-Männern geprägt und berücksichtigt die Lebensrealitäten und Arbeitswege von FINTAs, queeren Personen, BIPOCs, Menschen mit Behinderungen und anderen marginalisierte Gruppen nicht (insbesondere keine Berücksichtigung von komplexen Wegeketten; Autofokus; ungleich verteilte Infrastruktur).

 

Um eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben sicherzustellen, müssen Arbeitswege zwingend mitgedacht werden.

 

Deswegen fordern wir:

  • Arbeitswege durch die Arbeitgeber*innen-Seite gerecht zu entlohnen, zum Beispiel durch gesetzlich festgelegte Pauschalbeträge, die sich an der Dauer des Arbeitsweges orientieren
  • Gleichzeitig muss, durch die Aufnahme des Begriffes Wohnort in das § 1 AGG, sichergestellt werden, dass ein längerer Arbeitsweg kein Nachteil bei Bewerbungen ist. Dies gilt insbesondere bei Arbeitnehmer*innen, die auf den ÖPNV angewiesen sind. Die verpflichtende Angabe der Wohnadresse in Bewerbungsunterlagen soll daher abgeschafft werden. Die Dauer eines „zumutbaren“ Arbeitswegs bei der Arbeitsvermittlung durch den Jobcenter darf nicht angehoben werden.
  • Wir bleiben auch weiterhin bei unserer Forderung eines verpflichtenden Jobtickets und eines Fahrtkostenzuschusses für Arbeitsnehmer*innen.
  • zusätzliche Anreize zur Nutzung des ÖPNV und des Fahrrads.
  • Arbeitsweg bleibt Arbeitsweg: Es muss sichergestellt werden, dass Arbeitgeber*innen nicht verlangen, Arbeitsaufgaben auf den Hin- und Rückwegen zu erledigen
  • Wir bekräftigen unsere Forderung nach einer intersektional-feministischen Stadtplanung, die zeitgemäße Mobilitätskonzepte umfasst. Diese müssen berücksichtigen, dass Menschen mit Care-Verantwortung oft komplexere Arbeitswege haben und dass FINTA-Personen, queere Menschen, BIPoCs, Menschen mit Behinderungen und andere marginalisierte Gruppen auf dem Arbeitsweg überdurchschnittlich häufig Belästigung und Gewalt erfahren.
  • Auszubildende und studentisch Beschäftigte sollen in allen Punkten mitgedacht werden.
  • Es sollte geprüft werden, wie den komplexeren Wegen von FINTA in Arbeits- und Privatleben auch finanziell Rechnung getragen werden könnte. Z.B. könnte geprüft werden, ob bei der Entlohnung von Arbeitswegen auch Wege der Care Arbeit berücksichtigt werden könnte

     

    Antrag 17/II/2025 Gleiche Arbeit, gleicher Lohn - Kein Platz für Diskriminierungen!

    9.10.2025

    Der Gender Pay Gap beschreibt die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, bei der Frauen durchschnittlich bei gleicher Arbeit weniger Lohn erhalten und insgesamt durchschnittlich geringere Einkommen haben. Der Gender Pay Gap existiert aufgrund der systematischen Diskriminierung von Frauen in der Gesellschaft – wegen fehlender Datenlage kann der Gender Pay Gap zwischen FINTAs und cis Männer in Deutschland noch nicht ermittelt werden. Auch zwischen queeren und hetero cis Personen besteht eine Lohnlücke. Diese strukturelle Benachteiligung in der Bezahlung ist kein einzelnes Phänomen: Neben diesen Lohnlücken gibt es auch den sogenannten Migration Pay Gap, durch denen Personen mit Migrationsgeschichte ebenfalls in der Bezahlung diskriminiert werden und bei gleicher Arbeit weniger Lohn als Menschen ohne Migrationsgeschichte erhalten. Auf intersektioneller Ebene wird im Hinblick auf den Migration Gender Pay Gap, also der Einkommensdifferenz zwischen Frauen mit Migrationsgeschichte und Männern ohne die Differenz aufgrund einer doppelten Diskriminierung noch weiter deutlich und bedeutet für Frauen mit Migrationsgeschichte ein zusätzlich größerer Unterschied in der Entlohnung. Ähnlich verhält es sich mit dem Migrant Pay Gap, in der Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls weniger Lohn verdienen als Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Hinzu kommt, dass bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit die strukturelle Benachteiligung in Form der Verwehung der Anerkennung von Ausländischen Abschlüssen meist direkt zu einem eingeschränkten Arbeitsmarktzugang führt und eine gerechte Entlohnung unmöglich macht. Hinzu kommen weitere Diskriminierungsstrukturen, die eine massive Lohnungleichheit festsetzen und sich intersektional betrachtet verstärken können. Diese weiteren Lohnlücken betreffen queere Personen sowie Menschen aus weniger privilegierten sozialen Klassen, deren Einkommen stark vom Bildungsstatus der Eltern abhängt (Class Pay Gap), ältere Beschäftigte, die vom Age Wage Gap betroffen sind, sowie Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, bei denen sich ein Disability- bzw. Health Gap nachweisen lässt; auch mehrgewichtige FINTA sind in vielen westlichen Ländern von deutlichen Gehaltseinbußen betroffen (Weight Wage Penalty), und nicht zuletzt führt Mutterschaft weiterhin zu massiven Einkommenseinbußen (Motherhood Penalty). Gerade im Zusammenspiel dieser verschiedenen Diskriminierungsformen wird deutlich, wie intersektional Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt wirken und dass migrantisierte Menschen oft von mehreren Diskriminierungen und demzufolge auch von mehreren Lohnlücken betroffen sind.

     

    Oftmals werden migrantisierte Menschen auch bei gleicher Tätigkeit geringer bezahlt. Um bei gleicher Lohnarbeit unterschiedliche Gehälter zu vermeiden, eignen sich Tarifverträge. Diese sollen sicherstellen, dass für definierte Tätigkeiten ein bestimmtes Gehalt bezahlt wird. Auch deshalb ist ein Tariftreuegesetz, welches regeln soll, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden können, sehr wichtig. Leider wird aber auch bei Unternehmen mit Tarifvertrag die Arbeit migrantisierter Menschen unterschiedlich wahrgenommen. Menschen ohne zugeschriebene Migrantisierung werden häufiger in höhere Tarifgruppen befördert, wodurch ein Tarifvertrag zwar eine starke Besserung ist, aber alleine nicht die strukturellen Probleme löst.

     

    Hierbei wird ein Muster deutlich: Weiße cis Männer ohne Migrationsgeschichte verdienen am besten, während FINTAs mit Migrationsgeschichte oder mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit die vulnerabelsten Gruppen darstellen. Wir sagen: Gleiche Arbeit muss gleich entlohnt werden! Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts oder der Herkunft sind ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und unser Verständnis von Demokratie. Weder in der Bezahlung noch sonst, dürfen diese Faktoren in irgendeiner Weise Berücksichtigung finden!

     

    Wir fordern daher:

     

    • Eine Erweiterung und bessere Ausstattung der Bundesantidiskriminierungsstelle, insbesondere mit Blick auf Lohndiskriminierung und Arbeitsrecht.
    • Verpflichtende Diversity- und Antidiskriminierungstrainings in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen.
    • Regelmäßige Erhebung von Zahlen zum Migration (Gender) Pay Gap
    • Einführung von Lohntransparenz, u.a. durch verpflichtende Angabe von Gehaltsspannen in Stellenanzeigen
    • Die Schaffung eines verschärften Tariftreuegesetzes
    • Schnellere und unkomplizierte Anerkennung Ausländischer Abschlüsse

     

    Antrag 18/II/2025 Arbeitszeit erfassen, Mehrarbeit entlasten

    9.10.2025

    Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und Senat werden aufgefordert:

    1. Beginnend mit einem Pilotprojekt, das alle Schulformen, -stufen und sozialen Lagen erfasst, wird innerhalb der nächsten Wahlperiode eine flächendeckende Arbeitszeiterfassung im Berliner Schuldienst etabliert. Diese soll neben der Unterrichtszeit sämtliche Tätigkeiten aller Berliner Lehrkräfte umfassen, unabhängig von Ort und Zeit der Arbeit erfolgen und die Zeiterfassung auf das gesetzliche Mindestmaß (Beginn, Ende und Pausenzeiten) beschränken. Die Arbeitszeiterfassung wird mittels eines praktikablen und datenschutzkonformen digitalen Systems durch die Lehrkräfte durchgeführt. Sie darf gemäß der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung nicht als Instrument der Leistungs- und Verhaltenskontrolle gebraucht werden. Die Arbeitszeiterfassung soll in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen konzipiert werden.
    2. Die Arbeitszeiterfassung wird erwartungsgemäß eine höhere Summe an Zuvielarbeit, Mehrarbeit und Überstunden im Berliner Schuldienst offenlegen. Die Einführung einer Arbeitszeiterfassung muss deshalb mit einem Konzept zur Verringerung der Arbeitslast einhergehen. Es lässt sich feststellen, dass in den letzten Jahren insbesondere die sogenannten „sonstigen Dienstpflichten“ enorm zugenommen haben. Das sind (Verwaltungs-)Aufgaben, die außerhalb der pädagogischen Kerntätigkeit anfallen. Lehrkräfte sollen sich jedoch auf ihre pädagogischen und didaktischen Kernaufgaben konzentrieren können und von administrativen und organisatorischen Aufgaben entlastet werden. Zur Verwirklichung dieses Ideals („Teachers-teach“) soll nach dem „one-in-two-out“-Prinzip ein struktureller Abbau der sonstigen Dienstpflichten vorgenommen werden. Für jede neue Aufgabe sollen an anderer Stelle zwei sonstige Dienstpflichten gestrichen, digitalisiert oder auf andere Professionen übertragen werden.
    3. Die aktuellen Herausforderungen sind im Schulsystem ungleich verteilt und können durch das bisherige Deputatsmodell nicht aufgabengerecht abgebildet werden. Das pauschale Deputatsmodell soll deshalb durch funktions- und lagespezifische Deputate ersetzt werden.  In diesen sollen langfristig die Personalzumessung, Abminderungsstunden und Funktionsstellen zusammengeführt werden. Die besondere Verantwortung der SPD ist dabei, auf die Belastung der PädagogInnen an Schulen in herausfordernder Lage zu denken und für deren Entlastung zu kämpfen.
    4. Bis eine strukturelle Verringerung der Aufgabenlast vollzogen wurde, müssen die festgestellte Zuvielarbeit, Mehrarbeit und Überstunden durch kurz- und mittelfristige Maßnahmen ausgeglichen werden. Dazu zählt:
      1. eine Flexibilisierung der Stundentafel sowie eine Entlastung des Rahmenlehrplans;
      2. die Vereinbarung fester Regelungen für den Umgang mit Zuvielarbeit, Mehrarbeit und Überstunden mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen;
      3. Die Vereinbarung von angemessenen finanziellen oder zeitlichen Ausgleichsangeobten mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen
      4. Strukturelle, organisatorische und personelle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes, insbesondere durch Digitalisierung und Multiprofessionalität.

    Antrag 21/II/2025 Gesamtkonzept für die Schloßstraße entwickeln – das Geschäftszentrum des Berliner Südwestens für die Zukunft gestalten

    9.10.2025

    Die SPD Berlin, ihre Mandatsträger und Regierungsmitglieder im Land und den Bezirken sollen sich im Rahmen der aktuellen Regierungsbeteiligung im Land Berlin und in der Zählgemeinschaft im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, sowie allen voran auch im Rahmen Ihres Wahlprogramms für 2026 mit Nachdruck dafür einsetzen, dass ein nachhaltiges Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Schloßstraße und ihrer Nebenstraßen als zentralem Geschäftszentrum des Berliner Südwestens entwickelt und umgesetzt wird.

     

    Konkret fordern wir hierzu:

    Ein hauptamtliches bezirkliches Managementteam für die Schlosstrasse und ihre Nebenstraßen einzurichten, welches die Entwicklung des Handlungskonzeptes und dessen Umsetzung strukturiert und bestehende und zukünftige Finanzierungslinien von Bezirk, Land, Bund und Europa erschließt.

     

    Ein integriertes Handlungs- und Entwicklungskonzept für die Schloßstraße und ihre Nebenstraßen zu entwickeln, dass den Leerstand bekämpft und die Funktion als zentraler Einzelhandelsstandort ebenso stärkt wie Nutzungskonzepte für Kultur und Freizeit, die auch an positive Beispiele der Zwischennutzung anknüpfen. Dabei soll auch die Schloßstraße als Service-Standort der Verwaltung ausgebaut und die sozialen Probleme wie bspw. die Obdachlosigkeit und Verelendung in Zusammenarbeit von staatlichen und freien Trägern angegangen werden.

    Ein Verkehrsleitkonzept – und Parkleitkonzept zu entwickeln bzw. das existierende weiterzuentwickeln um die Verkehrsflüsse in diesem Bereich zu optimieren.

     

    Maßnahmen zu ergreifen, um die Aufenthaltsqualität – klimagerecht, gerade auch im Sinne des Konzepts der Schwammstadt – in der Schloßstraße und den Nebenstraßen zu steigern, zum Beispiel durch Bänke, weitere Trinkbrunnen, Sonnensegel, Fassadenbegrünung, Entsiegelungsmaßnahmen der Grünflächen, Instandhaltung und Pflege des öffentlichen Raums. Hierbei spielt gerade auch die Aufwertung von öffentlichen Räumen eine wichtige Rolle, die von Teilen der Bevölkerung als „Angstraum“ wahrgenommen werden, wie bspw. der U-Bahnhof Schloßstraße.

    Die Potentiale ikonischer Bauten im Bereich Schloßstraße, allen voran des Bierpinsels möglichst schnell systematisch in Wert zu setzen, bspw. durch die Ansiedlung eines Museums oder anderer kultureller Einrichtungen und hierfür auch die Eigentümer in Verantwortung zu nehmen, sowie die Möglichkeiten im Rahmen des bestehenden Denkmalschutzes zu prüfen um die Entkoppelung einzelner Elemente (u.a. U-Bahnhof Schloßstraße, Bierpinsel, Joachim-Tiburtius-Brücke) zu ermöglichen.

     

    Die Schloßstraße auch als Ort von Straßenfesten zu nutzen und sie dafür jeweils temporär für den Autoverkehr zu sperren.

    Auch die Potentiale anderer Kooperationsformate wie bspw. der AG City für die Aufwertung des Standortes Schloßstraße unter gleichberechtigter Einbeziehung aller legitimen Interessensgruppen zu nutzen.