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Antrag 157/II/2022 Kolonialverbrechen nicht unter den Teppich kehren – für eine feministische, dekoloniale Erinnerungskultur in Berlin

10.10.2022

Noch immer tut sich Deutschland schwer mit der Aufarbeitung seiner kolonialen Vergangenheit. Zwar hat die Bundesregierung 2021 nach über 100 Jahren den deutschen Völkermord an den Herero, Nama, Damara und San anerkannt, aber noch immer ist die deutsche Kolonialzeit nicht abschließend aufgearbeitet und ebenso wenig im öffentlichen Bewusstsein präsent.

 

Schließlich wurden Völkermorde nicht nur im heutigen Namibia, sondern auch im heutigen Tansania (z.B. gegen den Maji-Maji-Aufstand) begangen. Zudem fanden zahlreiche grausame völkerrechtswidrige Verbrechen in Kamerun (z.B. mit der ‚Pazifizierung‘ des Binnenlandes), in Togo (durch Ausbeutung und Zerstörung ganzer Orte), im Südpazifik (z.B. mit der Niederschlagung des Sokehs-Aufstand) oder in Kiautschou (z.B. mit der Gewalt gegen den „Boxeraufstand“ / Aufstand der Yihetuan) statt.

 

Anstatt an die Opfer dieser Verbrechen zu erinnern, erinnert Berlins Stadtbild noch immer lieber an die Täter – Der Nachtigal-Platz und der Nettelbeck-Platz (Nachtigal war der Reichskommissar von “Deutsch-Westafrika” und dabei an Verbrechen beteiligt. Nettelbeck war am Sklavenhandel beteiligt und ein Unterstützer des deutschen Kolonialismus) in Mitte sind nur einige Beispiele von vielen.

 

Das ist eine Tatsache, die wir nicht hinnehmen können und fordern daher eine kritische Auseinandersetzung mit deutschen Kolonialgeschichte im öffentlichen Raum. Gerade Berlin als Hauptstadt des ehemaligen Deutschen kolonialen Reiches und Veranstaltungsort der sogenannten „Kongo- Konferenz“ von 1884/85, bei der die Aufteilung des afrikanischen Kontinents zwischen den Weltmächten ausgehandelt wurde, muss seiner historischen Verantwortung gerecht werden. Es darf seine Kriegsverbrechen nicht unter den Teppich kehren, sondern muss an diese im öffentlichen Raum erinnern. Es geht darum, dauerhaft auf den physischen und psychischen Schmerz sowie die lebenslange Traumatisierung von Kriegsopfern allgemein und insbesondere von Frauen und nicht-binären Personen durch sexualisierte Gewalt in Kriegen aufmerksam zu machen. 

 

Denn es waren oftmals Frauen, die während den Verbrechen sexuellen Missbrauch erfahren haben, welche als Sklavinnen ausgebeutet wurden. Dabei ist das Schicksal meist noch weniger im Fokus des allgemeinen und wissenschaftlichen Diskurses. Dieses Schicksal dieser Frauen und queeren Personen in den Kolonien sichtbar zu machen, begreifen wir daher als wichtigen Beitrag einer feministischen, dekolonialen Erinnerungskultur.

 

Daher fordern wir die SPD-Mitglieder der SPD-Fraktionen in den Landesparlamenten und im Senat auf, neben den Umbenennungen der entsprechenden Straßen und Plätze, mehrere dezentrale Denk- und Mahnmale in Berlin umzusetzen. Diese Denk- und Mahnmale sollen vor allem auch die Perspektive von Mädchen, Frauen und nicht-binären Personen aufgreifen, da bisher die koloniale Vergangenheit hauptsächlich aus einer männlichen Perspektive gedacht wird. Diese weiblichen und queeren Perspektiven müssen außerdem bei der Planung des bereits geforderten Zentralen Mahnmals mit Dokumentationszentrum in Berlin mitbedacht werden. An der Gestaltung und Planung dieses zentralen und der weiteren, dezentralen Mahnmale sollten Interessenvertretungen von Betroffenen sowie Organisationen wie Decolonize Berlin beteiligt werden.

 

Doch Denk- und Mahnmäler allein reichen nicht aus. Es bedarf einer ganzheitlichen feministischen dekolonialen Erinnerungskultur. Diese muss in der Schule beginnen. Doch zurzeit ist es noch nicht mal verpflichtend den deutschen Kolonialismus im Unterricht zu thematisieren. Stattdessen ist dieses Thema ein Wahlmodul, wodurch viele Kinder und Jugendliche die Schule verlassen, ohne überhaupt zu wissen, dass Deutschland eine koloniale Vergangenheit hat und Verbrechen begangen hat. Es fehlt dadurch ein Verständnis, warum wir in rassistischen Strukturen leben und aufwachsen. Denn diese Strukturen wurden maßgeblich in der Kolonialzeit erbaut.

 

Doch selbst wenn die Völkermorde, Verbrechen und Unterdrückungen in der Kolonialzeit thematisiert werden, wird dies meist nur aus einer männlichen Perspektive mit “männlichen” Quellen getan. Dass Frauen und queere Personen jedoch in der Kolonialzeit Täterinnen, aber vor allem Opfer waren, wird nicht behandelt.

 

Daher fordern wir die SPD Mitglieder der SPD-Fraktionen in den Landesparlamenten auf und im Senat auf, zusätzlich eine Berücksichtigung der deutschen Kolonialvergangenheit – insbesondere aus feministischer Perspektive – im Rahmenlehrplan und der Lehrkräfteausbildung. Denn nur dadurch kann unsere rassistische und patriarchale Geschichte und Gegenwart verstanden werden 

Antrag 62/II/2022 Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BUT) entbürokratisieren und bürger*innenfreundlicher gestalten

10.10.2022

Dem verfassungsgerichtlichen Auftrag allen Kinder- und Jugendlichen eine angemessene Bildung und Teilhabe zu ermöglichen, muss Folge geleistet werden. Dies bedeutet nicht nur ein entsprechendes Paket zu implementieren, sondern auch sicherzustellen, dass die entsprechenden Leistungen in bestmöglicher Art- und Weise umgesetzt und empfangen werden können.

 

Sämtliche Wege und Möglichkeiten zur Vereinfachung des Erhalts der Leistungen, die Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zustehen, müssen überprüft und genommen werden.

Hierzu müssen insbesondere folgende Punkte beachtet und umgesetzt werden:

 

 

  • Klare Abstimmungen zwischen zuständigen Stellen sowie einheitliche Kommunikation:

Die beteiligten Behörden und Stellen wie z.B. Senatsverwaltungen oder Jobcenter müssen sich klar verständigen. Hierzu sollte die höchste Leitlinie immer sein konstruktiv im Sinne des Leistungserhalts und -bewilligung von Kinder- und Jugendlichen zu handeln.

Die entsprechenden zuerst zuständigen Personen müssen hierbei ihrer Verantwortung gerecht werden und dürfen, wenn es Probleme bei der Umsetzung oder Durchführung gibt, nicht bloß auf jeweilige Zuständigkeiten z.B. von Jobcentern, Senatsverwaltungen oder den Bund verweisen. Als erste Ansprechperson müssen sie für die mögliche Weitervermittlung Sorge tragen und Familien mit den dafür benötigten Unterlagen und Terminen ausstatten, bis diese tatsächlich von einer anderen Stelle betreut werden, dort also die Angebote wahrgenommen haben.

Ein zentrales Element muss hierbei sein, dass zwischen den Bezirken eine einheitliche Praxis der Ausstellung der entsprechenden berlinpässe-BuT vorliegt. Die beteiligten Senatsverwaltungen (für Jugend Bildung, Jugend und Familie sowie für Integration, Arbeit und Soziales) sollten in gemeinsamer Absprache die beteiligten Akteur*innen (z.B. Schulen, Vereine, Träger*innen, Eltern) informieren.

 

  • Vereinheitlichung der Regelung, dass keine berlinpässe mehr ausgestellt werden

Zur Vereinheitlichung gehört ebenfalls, dass die Entkopplung der berlinpässe (der Eltern) sowie der berlinpässe-BuT (der Kinder) beendet wird. Gerade während der Zeit der Schulschließungen sowie des eingeschränkten Betriebs der Jobcenter zeigte sich, welches Chaos die Unterscheidung zwischen beiden berlinpass-Formen auslösen kann. So erschloss sich weder Eltern, noch Schüler*innen oder Träger*innen wieso es übergangsweise möglich war mit dem jeweiligen Leistungsbescheid ÖPNV zu fahren, aber nicht an der ergänzenden Lernförderung teilzunehmen. Dass bzgl. der ergänzenden Lernförderung ab Frühjahr 2021 doch die Möglichkeit bestand, dass Schüler*innen mit Vorweisen des Leistungsbescheids an der ergänzenden Lernförderung teilnehmen konnten wurde von allen Beteiligten sehr begrüßt, kam aber zu spät.

 

Ein ähnliches Szenario ist nun auch wieder denkbar: Denn an 01.01.2023 sollen die berlinpässe für Erwachsene abgeschafft werden und den Familien die Berechtigungsnachweise automatisch versendet werden. Dies ist eine sehr gute Maßnahme und kommt Bürger*innen entgegen. Jedoch sind die berlinpässe-BuT von dieser Maßnahme explizit ausgenommen wie auf berlin.de beschrieben wird (https://service.berlin.de/dienstleistung/325147/).

Das entsprechende Kommunikationschaos für alle Beteiligten ist schon absehbar. Dies bedeutet konkret: Viele Familien werden sich nicht um die Verlängerung des berlinpass-BuT der Kinder und Jugendlichen kümmern. Dadurch werden viele Kinder und Jugendliche (mindestens zeitweise), deren berlinpass-BuT abgelaufen sein wird, keine Leistungen im Rahmen des BuT bekommen können, obwohl sie Anspruch darauf haben. berlinpässe und die entsprechenden nachfolgenden Berechtigungsnachweise, welche am Januar 2023 an Familien versendet werden, sollen automatisch auch für die Kinder gelten. Ebenso sollen bei keinem Leistungsanspruch der Eltern aber Leistungsanspruch der Kinder die Berechtigungsnachweise auch ab Januar 2023 automatisch an die Familien versendet werden.

 

  • Beratungsangebote zu den Leistungen in jedem Bezirk

Beratungen zu den Leistungen im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets dürfen nicht dem begrüßenswerten Engagement einzelner behördlicher Repräsententant*innen in den Bezirken überlassen werden. Ebenfalls reicht es nicht, wenn ein Verein in Kooperation mit Behörden ein Beratungsangebot einrichtet. Die Beratungsangeboten müssen in jedem Bezirk und möglichst alltagsnah verortet sein. Das kann konkret bedeuten z.B. Beratungsangebote an jeder Schule einzurichten oder bei konkreten schulischen Anlässen z.B. Schulfeste entsprechende (einheitliche) Materialien für Familien auszugeben sowie mehrsprachige Teams (z.B. Integrationslots*innen) hinzuzuziehen.

 

  • Unterschriftenlisten für Kinder- und Jugendliche bei der ergänzenden Lernförderung abschaffen

Wenn immer wieder berichtet wird, dass sich (besonders neuzugewanderte) Familien davon abgeschreckt fühlen, dass Kinder Anwesenheitslisten unterschreiben müssen, dann muss diese Praxis revidiert werden. Hier ist eine höhere Sensibilität für vorangegangene Erfahrungen von Eltern notwendig: z.B. haben Personen mit weniger ausgeprägten deutschfähigkeiten und/oder geringerer Alphabetisierung vielfache negative Erfahrungen mit unterzeichneten Dokumenten gemacht (Stichwort Kostenfallen).
Vor allem ist hier die rechtliche Bindung der Unterschrift eines Kindes/eines*r Jugendlichen in Frage zu stellen.

 

Wenn eine Schulleitung auf jedem Leistungsnachweis sowieso unterschreiben muss und einen Schulstempel abgibt sowie die Leistungserbringer*innen (z.B. Träger) ebenfalls unterschreiben, dann muss dies als entsprechender Leistungsnachweis genügen.
Des Weiteren bestätigen Eltern ebenfalls bereits die Teilnahme ihrer Kinder/Jugendlichen durch das Ausfüllen der Anmeldungen zu Beginn der Lernförderung.

 

Hinweise darauf, dass die Schüler*innen einen individuellen Leistungsanspruch hätten sind hier unzureichend bzw. stehen sie im Gegensatz zu anderen Programmen, wo dies nicht erforderlich ist: Z.B. stehen im Rahmen der Schulhilfe ebenfalls Schüler*innen individuelle Leistungen zu hier ist aber keine Unterschrift notwendig, sondern eine von Träger*innen sowie Schulleitungen unterzeichnete Aufzählung über die jeweils nicht-erbrachten Stunden genügt als Nachweis.

 

Antrag 310/II/2022 Grünflächen für alle: Parks als öffentlichen Aufenthaltsraum schützen!

9.10.2022

Statt weiterer Verbote, Parkeinzäunungen und Polizeipräsenz fordern wir, dass die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, des Bezirksamts, des Abgeordnetenhauses und des Senats sich dafür einsetzen, dass

  • unsere Beschlusslage zur Nachtarbeit des Ordnungsamts umgesetzt wird,
  • die verstärkte Zusammenarbeit von Ordnungsämtern, Grünflächenämtern und Sozialarbeiter*innen umgesetzt wird. Das Ordnungsamt darf in Parks nicht vorrangig als bloße Autorität auftreten, sondern sollte vielmehr als Ansprechpartner*innen, u.a. zu nutzbaren Flächen und besonders schützenswerten Grünflächen, fungieren. Dazu sind spezielle Schulungen anzubieten,
  • alternative kostenlose Angebote für junge Menschen, die auch abends und nachts zugänglich sind, geschaffen werden. Dazu gehören u.a. der Ausbau von Jugendclubs, auch abends zugänglicher Freiflächen und Sportangebote,
  • die Reinigung der Parks und die Bereitstellung von Mülleimern und Sanitäranlagen erhöht wird.
  • Im Zuge der Ausweitung der Freiflächen auch ein Augenmerk auf die Anlage weiterer Blühflächen und die Vernetzung der Frei- und Grünflächen gerichtet wird

Antrag 154/II/2022 Disability Mainstreaming und Disability Budgeting

9.10.2022

Realisierung in der und durch Bundespolitik sowie die Berliner Landes- und Bezirkspolitik vorantreiben

 

Disability Mainstreaming ist ein Konzept, das darauf abzielt, die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer Vielfalt umfassend und in allen Politikbereichen mitzudenken. Die Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt in allen Bereichen zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Infolgedessen ist sie mit den entsprechenden notwendigen und auskömmlichen finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen (Disability Budgeting) im Bundeshaushalt als auch den Länder- und Kommunalhaushalten zu beschließen.

 

Von unseren sozialdemokratischen Amtsträger*innen auf Landes- und Bezirksebene, von unseren Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen fordern wir:

 

  • eine entsprechend deutliche umfangreiche und nachweisliche Unterlegung der finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen im Berliner Landeshaushalt als auch in den bezirklichen Haushalten,
  • bei der Haushaltsplanung zur Unterlegung von finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen auch die Rolle des Landes/der Bezirke als öffentliche Auftraggeber und als Zuwendungsgeber mit einzubeziehen.

 

Vergleichbares fordern wir von unseren Amts- und Mandatsträger*innen auf Bundesebene und im Deutschen Bundestag.

 

Zwar liegen mit den Konzepten zu Gender Mainstreaming/Gender Budgeting konzeptionelle Vorlagen und erfahrungsbasierte Praxisanleitungen vor. Unstrittig ist, dass diese Konzepte in allen Politikfeldern sowohl im Hinblick auf Gesetzesverfahren als auch Projektentwicklungen und entsprechender Mittelvergabe von der Planungsphase bis zur Implementierung, Überwachung und Auswertung noch verbessert werden können.

 

Damit das Konzept Disability Mainstreaming /Disability Budgeting gut implementiert wird, fordern wir

  • anwendungsorientierte Forschungsaufträge zur systematischen Implementierung und Umsetzung,
  • die Stärkung des Ansatzes des „Universal Design“ bzw. des „Design for all“ von Anfang bei öffentlichen Einrichtungen, Dienstleistungen und Aufträgen.

 

Die Einbeziehung von Selbstvertreter*innen in ihrer Vielfalt und ihren vielfältigen Kommunikationserfordernissen ist gemäß der Devise „Nichts über uns ohne uns“ für uns Sozialdemokrat*innen dabei selbstverständlich.

Antrag 24/I/2022 Tarifverträge im öffentlichen Dienst zusammenführen und sozial gerecht gestalten

17.05.2022

Im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen gibt es unterschiedliche Tarifverträge. Die Tarifbeschäftigten der Länder sind im „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) und in Hessen im TV-H geregelt. Für die Tarifbeschäftigten im Bereich des Bundes und der Kommunen gilt der TVöD „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“.

 

Das Nebeneinander unterschiedlicher (Flächen-)Tarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst führt zu Ungerechtigkeiten und unnötigen Konkurrenzsituationen. Dies ist nicht mehr zeitgemäß und vor dem Hintergrund des erheblichen Fachkräftebedarfs auch im öffentlichen Dienst nicht mehr zielführend.

 

Wir fordern daher, dass durch einen Flächentarifvertrag die Tarifstruktur und die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst schnellstens vereinheitlicht und verbessert werden. Länder, Kommunen und Bund müssen gute und attraktive Arbeitgeber sein, die durch eine einheitliche Tarifstruktur und sehr gute Arbeitsbedingungen, den Wettbewerb um die Beschäftigten auch in der Zukunft erfolgreich bestreiten können.

 

Wir fordern, dass sich Sozialdemokraten*innen, die politische Verantwortung im Bund, den Ländern und den Kommunen tragen, dafür einsetzen, dass diese Forderungen auf der Arbeitgeberseite umgesetzt werden.