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Antrag 310/II/2022 Grünflächen für alle: Parks als öffentlichen Aufenthaltsraum schützen!

9.10.2022

Statt weiterer Verbote, Parkeinzäunungen und Polizeipräsenz fordern wir, dass die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, des Bezirksamts, des Abgeordnetenhauses und des Senats sich dafür einsetzen, dass

  • unsere Beschlusslage zur Nachtarbeit des Ordnungsamts umgesetzt wird,
  • die verstärkte Zusammenarbeit von Ordnungsämtern, Grünflächenämtern und Sozialarbeiter*innen umgesetzt wird. Das Ordnungsamt darf in Parks nicht vorrangig als bloße Autorität auftreten, sondern sollte vielmehr als Ansprechpartner*innen, u.a. zu nutzbaren Flächen und besonders schützenswerten Grünflächen, fungieren. Dazu sind spezielle Schulungen anzubieten,
  • alternative kostenlose Angebote für junge Menschen, die auch abends und nachts zugänglich sind, geschaffen werden. Dazu gehören u.a. der Ausbau von Jugendclubs, auch abends zugänglicher Freiflächen und Sportangebote,
  • die Reinigung der Parks und die Bereitstellung von Mülleimern und Sanitäranlagen erhöht wird.
  • Im Zuge der Ausweitung der Freiflächen auch ein Augenmerk auf die Anlage weiterer Blühflächen und die Vernetzung der Frei- und Grünflächen gerichtet wird

Antrag 154/II/2022 Disability Mainstreaming und Disability Budgeting

9.10.2022

Realisierung in der und durch Bundespolitik sowie die Berliner Landes- und Bezirkspolitik vorantreiben

 

Disability Mainstreaming ist ein Konzept, das darauf abzielt, die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer Vielfalt umfassend und in allen Politikbereichen mitzudenken. Die Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt in allen Bereichen zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Infolgedessen ist sie mit den entsprechenden notwendigen und auskömmlichen finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen (Disability Budgeting) im Bundeshaushalt als auch den Länder- und Kommunalhaushalten zu beschließen.

 

Von unseren sozialdemokratischen Amtsträger*innen auf Landes- und Bezirksebene, von unseren Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen fordern wir:

 

  • eine entsprechend deutliche umfangreiche und nachweisliche Unterlegung der finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen im Berliner Landeshaushalt als auch in den bezirklichen Haushalten,
  • bei der Haushaltsplanung zur Unterlegung von finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen auch die Rolle des Landes/der Bezirke als öffentliche Auftraggeber und als Zuwendungsgeber mit einzubeziehen.

 

Vergleichbares fordern wir von unseren Amts- und Mandatsträger*innen auf Bundesebene und im Deutschen Bundestag.

 

Zwar liegen mit den Konzepten zu Gender Mainstreaming/Gender Budgeting konzeptionelle Vorlagen und erfahrungsbasierte Praxisanleitungen vor. Unstrittig ist, dass diese Konzepte in allen Politikfeldern sowohl im Hinblick auf Gesetzesverfahren als auch Projektentwicklungen und entsprechender Mittelvergabe von der Planungsphase bis zur Implementierung, Überwachung und Auswertung noch verbessert werden können.

 

Damit das Konzept Disability Mainstreaming /Disability Budgeting gut implementiert wird, fordern wir

  • anwendungsorientierte Forschungsaufträge zur systematischen Implementierung und Umsetzung,
  • die Stärkung des Ansatzes des „Universal Design“ bzw. des „Design for all“ von Anfang bei öffentlichen Einrichtungen, Dienstleistungen und Aufträgen.

 

Die Einbeziehung von Selbstvertreter*innen in ihrer Vielfalt und ihren vielfältigen Kommunikationserfordernissen ist gemäß der Devise „Nichts über uns ohne uns“ für uns Sozialdemokrat*innen dabei selbstverständlich.

Antrag 24/I/2022 Tarifverträge im öffentlichen Dienst zusammenführen und sozial gerecht gestalten

17.05.2022

Im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen gibt es unterschiedliche Tarifverträge. Die Tarifbeschäftigten der Länder sind im „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) und in Hessen im TV-H geregelt. Für die Tarifbeschäftigten im Bereich des Bundes und der Kommunen gilt der TVöD „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“.

 

Das Nebeneinander unterschiedlicher (Flächen-)Tarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst führt zu Ungerechtigkeiten und unnötigen Konkurrenzsituationen. Dies ist nicht mehr zeitgemäß und vor dem Hintergrund des erheblichen Fachkräftebedarfs auch im öffentlichen Dienst nicht mehr zielführend.

 

Wir fordern daher, dass durch einen Flächentarifvertrag die Tarifstruktur und die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst schnellstens vereinheitlicht und verbessert werden. Länder, Kommunen und Bund müssen gute und attraktive Arbeitgeber sein, die durch eine einheitliche Tarifstruktur und sehr gute Arbeitsbedingungen, den Wettbewerb um die Beschäftigten auch in der Zukunft erfolgreich bestreiten können.

 

Wir fordern, dass sich Sozialdemokraten*innen, die politische Verantwortung im Bund, den Ländern und den Kommunen tragen, dafür einsetzen, dass diese Forderungen auf der Arbeitgeberseite umgesetzt werden.

Antrag 52/I/2022 Kitakrise heißt Zukunftskrise! 

17.05.2022

In Berlin fehlen zur Zeit 26.000 Kita-Plätze. Dabei sollen bis 2030 rund 7.000 Erzieher*innen fehlen. Allein an diesen Zahlen wird sichtbar, es besteht Handlungsbedarf. Nicht selten müssen werdende Eltern bereits mit dem Start der Schwangerschaft sich um einen Kitaplatz bewerben. In der Theorie gibt es eine Kitagarantie, in der Praxis meist verzweifelte Eltern auf der unendlichen Suche nach einem freien Platz. Ein Zustand, den es zu ändern gilt und sofortiges Handeln verlangt.

 

Gute Arbeitsbedingungen für Erzieher*innen 

Eine der wichtigsten Ursachen für die Kitakrise ist, dass es zu wenig Erzieher*innen gibt, und diese Situation wird sich in Zukunft weiter verschärfen. Schon jetzt müssen Kitas hunderte Kinder ablehnen, weil sie nicht genug Personal für deren Betreuung haben. Auch wenn es bereits Bemühungen gegeben hat, mehr Erzieher*innen einzustellen, bleibt diese Arbeit doch – besonders in Berlin – unattraktiv, unterbezahlt und wird nicht ausreichend wertgeschätzt.

 

Dies beginnt bereits in der Ausbildung, in vielen Kindertagesstätten wird so in den ersten beiden Ausbildungsjahren gerade einmal der Mindestlohn bezahlt. Erst im dritten Ausbildungsjahr erhält man mindestens 930 € im Monat. Hinzu kommt, dass viele Studierende kein oder ein halbiertes BAföG erhalten, da die Berliner Fachschulen nicht als „echte“ Fachschulen anerkannt werden. An den Berliner Fachschulen werden auch Bewerber*innen ohne Berufsabschluss – also „lediglich“ mit Abitur oder Fachhochschulreife – aufgenommen, vor diesem Hintergrund erkennen die BAföG-Ämter die Berliner Fachschulen nur als Berufsfachschulen an. Zwar wurde die Form der berufsbegleitenden Ausbildung intensiv ausgeweitet, um die Bildungseinrichtungen und hier insbesondere die Kitas schnell mit Personal zu versorgen. Die Studierenden haben einen Arbeitsvertrag und einen Ausbildungsvertrag. Diese sind in der Regel nicht aufeinander abgestimmt. Das birgt besondere Herausforderungen für die Studierenden. Sowohl für den Arbeitgeber*innen als auch für die Ausbildungsstätte ergeben sich daraus überschneidende Forderungen. Die Studierenden können diesen vielfach nur durch Mehrarbeit gerecht werden, denn Lern- und Praxiszeiten überschneiden sich. Der Erzieher*innenberuf leidet zudem unter fehlender Anerkennung, sowohl sozial als auch finanziell. Für junge Abiturient*innen, die gerne im sozialen Bereich arbeiten möchten, gibt es deutlich attraktivere Berufsfelder als zum Beispiel die Berliner Kindertagesstätten.

 

Dabei liegt das Einstiegsgehalt in Berlin bei 2.860 Euro brutto. So ist es auch nicht verwunderlich, dass tausende Erzieher*innen Ende letzten Jahres für mehr Geld demonstrierten.  Denn zu der fehlenden Wertschätzung durch eine angemessene Bezahlung kommen die herausfordernden Arbeitsbedingen hinzu. Überfüllte Kitas, Personalmangel, wo auch Praktikant*innen fest eingeplant werden und unbezahlte Überstunden. Das alles gehört zum Berufsalltag dazu. Hierbei ist die Situation umso dramatischer, wenn man sich bewusst macht, dass hier der elementare Grundstein für die schulische Laufbahn gelegt wird. Die Grundschule baut größtenteils auf die Arbeit in den Kindertagesstätten auf, wenn hier die frühkindliche Erziehung nicht qualitativ gewährleistet werden kann, verwundert es nicht, dass die Bildungsungerechtigkeit bereits zu Anfang des Lebens in eine dramatische Schieflage gerät.

 

Somit fordern wir die Mitglieder der SPD Fraktion des Berliner Abgeordnetenhaus, sowie die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie auf:

 

  1. Verbindliche Regelungen zu schaffen, damit die BAföG-Ämter in die Lage versetzen, einzelne Klassen der Fachschule als förderungswürdig anzuerkennen.
  2. Eine angemessene Bezahlung aller Erzieher*innen sicher zu stellen. Die Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind auszuschöpfen. Denn für uns steht fest: Erzieher*innen sind Pädagog*innen. Als Pädagog*innen in den ersten Bildungseinrichtungen der Kinder legen sie die wichtigste Grundlage für selbstständiges, eigenverantwortliches und lebenslanges Lernen.
  3. Dass eine gezielte Kampagne zur Fachkräftegewinnung entwickelt und finanziert wird, die junge Menschen motiviert den Beruf zu ergreifen.
  4. Für eine bessere Vergütung und eine Professionalisierung der Kindertagespflege Sorge zu tragen.

 

Räumlichkeiten kaufen, bauen und das gemeinsam!

Die Kitakrise ist eindeutig auch die Folge eines Mangels an Gebäuden und Räumlichkeiten. Es braucht von staatlicher Seite die Förderung von Kitas beim Bau und Erweiterung ihrer Flächen wie auch die Verpflichtung, Land zu erwerben und selbst zu bauen. Zudem hat Berlin einen sehr großen Teil der vorschulischen Bildung in freie Trägerschaft gegeben (80% der betreuten Kinder). Dies rächt sich nun, denn bei diesen Kitas fehlt es an Einfluss. Hier gilt es nun zum einen vermehrt selbst zu bauen und private Trägerschaften in die öffentliche Hand zurückzuführen. Denn auch frühkindliche Bildung sollte in erster Linie allen gleichermaßen zustehen. Gleichzeitig müssen alle bestehenden Einrichtungen dahingehend geprüft werden, ob ein Ausbau sinnvoll und möglich ist.

Somit fordern wir die Mitglieder der SPD Fraktion der Bezirksversammlungen und des Berliner Abgeordnetenhaus, sowie die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie auf:

  1. Alle Bauämter für die Dringlichkeit der Kitakrise zu sensibilisieren und zu beauftragen, bei bestehenden Einrichtungen einen Rückkauf zu prüfen und die bauliche Erweiterung von Einrichtungen. Hierbei sollen auch gesetzliche Ausnahmeregelungen für eine Erhöhung der Traufhöhe im Falle einer Kitanutzung geschaffen werden.
  2. Dass alle verfügbaren bezirklichen oder landeseigenen Räume dahingehend geprüft werden, ob eine Doppelnutzung möglich wäre.
  3. Dass jede leerstehende private Ladenfläche angemietet wird, sollte in diesem Gebiet ein Kitabedarf festgestellt werden und nicht anders abgedeckt werden können, zum Beispiel durch Modularbauten. Hierfür sollen Mittel aus dem Haushalt bereitgestellt werden.

 

Denkt an die Eltern!

Die Kitaplatz-Suche ist frustrierend und ineffizient. Das System der Voranmeldung auf einen Kitaplatz ist nicht einheitlich und nicht mehr zeitgemäß.

Somit fordern wir die Mitglieder der SPD Fraktion der Bezirksversammlungen und des Berliner Abgeordnetenhaus, die betreffenden Bezirksämter sowie die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie auf:

  1. Eine moderne und funktionierende zentrale Datenbank und Webseite zu schaffen, auf der Kitas freie Plätze veröffentlichen und sich Eltern um die Plätze bewerben können.
  2. Für die Formulare zur Beantragung des Kita-Gutscheins Leitfäden in den meistgesprochenen Sprachen in Berlin wie Türkisch, Arabisch, Russisch und Englisch zu entwickeln.
  3. Einen anonymisierten Bewerbungsprozess zu entwickeln und zu etablieren, damit Kinder aufgrund ihres Migrationsstatus, Ethnie, Religion oder Behinderung bei der Platzvergabe nicht benachteiligt werden.
  4. Eine gezielte Kampage für die Anwerbung von Kitavermittlungsstellen in allen Jugendämtern zu entwickeln und auszufinanzieren. So, dass mehr Personal eingestellt werden kann, um Eltern bei der Kita- Suche und dem Ausfüllen des Antrags auf einen Kita-Gutschein unterstützt werden kann.

 

Antrag 94/I/2022 Bedarfe von Flüchtenden und Geflüchteten mit Beeinträchtigungen sichern

17.05.2022

Wir sind solidarisch mit den Flüchtenden in und den Geflüchteten aus der Ukraine, deren Anzahl angesichts des völkerrechtswidrigen und brutalen Überfalls Putins zunehmen wird. Damit steigen auf allen föderalen Ebenen die mit der Aufnahme verbundenen Herausforderungen des Schutzes, der Unterbringung und Integration. Unsere Sorge gilt allen Geflüchteten unabhängig vom Herkunftsort.

 

Besorgniserregend ist die Situation der Menschen, die aufgrund ihrer hohen Vulnerabilität nicht eigenständig in der Lage sind, die Ukraine zu verlassen. Hierfür müssten dringend humanitäre Korridore geöffnet und für die Rettung dieser Personengruppen genutzt werden. Gleiches gilt für die Situation von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen in ukrainischen Pflege- und Waisenheimen oder der Behindertenhilfe.

 

Viele der geflüchteten Menschen mit Beeinträchtigungen und/oder psychischen oder chronischen Erkrankungen haben besondere Bedarfe und Bedürfnisse. Von den Verantwortlichen im Senat und in den Bezirksämtern, im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen erwarten wir, dass für eine gute Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten mit Beeinträchtigungen gesorgt wird. Hierbei ist auch in enger Kooperation mit Selbstvertretungsorganisationen zu gewährleisten:

 

  • Systematische Identifizierung von Geflüchteten mit Behinderungen und ihrer Bedarfe bei ihrer Ankunft
  • Durchführung psychologischer, physio- und sozialtherapeutischer Untersuchungen sowie eine ganzheitliche Erfassung und Bewertung des Gesundheitszustands und eine Erstellung eines Behandlungsplans mit Therapieempfehlungen für weiterbehandelte Ärzte*innen
  • Benennung übergeordneter Lots*innen auf Landesebene zur Koordination erster Schritte nach Ankunft.
  • Bereitstellung notwendiger Informationen in umfassend barrierefreier Form, u.a. in Leichter Sprache, in Gebärdendolmetschung, in Brailleschrift, etc..
  • Unmittelbare Bereitstellung dringend erforderlicher Hilfsmittel.
  • Bedarfsgerechte Unterbringung – möglichst außerhalb von Sammelunterkünften.
  • Für die medizinische Versorgung der Vertriebenen, die nach §§ 4 und 6 AsylbLG erfolgt, ist mit den Krankenkassen flächendeckend eine „auftragsweise Betreuung“ nach § 264 Abs. 1 SGB V zu vereinbaren.
  • Bundesweit sind die Kommunen auf die Sonderregelung des § 6 Absatz 2 AsylbLG für Vertriebene hinzuweisen. Diese Regelung ist weiter als § 6 Abs. 1 AsylbLG, der für Asylbegehrende gilt. Vertriebenen, die besondere Bedarfe und Bedürfnisse haben, wird danach die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt. Damit haben Vertriebene mit Behinderungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Gleiches gilt für psychotherapeutische Leistungen. Um eine möglichst einheitliche und unkomplizierte Leistungsgewährung zu ermöglichen, ist z.B. durch ein Rundschreiben darüber zu informieren.
  • Sicherstellung, dass für die Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften Schutzmaßnahmen für Frauen und andere schutzbedürftige Personen wie Menschen mit Behinderungen getroffen sind bzw. werden (vgl. §§ 44 Abs. 2a, 53 Abs. 3 AsylG).
  • Unverzügliche Eingliederung von Kindern mit Behinderungen in Kitas und Schulen.
  • Schneller und unkomplizierter Zugang zu tagesstrukturierenden Maßnahmen (z.B. Tagesstätten der gemeindepsychiatrischen Dienste und Werkstätten für behinderte Menschen).
  • Barrierefreie Informationsangebote, Informationen in Leichter Sprache, Dolmetschung sowie Gebärdensprachdolmetschung vorhalten.
  • Hinzuweisen ist auf das Beratungsangebot der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).