Antrag 62/II/2022 Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BUT) entbürokratisieren und bürger*innenfreundlicher gestalten

Status:
Annahme

Dem verfassungsgerichtlichen Auftrag allen Kinder- und Jugendlichen eine angemessene Bildung und Teilhabe zu ermöglichen, muss Folge geleistet werden. Dies bedeutet nicht nur ein entsprechendes Paket zu implementieren, sondern auch sicherzustellen, dass die entsprechenden Leistungen in bestmöglicher Art- und Weise umgesetzt und empfangen werden können.

 

Sämtliche Wege und Möglichkeiten zur Vereinfachung des Erhalts der Leistungen, die Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zustehen, müssen überprüft und genommen werden.

Hierzu müssen insbesondere folgende Punkte beachtet und umgesetzt werden:

 

 

  • Klare Abstimmungen zwischen zuständigen Stellen sowie einheitliche Kommunikation:

Die beteiligten Behörden und Stellen wie z.B. Senatsverwaltungen oder Jobcenter müssen sich klar verständigen. Hierzu sollte die höchste Leitlinie immer sein konstruktiv im Sinne des Leistungserhalts und -bewilligung von Kinder- und Jugendlichen zu handeln.

Die entsprechenden zuerst zuständigen Personen müssen hierbei ihrer Verantwortung gerecht werden und dürfen, wenn es Probleme bei der Umsetzung oder Durchführung gibt, nicht bloß auf jeweilige Zuständigkeiten z.B. von Jobcentern, Senatsverwaltungen oder den Bund verweisen. Als erste Ansprechperson müssen sie für die mögliche Weitervermittlung Sorge tragen und Familien mit den dafür benötigten Unterlagen und Terminen ausstatten, bis diese tatsächlich von einer anderen Stelle betreut werden, dort also die Angebote wahrgenommen haben.

Ein zentrales Element muss hierbei sein, dass zwischen den Bezirken eine einheitliche Praxis der Ausstellung der entsprechenden berlinpässe-BuT vorliegt. Die beteiligten Senatsverwaltungen (für Jugend Bildung, Jugend und Familie sowie für Integration, Arbeit und Soziales) sollten in gemeinsamer Absprache die beteiligten Akteur*innen (z.B. Schulen, Vereine, Träger*innen, Eltern) informieren.

 

  • Vereinheitlichung der Regelung, dass keine berlinpässe mehr ausgestellt werden

Zur Vereinheitlichung gehört ebenfalls, dass die Entkopplung der berlinpässe (der Eltern) sowie der berlinpässe-BuT (der Kinder) beendet wird. Gerade während der Zeit der Schulschließungen sowie des eingeschränkten Betriebs der Jobcenter zeigte sich, welches Chaos die Unterscheidung zwischen beiden berlinpass-Formen auslösen kann. So erschloss sich weder Eltern, noch Schüler*innen oder Träger*innen wieso es übergangsweise möglich war mit dem jeweiligen Leistungsbescheid ÖPNV zu fahren, aber nicht an der ergänzenden Lernförderung teilzunehmen. Dass bzgl. der ergänzenden Lernförderung ab Frühjahr 2021 doch die Möglichkeit bestand, dass Schüler*innen mit Vorweisen des Leistungsbescheids an der ergänzenden Lernförderung teilnehmen konnten wurde von allen Beteiligten sehr begrüßt, kam aber zu spät.

 

Ein ähnliches Szenario ist nun auch wieder denkbar: Denn an 01.01.2023 sollen die berlinpässe für Erwachsene abgeschafft werden und den Familien die Berechtigungsnachweise automatisch versendet werden. Dies ist eine sehr gute Maßnahme und kommt Bürger*innen entgegen. Jedoch sind die berlinpässe-BuT von dieser Maßnahme explizit ausgenommen wie auf berlin.de beschrieben wird (https://service.berlin.de/dienstleistung/325147/).

Das entsprechende Kommunikationschaos für alle Beteiligten ist schon absehbar. Dies bedeutet konkret: Viele Familien werden sich nicht um die Verlängerung des berlinpass-BuT der Kinder und Jugendlichen kümmern. Dadurch werden viele Kinder und Jugendliche (mindestens zeitweise), deren berlinpass-BuT abgelaufen sein wird, keine Leistungen im Rahmen des BuT bekommen können, obwohl sie Anspruch darauf haben. berlinpässe und die entsprechenden nachfolgenden Berechtigungsnachweise, welche am Januar 2023 an Familien versendet werden, sollen automatisch auch für die Kinder gelten. Ebenso sollen bei keinem Leistungsanspruch der Eltern aber Leistungsanspruch der Kinder die Berechtigungsnachweise auch ab Januar 2023 automatisch an die Familien versendet werden.

 

  • Beratungsangebote zu den Leistungen in jedem Bezirk

Beratungen zu den Leistungen im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets dürfen nicht dem begrüßenswerten Engagement einzelner behördlicher Repräsententant*innen in den Bezirken überlassen werden. Ebenfalls reicht es nicht, wenn ein Verein in Kooperation mit Behörden ein Beratungsangebot einrichtet. Die Beratungsangeboten müssen in jedem Bezirk und möglichst alltagsnah verortet sein. Das kann konkret bedeuten z.B. Beratungsangebote an jeder Schule einzurichten oder bei konkreten schulischen Anlässen z.B. Schulfeste entsprechende (einheitliche) Materialien für Familien auszugeben sowie mehrsprachige Teams (z.B. Integrationslots*innen) hinzuzuziehen.

 

  • Unterschriftenlisten für Kinder- und Jugendliche bei der ergänzenden Lernförderung abschaffen

Wenn immer wieder berichtet wird, dass sich (besonders neuzugewanderte) Familien davon abgeschreckt fühlen, dass Kinder Anwesenheitslisten unterschreiben müssen, dann muss diese Praxis revidiert werden. Hier ist eine höhere Sensibilität für vorangegangene Erfahrungen von Eltern notwendig: z.B. haben Personen mit weniger ausgeprägten deutschfähigkeiten und/oder geringerer Alphabetisierung vielfache negative Erfahrungen mit unterzeichneten Dokumenten gemacht (Stichwort Kostenfallen).
Vor allem ist hier die rechtliche Bindung der Unterschrift eines Kindes/eines*r Jugendlichen in Frage zu stellen.

 

Wenn eine Schulleitung auf jedem Leistungsnachweis sowieso unterschreiben muss und einen Schulstempel abgibt sowie die Leistungserbringer*innen (z.B. Träger) ebenfalls unterschreiben, dann muss dies als entsprechender Leistungsnachweis genügen.
Des Weiteren bestätigen Eltern ebenfalls bereits die Teilnahme ihrer Kinder/Jugendlichen durch das Ausfüllen der Anmeldungen zu Beginn der Lernförderung.

 

Hinweise darauf, dass die Schüler*innen einen individuellen Leistungsanspruch hätten sind hier unzureichend bzw. stehen sie im Gegensatz zu anderen Programmen, wo dies nicht erforderlich ist: Z.B. stehen im Rahmen der Schulhilfe ebenfalls Schüler*innen individuelle Leistungen zu hier ist aber keine Unterschrift notwendig, sondern eine von Träger*innen sowie Schulleitungen unterzeichnete Aufzählung über die jeweils nicht-erbrachten Stunden genügt als Nachweis.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Überweisungs-PDF: