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Antrag 44/II/2023 Anpassung der Errechnung des Elterngeldes für finanzielle Unabhängigkeit der Frauen und gleichberechtigte Sorgearbeit

18.08.2023

Die SPD setzt sich in allen Gremien und Regierungen, in welchen sie auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene beteiligt ist, für die finanzielle Selbstbestimmung von Frauen, insbesondere Müttern, ein. Die SPD erkennt an, dass Sorgearbeit Arbeit ist und entsprechend entlohnt werden muss. Prioritär werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Gesetzliche Anpassung dahingehend, dass sich die Frage, ob eine Person Elterngeld bezieht, sich am Einkommen des Elterngeld-beziehenden Elternteils und nicht am Paar-Einkommen orientiert
  2. Anpassung des Elterngeldes auf die Änderung der Kaufkraft gemäß Statistischem Bundesamt seit 2007.
  3. Umsetzung der Gesetzesinitiative zur Elternstartzeit

 

Antrag 169/I/2023 Schutz vor Hitze und Kälte für obdachlose Menschen

27.04.2023

Auch in Berlin spüren wir die Auswirkungen des Klimawandels zunehmend. Die Sommer werden heißer, die Winter werden kälter. Diese Wetterveränderungen belasten uns alle, disproportional betroffen sind jedoch arme Menschen. Deshalb denken wir die Maßnahmen ganzjährig.

 

Objekte und Einrichtungen, die aktuell für die über 1.500 Kältehilfe-Plätze in Berlin genutzt werden, sollen auf ihre Eignung für die Hitzehilfe geprüft werden. So können Synergien aus der Kälte- und Hitzehilfe zu einem ganzjährigen Angebot entwickelt werden und auf das Ziel der Überwindung der Obdachlosigkeit bis 2030 einzahlen. Auch andere mögliche Objekte für die Hitzehilfe müssen in die Überlegungen einbezogen werden. Dabei liegt der Schwerpunkt immer auf kleinen Einrichtungen in zentraler Lage.

 

Weitere Maßnahmen im Rahmen der Hitzehilfe wie Bereitstellung und Verteilen von Trinkwasser, aufsuchende Sozialarbeit, Möglichkeiten zur Abkühlung in öffentlichen Einrichtungen analog der Wärmeorte 22/23 usw. sollen ebenfalls geprüft und ausgebaut werden.

 

Unser Ziel ist es, dass die Hitzehilfe mittelfristig ebenso im Fokus steht wie die Kältehilfe.

 

Wir fordern daher auf Bezirks- und Landesebene zum Schutz obdachloser Menschen:

  • Dass niedrigschwellige Angebote für obdachlose Menschen in Berlin über das ganze Jahr zusammen gedacht werden müssen.
  • Eine Ausweitung der Mittel für die Kältehilfe
  • Mindestens ¼ der U-Bahnhöfe offen zu halten zu allen Tageszeiten als Unterschlupf sowohl in kalten Winternächten wie an heißen Sommertagen; dabei ist sicherzustellen, dass Mindestanforderungen der Hygiene erfüllt werden (Toilette, Waschbecken).
  • Eine langfristige Ausweitung und Finanzierung der Hitzehilfe in ganz Berlin, auch über das Modellprojekt 2022 im Schöneberger Norden hinaus. Die Hitzehilfe muss kühle Rückzugsorte, Schatten, Sonnenschutz und Getränke bereitstellen
  • Ausbau der Berliner Trinkbrunnen auf mind. 500 Brunnen im Berliner Stadtgebiet
  • Schaffung von zusätzlichen schattenspendenden Grünanlagen und Parks, sowie Begrünung von Straßenzügen

 

Antrag 37/I/2023 Was muss, das muss! – Das gesamte Stadtgebiet, flächendeckend mit kostenfreien Toiletten ausstatten

27.04.2023

Wir fordern auf Bezirks- und Landesebene:

 

Die SPD-Fraktionen im Bezirk und im Land Berlin sollen sich für die flächendeckende Verfügbarkeit von sauberen, für alle kostenfrei, möglichst barrierefreie nutzbaren Toiletten einsetzen. Auf Toilette zu gehen ist ein Grundbedürfnis und muss jederzeit und überall unter menschenwürdigen Bedingungen möglich sein. Dabei sollen unterschiedliche Bausteine zu einem engmaschigen, flächendeckenden Netzwerk beitragen.

 

Öffentliche Toiletten:

Öffentliche Toiletten, wie in den letzten Jahren in den Berliner Bezirken errichtet, bilden die Grundlage des Netzes und sollen als solches stetig ausgebaut werden. Diese müssen sofort allen Geschlechtern kostenfrei zur Verfügung stehen. Auch fordern wir einen angemessenen Säuberungs-Zyklus, um eine hygienische Nutzung zu gewährleisten.

 

Toiletten in öffentlichen Gebäuden einbinden:

Toiletten in öffentlichen Gebäuden sollen selbstverständlich für alle in den Öffnungszeiten nutzbar sein. Hier soll eine entsprechende Beschilderung und Bewerbung an den Eingängen den Zugang niedrigschwellig ermöglichen.

 

Einbindung der lokalen Gastronomie fördern:

Wir fordern, die lokale Gastronomie in das flächendeckende Konzept mit einzubeziehen. Gastronom*innen, die ihre Toilette sichtbar und kostenlos anbieten, sollen für die Bereitstellung der Infrastruktur und die Säuberung entsprechend bezuschusst werden. Der Zuschuss kann nach Lage und Ausstattung gestaffelt werden. Hier kann auf bestehende und funktionierende Konzepte wie „die nette Toilette“ zurückgegriffen werden.

 

Es muss selbstverständlich sein, dass jede*r mit dem natürlichsten Bedürfnis der Welt schnell eine saubere Toilette findet!

Antrag 157/II/2022 Kolonialverbrechen nicht unter den Teppich kehren – für eine feministische, dekoloniale Erinnerungskultur in Berlin

10.10.2022

Noch immer tut sich Deutschland schwer mit der Aufarbeitung seiner kolonialen Vergangenheit. Zwar hat die Bundesregierung 2021 nach über 100 Jahren den deutschen Völkermord an den Herero, Nama, Damara und San anerkannt, aber noch immer ist die deutsche Kolonialzeit nicht abschließend aufgearbeitet und ebenso wenig im öffentlichen Bewusstsein präsent.

 

Schließlich wurden Völkermorde nicht nur im heutigen Namibia, sondern auch im heutigen Tansania (z.B. gegen den Maji-Maji-Aufstand) begangen. Zudem fanden zahlreiche grausame völkerrechtswidrige Verbrechen in Kamerun (z.B. mit der ‚Pazifizierung‘ des Binnenlandes), in Togo (durch Ausbeutung und Zerstörung ganzer Orte), im Südpazifik (z.B. mit der Niederschlagung des Sokehs-Aufstand) oder in Kiautschou (z.B. mit der Gewalt gegen den „Boxeraufstand“ / Aufstand der Yihetuan) statt.

 

Anstatt an die Opfer dieser Verbrechen zu erinnern, erinnert Berlins Stadtbild noch immer lieber an die Täter – Der Nachtigal-Platz und der Nettelbeck-Platz (Nachtigal war der Reichskommissar von “Deutsch-Westafrika” und dabei an Verbrechen beteiligt. Nettelbeck war am Sklavenhandel beteiligt und ein Unterstützer des deutschen Kolonialismus) in Mitte sind nur einige Beispiele von vielen.

 

Das ist eine Tatsache, die wir nicht hinnehmen können und fordern daher eine kritische Auseinandersetzung mit deutschen Kolonialgeschichte im öffentlichen Raum. Gerade Berlin als Hauptstadt des ehemaligen Deutschen kolonialen Reiches und Veranstaltungsort der sogenannten „Kongo- Konferenz“ von 1884/85, bei der die Aufteilung des afrikanischen Kontinents zwischen den Weltmächten ausgehandelt wurde, muss seiner historischen Verantwortung gerecht werden. Es darf seine Kriegsverbrechen nicht unter den Teppich kehren, sondern muss an diese im öffentlichen Raum erinnern. Es geht darum, dauerhaft auf den physischen und psychischen Schmerz sowie die lebenslange Traumatisierung von Kriegsopfern allgemein und insbesondere von Frauen und nicht-binären Personen durch sexualisierte Gewalt in Kriegen aufmerksam zu machen. 

 

Denn es waren oftmals Frauen, die während den Verbrechen sexuellen Missbrauch erfahren haben, welche als Sklavinnen ausgebeutet wurden. Dabei ist das Schicksal meist noch weniger im Fokus des allgemeinen und wissenschaftlichen Diskurses. Dieses Schicksal dieser Frauen und queeren Personen in den Kolonien sichtbar zu machen, begreifen wir daher als wichtigen Beitrag einer feministischen, dekolonialen Erinnerungskultur.

 

Daher fordern wir die SPD-Mitglieder der SPD-Fraktionen in den Landesparlamenten und im Senat auf, neben den Umbenennungen der entsprechenden Straßen und Plätze, mehrere dezentrale Denk- und Mahnmale in Berlin umzusetzen. Diese Denk- und Mahnmale sollen vor allem auch die Perspektive von Mädchen, Frauen und nicht-binären Personen aufgreifen, da bisher die koloniale Vergangenheit hauptsächlich aus einer männlichen Perspektive gedacht wird. Diese weiblichen und queeren Perspektiven müssen außerdem bei der Planung des bereits geforderten Zentralen Mahnmals mit Dokumentationszentrum in Berlin mitbedacht werden. An der Gestaltung und Planung dieses zentralen und der weiteren, dezentralen Mahnmale sollten Interessenvertretungen von Betroffenen sowie Organisationen wie Decolonize Berlin beteiligt werden.

 

Doch Denk- und Mahnmäler allein reichen nicht aus. Es bedarf einer ganzheitlichen feministischen dekolonialen Erinnerungskultur. Diese muss in der Schule beginnen. Doch zurzeit ist es noch nicht mal verpflichtend den deutschen Kolonialismus im Unterricht zu thematisieren. Stattdessen ist dieses Thema ein Wahlmodul, wodurch viele Kinder und Jugendliche die Schule verlassen, ohne überhaupt zu wissen, dass Deutschland eine koloniale Vergangenheit hat und Verbrechen begangen hat. Es fehlt dadurch ein Verständnis, warum wir in rassistischen Strukturen leben und aufwachsen. Denn diese Strukturen wurden maßgeblich in der Kolonialzeit erbaut.

 

Doch selbst wenn die Völkermorde, Verbrechen und Unterdrückungen in der Kolonialzeit thematisiert werden, wird dies meist nur aus einer männlichen Perspektive mit “männlichen” Quellen getan. Dass Frauen und queere Personen jedoch in der Kolonialzeit Täterinnen, aber vor allem Opfer waren, wird nicht behandelt.

 

Daher fordern wir die SPD Mitglieder der SPD-Fraktionen in den Landesparlamenten auf und im Senat auf, zusätzlich eine Berücksichtigung der deutschen Kolonialvergangenheit – insbesondere aus feministischer Perspektive – im Rahmenlehrplan und der Lehrkräfteausbildung. Denn nur dadurch kann unsere rassistische und patriarchale Geschichte und Gegenwart verstanden werden 

Antrag 62/II/2022 Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BUT) entbürokratisieren und bürger*innenfreundlicher gestalten

10.10.2022

Dem verfassungsgerichtlichen Auftrag allen Kinder- und Jugendlichen eine angemessene Bildung und Teilhabe zu ermöglichen, muss Folge geleistet werden. Dies bedeutet nicht nur ein entsprechendes Paket zu implementieren, sondern auch sicherzustellen, dass die entsprechenden Leistungen in bestmöglicher Art- und Weise umgesetzt und empfangen werden können.

 

Sämtliche Wege und Möglichkeiten zur Vereinfachung des Erhalts der Leistungen, die Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zustehen, müssen überprüft und genommen werden.

Hierzu müssen insbesondere folgende Punkte beachtet und umgesetzt werden:

 

 

  • Klare Abstimmungen zwischen zuständigen Stellen sowie einheitliche Kommunikation:

Die beteiligten Behörden und Stellen wie z.B. Senatsverwaltungen oder Jobcenter müssen sich klar verständigen. Hierzu sollte die höchste Leitlinie immer sein konstruktiv im Sinne des Leistungserhalts und -bewilligung von Kinder- und Jugendlichen zu handeln.

Die entsprechenden zuerst zuständigen Personen müssen hierbei ihrer Verantwortung gerecht werden und dürfen, wenn es Probleme bei der Umsetzung oder Durchführung gibt, nicht bloß auf jeweilige Zuständigkeiten z.B. von Jobcentern, Senatsverwaltungen oder den Bund verweisen. Als erste Ansprechperson müssen sie für die mögliche Weitervermittlung Sorge tragen und Familien mit den dafür benötigten Unterlagen und Terminen ausstatten, bis diese tatsächlich von einer anderen Stelle betreut werden, dort also die Angebote wahrgenommen haben.

Ein zentrales Element muss hierbei sein, dass zwischen den Bezirken eine einheitliche Praxis der Ausstellung der entsprechenden berlinpässe-BuT vorliegt. Die beteiligten Senatsverwaltungen (für Jugend Bildung, Jugend und Familie sowie für Integration, Arbeit und Soziales) sollten in gemeinsamer Absprache die beteiligten Akteur*innen (z.B. Schulen, Vereine, Träger*innen, Eltern) informieren.

 

  • Vereinheitlichung der Regelung, dass keine berlinpässe mehr ausgestellt werden

Zur Vereinheitlichung gehört ebenfalls, dass die Entkopplung der berlinpässe (der Eltern) sowie der berlinpässe-BuT (der Kinder) beendet wird. Gerade während der Zeit der Schulschließungen sowie des eingeschränkten Betriebs der Jobcenter zeigte sich, welches Chaos die Unterscheidung zwischen beiden berlinpass-Formen auslösen kann. So erschloss sich weder Eltern, noch Schüler*innen oder Träger*innen wieso es übergangsweise möglich war mit dem jeweiligen Leistungsbescheid ÖPNV zu fahren, aber nicht an der ergänzenden Lernförderung teilzunehmen. Dass bzgl. der ergänzenden Lernförderung ab Frühjahr 2021 doch die Möglichkeit bestand, dass Schüler*innen mit Vorweisen des Leistungsbescheids an der ergänzenden Lernförderung teilnehmen konnten wurde von allen Beteiligten sehr begrüßt, kam aber zu spät.

 

Ein ähnliches Szenario ist nun auch wieder denkbar: Denn an 01.01.2023 sollen die berlinpässe für Erwachsene abgeschafft werden und den Familien die Berechtigungsnachweise automatisch versendet werden. Dies ist eine sehr gute Maßnahme und kommt Bürger*innen entgegen. Jedoch sind die berlinpässe-BuT von dieser Maßnahme explizit ausgenommen wie auf berlin.de beschrieben wird (https://service.berlin.de/dienstleistung/325147/).

Das entsprechende Kommunikationschaos für alle Beteiligten ist schon absehbar. Dies bedeutet konkret: Viele Familien werden sich nicht um die Verlängerung des berlinpass-BuT der Kinder und Jugendlichen kümmern. Dadurch werden viele Kinder und Jugendliche (mindestens zeitweise), deren berlinpass-BuT abgelaufen sein wird, keine Leistungen im Rahmen des BuT bekommen können, obwohl sie Anspruch darauf haben. berlinpässe und die entsprechenden nachfolgenden Berechtigungsnachweise, welche am Januar 2023 an Familien versendet werden, sollen automatisch auch für die Kinder gelten. Ebenso sollen bei keinem Leistungsanspruch der Eltern aber Leistungsanspruch der Kinder die Berechtigungsnachweise auch ab Januar 2023 automatisch an die Familien versendet werden.

 

  • Beratungsangebote zu den Leistungen in jedem Bezirk

Beratungen zu den Leistungen im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets dürfen nicht dem begrüßenswerten Engagement einzelner behördlicher Repräsententant*innen in den Bezirken überlassen werden. Ebenfalls reicht es nicht, wenn ein Verein in Kooperation mit Behörden ein Beratungsangebot einrichtet. Die Beratungsangeboten müssen in jedem Bezirk und möglichst alltagsnah verortet sein. Das kann konkret bedeuten z.B. Beratungsangebote an jeder Schule einzurichten oder bei konkreten schulischen Anlässen z.B. Schulfeste entsprechende (einheitliche) Materialien für Familien auszugeben sowie mehrsprachige Teams (z.B. Integrationslots*innen) hinzuzuziehen.

 

  • Unterschriftenlisten für Kinder- und Jugendliche bei der ergänzenden Lernförderung abschaffen

Wenn immer wieder berichtet wird, dass sich (besonders neuzugewanderte) Familien davon abgeschreckt fühlen, dass Kinder Anwesenheitslisten unterschreiben müssen, dann muss diese Praxis revidiert werden. Hier ist eine höhere Sensibilität für vorangegangene Erfahrungen von Eltern notwendig: z.B. haben Personen mit weniger ausgeprägten deutschfähigkeiten und/oder geringerer Alphabetisierung vielfache negative Erfahrungen mit unterzeichneten Dokumenten gemacht (Stichwort Kostenfallen).
Vor allem ist hier die rechtliche Bindung der Unterschrift eines Kindes/eines*r Jugendlichen in Frage zu stellen.

 

Wenn eine Schulleitung auf jedem Leistungsnachweis sowieso unterschreiben muss und einen Schulstempel abgibt sowie die Leistungserbringer*innen (z.B. Träger) ebenfalls unterschreiben, dann muss dies als entsprechender Leistungsnachweis genügen.
Des Weiteren bestätigen Eltern ebenfalls bereits die Teilnahme ihrer Kinder/Jugendlichen durch das Ausfüllen der Anmeldungen zu Beginn der Lernförderung.

 

Hinweise darauf, dass die Schüler*innen einen individuellen Leistungsanspruch hätten sind hier unzureichend bzw. stehen sie im Gegensatz zu anderen Programmen, wo dies nicht erforderlich ist: Z.B. stehen im Rahmen der Schulhilfe ebenfalls Schüler*innen individuelle Leistungen zu hier ist aber keine Unterschrift notwendig, sondern eine von Träger*innen sowie Schulleitungen unterzeichnete Aufzählung über die jeweils nicht-erbrachten Stunden genügt als Nachweis.