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Antrag 154/I/2024 Frauen an die Macht und Geld regiert die Welt: Für die Finanzbildung von Mädchen und Frauen!

21.04.2024

Der Gehaltsunterschied von Männern und Frauen von etwa 18% ist bekannt. Ebenso ist bekannt, dass Frauen öfter in Teilzeit gehen oder ganz aus ihrem Beruf ausscheiden, wenn Kinder in die Familie kommen oder Familienmitglieder pflegebedürftig werden. In vielen (heterosexuellen) Partnerschaften führt das zu einer Dynamik, in der es einen männlichen Hauptverdiener gibt und eine weibliche Wenig- oder Nichtverdienerin.

 

Die Frau ist dann wirtschaftlich abhängig vom Partner, was spätestens mit der Trennung oder der Verwitwung massive negative Auswirkungen hat. Nach dem Prinzip “Wer bezahlt, der bestimmt” ist oft auch die Finanzverwaltung in der Hand des Mannes, sodass der Frau auch das Wissen fehlt, wie sie sich wieder eine stabile Lebensgrundlage baut. Eine gute Finanzbildung kann hier helfen, dass Frauen gar nicht erst in solch massive Abhängigkeiten geraten bzw. wieder leichter unabhängig zu werden. Hier ist es besonders wichtig bereits im Schulalter anzufangen, um vor allem Mädchen ein grundlegendes Verständnis von Geld und Konsum zu vermitteln. Mit Blick auf Chancengleichheit soll die Verantwortung dafür nicht allein im Elternhaus liegen.

 

Daher fordern wir:

  • Ausbau des Rahmenlehrplans für das Fach WAT (Wirtschaft-Arbeit-Technik) im Bereich der Konsum- und Wirtschaftsbildung und Aufnahme dieses Fachs in das Curriculum von Gymnasien
  • Niedrigschwellige Informationen an Alltagsorten von Frauen zu bezirklichen und lokalen Angeboten der Finanzbildung
  • kostenfreie Bereitstellung öffentlicher Räume für Angebote der Finanzbildung von Frauen
  • Unterstützung von Frauenprojekten, damit sie finanzbildende Angebote schaffen können (z.B. durch Vermittlung von Dozierenden, Übernahme von Honorarzahlungen)
  • Förderung staatlicher Schuldner*innenberatungen, um auch Angebote zur Schuldenprävention zu schaffen
  • Angebote zur Finanzbildung für Frauen mit Migrationsbiografie und Fluchterfahrung, um sie in ihrer Unabhängigkeit zu stärken
  • Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in dem Projekt “FRAUEN unternehmen” und der bga (bundesweite gründerinnenagentur). Hier muss an bestehende Projekte beispielsweise der Bundesregierung angeknüpft werden, die Unternehmensgründungsförderung durchführen. Dabei sollen insbesondere bestehende und etablierte Unternehmen motiviert werden, sich am Austausch zu beteiligen.

 

Antrag 157/I/2024 Intersektionale Aufarbeitung anlässlich 35 Jahre Mauerfall: Das Schicksal der sogenannten Vertragsarbeiter*innen in der DDR endlich anerkennen

21.04.2024

Durch die Abwanderung von Millionen von Menschen aus der DDR in die BRD, entstand in den 1960er Jahren ein großer Mangel an Arbeitskräften. Zwischen 1967 und 1986 wurden daraufhin Abkommen zur „Ausbildung und Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte“ zwischen der DDR und sogenannten „sozialistischen Bruderstaaten“, wie Algerien, Mosambik, Angola, China, Kuba, Vietnam, Ungarn und Polen abgeschlossen.

 

Die Situation der sogenannten Vertragsarbeiter*innen in der DDR war enorm prekär: Arbeiter*innen lebten auf sehr engem Raum, meist in gesonderten Wohnheimen, und waren sowohl im Betrieb als auch im Alltag vom Rest der Gesellschaft weitestgehend abgegrenzt und ausgeschlossen. Ihr Aufenthalt wurde strikt auf eine Zeitspanne von zwei bis fünf Jahren begrenzt, der Nachzug von Familienangehörigen war fast ausnahmslos verboten. Wurden Vertragsarbeitende schwanger, drohte ihnen bis 1988 eine direkte Abschiebung, andernfalls wurden sie zu Schwangerschaftsabbrüchen gedrängt.

 

Imperialistische Vorbehalte der damaligen Außenpolitik der DDR können am Beispiel der Vertragsarbeitenden aus Mosambik demonstriert werden, denn hier gab  es eine vertragliche Zusatzregel, nach der die DDR bis zu 60% des Lohns der Arbeiter*innen einbehielt, um angebliche Schulden des Staates Mosambik zu begleichen. Dieser Betrag sollte, so das Versprechen, den Mosambikaner*innen in ihrer Heimat zugutekommen, doch diese Auszahlung fand bis heute nicht statt.  Bis heute kämpfen die ehemaligen Vertragsarbeitenden um den fehlenden Lohn, Aktivist*innen gehen von einer Summe von umgerechnet über 600 Millionen Euro aus, die den Arbeiter*innen zusteht. Auch Rentenansprüche, die eigentlich in das mosambikanische Rentensystem überführt werden sollten, sind bis heute ungeklärt. Viele der zurückgekehrten Mosambikaner*innen leben bis heute in prekären Verhältnissen und werden in Mosambik als „Madgermanes“ diffamiert.

 

Die Wiedervereinigung 1990 war ein Wendepunkt für viele Vertragsarbeitende, die mit geringen Abfindungen zurückkehrten oder massenhaft abgeschoben wurden. Die gleichen Menschen, die sich in Deutschland ein Zuhause geschaffen hatten und den Mangel an DDR-Arbeitskräften ausgeglichen hatten, mussten nun weiter um ihre Existenzen und ihre Daseinsberechtigung kämpfen. Trotz der Herausforderungen entschieden sich 20.000 Vietnamesinnen und Vietnamesen, in Deutschland zu bleiben. Oftmals aufgrund fehlender Alternativen gründeten sie eigenständig kleine Unternehmen, darunter Gemüse- und Blumengeschäfte. Erst im Jahr 1997 wurde ihnen ein sicherer Aufenthaltsstatus gewährte. Der Fall der Familie Pham zeigt jedoch, dass trotz ihres Einsatzes ihr Leben in Deutschland nicht gleichwertig ist. Pham Phi Son kam 1987 als Vertragsarbeiter in die DDR und erhielt im Jahr 2011 eine unbefristete Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Im Jahr 2015 heiratete er in Vietnam, und seit 2016 lebt seine Frau Hoa Nguyễn mit ihm in Deutschland, wo 2017 ihre Tochter Emilia geboren wurde. Im Jahr 2016 überschritt Pham jedoch die erlaubte Auslandsaufenthaltsdauer von sechs Monaten durch einen neunmonatigen Aufenthalt in Vietnam, wo er sich wegen einer Knieverletzung, die sich im vietnamesischen Klima verschlimmert hatte, stationär behandeln lassen musste. Diese Überschreitung führte dazu, dass ihm die Chemnitzer Ausländerbehörde sämtliche Aufenthaltsrechte entzog. Pham legte gegen diese Entscheidung Einspruch ein, unterlag jedoch vor Gericht. Trotz zweier Entscheidungen der Härtefallkommission gegen ihn in den Jahren 2018 und 2023, soll sich die Kommission nun ein drittes Mal mit seinem Fall befassen.

 

Auch im Hinblick auf rechte Gewalt war die Wiedervereinigung eine Zäsur. Schon in der DDR waren Vertragsarbeiter*innen mit gesellschaftlichem und strukturellem Rassismus konfrontiert, der sich auch in tätlichen Angriffen widerspiegelte, jedoch von der DDR-Führung vertuscht wurde. Nach der Wiedervereinigung in den 90er-Jahren, war rechte Gewalt Alltag für migrantisierte Menschen, die dem gesellschaftlichen Rassismus schutzlos ausgeliefert waren. Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, aber auch Thiendorf, Freital, und Tambach-Dietharz sind nur einige Beispiele für rechtsextreme Anschlagsorte.

 

Das strukturelle Unrecht gegenüber den Vertragsarbeiter*innen in der DDR ist bis heute nicht ausreichend aufgearbeitet, deshalb fordern wir:

  • Den Vertragsarbeiter*innen, die nach der Wiedervereinigung in Deutschland geblieben sind, sollte eine dauerhafte und planungssichere Option zum Verbleib, wie die Staatsbürgerschaft, ermöglicht werden, um Fäll wie den der Familie Pham zu verhindern.
  • Die fehlenden Lohn- und Rentenansprüche müssen umgehend an die ehemaligen Vertragsarbeiter*innen oder ihre Angehörigen ausgezahlt werden
  • Anerkennung der Ausbeutung der Arbeiter*innen durch die DDR
  • Verbesserung der Studien- und Datenlage über die Anzahl der in Deutschland beschäftigten Vertragsarbeiter*innen und ihre Lebenssituationen, auch in Mosambik und anderen Herkunftsländern.
  • Ehemalige Wohnheime wie in Pankow sollten nach der Renovierung, ihre Vergangenheit nicht verlieren und als Bestandteil der DDR-Erfahrungen sollten Tafeln, Wandgestaltung an ihre ehemaligen Bewohner*innen erkennen.
  • intersektionales Gedenken an das Mauerfall-Jubiläum, welches auch die Perspektive der ehemaligen Vertragsarbeitenden beleuchtet und Zeitzeug*innen verschiedener Gruppen zu Wort kommen lässt

 

Antrag 44/II/2023 Anpassung der Errechnung des Elterngeldes für finanzielle Unabhängigkeit der Frauen und gleichberechtigte Sorgearbeit

18.08.2023

Die SPD setzt sich in allen Gremien und Regierungen, in welchen sie auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene beteiligt ist, für die finanzielle Selbstbestimmung von Frauen, insbesondere Müttern, ein. Die SPD erkennt an, dass Sorgearbeit Arbeit ist und entsprechend entlohnt werden muss. Prioritär werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Gesetzliche Anpassung dahingehend, dass sich die Frage, ob eine Person Elterngeld bezieht, sich am Einkommen des Elterngeld-beziehenden Elternteils und nicht am Paar-Einkommen orientiert
  2. Anpassung des Elterngeldes auf die Änderung der Kaufkraft gemäß Statistischem Bundesamt seit 2007.
  3. Umsetzung der Gesetzesinitiative zur Elternstartzeit

 

Antrag 169/I/2023 Schutz vor Hitze und Kälte für obdachlose Menschen

27.04.2023

Auch in Berlin spüren wir die Auswirkungen des Klimawandels zunehmend. Die Sommer werden heißer, die Winter werden kälter. Diese Wetterveränderungen belasten uns alle, disproportional betroffen sind jedoch arme Menschen. Deshalb denken wir die Maßnahmen ganzjährig.

 

Objekte und Einrichtungen, die aktuell für die über 1.500 Kältehilfe-Plätze in Berlin genutzt werden, sollen auf ihre Eignung für die Hitzehilfe geprüft werden. So können Synergien aus der Kälte- und Hitzehilfe zu einem ganzjährigen Angebot entwickelt werden und auf das Ziel der Überwindung der Obdachlosigkeit bis 2030 einzahlen. Auch andere mögliche Objekte für die Hitzehilfe müssen in die Überlegungen einbezogen werden. Dabei liegt der Schwerpunkt immer auf kleinen Einrichtungen in zentraler Lage.

 

Weitere Maßnahmen im Rahmen der Hitzehilfe wie Bereitstellung und Verteilen von Trinkwasser, aufsuchende Sozialarbeit, Möglichkeiten zur Abkühlung in öffentlichen Einrichtungen analog der Wärmeorte 22/23 usw. sollen ebenfalls geprüft und ausgebaut werden.

 

Unser Ziel ist es, dass die Hitzehilfe mittelfristig ebenso im Fokus steht wie die Kältehilfe.

 

Wir fordern daher auf Bezirks- und Landesebene zum Schutz obdachloser Menschen:

  • Dass niedrigschwellige Angebote für obdachlose Menschen in Berlin über das ganze Jahr zusammen gedacht werden müssen.
  • Eine Ausweitung der Mittel für die Kältehilfe
  • Mindestens ¼ der U-Bahnhöfe offen zu halten zu allen Tageszeiten als Unterschlupf sowohl in kalten Winternächten wie an heißen Sommertagen; dabei ist sicherzustellen, dass Mindestanforderungen der Hygiene erfüllt werden (Toilette, Waschbecken).
  • Eine langfristige Ausweitung und Finanzierung der Hitzehilfe in ganz Berlin, auch über das Modellprojekt 2022 im Schöneberger Norden hinaus. Die Hitzehilfe muss kühle Rückzugsorte, Schatten, Sonnenschutz und Getränke bereitstellen
  • Ausbau der Berliner Trinkbrunnen auf mind. 500 Brunnen im Berliner Stadtgebiet
  • Schaffung von zusätzlichen schattenspendenden Grünanlagen und Parks, sowie Begrünung von Straßenzügen

 

Antrag 37/I/2023 Was muss, das muss! – Das gesamte Stadtgebiet, flächendeckend mit kostenfreien Toiletten ausstatten

27.04.2023

Wir fordern auf Bezirks- und Landesebene:

 

Die SPD-Fraktionen im Bezirk und im Land Berlin sollen sich für die flächendeckende Verfügbarkeit von sauberen, für alle kostenfrei, möglichst barrierefreie nutzbaren Toiletten einsetzen. Auf Toilette zu gehen ist ein Grundbedürfnis und muss jederzeit und überall unter menschenwürdigen Bedingungen möglich sein. Dabei sollen unterschiedliche Bausteine zu einem engmaschigen, flächendeckenden Netzwerk beitragen.

 

Öffentliche Toiletten:

Öffentliche Toiletten, wie in den letzten Jahren in den Berliner Bezirken errichtet, bilden die Grundlage des Netzes und sollen als solches stetig ausgebaut werden. Diese müssen sofort allen Geschlechtern kostenfrei zur Verfügung stehen. Auch fordern wir einen angemessenen Säuberungs-Zyklus, um eine hygienische Nutzung zu gewährleisten.

 

Toiletten in öffentlichen Gebäuden einbinden:

Toiletten in öffentlichen Gebäuden sollen selbstverständlich für alle in den Öffnungszeiten nutzbar sein. Hier soll eine entsprechende Beschilderung und Bewerbung an den Eingängen den Zugang niedrigschwellig ermöglichen.

 

Einbindung der lokalen Gastronomie fördern:

Wir fordern, die lokale Gastronomie in das flächendeckende Konzept mit einzubeziehen. Gastronom*innen, die ihre Toilette sichtbar und kostenlos anbieten, sollen für die Bereitstellung der Infrastruktur und die Säuberung entsprechend bezuschusst werden. Der Zuschuss kann nach Lage und Ausstattung gestaffelt werden. Hier kann auf bestehende und funktionierende Konzepte wie „die nette Toilette“ zurückgegriffen werden.

 

Es muss selbstverständlich sein, dass jede*r mit dem natürlichsten Bedürfnis der Welt schnell eine saubere Toilette findet!