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Antrag 139/I/2026 Berlin sorgt für einen guten Zustand der über 700 Kleingewässer

1.04.2026

Die Mitglieder der SPD im Abgeordnetenhaus, im Senat und zuständige Stadträte/ -rätinnen in den Bezirksämtern werden aufgefordert, geeignete Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Wiederherstellung der 700 Berliner Kleingewässer als existenziellem Bestandteil der Stadtnatur und der Klimaresilienz zu ergreifen:

  • Grundsätzliche Klärung von Zuständigkeiten und Vereinfachung von Genehmigungsentscheidungen auf Bezirks- und Senatsebene;
  • Einrichtung einer ständigen Arbeitsrunde von Senats- und Bezirksmitarbeitern /-innen zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise;
  • Erarbeitung einer Übersicht über alle ca. 700 Kleingewässer, ihren Zustand und geeignete Maßnahmen für die Funktionsfähigkeit (z.B. Entschlammung) in einer gesamt Berliner Aktionsplanung;
  • Ermittlung der jährlichen Unterhaltskosten je Bezirk und Bildung einer eigenen Kostenstelle für Gewässerunterhalt;
  • Ergänzung der Ausstattung mit Fachpersonal in den Bezirken und der Senatsverwaltung;
  • Ermittlung der notwendigen Investitions- und Personalmittel und Einstellung in die Haushalte;
  • Förderung eines verwaltungsübergreifenden Netzwerks mit Wissenschaft, Naturschutzverbänden (Berliner Wassernetz) und Bürgerinnen und Bürgern;
  • Erarbeitung von Gewässerentwicklungskonzepten in den jeweiligen Einzugsgebieten;
  • Stärkung der Stiftung Naturschutz für die Umsetzung des „Blaue Perlen“ Programms in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken und den Naturschutzverbänden;
  • Unterstützung der Zusammenarbeit mit den Berliner Wasserbetrieben und der Regenwasseragentur mit dem Ziel Regenwassereinleitungen, Vorklärungen und die Berücksichtigung von Grundwasserständen zu ermöglichen.

 

Antrag 35/I/2026 Mehrsprachige Bewerbung der Mietpreisprüfstellen

1.04.2026

Die sozialdemokratischen Mandats- und Funktionsträgerinnen und -träger sowie die zuständigen Gremien werden aufgefordert, sich für eine Mehrsprachige Bewerbung der Mitpreisprüfstellen einzusetzen. Ein Anfang sollte mit der Englischen und den im Erstsprachunterricht angebotenen Sprachen Spanisch, Ukrainisch, Polnisch, Arabisch, Türkisch, Kurdisch, Vietnamesisch, Persisch und Rumänisch gemacht werden. Wir fordern die Mandatsträger*innen auf insbesondere darauf zu achten, dass Menschen in prekären Arbeits- und Aufenthaltsverhältnissen angesprochen werden.

Antrag 404/II/2025 Kinder kostenfrei mitnehmen – Familien entlasten beim Deutschlandticket

14.11.2025

Begründung des Initiativcharakters:

Die Ankündigung der Preiserhöhung des Deutschlandtickets ab Januar 2025 wurde erst nach Ablauf der regulären Antragsfrist für den Landesparteitag bekannt. Damit ist eine neue politische Lage entstanden, die sozialdemokratische Antworten auf die Frage verlangt, wie das Deutschlandticket trotz steigender Preise sozial gerecht für Familien ausgestaltet werden kann. Um zu verhindern, dass Familien durch höhere Ticketpreise zusätzlich belastet werden, ist es erforderlich, dass die SPD sich kurzfristig positioniert und auf Bundes- und Landesebene für eine entsprechende Anpassung der Mitnahmeregelungen eintritt.

 

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD Berlin setzt sich dafür ein, dass Kinder bis einschließlich 14 Jahre mit dem Deutschlandticket künftig kostenfrei mitgenommen werden können, wenn sie in Begleitung ihrer Eltern oder Großeltern mit Deutschlandticket reisen – analog zur bestehenden Regelung im Fernverkehr der Deutschen Bahn.

Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Mitglieder in den kommunalen Vertretungen werden aufgefordert, entsprechende Initiativen auf Landesebene einzubringen. Auf Bundesebene soll sich die SPD dafür einsetzen, dass die Verkehrsministerkonferenz gemeinsam mit dem Bund und den Ländern eine sozial gerechte und familienfreundliche Mitnahmeregelung für Kinder im Rahmen des Deutschlandtickets einführt und finanziert.

Begründung:

Das Deutschlandticket ist ein großer Fortschritt für eine einfache, klimafreundliche und bezahlbare Mobilität. Doch ausgerechnet Familien gehen bislang leer aus: Für Hunde gibt es eine unentgeltliche Mitnahmeregelung im VBB Verkehrsverbund Berlin – Brandenburg – für Kinder nicht!

Wer Kinder hat, weiß: Schon kleine Alltagswege, Ausflüge oder Verwandtenbesuche können schnell teuer werden. Gerade Familien mit mehreren Kindern oder geringem Einkommen sind dadurch besonders belastet. Eine kostenfreie Mitnahme von Kindern bis 14 Jahre wäre eine einfache, gerechte und familienfreundliche Lösung – analog zur Regelung im Fernverkehr der Deutschen Bahn, wo Kinder bis 14 Jahre in Begleitung von Eltern oder Großeltern kostenfrei mitfahren.

Wenn der Preis für das Deutschlandticket ab Januar 2026 steigt, darf das Familien nicht zusätzlich stark belasten. Stattdessen braucht es gerade jetzt Entlastung für Eltern und Kinder. Familien dürfen nicht die Verlierer steigender Mobilitätskosten werden.

Gleichzeitig ist das eine Investition in die Zukunft: Kinder sollen früh lernen, dass sich nachhaltige Mobilität auszahlt – für sie selbst, für das Klima und für die Gesellschaft. Wer heute selbstverständlich mit Bus und Bahn aufwächst, wird auch als Erwachsener umweltfreundlich mobil sein.

Die Regelung würde Familien sofort finanziell entlasten, Bürokratie vermeiden und den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr erleichtern. Sie würde zudem ein klares Signal senden: Kinder gehören zur Gesellschaft – und ihre Mobilität ist keine Frage des Geldbeutels.

Eine bundesweit einheitliche, familienfreundliche Mitnahmeregelung im Rahmen des Deutschlandtickets wäre der nächste logische Schritt – und ein sichtbarer sozialdemokratischer Beitrag zu mehr Gerechtigkeit, Familienfreundlichkeit und Klimaschutz.

 

 

Antrag 08/II/2025 Wozu machen wir das eigentlich? - Verbindliche Umsetzung und Nachverfolgung von Beschlüssen

9.10.2025

Wir fordern die SPD-Bezirksverordneten, die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses, die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die Europaabgeordnete auf, sich für eine konsequentere Umsetzung der Beschlusslage der SPD einzusetzen.

 

Das umfasst vor allem:

  1. Verantwortlichkeit: Für jeden angenommenen Antrag benennt die zuständige Fraktion eine verantwortliche Mandatsträgerin oder einen verantwortlichen Mandatsträger für die Umsetzung. Dies gilt auch bei Verweisung eines Antrags in andere Gremien.
  2. Berichtspflicht: Die verantwortliche Person legt spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Beschlussfassung (Erledigungsfrist) dar, wie der Beschluss zum Gegenstand der parlamentarischen Arbeit gemacht wurde.
  3. Dokumentation im Antragstool: Die Erledigungsfrist als auch die Rückmeldung durch den oder die Verantwortliche ist im Antragstool der jeweiligen Ebene zu dokumentieren. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der Frist, ist dies im Antragstool entsprechend zu kennzeichnen.
  4. Fristverlängerung mit Begründung: Konnte der Beschluss innerhalb der Frist (noch) nicht umgesetzt werden, begründet der oder die Verantwortliche dies im Antragstool und setzt eine neue, letzte Frist von längstens 12 Monaten.
  5. Die Formulierung „Erledigt durch Übernahme im Parteiprogramm“ gilt nicht als zufriedenstellende Reaktion auf den Beschluss.

 

Antrag 21/II/2025 Gesamtkonzept für die Schloßstraße entwickeln – das Geschäftszentrum des Berliner Südwestens für die Zukunft gestalten

9.10.2025

Die SPD Berlin, ihre Mandatsträger und Regierungsmitglieder im Land und den Bezirken sollen sich im Rahmen der aktuellen Regierungsbeteiligung im Land Berlin und in der Zählgemeinschaft im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, sowie allen voran auch im Rahmen Ihres Wahlprogramms für 2026 mit Nachdruck dafür einsetzen, dass ein nachhaltiges Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Schloßstraße und ihrer Nebenstraßen als zentralem Geschäftszentrum des Berliner Südwestens entwickelt und umgesetzt wird.

 

Konkret fordern wir hierzu:

Ein hauptamtliches bezirkliches Managementteam für die Schlosstrasse und ihre Nebenstraßen einzurichten, welches die Entwicklung des Handlungskonzeptes und dessen Umsetzung strukturiert und bestehende und zukünftige Finanzierungslinien von Bezirk, Land, Bund und Europa erschließt.

 

Ein integriertes Handlungs- und Entwicklungskonzept für die Schloßstraße und ihre Nebenstraßen zu entwickeln, dass den Leerstand bekämpft und die Funktion als zentraler Einzelhandelsstandort ebenso stärkt wie Nutzungskonzepte für Kultur und Freizeit, die auch an positive Beispiele der Zwischennutzung anknüpfen. Dabei soll auch die Schloßstraße als Service-Standort der Verwaltung ausgebaut und die sozialen Probleme wie bspw. die Obdachlosigkeit und Verelendung in Zusammenarbeit von staatlichen und freien Trägern angegangen werden.

Ein Verkehrsleitkonzept – und Parkleitkonzept zu entwickeln bzw. das existierende weiterzuentwickeln um die Verkehrsflüsse in diesem Bereich zu optimieren.

 

Maßnahmen zu ergreifen, um die Aufenthaltsqualität – klimagerecht, gerade auch im Sinne des Konzepts der Schwammstadt – in der Schloßstraße und den Nebenstraßen zu steigern, zum Beispiel durch Bänke, weitere Trinkbrunnen, Sonnensegel, Fassadenbegrünung, Entsiegelungsmaßnahmen der Grünflächen, Instandhaltung und Pflege des öffentlichen Raums. Hierbei spielt gerade auch die Aufwertung von öffentlichen Räumen eine wichtige Rolle, die von Teilen der Bevölkerung als „Angstraum“ wahrgenommen werden, wie bspw. der U-Bahnhof Schloßstraße.

Die Potentiale ikonischer Bauten im Bereich Schloßstraße, allen voran des Bierpinsels möglichst schnell systematisch in Wert zu setzen, bspw. durch die Ansiedlung eines Museums oder anderer kultureller Einrichtungen und hierfür auch die Eigentümer in Verantwortung zu nehmen, sowie die Möglichkeiten im Rahmen des bestehenden Denkmalschutzes zu prüfen um die Entkoppelung einzelner Elemente (u.a. U-Bahnhof Schloßstraße, Bierpinsel, Joachim-Tiburtius-Brücke) zu ermöglichen.

 

Die Schloßstraße auch als Ort von Straßenfesten zu nutzen und sie dafür jeweils temporär für den Autoverkehr zu sperren.

Auch die Potentiale anderer Kooperationsformate wie bspw. der AG City für die Aufwertung des Standortes Schloßstraße unter gleichberechtigter Einbeziehung aller legitimen Interessensgruppen zu nutzen.