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Antrag 313/I/2025 Verbesserungen für den Umweltverbund entlang der Fürstenwalder Allee

24.04.2025

Die Mitglieder der SPD in der BVV, Abgeordnetenhaus und Senat setzen sich dafür ein, dass entlang der Fürstenwalder Allee Stadtauswärts Richtung Erkner, durchgängig die begleitenden Fuß- und Radwege bei Dunkelheit ausgeleuchtet werden. Zur Umweltverträglichkeit sind Konzepte mit geringerer Leuchtintensität, Bewegungsmelder oder nur einseitige Anbringung der Beleuchtung zu prüfen.

Weiterhin setzen sie sich dafür ein, dass die BVG-Buslinie 161 in den Morgenstunden zur Schulzeit zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr zwei zusätzliche Fahrten anbietet und dies dementsprechend bestellt wird.

Antrag 253/I/2025 Aufwandsentschädigung an die Ausübung des Mandats binden

24.04.2025

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Aufwandsentschädigung für die Bezirksverordneten an die Ausübung des Mandats gebunden wird und nur zur Auszahlung gelangt, wenn die/der Bezirksverordnete ihren/seinen Pflichten als Bezirksverordnete/r nachkommt. Das bedeutet, dass ergänzend zum Bezirksverwaltungsgesetz eine Entschädigungssatzung für die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen verabschiedet werden soll. Kommen Bezirksverordnete Ihren Pflichten länger als 2 Monate nicht nach, wird für den darüberhinausgehenden Zeitraum keine Aufwandsentschädigung gewährt. Gesundheitliche Gründe sind hiervon ausgenommen. Der/dem Bezirksverordneten obliegt die Nachweispflicht hinsichtlich der Mandatsausübung bei versäumten Sitzungsterminen, die über den Zeitraum von 2 Monaten hinausgehen.

Antrag 194/I/2025 Integration neu gerecht denken

24.04.2025

Deutschland ist ein Einwanderungsland und das ist auch gut so! Migration bringt Chancen für die gesamte Gesellschaft.

 

Geflüchtete treffen in Berlin jedoch auf viele Hürden. So zum Beispiel im Bereich der Anerkennung von Berufsausbildung und Studium. Extreme Anforderungen und eine zum Teil absurde Bürokratie sorgen hier für Verzweiflung. Ein Zustand, der angesichts fehlenden Personals nicht länger hinnehmbar ist!

 

Ein Schlüssel zur Integration stellt das Erlernen der Sprache dar, denn Austausch mit der Aufnahmegesellschaft wird in erster Linie durch Sprache hergestellt. Leider stoßen die Sprachlernangebote an einigen Orten Berlins auf eine zu hohe Nachfrage, weswegen Geflüchtete teilweise weite Wege zu anderen Sprachschulen zurücklegen müssen.

 

Der Wohnungsmarkt stellt eine weitere große Hürde für Geflüchtete dar. Viele Geflüchtete mit bereits bewilligter Aufenthaltsgenehmigung können die Aufnahmeeinrichtungen nicht verlassen, da sie keine Wohnung finden. Das führt dazu, dass der Druck, der durch die überfüllten Erstaufnahmeeinrichtungen entsteht und größer wird, nicht abgebaut werden kann.

 

Die Verteilung von Geflüchteten in Berlin geschieht bisher sehr ungleich, wodurch einige wenige Ost-Berliner Bezirke fast die gesamte Last von Aufnahme und Integration stemmen. Stellvertretend für viele Berliner Stadtteile, die von der ungerechten Verteilung betroffen sind, steht Berlin-Buch. Mit hohem Einsatz leisten Ehrenamtliche hier viel, um Aufnahme und Integration möglich zu machen. Allerdings fehlt es an sozialer Infrastruktur, um dieser Herausforderung gerecht zu werden. Eine Herausforderung, welche eigentlich die gesamte Stadtgesellschaft tragen muss.

 

Aktuell ist die Unterbringung von Geflüchteten vielerorts desaströs, was in Berlin beispielsweise bei der Großunterkunft am ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel beobachtet werden kann. Diese menschenunwürdigen Zustände müssen schnellstmöglich überwunden werden, sodass den Geflüchteten mehr Perspektiven für ihre persönliche Zukunft gegeben werden können.

Letztlich stellen die Kürzungen im Haushalt eine drohende Gefahr für die Integrationshilfe dar. Gerade die Bürgerzentren in den Kiezen sind hier Anlaufstelle für viele Fragen und Angebote. Die Unterstützung darf nicht gekürzt, sondern sie muss erweitert werden.

 

Integration gelingt dann, wenn Austausch zwischen Aufnehmenden und Ankommenden hergestellt und vertieft wird. Sie gelingt, wenn wir für Bedingungen sorgen, die Aufnehmende nicht überlasten und Ankommende nicht überfordern. Eine Konzentration Geflüchteter auf wenige Orte wirkt segregierend und steht einem integrierenden Austausch entgegen.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten und Senatoren sowie Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Pankow und des Bezirksamts Pankow dazu auf, anzuerkennen, dass Buch weltoffen ist und seinen Beitrag zur Unterbringung und Integration von Geflüchteten leistet. Wir fordern:

 

  • im kommenden Haushalt für einen auskömmlichen Etat zur Planung und Umsetzung der notwendigen medizinischen, sozialen und schulischen Infrastruktur und eine breitere Verteilung auf das gesamte Stadtgebiet entsprechend Antrag 117/I/2024 zu sorgen,
  • grundsätzlich von der Möglichkeit auf Landesebene Gebrauch zu machen, mithilfe einer Erklärung einer Notlage die nötigen Spielräume zu nutzen, um Kredite für die Unterbringung und schnellstmöglichen Integration von Geflüchteten aufzunehmen,
  • ein umfassendes Investitionsprogramm zu schaffen, wobei zum einen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften mit den nötigen Mittel ausgestattet werden, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum generell, aber auch speziell für Geflüchtete zu decken. Zum anderen soll die Entwicklung der sozialen Infrastruktur in den entsprechenden Neubaugebieten entsprechend gefördert werden. Das Ziel muss sein, die Aufenthaltsdauer von Geflüchteten bestmöglich zu reduzieren und diesen geregelte Wohnverhältnisse zu ermöglichen. Langfristig sollen Synergien durch ein Zusammendenken der Unterbringung von geflüchteten und obdachlosen Menschen geschafft werden,
  • die Schließung der Notunterkunft in Berlin-Tegel schnellstmöglich umzusetzen, indem Alternativunterkünfte geschaffen werden. Dabei soll die Anmietung von Hotels für die Unterbringung von Geflüchteten verstärkt als günstigere und menschenwürdigere Alternative für die Unterbringung umgesetzt werden. Der Kurs der vermeintlichen Abschreckung, indem möglichst schlechte Bedingungen für Geflüchtete geschaffen werden, von Seiten der CDU soll abgelehnt werden,
  • die Anerkennung von Berufsabschlüssen und anderen Qualifikationen zu erleichtern und zu beschleunigen,
  • ausländische Ein-Fach-Lehrkräfte für Berliner Schulen anzuerkennen,
  • an die Arbeitgebenden der Stadt zu appellieren, die Anforderungen hinsichtlich der formell geforderten Sprachniveaus zu reduzieren sowie eigene Sprachkurse anzubieten oder zu finanzieren,
  • wieder eine Vollzeitstelle in allen Stadtteilzentren zur Integrationshilfe zu finanzieren,
  • den Ausbau von kostenlosen Sprachkursen dem Bedarf anzupassen, sodass alle Geflüchtete schnellstmöglich hieran teilnehmen können,
  • die Bezahlkarte als Gängelungsmaßnahme gegenüber Geflüchteten weiterhin grundsätzlich abzulehnen und die Bargeldobergrenze vollständig entfallen zu lassen,
  • Einsparungen bei Integrationsprojekten, wie zum Beispiel bei den Berliner Kitas für Geflüchtete, grundsätzlich abzulehnen. Vielmehr müssen in diesem Bereich deutlich mehr Mittel bereitgestellt werden,
  • das Angebot von psychotherapeutischen, psycho-sozialen, psycho-traumatischen und weiteren Behandlungsmöglichkeiten mit den nötigen finanziellen Mitteln auszuweiten und dem entsprechenden Bedarf anzupassen und
  • die Umsetzung des geplanten BIZ (Bildungs- und Integrationszentrum) in Berlin-Buch zu beschleunigen.

 

Antrag 154/I/2024 Frauen an die Macht und Geld regiert die Welt: Für die Finanzbildung von Mädchen und Frauen!

21.04.2024

Der Gehaltsunterschied von Männern und Frauen von etwa 18% ist bekannt. Ebenso ist bekannt, dass Frauen öfter in Teilzeit gehen oder ganz aus ihrem Beruf ausscheiden, wenn Kinder in die Familie kommen oder Familienmitglieder pflegebedürftig werden. In vielen (heterosexuellen) Partnerschaften führt das zu einer Dynamik, in der es einen männlichen Hauptverdiener gibt und eine weibliche Wenig- oder Nichtverdienerin.

 

Die Frau ist dann wirtschaftlich abhängig vom Partner, was spätestens mit der Trennung oder der Verwitwung massive negative Auswirkungen hat. Nach dem Prinzip “Wer bezahlt, der bestimmt” ist oft auch die Finanzverwaltung in der Hand des Mannes, sodass der Frau auch das Wissen fehlt, wie sie sich wieder eine stabile Lebensgrundlage baut. Eine gute Finanzbildung kann hier helfen, dass Frauen gar nicht erst in solch massive Abhängigkeiten geraten bzw. wieder leichter unabhängig zu werden. Hier ist es besonders wichtig bereits im Schulalter anzufangen, um vor allem Mädchen ein grundlegendes Verständnis von Geld und Konsum zu vermitteln. Mit Blick auf Chancengleichheit soll die Verantwortung dafür nicht allein im Elternhaus liegen.

 

Daher fordern wir:

  • Ausbau des Rahmenlehrplans für das Fach WAT (Wirtschaft-Arbeit-Technik) im Bereich der Konsum- und Wirtschaftsbildung und Aufnahme dieses Fachs in das Curriculum von Gymnasien
  • Niedrigschwellige Informationen an Alltagsorten von Frauen zu bezirklichen und lokalen Angeboten der Finanzbildung
  • kostenfreie Bereitstellung öffentlicher Räume für Angebote der Finanzbildung von Frauen
  • Unterstützung von Frauenprojekten, damit sie finanzbildende Angebote schaffen können (z.B. durch Vermittlung von Dozierenden, Übernahme von Honorarzahlungen)
  • Förderung staatlicher Schuldner*innenberatungen, um auch Angebote zur Schuldenprävention zu schaffen
  • Angebote zur Finanzbildung für Frauen mit Migrationsbiografie und Fluchterfahrung, um sie in ihrer Unabhängigkeit zu stärken
  • Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in dem Projekt “FRAUEN unternehmen” und der bga (bundesweite gründerinnenagentur). Hier muss an bestehende Projekte beispielsweise der Bundesregierung angeknüpft werden, die Unternehmensgründungsförderung durchführen. Dabei sollen insbesondere bestehende und etablierte Unternehmen motiviert werden, sich am Austausch zu beteiligen.

 

Antrag 157/I/2024 Intersektionale Aufarbeitung anlässlich 35 Jahre Mauerfall: Das Schicksal der sogenannten Vertragsarbeiter*innen in der DDR endlich anerkennen

21.04.2024

Durch die Abwanderung von Millionen von Menschen aus der DDR in die BRD, entstand in den 1960er Jahren ein großer Mangel an Arbeitskräften. Zwischen 1967 und 1986 wurden daraufhin Abkommen zur „Ausbildung und Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte“ zwischen der DDR und sogenannten „sozialistischen Bruderstaaten“, wie Algerien, Mosambik, Angola, China, Kuba, Vietnam, Ungarn und Polen abgeschlossen.

 

Die Situation der sogenannten Vertragsarbeiter*innen in der DDR war enorm prekär: Arbeiter*innen lebten auf sehr engem Raum, meist in gesonderten Wohnheimen, und waren sowohl im Betrieb als auch im Alltag vom Rest der Gesellschaft weitestgehend abgegrenzt und ausgeschlossen. Ihr Aufenthalt wurde strikt auf eine Zeitspanne von zwei bis fünf Jahren begrenzt, der Nachzug von Familienangehörigen war fast ausnahmslos verboten. Wurden Vertragsarbeitende schwanger, drohte ihnen bis 1988 eine direkte Abschiebung, andernfalls wurden sie zu Schwangerschaftsabbrüchen gedrängt.

 

Imperialistische Vorbehalte der damaligen Außenpolitik der DDR können am Beispiel der Vertragsarbeitenden aus Mosambik demonstriert werden, denn hier gab  es eine vertragliche Zusatzregel, nach der die DDR bis zu 60% des Lohns der Arbeiter*innen einbehielt, um angebliche Schulden des Staates Mosambik zu begleichen. Dieser Betrag sollte, so das Versprechen, den Mosambikaner*innen in ihrer Heimat zugutekommen, doch diese Auszahlung fand bis heute nicht statt.  Bis heute kämpfen die ehemaligen Vertragsarbeitenden um den fehlenden Lohn, Aktivist*innen gehen von einer Summe von umgerechnet über 600 Millionen Euro aus, die den Arbeiter*innen zusteht. Auch Rentenansprüche, die eigentlich in das mosambikanische Rentensystem überführt werden sollten, sind bis heute ungeklärt. Viele der zurückgekehrten Mosambikaner*innen leben bis heute in prekären Verhältnissen und werden in Mosambik als „Madgermanes“ diffamiert.

 

Die Wiedervereinigung 1990 war ein Wendepunkt für viele Vertragsarbeitende, die mit geringen Abfindungen zurückkehrten oder massenhaft abgeschoben wurden. Die gleichen Menschen, die sich in Deutschland ein Zuhause geschaffen hatten und den Mangel an DDR-Arbeitskräften ausgeglichen hatten, mussten nun weiter um ihre Existenzen und ihre Daseinsberechtigung kämpfen. Trotz der Herausforderungen entschieden sich 20.000 Vietnamesinnen und Vietnamesen, in Deutschland zu bleiben. Oftmals aufgrund fehlender Alternativen gründeten sie eigenständig kleine Unternehmen, darunter Gemüse- und Blumengeschäfte. Erst im Jahr 1997 wurde ihnen ein sicherer Aufenthaltsstatus gewährte. Der Fall der Familie Pham zeigt jedoch, dass trotz ihres Einsatzes ihr Leben in Deutschland nicht gleichwertig ist. Pham Phi Son kam 1987 als Vertragsarbeiter in die DDR und erhielt im Jahr 2011 eine unbefristete Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Im Jahr 2015 heiratete er in Vietnam, und seit 2016 lebt seine Frau Hoa Nguyễn mit ihm in Deutschland, wo 2017 ihre Tochter Emilia geboren wurde. Im Jahr 2016 überschritt Pham jedoch die erlaubte Auslandsaufenthaltsdauer von sechs Monaten durch einen neunmonatigen Aufenthalt in Vietnam, wo er sich wegen einer Knieverletzung, die sich im vietnamesischen Klima verschlimmert hatte, stationär behandeln lassen musste. Diese Überschreitung führte dazu, dass ihm die Chemnitzer Ausländerbehörde sämtliche Aufenthaltsrechte entzog. Pham legte gegen diese Entscheidung Einspruch ein, unterlag jedoch vor Gericht. Trotz zweier Entscheidungen der Härtefallkommission gegen ihn in den Jahren 2018 und 2023, soll sich die Kommission nun ein drittes Mal mit seinem Fall befassen.

 

Auch im Hinblick auf rechte Gewalt war die Wiedervereinigung eine Zäsur. Schon in der DDR waren Vertragsarbeiter*innen mit gesellschaftlichem und strukturellem Rassismus konfrontiert, der sich auch in tätlichen Angriffen widerspiegelte, jedoch von der DDR-Führung vertuscht wurde. Nach der Wiedervereinigung in den 90er-Jahren, war rechte Gewalt Alltag für migrantisierte Menschen, die dem gesellschaftlichen Rassismus schutzlos ausgeliefert waren. Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, aber auch Thiendorf, Freital, und Tambach-Dietharz sind nur einige Beispiele für rechtsextreme Anschlagsorte.

 

Das strukturelle Unrecht gegenüber den Vertragsarbeiter*innen in der DDR ist bis heute nicht ausreichend aufgearbeitet, deshalb fordern wir:

  • Den Vertragsarbeiter*innen, die nach der Wiedervereinigung in Deutschland geblieben sind, sollte eine dauerhafte und planungssichere Option zum Verbleib, wie die Staatsbürgerschaft, ermöglicht werden, um Fäll wie den der Familie Pham zu verhindern.
  • Die fehlenden Lohn- und Rentenansprüche müssen umgehend an die ehemaligen Vertragsarbeiter*innen oder ihre Angehörigen ausgezahlt werden
  • Anerkennung der Ausbeutung der Arbeiter*innen durch die DDR
  • Verbesserung der Studien- und Datenlage über die Anzahl der in Deutschland beschäftigten Vertragsarbeiter*innen und ihre Lebenssituationen, auch in Mosambik und anderen Herkunftsländern.
  • Ehemalige Wohnheime wie in Pankow sollten nach der Renovierung, ihre Vergangenheit nicht verlieren und als Bestandteil der DDR-Erfahrungen sollten Tafeln, Wandgestaltung an ihre ehemaligen Bewohner*innen erkennen.
  • intersektionales Gedenken an das Mauerfall-Jubiläum, welches auch die Perspektive der ehemaligen Vertragsarbeitenden beleuchtet und Zeitzeug*innen verschiedener Gruppen zu Wort kommen lässt