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Antrag 78/I/2025 Kein Zuckerbrot, keine Peitsche - betriebliche Aktivprämien verbieten

24.04.2025

Streaks? Die sind eher was für Duolingo, oder?

 

Doch bei manchen Arbeitgeber*innen sind Streaks gelebte Praxis im Betrieb und in der Entgeltordnung. Eine Sondervergütung in Form einer Aktiv- oder Gesundheitsprämie wird am Streak, also an die aufeinanderfolgende Anwesenheit, gekoppelt.

 

Immer mehr Arbeitgeber*innen setzen verstärkt auf solche Anwesenheitsprämien oder staffeln Boni nach Fehlzeiten, um Krankenstände zu reduzieren.

 

Ein Paradebeispiel liefert Amazon. Amazon-Mitarbeiter*innen können bis zu 10 % ihres Bruttolohns als Bonus erhalten, wobei 6 % an krankheitsbedingte Fehltage gekoppelt sind. Die Prämie setzt sich aus einem individuellen und einem Gruppenanteil zusammen: Mitarbeitende profitieren nur dann voll, wenn sie selbst keine Krankheitstage aufweisen und auch ihre Abteilung geringe Fehlzeiten aufweist.

 

Doch anders als bei Duolingo ist die Konsequenz keine verärgerte grüne Eule, sondern finanzielle Diskriminierung unter den Beschäftigten, die Übertragung der Verantwortung auf individuelle Arbeitnehmer*innen und die Aushöhlung der Fürsorgepflicht.

 

Diese Prämien schaffen eine Ungleichbehandlung unter Beschäftigten und setzen insbesondere FINTA*s, gesundheitlich Eingeschränkte, ältere und/ oder schwangere Arbeitnehmer*innen unter Druck.

 

Aktivprämien bevorzugen Beschäftigte, die ohnehin gesundheitlich privilegiert sind, und benachteiligen jene, die aufgrund von chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder anderen Einschränkungen nicht mithalten können. Arbeitnehmer*innen erscheinen dann krank zur Arbeit und setzen sich ungesunden Wettbewerben oder sogar Gruppenzwang aus, um finanziell nicht benachteiligt zu werden. Die gesundheitlichen Konsequenzen von Präsentismus vertiefen die körperlichen und finanziellen Kosten für betroffene Arbeitnehmer*innen und somit auch die Ungleichbehandlung.

 

Zudem fördern solche Modelle eine individualisierte Verantwortung für Gesundheit, anstatt strukturelle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen voranzutreiben. Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber*innen wird damit umgangen. Statt individueller Anreize müssen Unternehmen in präventive Maßnahmen und verbesserte Arbeitsbedingungen investieren.

 

Wir fordern also ein umfassendes Verbot derartiger Prämienmodelle.

 

Antrag 50/I/2025 Fürsorgekonzept für die Partei entwickeln und einführen

23.04.2025

Die SPD sollte ein Fürsorgekonzept für Haupt- und Ehrenamtliche Parteistrukturen entwickeln – bzw. soweit vorhanden bereits gefasste Beschlüsse und entwickelte Konzepte endlich umsetzen – dass sowohl Macht-missbräuchliches Verhalten innerhalb der Partei in den Blick nimmt als auch bei Angriffen von außen greift. Konkret fordern wir:

 

  • die Etablierung von Beschwerdewegen,
  • die Benennung von Ansprechpartner_innen,
  • die Entwicklung von Verfahren zum Umgang mit konkreten Fällen.

 

Antrag 49/II/2024 Bildung für alle, nicht für wenige! Ein Wandel für inklusive Schulen

23.10.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats, des Bundestags und der Bundesregierung, sich für  eine vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einzusetzen. Sie sind aufgefordert sich für folgende Punkte einzusetzen:

 

  • Inklusion ist an allen Schulformen gleichwertig umzusetzen.
  • Um den Anspruch jedes Kindes auf Regelbeschulung zu realisieren, fordern wir den Ausbau der inklusiven Schwerpunktschulen. Sie ermöglichen eine ideale Mischung zwischen besonderer Förderung und inklusiver Beschulung.
  • Alle Förderzentren sollen schnellstmöglich zu inklusiven Schwerpunktschulen weiterentwickelt werden. Des Weiteren sollen alle Förderschwerpunkte in allen regionalen Bereichen gleichmäßig vertreten sein.
  • Die Kultusminister*Innen sollen verpflichtet werden, das inklusive Bildungsprogramm weiterzuentwickeln und für die Umsetzung Sorge zu tragen.
  • Die Struktur des Schulsystems soll so umgestaltet werden, dass sie verschiedene Bildungswege unter einem Dach vereint, ohne dabei Schüler*innen aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Bedürfnisse zu segregieren. Ziel ist es, eine flexible Lernumgebung zu schaffen, die allen Kindern gerecht wird.
  • Intensivierung der frühkindlichen Bildung und Erziehung mit einem Fokus auf Inklusion, um allen Kindern, unabhängig von ihren individuellen Entwicklungsbedingungen, einen gleichberechtigten Start in die Bildungslaufbahn zu ermöglichen.
  • Für die Umsetzung der Inklusion an Regelschulen fordern wir durch den systematischen Ausbau multiprofessioneller Teams (mit Schwerpunkt auf u.a. pädagogische Unterrichtshilfen, Gesundheitsfachkräfte, Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen, Erzieher*innen, Betreuer*innen), die Senkung der Klassenfrequenzen an inklusiven Schwerpunktschulen und auch die Stärkung der temporären Kleinklassen.
  • Entwicklung und Implementierung eines Curriculums, das auf alle Schüler*Innen ausgerichtet ist und dadurch auf die Diversität der Lernenden eingehen kann.
  • Eine unabhängige Untersuchung und Evaluierung des aktuellen Bildungssystems, um Schwachstellen und Diskrepanzen zwischen den Idealen der UN-BRK und der tatsächlichen Umsetzung in Deutschland aufzudecken.
  • Einrichtung einer ständigen Kommission, die sich aus Bildungsfachleuten, Vertreter*innen von Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und weiteren Fachkräften zusammensetzt. Diese Kommission soll fortlaufend Empfehlungen zur Weiterentwicklung des inklusiven Bildungssystems geben.
  • Es soll zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen, um die Umsetzung inklusiver Bildungsprogramme zu unterstützen. Dafür soll es einen „Pakt der Inklusion” zwischen Bund und Ländern unter Federführung des Erstgenannten geben.
  • Anpassung der Schulgebäude und Einrichtungen, um vollständige Barrierefreiheit und eine lernfördernde Umgebung für alle Schüler*innen zu gewährleisten. Dabei sollte der Denkmalschutz nicht den erforderlichen Baumaßnahmen im Weg stehen oder sie unnötig verteuern.
  • In der Ausbildung von Lehrer*innen und pädagogischem Personal sollen diese in inklusiver Pädagogik gebildet werden, um die Inklusion von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu erleichtern.
  • Erstellung eines detaillierten Aktionsplans, der Zeitrahmen, Zuständigkeiten und notwendige Ressourcen für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen festlegt.

 

Antrag 25/II/2024 Gesetzlichen Kündigungsschutz bereits nach drei statt sechs Monaten beginnen lassen

23.10.2024

Die Probezeit hat ihren Sinn in einem gegenseitigen Austesten der Passung in einem neuen Arbeitsverhältnis. Zu oft wird der fehlende Kündigungsschutz jedoch missbraucht, um betriebliche Kündigungen mit dem Mittel der Probezeitkündigung, für die Arbeitnehmer*innen meist überraschend, mit der nur zweiwöchigen Kündigungsfrist durchzuführen. Für die Betroffenen, die in dieser Zeit ohnehin unter Stress stehen, bedeutet das den Wegfall des Arbeitsplatzes, für den eventuell sogar ein Umzug durchgeführt wurde. Zwei Wochen sind in der Regel keine ausreichende Zeit, um sich einen neuen Job zu suchen und schafft Verunsicherung. Eine beliebter werdende Praxis ist zudem, in den Arbeitsvertrag eine dreimonatige Probezeit zu schreiben und Arbeitnehmer*innen in einer falschen Sicherheit wiegen zu lassen, da der gesetzliche Kündigungsschutz, ungeachtet der vertraglich vereinbarten Probezeit, erst nach dem sechsten Monat der Tätigkeit eintritt.

Daher fordern wir:

  • den gesetzlichen Kündigungsschutz laut §1 Abs.1 Kündigungsschutzgesetz bereits nach drei Monaten wirksam werden zu lassen

 

Antrag 282/I/2024 Rente - aber sicher, als Umlagesystem stärken und ausbauen!

21.04.2024

Die Ampel-Koalition plant die Umsetzung eines kapitalgedeckten Fonds als weiteren Baustein für die Rente.

Daher fordern wir:

  1. Für eine stabile, sichere Rente ist in erster Linie die gesetzliche Rente zu stärken. Hierfür braucht es Bereitschaft und Bemühungen, die Sozialpartnermodelle für tarifungebundene Unternehmen und Personen, zu öffnen und so das staatliche Rentensystem für weitere rund 4 Millionen Beschäftigte attraktiv zu machen. Eine Stärkung des Generationenkapitals hätte zur Folge, dass sich das Rentenniveau dauerhaft auf 48% stabilisiert, bzw. perspektivisch bis zu 53% steigen kann. Ein Finanzierungsanteil durch Erträge aus einem kapitalgedeckten Fonds bei der gesetzlichen Rentenversicherung darf den Wert und die Akzeptanz der gesetzlichen Rente nicht gefährden. Durch die Einführung der kapitalgedeckten Teilfinanzierung darf es nicht dazu kommen, dass etwaige Verluste durch Erhöhung der Beitragszahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kompensiert werden.
  2. Das Fonds-Kapitalvermögen der gesetzlichen Rente soll als staatliches Lenkungsinstrument zur Investition in nachhaltige, fortschrittliche und gesellschaftlich erforderliche Projekte ausgestaltet werden. Hierzu gehören beispielsweise der Ausbau erneuerbarer Energien, nachhaltige Mobilität oder das Erreichen sozialer Zielstellungen. Es bedarf klarer ethischer, sozialer und ökologischer Regeln, nach denen für die Rente zweckgebundene Gelder an globalen Finanzmärkten angelegt werden dürfen. Dazu zählt, dass nur in Unternehmen investiert werden darf, die an allen Stellen entlang ihrer Lieferkette für gute Arbeit und faire Arbeitsbedingungen stehen.
  3. Betriebsrenten mit finanzieller Beteiligung der Arbeitgeber sollen verpflichtend und flächendeckend zur Absicherung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt werden. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers sollen Möglichkeiten geschaffen werden, dass bereits erwirtschaftete Versorgungspunkte vom neuen Rententräger übernommen werden. Kleinere und mittelständische Betriebe sind bei der Umsetzung zu unterstützen.
  4. Wir fordern die Einführung der Erwerbstätigenrente. Auch Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Politikerinnen und Politiker und alle Beschäftigten, die bislang über eigene Versorgungswerke Altersvorsorge betreiben, sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, um stetere und bessere Versicherungsverläufe, zu erreichen. Gleiches gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Pflichten der Solidargemeinschaft sind von allen zu tragen.
  5. Sachgrundlose Befristungen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse müssen der Vergangenheit angehören. Unter diesen Bedingungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine stabilen Renten erwirtschaften. Es bedarf eines neuen gesetzlichen Rahmens, um Scheinselbstständige und Arbeiterinnen und Arbeitnehmer in der sog. “Gig Economy” zu schützen. Kurzfristige Beschäftigungsmöglichkeiten gehören auf den Prüfstand und sind tendenziell abzuschaffen. Der Abschluss von Sozialversicherungsabkommen mit weiteren Ländern muss vorangetrieben werden.
  6. Die zum 1. Januar 2021 eingeführte Grundrente ist als gerechte Komponente im Solidarsystem konzeptionell weiter zu entwickeln. Die Einkommensgrenzen, die u. a. als Parameter bei der Grundrentenberechnung gelten, sind in Anbetracht der steigenden Lebenshaltungskosten zu erhöhen.
  7. Alle Anstrengungen, die zu einer Verbesserung von Vereinbarkeit von Familie, Privatleben und Beruf führen, sind mit der Zielsetzung zu intensivieren, dass die Teilzeitquote sinkt und die Erwerbstätigkeit insgesamt steigt.
  8. Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander. Es sind alle Mittel auszuschöpfen, um mehr soziale Gerechtigkeit und Umverteilung zu organisieren. Hierzu gehören Instrumente wie die Erbschafts- und Vermögenssteuer. Die Kapitalertragssteuer ist deutlich anzuheben.