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Antrag 74/I/2026 Union fordert Integration und gefährdet sie zugleich - SPD muss auf Rücknahme der Streichung von Integrationskursen bestehen

1.04.2026

Die SPD-Parteiführung und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, alles dafür zu tun, damit der massiv reduzierte Zugang zu BAMF-Sprach- und Integrationskursen durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zurückgenommen und korrigiert wird.

 

Sprach- und Integrationskurse müssen für möglichst viele Eingewanderte offenbleiben und angeboten werden, damit die Menschen gute Voraussetzungen für eine gesellschaftliche und berufliche Integration erhalten. Zugleich müssen die Länder finanziell einspringen solange der Bund seinen Kurs nicht korrigiert. Dazu werden die SPD-Führungen in den Ländern aufgerufen, rasch aktiv zu werden. Denn Sprachkenntnisse sind der Schlüssel zu gesellschaftlicher und Arbeitsmarktintegration, die keinen Aufschub duldet.

 

Entgegen den Bestrebungen des Bundesinnenministers ist die langfristige staatliche Finanzierung der Sprach- und Integrationskurse sicherzustellen. Eine Bezahlung durch die Teilnehmenden selbst führt zum Ausschluss einer großen Zahl von Kursinteressierten und gefährdet auch die Möglichkeit der Kursangebote wegen fehlender finanzieller Grundlage.

Die Union trifft mit ihrer Entscheidung im BMI daher nicht nur die Neueingewanderten selbst, sondern auch Staat und Wirtschaft, die beide auf neue, auch eingewanderte Beschäftigte im Betrieb und deren Kommunikationsfähigkeit mit der Kundschaft angewiesen sind. Und auch die Träger der Kurse und ihre Lehrkräfte sind durch die Entscheidung des BMI gefährdet. Viele fürchten das finanzielle Aus und Jobverluste.

 

Das muss verhindert werden. Auch macht es keinen Sinn, wenn die SPD einerseits Wege für die Arbeitskräfteeinwanderung öffnet und die Union gleichzeitig zwar Integration fordert, Wege zur Integration aber verschließt und damit faktisch gefährdet.

 

Deutschland braucht dagegen eine Willkommenskultur und muss alles für gute Startchancen von Eingewanderten tun. Dazu zählen vor allem Sprach- und Integrationskurse.

Antrag 71/I/2026 Zeitgemäße Rahmenbedingungen für Integrations- und Berufssprachkurse schaffen  

1.04.2026

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Deutschen Bundestags sollen sich dafür einsetzen, die bestehenden Vorgaben für Integrations- und Berufssprachkurse umfassend zu überprüfen und zeitgemäß weiterzuentwickeln.

 

Insbesondere sollen die bundesrechtlichen Regelungen sowie die Verwaltungsvorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dahingehend angepasst werden, dass sie eine qualitativ hochwertige Sprachförderung ermöglichen, ohne Träger, Lehrkräfte und Teilnehmende durch starre und praxisferne Anforderungen unnötig zu belasten.

 

Dabei sollen die folgenden konkreten Änderungen verfolgt werden:

  1. Flexibilisierung der Raumvorgaben – starre Vorgaben zu Raumgrößen, Mindestteilnehmendenzahlen und zur Anzahl zusätzlicher Nebenräume (z. B. Sozial-, Pausen- oder Selbststudienräume) sollen überprüft und durch flexible, bedarfsorientierte Kriterien ersetzt werden.
  1. Überarbeitung der Anforderungen an Alphabetisierungskurse – Empfehlungen wie die Einrichtung spezieller „Alpha-Räume“ dürfen nicht faktisch zu verpflichtenden Voraussetzungen für die Kurszulassung werden. Stattdessen sollen unterschiedliche pädagogische Konzepte und räumliche Lösungen anerkannt werden, sofern die Qualität des Unterrichts gewährleistet ist.
  1. Stärkere Anerkennung moderner Unterrichtsformen – digitale, hybride und innovative Lehr- und Lernformate sollen verbindlich in den Vorgaben berücksichtigt werden. Die Ausstattungsvorgaben müssen zeitgemäße digitale Infrastruktur statt ausschließlich klassischer Präsenzräume in den Mittelpunkt stellen.
  1. Berücksichtigung regionaler Unterschiede -die besonderen Herausforderungen ländlicher Räume sowie innerstädtischer Ballungsgebiete sollen bei der Ausgestaltung der Vorgaben stärker berücksichtigt werden, um ein flächendeckendes Kursangebot sicherzustellen.
  2. Verbesserung der Planungs- und Rechtssicherheit für Träger – Verwaltungsvorgaben des BAMF sollen transparenter, verbindlicher und nachvollziehbarer gestaltet werden. Änderungen müssen frühzeitig angekündigt werden, um kurzfristige Zulassungsrisiken für Träger zu vermeiden.
  3. Die Anpassung der bestehenden Vorgaben ( IntV und DeuFöV sowie daraus abgeleitete Merkblatt zur Trägerzulassung, Merkblatt zu Kursorten, Qualitätskriterien für Integrationskurse, Handreichungen für Alphabetisierungskurse) soll in einem Dialog mit Trägern, Lehrkräften, Kommunen und Teilnehmenden erfolgen.

 

Antrag 69/I/2026 Kein Pass, keine Rechte? Niemand ist illegal - Auch ohne Staat!

1.04.2026

Ende 2024 waren in Deutschland fast 30.000 Menschen laut Statistischem Bundesamt staatenlos. Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1954 werden Personen als staatenlos bezeichnet, wenn kein Staat diese Personen als Staatsangehörige ansieht. Dies kann dadurch passieren, dass die Staatsangehörigkeit auf Grund von fehlenden Dokumenten nicht nachgewiesen wird, weil bspw. die Geburt nicht registriert wurde oder Personen wegen ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Geschlechts diskriminiert werden und der Staat diese deshalb nicht anerkennt. So erhalten etwa viele Tuareg in Libyen systematisch keine Staatsbürgerschaft, gleiches gilt für Palästinenser*innen in bspw. Syrien. Zudem können Personen ihre Staatsangehörigkeit verlieren, wenn der Staat, in dem sie geboren sind, nicht mehr existiert oder ihnen die Staatsangehörigkeit aberkennt, wie z.B. das ehemalige Burma den Rohingya die Staatsangehörigkeit aberkannte. In Staaten, in denen Kinder nur die Staatsbürgerschaft des Vaters übernehmen dürfen, werden Kinder staatenlos, wenn der Vater unbekannt oder die Vaterschaft nicht anerkannt wird.

 

Die Staatenlosigkeit und auch die ungeklärte Staatsangehörigkeit werden in Deutschland bei Geburt von Eltern an ihre Kinder weitergegeben, da in Deutschland geborene Kinder nicht automatisch Staatsbürger*innen sind. Nur wenn die Eltern bestimmte Voraussetzungen besitzen – mindestens ein Elternteil muss seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen – können in Deutschland geborene Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Von allen Staatenlosen in Deutschland wurden 17.1% in Deutschland geboren (Stand: 2024). Seit 2018 ist diese Zahl stetig angestiegen und ist auf die zuvor genannte Regelung der Weitervererbung zurückzuführen. Insgesamt sind ein Viertel aller Staatenlosen Personen in Deutschland Minderjährige. 2022 leben 66% der Staatenlosen bereits sechs Jahren oder länger in Deutschland.

Anerkannte Staatenlose erhalten in Deutschland nicht automatisch einen bestimmten Aufenthaltstitel. Selbst nach der Anerkennung müssen verschiedene Rechtsnormen berücksichtigt werden, die zu einem Aufenthaltstitel führen können. Viele der staatenlosen Personen haben geringe Chancen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, auch wenn sie in Deutschland geboren sind. Zur Einbürgerung ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel notwendig, den 2022 nur 21% der anerkannten Staatenlosen in Deutschland haben. Mehr als die Hälfte (58%) besitzt bspw. aus rechtlichen oder politischen Gründen nur einen befristeten Aufenthaltstitel. So ist die Einbürgerung für Staatenlose oft sehr unwahrscheinlich, obwohl erleichterte Bedingungen für die Einbürgerung staatenloser Personen gelten (6 statt 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt).

In Deutschland haben anerkannte Staatenlose offiziell dieselben Rechte wie ausländische Staatsbürger*innen. Zudem gilt, wie zuvor genannt, bspw. ein etwas anderer Einbürgerungsanspruch. Jedoch zeigen sich in der Realität bspw. bei der Anzahl der Staatenlosen mit befristeten Aufenthaltstitel und dem Nachweis der Identität für die Einbürgerungen deutliche Hürden und Herausforderungen. Auch im Alltag zeigt sich dies durch Schwierigkeiten beim Eröffnen von Konten, beim Reisen oder beim Einschreiben in eine Hochschule. Auch ist es staatenlose Personen nicht möglich in Deutschland (auch nicht auf kommunaler Ebene) zu wählen, wodurch ihnen eine wesentliche Möglichkeit der Mitbestimmung verwehrt wird.

Ohne rechtmäßigen Aufenthalt haben Personen in Deutschland keinen Anspruch auf einen Reiseausweis. Dieser kann jedoch “wohlwollend” durch die Ausländerbehörden erteilt werden. Diese hat somit einen Ermessensspielraum in der Erteilung von Reiseausweisen. Stand 28. Februar 2023 hatten nach Angaben der Bundesregierung etwa 8.815 der seinerzeit 29.260 als staatenlos registrierten Personen in Deutschland einen Reiseausweis für Staatenlose. Dies bedeutet, dass für mehr als ⅔ der Staatenlosen Personen Reise quasi unmöglich ist.

Bis heute gibt es kein einheitliches Verfahren zur Anerkennung einer Staatenlosigkeit in der Bundesrepublik. Diese werden in großen Teilen auf Landes- oder kommunaler Ebene entschieden. Auch in der Staatsbürgerschaftsgesetzes-Reform gab es keine Änderungen für Staatenlose.

Laut Art. 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch das Recht auf Staatsangehörigkeit. Im internationalen Recht gilt die Vermeidung und die Beseitigung von bestehender Staatenlosigkeit als Ziel. Dies spiegelt sich auch in mehreren völkerrechtlichen Übereinkommen gegen Staatenlosigkeit wider.

Gemäß Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht auf den Erwerb einer Staatsangehörigkeit. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Regelung des Vertrags im Rahmen der eigenen Rechtsordnung und der Berücksichtigung der relevanten internationalen Regelungen umzusetzen.

Wir wollen den Menschen, die in Deutschland leben, die Möglichkeit bieten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, wenn sie dies möchten. Die Einbürgerung bietet für staatenlose Personen die Möglichkeit, die Staatenlosigkeit und die damit eingehenden Auswirkungen zu überwinden.

Die Einbürgerung von Menschen sehen wir als Mehrwert für die Gesellschaft: sie bildet die real existierende Diversität in Deutschland so ab, dass mehr Personen Politik, die sie in ihrem Alltag betrifft, mitentscheiden können.

 

Wir fordern daher:

 

  • allgemein die Erarbeitung und Einführung eines einheitlichen Systems zur Anerkennung der Staatenlosigkeit innerhalb der Bundesrepublik

 

  • eine erleichterte Einbürgerung durch Anpassung der Voraussetzungen an die Situation und Umstände staatenloser Menschen und Unterstützung bei Verfahren

 

  • die Einrichtung von Anlaufstellen für staatenlose Menschen, um diese bei der Einbürgerung von Anfang bis Ende zu unterstützen und ggf. auch in juristischen Belangen

 

  • Die Anforderungen für Einbürgerung für Kinder, die staatenlos in Deutschland geboren sind sollen bspw durch die Verringerung der notwendigen Aufenthaltsdauer gemindert werden

 

  • langfristig die Anstrebung einer europäischen Lösung, die die speziellen Umstände und Bedürfnisse von staatenlosen Menschen berücksichtigt und diesen bei Vorliegen der nötigen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung derer erschwerten Bedingungen die Einbürgerung, möglich macht

 

  • dass sich die Bundesregierung weltweit dafür einsetzt, dass die Ursachen für die Entstehung von Staatenlosigkeit bekämpft werden

Antrag 68/I/2026 SPD fordert Abschiebestopp in den Iran und ein Aufnahmeprogramm für aktuell Bedrohte

1.04.2026

Der Angriff Israels und der USA auf den Iran und dessen anschließende Reaktion und Angriffe auf die Nachbarländer hat den Nahen Osten in ein Kriegsgebiet verwandelt.

 

Das iranische Mullah-Regime verhaftet stärker denn je Oppositionelle willkürlich, foltert und tötet sie. Es droht nach Innen und Außen eine massive militärische Eskalation. Dorthin darf niemand abgeschoben werden.

 

Die SPD-Parteiführung und die SPD-Bundestagsfraktion tun daher alles dafür, dass die Bundesregierung einen Abschiebestopp in den Iran verfügt. Auch in die betroffenen Kriegsgebiete rund um den Iran darf nicht abgeschoben werden, etwa nach Syrien. Jesid:innen und Kurd:innen sind besonders bedroht. In der aktuellen Kriegssituation setzt sich die SPD-Führung daher dafür ein, dass die Bundesregierung zudem ein aktuelles Aufnahmeprogramm aufsetzt und den in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf (Drs.:21/795;Anschlussdrucksache 21(4)135 D)zu unterstützen. Bis das realisiert ist, müssen die Bundesländer, insbesondere sozialdemokratisch geführte, im Rahmen ihrer gesetzlichen Kompetenzen, eigene Abschiebestopps verfügen.

Antrag 62/I/2026 Das Lieferkettengesetz als sozialdemokratischen Erfolg für gute Arbeit weltweit entschlossen und im Einklang mit dem Völkerrecht durchsetzen

1.04.2026

Insbesondere

1. Völkerrecht einhalten – verbotene Rückschritte verhindern

Wir fordern, Völkerrecht einzuhalten und den Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes nicht weiter einzuschränken.

 

2. Aufsichtsbehörde BAFA stärken – Pflichten weiter durchsetzen und Unabhängigkeit schaffen

Wir fordern eine Anweisung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkonstrolle (BAFA), das Lieferkettengesetz durch Ermittlung, Anweisungen und Verwaltungszwang entschlossen durchzusetzen.

Wir fordern eine Stärkung des BAFAs durch Schaffung von echter Unabhängigkeit bei der Durchsetzung des Lieferkettengesetzes.

 

3. Zivilrechtliche Haftung einführen, um Opferrechte zu stärken und Europarecht einzuhalten

Wir fordern einen klaren zivilrechtlichen Haftungstatbestand für Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten deutscher Unternehmen.

 

4. Unternehmen praxistauglich unterstützen

Wir fordern praxistaugliche Unterstützung der Unternehmen durch klare Handreichungen, staatliche und von der EU zur Verfügung gestellte Daten und Tools und eine Strategie zur europaweiten Unterstützung von Risikosektoren bei der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes

 

5. Das EU-Lieferkettengesetz als Chance für europäische Entwicklungszusammenarbeit nutzen

Wir fordern eine strategische Verknüpfung der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes mit der europäischen Entwicklungszusammenarbeit, um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen und Entwicklungszusammenarbeit in der EU zu stärken

 

 

Im Einzelnen:

 

Erste Erfolge gegen Ausbeutung global und in Deutschland zeigen, wie das von sozialdemokratischen Politiker:innen in Deutschland und Europa hart erkämpfte Lieferkettengesetz beginnt, für unser sozialdemokratisches Kernversprechen, für gute Arbeit weltweit und internationale Solidarität, zu wirken (I.). Die Erfolge stehen aber durch beharrende Deregulierungsbestrebungen in Frage, denen sich die Sozialdemokratie entschlossen entgegenstellen muss (II.).

 

I. Drei Jahre Lieferkettengesetz – es wirkt

 

Das Lieferkettengesetz schützt Arbeitsbedingungen für Menschen global und in Deutschland

 

Bei allem Gerede über Menschenrechtsschutz oder Umweltschutz als “lästige Bürokratie” geht das Wesentliche verloren: Es geht um Menschen, nicht um Berichte. Dass das nicht nur hehrer Anspruch, sondern faktische Realität ist, fasst das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im März 2026 zusammen. In “Drei Jahre Lieferkettengesetz – es wirkt” – zeigt das BMAS, wie das Lieferkettengesetz schon heute die Lebensbedingungen von Menschen konkret verbessert:

 

  • In Vietnam durch die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen mit ihren Zulieferern vor Ort Investitionen zur einer Senkung von Emissionen und damit zu einer verbesserten Umweltqualität für die Beschäftigten und Anwohner führten.
  • In Pakistan profitierte die Belegschaft des Textilherstellers Kohinoor Mills Limited von der Einführung wirksamer Beschwerdemechanismen, die unter anderem die Einrichtung eines sicheren Transportdienstes für Arbeiterinnen sowie Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bewirkten.
  • In Sierra Leone erhielten Frauen durch den Customary Land Rights Act erstmals rechtlich gesicherten Zugang zu Landbesitz und Erbrechten, was ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit und soziale Stellung grundlegend stärkt.

 

Wie eine aktuelle Studie von Misereor und Germanwatch zeigt, ließe diese Liste sich ohne Weiteres fortsetzen: So konnten etwa Gewerkschaften in der Türkei und der Elfenbeinküste durch den Verweis auf das Gesetz erfolgreich die Koalitionsfreiheit und verbesserte Arbeitsbedingungen durchsetzen, während Beschwerden auf Bananenplantagen in Ecuador und Costa Rica zu Nachzahlungen sowie einem besseren Schutz vor giftigen Pestiziden für die Arbeiterinnen und Arbeiter vor Ort führten. Interessanterweise führt das Gesetz selbst in Deutschland zu Verbesserungen von Arbeitsbedingungen: so wurden im deutschen Transportsektor ausstehende Löhne für Lkw-Fahrer erstritten. Ebenfalls wurden Fälle bekannt, in denen US Gewerkschaften das Lieferkettengesetz nutzten, um gegen das weit verbreitete “Union busting” vorzugehen und lokale Gewerkschaften zu gründen. Sogar aus China wird von Fällen berichtet, in denen das Lieferkettengesetz als Hebel zur Einhaltung von Arbeitsrecht bei chinesisischen Lieferanten eingesetzt wird.

 

Bei vielen der Fälle war internationale Solidarität und Kooperation von Gewerkschaften und NGOs der Schlüssel zum Erfolg: Gemeinsam wurden Ausbeutungsfälle aufgedeckt, als Beschwerden formuliert, zu den Unternehmensbeschwerdemechanismen gebracht und bei Nichtkooperation vor die Aufsichtsbehörde. Das hätte es ohne das Lieferkettengesetz nicht gegeben: Dann wären Unternehmen weder für Arbeitsstandards bei Lieferanten, noch für globale Durchsetzung verantwortlich.

 

Das Lieferkettengesetz setzt dem globalen race to the bottom menschenwürdige Arbeitsbedingungen als Mindeststandard entgegen

 

Die Neuerungen sind zentral, um die Globalisierung sozial gerecht zu gestalten. In der Globalisierung gilt sonst oft der Anreiz zum race to the bottom: Den Unternehmen sagt der Marktdruck – verlagere Produktion dahin wo es auf Kosten von Mensch und Umwelt billig ist, source zu Lieferanten aus, die das möglich machen. Den Staaten sagt der Marktdruck: dereguliere und den Arbeitnehmer:innen: muck nicht auf, sondern sei zufrieden mit deinem Niedriglohn, sonst geht die Firma woanders hin. Dem allen setzt das Lieferkettengesetz entgegen: es gibt Mindeststandards, die auf menschenwürdigen Arbeitsbedingungen beruhen und die weltweit gelten. Das verändert die Gleichung – denn wer einseitig auf billige Produktion zu Lasten von Mensch und Umwelt setzt, wird weniger attraktiv als Zulieferer und Produktionsstandort für verpflichtete Unternehmen. So schützt das Lieferkettengesetz Arbeitsstandards weltweit, aber auch hier in Deutschland, vor unfairem Wettbewerb durch Sozialdumping.

 

In Zukunft dürfte die Dynamik noch zunehmen, denn NGOs und Gewerkschaften weltweit lernen ihre Rechte immer besser kennen und nutzen. Deutschland, die Sozialdemokratie und deutsche Gewerkschaften unterstützen proaktiv: Ein neues gewerkschaftliches Kompetenzzentrum für menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in Berlin unterstützt ab jetzt weltweit Gewerkschaften, das Lieferkettengesetz für gute Arbeit weltweit zu nutzen. Und Deutschland bleibt nicht alleine, nicht nur weil ab 2029 das EU-Lieferkettengesetz von Unternehmen umzusetzen ist: Thailand erarbeitet ein umfassendes Sorgfaltspflichtengesetz, Südkorea und Indonesien haben entsprechende Entwürfe in ihre Parlamente eingebracht, und Taiwan plant ab 2026 verpflichtende Risikoanalysen und Beschwerdemechanismen. Die Schweiz hat einen Gesetzesentwurf für 2026 angekündigt. Auch in anderen Ländern wie Kolumbien, Brasilien, Großbritannien und Australien gibt es ernsthafte Debatten bzw. Entwürfe für entsprechende Gesetze.

 

II. Unsere Kernforderung: Das Lieferkettengesetz muss weiter entschlossen umgesetzt werden, um gute Arbeit in Deutschland und weltweit zu schützen

 

Die Hetze seitens neoliberaler Wirtschaftsvertreter gegen das Lieferkettengesetz reißt auch nach vielen Jahren nicht ab. Das überrascht nicht, denn das Lieferkettengesetz setzt dem neoliberalen Traum des weltweiten Regulierungsabbau zulasten von Mensch und Umwelt starke Standards entgegen. Zuzugestehen ist einigen Kritikern aber, dass das Gesetz oft zu bürokratisch umgesetzt wird. Die Sozialdemokratie muss die richtige Balance finden – sie muss stark bleiben für Schutz von Mensch und Umwelt und sich überzogenen Deregulierungsforderungen entgegensetzen; aber sie muss auch berechtigte Bedenken aufgreifen und pragmatische, aber wirkungsorientierte Umsetzung fördern:

 

1. Völkerrecht einhalten – verbotene Rückschritte verhindern

Wir fordern, Völkerrecht einzuhalten und den Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes nicht weiter einzuschränken.

 

Im Kontext der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes wird gefordert, die Schwellwerte des Lieferkettengesetzes anzuheben: Nicht schon bei 1.000 Mitarbeitern, wie derzeit, sollen die Pflichten greifen, sondern erst ab 5.000 Mitarbeitern und einer Umsatzschwelle. Das senkt Schutzstandards in ungerechtfertigter Weise. Die Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern sind die Pflichten schon seit 2 Jahren gewöhnt, die “Belastung” ist also überschaubar. Die Arbeitnehmer in den Lieferketten von kleineren Unternehmen sind nicht weniger schutzwürdig als in denen großer Unternehmen – und dennoch würden ihnen die Schutzmechanismen verwehrt. Eine Absenkung würde daher gegen das völkerrechtliche Rückschrittsverbot verstoßen, wie auch verschiedene aktuelle Rechtsgutachten belegen.

 

2. Aufsichtsbehörde BAFA stärken – Pflichten weiter durchsetzen und Unabhängigkeit schaffen

Wir fordern eine Anweisung an das BAFA, das Lieferkettengesetz durch Ermittlung, Anweisungen und Verwaltungszwang entschlossen durchzusetzen.

 

Dem BAFA als Aufsichtsbehörde für das Lieferkettengesetz wurde nach einem schmerzhaften Kompromiss in der Koalition ein Maulkorb angelegt: Bußgelder dürfen nur in schwerwiegenden Fällen verhängt werden. Kompromisse sind Kern verantwortungsvoller Regierungsarbeit und daher einzuhalten. Allerdings sagt der Kompromiss nichts zu den anderen Instrumenten des BAFAs zur Kontrolle des Gesetzes: Ermittlungen, Anweisungen zur Verbesserung und Zwangsgelder bleiben weiterhin möglich. Diese Instrumente müssen genutzt werden, auch aus rechtsstaatlichen Gründen: Wo Recht gilt, muss es auch durchgesetzt werden.

 

Wir fordern eine Stärkung des BAFAs durch Schaffung von echter Unabhängigkeit bei der Durchsetzung des Lieferkettengesetzes.

 

Außerdem muss das BAFA gestärkt werden: Art. 24 des EU-Lieferkettengesetz sieht eine unabhängige Aufsichtsbehörde vor. Der aktuelle Maulkorb, beruhend auf vor dem Hintergrund der Unabhängigkeit problematischen Rechts- und Fachaufsicht von BMAS und Wirtschaftsministerium, zeigen, dass das für das BAFA nicht gegeben ist.

 

3. Zivilrechtliche Haftung einführen, um Opferrechte zu stärken und Europarecht einzuhalten

Wir fordern einen klaren zivilrechtlichen Haftungstatbestand für Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten deutscher Unternehmen, der als Eingriffsnorm formuliert ist.

 

Nach langem Ringen wurde aus dem EU-Lieferkettengesetz die explizite Pflicht, einen von EU-Lieferkettengesetz auskonturierten Tatbestand für zivilrechtliche Haftung europaweit einheitlich umzusetzen gestrichen. Was aber bestehen bleibt, wie die Gesetzesbegründung zurecht betont: Die Pflicht, effektiven Rechtsschutz für Rechteinhabende zu gewährleisten. Das EU-Lieferkettengesetz schafft Rechte für Menschen weltweit. Diese müssen sie auch durchsetzen können. Das erfordert einen klaren Rechtsweg und einen klaren Haftungstatbestand, der als Eingriffsnorm ausgestaltet ist damit die Anwendung auch in ausländischen Fällen sichergestellt wird. Derzeit ist die Haftungslage unklar, was Rechtssicherheit verhindert und dadurch Opfern und Unternehmen schadet. Die SPD muss sich dafür einsetzen, Europarecht effektiv umzusetzen und Opfer von Menschenrechten zu stärken.

 

4. Unternehmen praxistauglich unterstützen

Wir fordern praxistaugliche Unterstützung der Unternehmen durch klare Handreichungen, staatliche und von der EU zur Verfügung gestellte Daten und Tools und eine Strategie zur europaweiten Unterstützung von Risikosektoren bei der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes

Das Lieferkettengesetz verlangt von Unternehmen keine perfekten, risikofreien Lieferketten, sondern wegen der Lieferkettengesetz verankerten Grundsätze der Bemühenspflicht und der Priorisierung nur eine kontinuierliche Verbesserung. Dennoch ist das Gesetz für Unternehmen komplex und manchmal überfordernd. Der Staat sollte aktiver unterstützen. Hierfür bestehen schon gute Ansätze, aber es braucht mehr: Es braucht staatlich benutzerfreundlich zur Verfügung gestellte Daten, etwa zu relevanten Gesetzen und existenzsichernden Löhnen weltweit. Es braucht klare Guidance, die konkrete Unternehmensprozesse beschreibt, vor allem zur Priorisierung von Risiken, sowie Tools.

 

5. Das EU-Lieferkettengesetz als Chance für europäische Entwicklungszusammenarbeit nutzen

Wir fordern eine strategische Verknüpfung der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes mit der europäischen Entwicklungszusammenarbeit, um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen und Entwicklungszusammenarbeit in der EU zu stärken

Das EU-Lieferkettengesetz bietet die historische Chance, die enorme Marktmacht Europas gezielt als Hebel für nachhaltige Entwicklung zu nutzen und die Lücken schrumpfender staatlicher Entwicklungsbudgets durch privates Engagement zumindest teilweise zu schließen. Die vom EU-Lieferkettengesetz geschützten Menschenrechte und Umweltaspekte decken sich weitgehend mit den UN Zielen für Nachhaltige Entwicklung (SDGs). Das heißt, dass Unternehmen durch die gesetzlich geforderten Präventionsmaßnahmen die SDGs stärken können. Um dieses Potenzial gezielt auszuschöpfen, müssen staatliche Akteure ihre Expertise einbringen und Unternehmen leiten. Dazu sollten EU-weit Hochrisikosektoren definiert werden und Unternehmen durch sektorale Leitfäden zu typischen Risiken und Maßnahmen sowie flankierende Förderprogramme unterstützt werden. Wenn die geballte Macht des EU-Markts in die Gleiche Richtung zieht, ist effektive Transformation möglich.