Antrag 321/II/2022 Wohnraumversorgung sozialverträglich und klimagerecht gestalten

Wohnraumversorgung klimagerecht gestalten:

Die SPD fordert den Berliner Senat auf, bei der Lösung der Wohnraumproblematik stärker als bisher Aspekte des Klimaschutzes zu beachten. Neubau verursacht vielerlei ökologische Schäden. Neben der Verwendung möglichst umweltschonender Materialien und der Anwendung von Konzepten der Niedrigenergiebauweise und Begrünungskonzepten muss dringend auch die Problematik des Flächenverbrauchs und der Flächenversiegelung beachtet werden.

 

So sollen die großen neuen Stadtquartiere höher und dichter konzipiert werden als bisher geplant. Die Problematik des Flächenverbrauchs durch zusätzlichen Wohnraum ist erkannt. Gleichwohl: Das reduziert den perspektivisch durch Neubau verursachten Schaden geringfügig, vermeidet ihn jedoch nicht. Der Koalitionsvertrag sieht vor, Versiegelungsflächen durch die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (GAK) auszugleichen und ab spätestens 2030 eine Netto-Null-Versiegelung zu erreichen. Wir fordern ehrgeizigere Ziele, die Netto-Null-Versiegelung muss durch eine geeignete Strategie deutlich früher erreicht werden.

 

Wohnraumversorgung sozialverträglich gestalten:

Für Berlin ist die zentrale Aufgabe neben dem Neubau die Umverteilung von Wohnraum. Dafür muss, soweit erforderlich zusammen mit der Bundesregierung, ein geeignetes Instrumentarium entwickelt werden. Die Rechte von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen sind gleichberechtigt zu behandeln.

 

Der Berliner Senat sollte darum parallel zu seinem Neubauprogramm alle Möglichkeiten der Umverteilung von Wohnraum ausschöpfen und das Instrumentarium der Umverteilung ausbauen. Dazu gehören z.B. die schärfere Verfolgung und Sanktionierung aller Arten von Zweckentfremdung wie z.B. Leerstand, gewerbliche Nutzung von Wohnraum, Anbieten von Ferienwohnungen. Die Wirksamkeit des Zweckentfremdungs-Gesetzes muss überprüft werden. Wir halten wirksamere Kontrollen, schärfere Sanktionen und deutlich höhere Geldbußen für erforderlich. Auch der Tausch einer größeren gegen eine kleinere Wohnung ohne höhere Monatsmiete sollte möglich gemacht werden. Besonders geeignet als Steuerungsinstrument ist die drastische Erhöhung der Zweitwohnungssteuer, weil sie ausschließlich positive Effekte und keine unerwünschten Nebenwirkungen hat: Erhöhung des Steueraufkommens, Verlegung des ersten Wohnsitzes nach Berlin (und somit Einkommensteuerpflicht in Berlin) oder Aufgabe der Zweitwohnung.

 

Ein enger Erfahrungsaustausch mit anderen deutschen Städten wie München, Hamburg oder Köln ist amzustreben.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Leitantrag (Konsens)